Berlin/Frankfurt am Main, 5. September 2012 – Im Rahmen eines heute in
Frankfurt am Main durchgeführten Pressegesprächs hat sich der Präsident der
Wirtschaftsprüferkammer, Dr. Claus C. Securs, für mehr Offenheit in der
Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer ausgesprochen:
'Die derzeit geltende Rechtslage verpflichtet die Wirtschaftsprüferkammer zum
Stillschweigen in Aufsichtsfragen. Wir wollen aber mehr Transparenz, denn
Transparenz ist ein Instrument der Aufklärung über die Effektivität der Aufsicht,
wenn es darum geht, in öffentlichkeitsrelevanten Verfahren, Sanktionen oder
Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen auch individualisiert offen
kommunizieren zu können. Deshalb setzen wir uns für eine Gesetzesänderung ein.'
Zu der aktuell in Brüssel diskutierten möglichen Abschaffung der Prüfungspflicht von
mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen in der Europäischen Union sagte
Securs:
'Gerade in Krisen-Zeiten sind solche Überlegungen unverständlich. Natürlich ist es
grundsätzlich richtig, bürokratische und finanzielle Belastungen für Unternehmen
abzubauen. Das gilt aber nur dort, wo es sich auch bei näherem Hinsehen
tatsächlich um Bürokratie-Wildwuchs handelt. Bei der Prüfungspflicht für mittelgroße
Unternehmen ist das aber gerade nicht der Fall. Die große Bedeutung dieser
Unternehmen für die Gesamtwirtschaft bliebe ebenso unberücksichtigt wie die
Schutzfunktion der Prüfungspflicht.'
Gegenstand des Pressegesprächs war auch eine von der Wirtschaftsprüferkammer
jüngst beschlossene Änderung des Berufsrechts. Geregelt wird die der Größe,
Komplexität und dem Risiko des Prüfungsgegenstandes angemessene
Prüfungsdurchführung (skalierte Prüfungsdurchführung). Ergänzend hat die
Wirtschaftsprüferkammer einen Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung
erarbeitet, der den Berufsangehörigen als Hilfe bei der Prüfung insbesondere von
kleinen und mittleren Unternehmen dienen soll. Der Berufsstand bekommt damit
eine wichtige Arbeitshilfe an die Hand. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ist im
Oktober 2012 zu rechnen.
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder
alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und
Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland sind. Die WPK hat ihren Sitz in Berlin und ist für ihre über
21.000 Mitglieder bundesweit zuständig. Zu den Aufgaben der WPK gehören insbesondere die
Berufsaufsicht über die Mitglieder, die Durchführung des Qualitätskontrollverfahrens sowie des
Wirtschaftsprüfungsexamens. Mehr Informationen unter: www.wpk.de.
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Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit
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