Vue Entertainment International Limited
Vue Entertainment startet öffentliches Übernahmeangebot für die CinemaxX AG
Vue Entertainment International Limited / Schlagwort(e): Firmenübernahme PRESSEMITTEILUNG Vue startet öffentliches Übernahmeangebot für die CinemaxX AG – Annahmefrist vom 6. August 2012 bis zum 3. September 2012
– Weitere Annahmefrist voraussichtlich vom 7. September 2012 bis zum – Angebotspreis von EUR 6,45 je Aktie in bar entspricht einer Prämie von 45 % auf den Schlusskurs der CinemaxX-Aktie am 9. Juli 2012 – Vue hat sich bereits 91,3 % der Aktien der CinemaxX AG durch die Vereinbarung mit Dr. Herbert Kloiber sowie durch Aktienkäufe im Markt gesichert – Abwicklung des Angebots auf täglicher Basis für angediente Aktien möglich – Bedingungsfreies Angebot – Bundeskartellamt hat Freigabe bereits erteilt London / Hamburg, 6. August 2012. – Die Vue Beteiligungs AG ('Bieterin'), eine Tochtergesellschaft von Vue Entertainment, hat heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der CinemaxX AG veröffentlicht. Vue Entertainment ist ein Entwickler und Betreiber von Multiplexkinos der Spitzenklasse mit Sitz in Großbritannien. Aktionäre der CinemaxX AG können das Angebot ab sofort annehmen und ihre Aktien zum Verkauf einreichen. Die Annahmefrist beginnt am heutigen 6. August 2012 und endet am 3. September 2012 um 24:00 Uhr MESZ. Die Weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 7. September 2012 und endet am 20. September 2012 um 24:00 Uhr MESZ. Aktien, die von Aktionären zum Verkauf eingereicht werden, werden auf täglicher Basis abgewickelt. Diese Option ermöglicht es den Aktionären unter bestimmten in der Angebotsunterlage erläuterten Bedingungen, den Angebotspreis für die Aktien entsprechend auf täglicher Basis zu erhalten, anstatt auf eine Abwicklung des Angebots nach Ende der Annahmefrist warten zu müssen. Die Bieterin hat sich bereits rund 91,3 % der Aktien der CinemaxX AG gesichert. Die Bieterin hat vereinbart, die 22.806.450 Aktien von Dr. Herbert Kloiber bzw. der Dr. Kloiber Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Beteiligungs KG im Zuge des Übernahmeangebots zu erwerben. Dies entspricht einem Anteil von rund 84,59 % am Grundkapital der CinemaxX AG. Darüber hinaus hat die Bieterin rund 6,76 % des Grundkapitals am Markt zu einem Preis von höchstens EUR 6,45 erworben. Der Angebotspreis von EUR 6,45 entspricht einer Prämie von 45 % auf den Schlusskurs der CinemaxX-Aktie am 9. Juli 2012 und von 56 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der CinemaxX-Aktien (Frankfurt) über die letzten drei Monate vor Bekanntgabe der Übernahmeabsicht. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Übereinstimmung mit dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gestattet. Die Angebotsunterlage ist jetzt im Internet unter www.vue-angebot.com und www.vue-offer.com sowie im Wege der Schalterpublizität zur kostenlosen Ausgabe bei der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg, verfügbar. Die Annahme des Angebots müssen Aktionäre schriftlich in Übereinstimmung mit der Angebotsunterlage gegenüber ihrer jeweiligen depotführenden Bank erklären. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg, ist die Zentrale Abwicklungsstelle für das Angebot. Die Transaktion wurde am 20. Juli 2012 vom Bundeskartellamt freigegeben. Damit ist das Angebot bedingungsfrei. Die Bieterin hat am 10. Juli 2012 bekannt gegeben, den Aktionären der CinemaxX AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche ausstehenden Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten. Durch die Verbindung zweier bedeutender Kinobetreiber unternimmt Vue Entertainment einen wichtigen strategischen Schritt zur Schaffung einer neuen europäischen Kinogruppe, die in Großbritannien, Irland, Deutschland, Dänemark und Portugal aktiv sein wird. Gemeinsam wird die Gruppe 119 hochmoderne Multiplexkinos mit annähernd 1.100 Kinosälen, über 230.000 Sitzplätzen, mehr als 5.100 Mitarbeitern und über 55 Millionen Besuchern jährlich betreiben. Für weitere Informationen: www.vue-angebot.com
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Shelley Wyatt
Wichtige rechtliche Hinweise Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CinemaxX Aktiengesellschaft. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 3. August 2012 gestattet und die anschließend veröffentlicht wurde. Investoren und den Inhabern von Aktien der CinemaxX Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt ausschließlich den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Von der Bieterin und den mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen werden daher weder weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt bzw. veranlasst, noch sind solche Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen beabsichtigt. Soweit Bekanntmachungen oder Informationen in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Wörter wie 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'davon ausgehen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'versuchen' oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für die CinemaxX Aktiengesellschaft und die CinemaxX-Aktionäre, die sich entschließen das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder zukünftiger Finanzergebnisse, zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit und haben nur für den Zeitpunkt Bedeutung, in dem sie vorgenommen werden. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten (z.B. Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts-, und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel), die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen liegen. Wenn sich eines der Risiken oder eine der Unsicherheiten realisiert oder wenn die zugrunde liegenden Annahmen einer zukunftsgerichteten Aussage sich als unzutreffend herausstellen, können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ergebnissen abweichen. Die Bieterin weist darauf hin, dass sie Informationen, einschließlich in die Zukunft gerichteter Aussagen, Dokumente oder sonstigen Inhalt der entsprechenden Internetseite nicht aktualisieren wird, soweit sie dazu nach geltendem Recht nicht verpflichtet ist und die Bieterin übernimmt keine Verantwortung oder Verpflichtung Informationen auf der entsprechenden Internetseite zu aktualisieren und behält sich das Recht vor, Informationen auf der entsprechenden Internetseite jederzeit zu ergänzen, zu entfernen oder zu ändern. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung von Informationen, die mit der Angebotsunterlage oder anderen mit dem Angebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stehen, kann rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Ende der Corporate News 06.08.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
180385 06.08.2012 |