Beauty Holding Two GmbH
Übernahmeangebot für die DOUGLAS Holding AG veröffentlicht: Annahmefrist beginnt
Beauty Holding Three AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Übernahmeangebot für die DOUGLAS Holding AG veröffentlicht: Annahmefrist beginnt
Frankfurt am Main, 31. Oktober 2012 – Die DOUGLAS-Gründerfamilie Kreke und Advent International erreichen mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage und dem Start der Annahmefrist einen wichtigen Meilenstein auf ihrem Weg zur gemeinsamen strategischen Weiterentwicklung der Gruppe. Die Beauty Holding Three AG, eine Holdinggesellschaft, die indirekt durch von Advent International beratene Fonds gehalten wird, hat heute die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb aller Aktien an der DOUGLAS Holding AG veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wurde auf Grundlage des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) erstellt und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet. Sie ist ab heute unter www.douglas-offer.com erhältlich. Ab sofort können DOUGLAS-Aktionäre ihre Aktien zum Preis von 38 Euro in bar pro Aktie andienen. Hierfür ist eine schriftliche Erklärung gegenüber ihrer jeweiligen Depotbank erforderlich. Die Annahmefrist endet am 4. Dezember 2012 um 24.00 Uhr MEZ. Die Bieterin geht davon aus, dass die Abwicklung hinsichtlich der in der Annahmefrist angedienten Aktien Mitte Dezember erfolgt. Die weitere Annahmefrist wird voraussichtlich am 21. Dezember 2012 um 24.00 Uhr MEZ enden. Die Abwicklung hinsichtlich der in dieser weiteren Annahmefrist angedienten Aktien wird voraussichtlich Anfang Januar 2013 erfolgen. Der Preis von 38 Euro pro Aktie in bar entspricht einer Prämie von 41,6 Prozent auf den vierwöchigen volumengewichteten Durchschnittskurs der DOUGLAS-Aktie in Höhe von 26,83 Euro vor Aufkommen der Übernahmegerüchte am 11. Januar 2012. Die Bieterin erklärt in der Angebotsunterlage verbindlich und unwiderruflich, den Angebotspreis nicht zu erhöhen. 50,5 Prozent des Grundkapitals der DOUGLAS Holding AG sind bereits durch Zusagen der Familie Kreke sowie der Großaktionäre Oetker und Müller vertraglich gesichert. Ist das Angebot erfolgreich und wird unter anderem die Mindestannahmequote von 75 Prozent erreicht, beteiligt sich die Familie Kreke indirekt mit 20 Prozent an der Bietergesellschaft Beauty Holding Three AG rück. Gemeinsam mit dem Management wollen die Familie Kreke und Advent International die Erfolgsgeschichte der DOUGLAS-Gruppe fortschreiben, Wachstumschancen des Unternehmens identifizieren und ihr Potenzial konsequent heben. Das Angebot erfolgt unter dem Vorbehalt verschiedener Bedingungen. Hierzu zählen unter anderem eine Mindestannahmequote von 75 Prozent sowie die Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden. Die Bieterin erklärt in der Angebotsunterlage verbindlich und unwiderruflich, die Mindestannahmequote von 75 Prozent nicht zu reduzieren und auf diese Bedingung auch nicht zu verzichten. Die Bieterin rechnet mit der kartellrechtlichen Freigabe bis voraussichtlich Ende November 2012. Die Angebotsunterlage steht ab sofort kostenlos unter www.douglas-offer.com zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich können auf der Website weitere Informationsmaterialien abgerufen werden. Darüber hinaus sind Kopien der Angebotsunterlage sowie eine unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache kostenlos bei der Commerzbank AG, ZCM-ECM Execution, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, zu beziehen (Bestellungen via Fax: +49 69 136-44598 unter Angabe einer vollständigen Postadresse).
Über die DOUGLAS Holding AG Die DOUGLAS-Gruppe zählt mit einem Jahresumsatz von über drei Milliarden Euro zu den bedeutendsten europäischen Handelsunternehmen. Die im MDAX notierte Unternehmensgruppe steht für 'Handel mit Herz und Verstand' mit herausragendem Service, erstklassigen Sortimenten, erlebnisorientiertem Ambiente und den freundlichsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die fünf Geschäftsbereiche mit den Douglas-Parfümerien, Thalia-Buchhandlungen, Christ-Juweliergeschäften, AppelrathCüpper-Modehäusern und Hussel-Confiserien gehören in ihren jeweiligen Branchen zu den Marktführern und Trendsettern. Mehr als 24.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und bedienen ihre Kunden in den über 1.900 Fachgeschäften, und auch im Internet ist die DOUGLAS-Gruppe mit attraktiven Shops und Serviceangeboten vertreten. Weitere Informationen finden Sie unter www.douglas-holding.com.
Über Advent International Advent International wurde 1984 gegründet und zählt mit Standorten in 16 Ländern auf vier Kontinenten zu den weltweit führenden globalen Beteiligungsgesellschaften. Advent International wird bei Investitionen in Deutschland von Advent International GmbH, Frankfurt beraten. Advent International gilt seit 28 Jahren als treibende Kraft bei internationalen Unternehmensbeteiligungen und hat in dieser Zeit eine globale Plattform mit über 160 Beteiligungsspezialisten in West- und Mitteleuropa, Nord- und Lateinamerika und Asien aufgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich in fünf Kernsegmenten auf internationale Akquisitionen, strategische Reorganisationen sowie auf wachstumsorientierte Käufe. Advent International arbeitet eng und aktiv mit den Management-Teams der Portfoliounternehmen zusammen, um nachhaltige Umsatz- und Ertragssteigerungen zu erzielen. Seit der Unternehmensgründung hat Advent International 19,4 Mrd. Euro an Private Equity-Kapital eingeworben und in 35 Ländern mehr als 270 Transaktionen zum Abschluss gebracht. Weitere Informationen finden Sie unter www.adventinternational.com.
Wichtige rechtliche Hinweise / Haftungsausschluss Diese Mitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Verkauf von Aktien der DOUGLAS Holding AG. Die Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind alleine der Angebotsunterlage zu entnehmen, die im Internet unter http://www.douglas-offer.com veröffentlicht ist. Die Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von den hier beschriebenen allgemeinen Informationen unterscheiden. Investoren und Inhabern von Aktien der DOUGLAS Holding AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die Bekanntmachungen und Informationen in dieser Mitteilung enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen' oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der Beauty Holding Three AG (die 'Bieterin') und der mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die DOUGLAS HOLDING AG und die Aktionäre der DOUGLAS Holding AG (die 'DOUGLAS-Aktionäre'), die sich entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder zukünftige Finanzergebnisse der DOUGLAS Holding AG. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. In die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und regelmäßig nicht im Einflussbereich der Bieterin und der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen liegen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen könnten von den in den Bekanntmachungen oder Informationen in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die DOUGLAS-Aktionäre können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. DOUGLAS-Aktionäre in den USA (die 'US-Aktionäre') werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot in Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent ('foreign private issuer') im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der 'Exchange Act') ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Vor der Entscheidung über die Veräußerung von DOUGLAS-Aktien sollten US-Aktionäre den Abschnitt 'Wichtige Hinweise für US-Aktionäre', der in der Angebotsunterlage enthalten ist, sorgfältig lesen, da erhebliche Unterschiede zwischen dem angekündigten Übernahmeangebot und öffentlichen Übernahmeangeboten für Wertpapiere von US-Gesellschaften bestehen. Das Übernahmeangebot wird unter Berufung auf und in Übereinstimmung mit Ausnahmen von der Anwendung von bestimmten Vorschriften des Exchange Act abgegeben. Infolge dessen hat die Bieterin nicht alle Vorschriften in Bezug auf Übernahmeangebote gemäß des Exchange Act zu befolgen und unterliegt dementsprechend Veröffentlichungs- und anderen Verfahrensvorschriften, etwa im Hinblick auf Rücktrittsrechte, Angebotszeitraum, Abwicklung des Angebots und Zeitplan von Zahlungen, die sich von den relevanten Bestimmungen für öffentliche Übernahmeangebote in den USA unterscheiden können.
Ansprechpartner:
Pressekontakt Familie Kreke:
Mirko Wollrab
Pressekontakt Advent International:
Dr. Brigitte von Haacke
Oda von Dreising
Investor Relations:
Harald Kinzler Ende der Corporate News 31.10.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
190921 31.10.2012 |