3W Power S.A. Société anonyme
Sitz: 19, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxemburg R.C.S. Luxemburg B 153423 (die ‘Gesellschaft‘)
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
wir möchten Ihnen mitteilen, dass das erforderliche Quorum für die außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der 3W
Power S.A., einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht (société anonyme) mit Gesellschaftssitz in rue Eugène Ruppert 19, L-2453 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B 153423 (die ‘Gesellschaft‘), die am 17. April 2018 stattfinden sollte, nicht erreicht wurde. Folglich hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen,
die außerordentliche Hauptversammlung (die ‘AHV‘ oder ‘Versammlung‘) der Aktionäre der Gesellschaft zu einem zweiten Termin einzuladen, die am 9. Mai 2018 um 11:00 Uhr MESZ vor einem Luxemburger
Notar im Alvisse Parc Hotel:
120 Route d’Echternach L-1453 Luxembourg Großherzogtum Luxemburg
stattfindet, um über Folgendes zu beraten und abzustimmen:
A. |
Tagesordnung – Außerordentliche Hauptversammlung (in ein notarielles Protokoll aufzunehmen)
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1. |
Anerkennung und Genehmigung – soweit erforderlich – eines Sonderberichts, erstellt durch den Verwaltungsrat der Gesellschaft
(der ‘Verwaltungsratsbericht‘) vom 13. März 2018, über die Rechtfertigungen und Erläuterungen bezüglich (i) der vorgeschlagenen Herabsetzung des Grundkapitals
der Gesellschaft auf null Euro (EUR 0,-) unter dem nachstehenden Tagesordnungspunkt 2, (ii) des Ausschlusses der vorrangigen
Bezugsrechte existierender Aktionäre der Gesellschaft zum Zweck der nachstehend unter Tagesordnungspunkt 4 genannten Kapitalerhöhung
gemäß Artikel 420-26 des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften, in der jeweils gültigen Fassung (das ‘Aktiengesetz‘), (iii) der Änderung und Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft gemäß Artikel 420-26 des Aktiengesetzes sowie
inklusive der Bestätigung des Verwaltungsrats, dass die aufgelaufenen Verluste der Gesellschaft mindestens dem Betrag der
nachstehend näher beschriebenen Kapitalherabsetzung entsprechen.
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2. |
Zustimmung zur Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von derzeit achthundertsiebenunddreißigtausend siebenunddreißig
Euros und drei Eurocents (EUR 837.037,03) um einen Betrag von achthundertsiebenunddreißigtausend siebenunddreißig Euros und
drei Eurocents (EUR 837.037,03) auf null Euro (EUR 0,-) durch Einziehung von dreiundachtzig Millionen siebenhundertdreitausendsiebenhundertdrei
(83.703.703) voll eingezahlten Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Eurocent (EUR 0,01), um in Höhe desselben
Betrags Verluste der Gesellschaft zu decken und mit der Konsequenz, dass den Aktionären das eingebrachte Kapital nicht zurückgezahlt
wird.
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3. |
Zustimmung zur Änderung des Nominalwerts der Aktien der Gesellschaft von einem Eurocent (EUR 0,01) auf ein Euro (EUR 1,-)
pro Aktie, sodass sich das Grundkapital künftig aus Namensaktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-)
zusammensetzt.
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4. |
Zustimmung zum Ausschluss jeglicher vorrangiger Bezugsrechte und zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit
null Euro (EUR 0,-) um einen Betrag von vierhunderttausend Euro (EUR 400.000,-) auf vierhunderttausend Euro (EUR 400.000,-)
durch Ausgabe von vierhunderttausend (400.000) Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) gegen Barzahlung
und den weiteren, in der abzuändernden Satzung der Gesellschaft niedergelegten Eigenschaften und die im Rahmen dieser Kapitalerhöhung
aus dem gegenwärtigen Aktionärskreis zu zeichnen und übernehmen sind.
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5. |
Zustimmung zur Änderung und Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft von derzeit einer Million fünfhunderttausend
Euro (EUR 1.500.000,-) um einen Betrag von sechs Millionen siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig Euro (EUR 6.070.787,-)
auf den Betrag von sieben Millionen fünfhundert siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig Euro (EUR 7.570.787,-) – bestehend
aus sieben Millionen fünfhundert siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig (7.570.787) Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert
von einem Euro (EUR 1,-) – und Legitimation und Ermächtigung des Verwaltungsrats der Gesellschaft (oder irgendeines vom Verwaltungsrat
ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters, der kein Geschäftsführer oder Gesellschafter der Gesellschaft sein muss) (i) Aktien
auszugeben, (ii) Optionen zur Zeichnung von Aktien denjenigen Personen unter den Bedingungen einzuräumen, wie es jeweils in
den – jeweils in der durch Beschluss der Anleihegläubiger vom 25. Januar 2018 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 29. Januar
2018) geänderten Fassung – Anleihebedingungen beider Unternehmensanleihen der Gesellschaft (EUR 50 Millionen Anleihe ISIN:
DE000A1ZJZB9 / WKN: A1ZJZB und EUR 14 Millionen Anleihe ISIN: DE000A1Z9U50 / WKN: A1Z9U5) bestimmt ist, (iii) neue Aktien
nach Ausübung der vorstehend unter (ii) genannten und entsprechend eingeräumten Optionsrechte auszugeben, jedoch in jedem
Fall nur innerhalb der Grenzen des genehmigten Kapitals und mit Ausgabe von Aktien gegen Barzahlung und stets mit der Berechtigung
und Ermächtigung die Ausgabe der Aktien unter Ausschluss vorrangiger Bezugsrechte existierender Aktionäre durchzuführen, und
(iv) sämtliche Verträge abzuschließen, sämtliche Formalitäten zu erledigen und sämtliche Erklärungen gegenüber jeglichen Behörden
und Institutionen abzugeben und, generell alles Erforderliche für die Umsetzung der Entscheidungen im Zusammenhang mit dieser
Legitimation zu tun, sowie die Zustimmung zur Verlängerung der Geltungsdauer des genehmigten Kapitals auf eine Dauer von fünf
Jahren beginnend mit dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre, mit der das genehmigte Kapital geändert
wird.
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6. |
Zustimmung zur vollständigen Änderung und Neuformulierung der Satzung der Gesellschaft, um die unter den vorstehenden Tagesordnungspunkten
gefassten Beschlüsse widerzuspiegeln, insbesondere inklusive der vorgenannten Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung, Erhöhung
des genehmigten Kapitals und Einführung des Vorkaufsrechts und der Mitverkaufsrechte und -pflichten (Drag and Tag Along Rights) sowie weiterer Regeln der Unternehmensführung (Corporate Governance) (ohne eine Änderung des Gesellschaftszwecks der Gesellschaft), im Wesentlichen in der auf der Website der Gesellschaft veröffentlichten
Fassung.
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7. |
Zustimmung und Bestätigung der Ernennung von Paul van der Harten als – mittels vorübergehender Besetzung durch den Verwaltungsrat
vom 19. August 2017 bestelltes – Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft und Bestätigung seines Mandats für eine Amtszeit,
die mit der Jahreshauptversammlung im Jahr 2019 endet.
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B. |
Weitere Angaben zur Dokumentation, Teilnahme und zum Abstimmungsverfahren
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Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in dreiundachtzig Millionen siebenhundertdreitausend siebenhundertdrei (83.703.703)
Aktien mit einem jeweiligem Nominalwert von einem Eurocent (EUR 0,01). Die Gesellschaft hält zweihundert vierunddreißigtausend
fünfhundert sechsundsechzig (234.566) eigene Aktien (die ‘Eigenen Aktien‘).
Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Die Stimmrechte, die mit den Eigenen Aktien einhergehen, sind gemäß dem Aktiengesetz
ausgeschlossen.
Nach Artikel 12 der Satzung der Gesellschaft ist die AHV bei diesem zweiten Termin in Bezug auf die Tagesordnungspunkte 1
bis 6 unabhängig von dem Anteil des Grundkapitals, welches bei der Versammlung anwesend oder vertreten ist, beschlussfähig.
Die unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 vorgesehenen Beschlüsse werden wirksam durch eine Zweidrittel-Mehrheit der in der
AHV wirksam abgegebenen Stimmen gefasst. Die AHV ist in Bezug auf den Tagesordnungspunkt 7 unabhängig von der Anzahl der anwesenden
oder vertretenen Aktionäre und der Anzahl der gehaltenen Aktien beschlussfähig. Der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgesehene
Beschluss wird durch einfache Mehrheit der wirksam abgegebenen Stimmen der anwesenden oder vertretenen Aktionäre wirksam gefasst.
Der Tagesordnungspunkt 7 wird von der Abstimmung bei dem zweiten Termin der AHV am 9. Mai 2018 gestrichen, wenn die Mehrheit
der abgegebenen Stimmen den Tagesordnungspunkt 7 bereits bei dem ersten Termin der AHV am 17. April 2018 annimmt; denn hier
ist auch in dem ersten Termin kein Quorum erforderlich.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt.
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Einladungsregeln, Recht zur persönlichen Teilnahme oder Stimmrechtsvertretung
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Einladungen zu der Versammlung sollen mittels Veröffentlichung der gegenständlichen Einberufung
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in der Luxemburger Zeitung Tageblatt;
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im Luxemburger Amtsblatt Recueil Electronique des Sociétés et Associations;
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im Bundesanzeiger;
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auf der Internetseite der Gesellschaft; und
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auf der Homepage der Luxemburger Börse ‘Bourse de Luxembourg‘
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erfolgen.
Die Einberufung soll außerdem den im Gesellschaftsregister eingetragenen Aktionären, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und
dem Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft vorgelegt werden.
Des Weiteren ist die Einberufung bei der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) und bei der Luxemburgischen Börse zu hinterlegen.
Jeder Aktionär, der zum 2. Mai 2018 um 24:00 Uhr (Luxemburger Uhrzeit) (‘Stichtag‘) also sechs (6) Tage vor dem Datum der Versammlung
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eine oder mehrere Aktien der Gesellschaft hält (bspw. gemäß dem Aktienregister der Gesellschaft), oder
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im Fall von Namensaktien in einem Wertpapierabwicklungssystem oder durch den Betreiber eines solchen Systems (z.B. Depotbank)
gelistet ist, oder
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im Fall von Inhaberaktien, die durch oder im Auftrag eines Wertpapierabwicklungssystems oder den Betreiber eines solchen Systems
und in jedem Fall als Depoteinlage in den Konten eines Treuhänders oder Sub-Treuhänders nach Artikel 8.2 der Satzung entsprechend
eingetragen sind, gelistet ist,
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ist zur Teilnahme und Abstimmung an der Versammlung berechtigt.
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Mitteilung über persönliche Anwesenheit oder Vertretung
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Aktionäre, die an der Versammlung persönlich oder durch einen Vertreter abstimmen möchten, haben sicherzustellen, dass sie
sich bis spätestens zum Stichtag, um 24:00 Uhr MESZ (Empfangsdatum) zur Teilnahme an der Versammlung anmelden. Die Anmeldung hat zu erfolgen:
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bei der offiziellen Anmeldestelle bei 3W Power S.A., c/o Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland unter der folgenden Internetadresse:
https://evoting.link-apps.de/3WPower/aHV2018/. |
Nach dem Einloggen können Sie sich für die AHV anmelden, Ihre Eintrittskarte anfordern oder eine entsprechende Vollmacht mit
Abstimmungsanweisung erteilen.
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Alternativ kann eine Anmeldung über Ihren Finanzintermediär erfolgen (depotführendes Institut).
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Ebenso ist eine Anmeldung möglich per Telefax an: +49 89 21027-288 oder per E-Mail an: namensaktien@linkmarketservices.de.
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Sofern die vorgenannten Anmeldungsmöglichkeiten nicht bestehen, ist auch eine Anmeldung über
investors@aegps.com
möglich.
Außerdem müssen teilnehmende Aktionäre einen entsprechenden Nachweis über die Inhaberschaft der Aktien vorlegen (bspw. Treuhandzertifikate
der Finanzinstitute, der depotführenden Banken und Anlagevermittler, die das Depotkonto führen) und im Falle eines bevollmächtigten
Vertreters sind die Vollmachtunterlagen bis zum Stichtag um 24:00 Uhr MESZ vorzulegen. Für Vollmachten oder für eine formelle Genehmigung ist eine Kopie der Vollmacht als Nachweis ausreichend.
Üblicherweise übernimmt Ihr depotführendes Institut die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises über die
Inhaberschaft der Aktien für ihre Kunden. Daher bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes
Institut zu wenden und die Anmeldung anzuordnen.
Bitte beachten Sie: Aktionäre dürfen sich mit ein und derselben Aktie nur einmal anmelden (über die vorgenannte Anmeldeadresse).
Bitte vermeiden Sie Doppelregistrierungen.
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Abstimmung mittels Vollmacht
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Aktionäre, die sich unter Einhaltung der vorgenannten Anmeldepflichten registrieren/registriert haben, können Abstimmungsanweisungen
bis spätestens vier Tage vor dem Versammlungstermin, d.h. 4. Mai 2018 bis 24:00 Uhr MESZ, an einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – vorliegend der Vorsitzende der Versammlung – über https://evoting.link-apps.de/3WPower/aHV2018/
erteilen oder an einen Dritten durch Vollmacht und Abstimmungsformular, wie dieser Einladung beigefügt, jeweils für jede Beschlussfassung
der Versammlung ordnungsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und an die Gesellschaft in Schriftform über
https://evoting.link-apps.de/3WPower/aHV2018/,
oder
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namensaktien@linkmarketservices.de oder mittels Telefax: +49 89 21027-288; oder
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investors@aegps.com, oder
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Ihre Depotbank; oder
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auf dem Postweg an 3W Power S.A., c/o Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland,
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zu übermitteln.
Eine solche schriftliche Erklärung des Teilnehmers oder verbundenen Instituts soll eine Anweisung darstellen, einen Bevollmächtigten
durch den eingetragenen Aktionär zu benennen, die zudem bestätigt, dass die Anzahl der Aktien, die in jeder schriftlichen
Erklärung genannt sind, einen Teil eines Sammeldepots bilden und, dass die Person, die in der Erklärung genannt ist, berechtigt
ist, alle mit diesen Aktien verbundenen Rechte und Abstimmungsrechte als Bevollmächtigter im Hinblick auf diese Aktien auf
der Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft auszuüben. Außerdem soll die Vollmacht enthalten, ob der bevollmächtigte
Teilnehmer berechtigt ist, Untervollmachten durch Übermittlung eines solchen schriftlichen Vollmachtformulars in Übereinstimmung
mit der Satzung der Gesellschaft an Dritte zu erteilen.
Eine Person kann mehrere Aktionäre oder sogar sämtliche Aktionäre vertreten.
Ist eine Vollmacht gegenüber dem Vorsitzenden der Versammlung erteilt, stimmt dieser gemäß der Anweisung des Aktionärs in
der Vollmacht und dem Abstimmungsformular ab. Sofern keine Anweisung in der Vollmacht und dem Abstimmungsformular gegeben
worden ist, stimmt der Vorsitzende für die vorgeschlagenen Beschlüsse ab.
Eine Teilnahme an der Versammlung mit bloßem ‘Besucherstatus’ ist möglich und hängt nicht von der Übersendung der Vollmacht
und des Abstimmungsformulars durch einen Aktionär ab.
Der Betreiber eines Wertpapierabwicklungssystems oder ein professioneller Treuhänder bzw. ein von diesem Treuhänder ernannter
Sub-Treuhänder, der als Treuhänder im Aktienregister eingetragen ist, muss vor der Versammlung und spätestens bis vier Tage
vor dem Datum der Versammlung, d.h. 4. Mai 2018, um 24:00 Uhr MESZ der Gesellschaft
(i) ein Zertifikat, das die Identität des jeweiligen Aktionärs und dessen gehaltene Aktien zum Stichtag nachweist (2. Mai
2018, um 24.00 Uhr MESZ), und
(ii) eine Auflistung der Abstimmungsanweisungen für jeden Beschluss der Versammlung in Bezug auf die abgegebenen Stimmen einschließlich
einer Vollmacht für den Vorsitzenden der Versammlung vor dem Versammlungstermin
zukommen zu lassen.
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Abstimmungsrecht mittels unterzeichneter Abstimmungsvorlage
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Ebenso kann jeder Aktionär direkt anhand eines unterzeichneten Abstimmungsformulars mittels Post, Fax, E-Mail, elektronischer
Abstimmung oder durch jedes andere geeignete Mittel der Kommunikation, mit Zugang bei der Anmeldestelle(Link Market Services, s.o.) spätestens vier Tage vor dem Versammlungstermin, d.h. 4. Mai 2018 um 24:00 Uhr MESZ, abstimmen.
Die Aktionäre dürfen nur die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Abstimmungsformulare verwenden, die den Ort, das
Datum, die Uhrzeit der Versammlung, die Tagesordnung der Versammlung, die Beschlussvorschläge der Hauptversammlung sowie für
jeden Vorschlag drei Boxen enthalten.
Weitere Fragen der Aktionäre im Zusammenhang mit den Versammlungen können per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:
investors@aegps.com oder postalisch an folgende Adresse:
Christian Hillermann
c/o Hillermann Consulting Streit’s Hof, Poststraße 14/16 20354 Hamburg Deutschland.
Jegliche hierauf bezogene Korrespondenz sollte bitte als ‘Betreff’ anführen:
‘Außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre von 3W Power S.A.’
Jegliche Dokumentation und Information, die das Luxemburger Gesetz vom 24. Mai 2011, das die Richtlinie 2007/36/EG des europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Aktiengesellschaften
umsetzt, einschließlich vorgeschlagene Beschlüsse sind auf der Webseite der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen www.aegps.com
oder sind durch Anfrage per E-Mail an investors@aegps.com erhältlich.
Luxemburg, 17. April 2018
Klaus Schulze Vorsitzender des Verwaltungsrats
Jeffrey Casper Verwaltungsratsmitglied
Anlage 1 – Vollmacht und Abstimmungsformular
Zur Verwendung in Verbindung mit der außerordentlichen Hauptversammlung (die ‘AHV‘) der Aktionäre der 3W Power S.A., einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht (société anonyme) mit Gesellschaftssitz in rue Eugène Ruppert 19, L-2453 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B 153423 (die ‘Gesellschaft‘), welche am 9. Mai 2018, um 11:00 Uhr MESZ im Alvisse Parc Hotel:
120 Route d’Echternach
1453 Luxembourg
Großherzogtum Luxemburg
stattfindet, beziehungsweise möglichen Vertagungsorten.
__________________________________________________________________________ Registrierter Name des erstbenannten Inhabers:
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__________________________________________________________________________
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Adresse: |
__________________________________________________________________________
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Kontobezeichnung (sofern vorhanden): __________________________________________________________________________
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Kontonummer (sofern vorhanden): __________________________________________________________________________
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Ich, als Aktionär der Gesellschaft, ermächtige hiermit den Vorsitzenden der Versammlung, sofern keine andere Person nachfolgend benannt ist
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__________________________________________________________________________
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als Bevollmächtigter bei der außerordentlichen Hauptversammlung (die ‘AHV‘) der Aktionäre der Gesellschaft für mich aufzutreten, welche am 9. Mai 2018 stattfindet (oder jeglicher Vertagung dieser),
und für mich und in meinem Namen bei den Beschlussfassungen, wie sie in der Einladung zu dieser AHV und nachstehend festgelegt
sind, abzustimmen. Um die Durchführbarkeit der Versammlung zu ermöglichen, kann der Vorsitzende, sofern es für ihn erkennbar
ist, dass keine Aktionäre persönlich oder durch Bevollmächtigte anwesend sein werden und ausschließlich der Vorsitzende als
Bevollmächtigter ernannt ist, in den Vollmachten, einen Vertreter benennen, der an seiner Stelle für die Aktionäre als Bevollmächtigter
handelt, sofern ein solcher Vertreter die Abstimmung auf derselben Basis vornimmt wie der Vorsitzende.
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Diese Vollmacht und das Abstimmungsformular ist unwiderruflich und gültig bis zum 31. August 2018. Es unterliegt rechtlich
den anwendbaren Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg und wird demgemäß ausgelegt. Die Gerichte des Gerichtsbezirks Luxemburg
Stadt sollen ausschließlich für alle Streitigkeiten zuständig sein, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vollmacht
und diesem Abstimmungsformular ergeben.
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Für den Fall, dass ein Aktionär mittels Vollmacht und Abstimmungsformular, wie dieser Einberufung beigefügt, abstimmt, muss
die ausgefüllte, datierte und unterschriebende Vollmacht und das Abstimmungsformular spätestens vier Tage vor dem Versammlungstermin,
d.h. 4. Mai 2018 um 24:00 MESZ, per Post an den Geschäftssitz der Gesellschaft oder per E-Mail an investors@aegps.com oder
|
namensaktien@linkmarketservices.de |
oder Telefax: +49 89 21027-288; per Post an 3W Power S.A., c/o Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 Munich,
Deutschland zugegangen sein.
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Die Übersendung des Abstimmungsformulars steht einer Teilnahme des Aktionärs als ‘Besucher’ an der AHV nicht entgegen, sofern
dies gewünscht ist.
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Tagesordnung und Beschlussfassungen für die AHV
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FÜR
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GEGEN
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ENTHALTUNG
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1. |
Anerkennung und Genehmigung – soweit erforderlich – eines Sonderberichts, erstellt durch den Verwaltungsrat der Gesellschaft
(der ‘Verwaltungsratsbericht‘) vom 13. März 2018, über die Rechtfertigungen und Erläuterungen bezüglich (i) der vorgeschlagenen Herabsetzung des Grundkapitals
der Gesellschaft auf null Euro (EUR 0,-) unter dem nachstehenden Tagesordnungspunkt 2, (ii) des Ausschlusses der vorrangigen
Bezugsrechte existierender Aktionäre der Gesellschaft zum Zweck der nachstehend unter Tagesordnungspunkt 4 genannten Kapitalerhöhung
gemäß Artikel 420-26 des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften, in der jeweils gültigen Fassung (das ‘Aktiengesetz‘), (iii) der Änderung und Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft gemäß Artikel 420-26 des Aktiengesetzes sowie
inklusive der Bestätigung des Verwaltungsrats, dass die aufgelaufenen Verluste der Gesellschaft mindestens dem Betrag der
nachstehend näher beschriebenen Kapitalherabsetzung entsprechen.
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2. |
Zustimmung zur Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von derzeit achthundertsiebenunddreißigtausend siebenunddreißig
Euros und drei Eurocent (EUR 837.037,03) um einen Betrag von achthundertsiebenunddreißigtausend siebenunddreißig Euros und
drei Eurocent (EUR 837.037,03) auf null Euro (EUR 0,-) durch Einziehung von dreiundachtzig Millionen siebenhundertdreitausendsiebenhundertdrei
(83.703.703) voll eingezahlten Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Eurocent (EUR 0,01), um in Höhe desselben
Betrags Verluste der Gesellschaft zu decken und mit der Konsequenz, dass den Aktionären das eingebrachte Kapital nicht zurückgezahlt
wird.
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3. |
Zustimmung zur Änderung des Nominalwerts der Aktien der Gesellschaft von einem Eurocent (EUR 0,01) auf ein Euro (EUR 1,-)
pro Aktie, sodass sich das Grundkapital künftig aus Namensaktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-)
zusammensetzt.
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4. |
Zustimmung zum Ausschluss jeglicher vorrangiger Bezugsrechte und zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit
null Euro (EUR 0,-) um einen Betrag von vierhunderttausend Euro (EUR 400.000,-) auf vierhunderttausend Euro (EUR 400.000,-)
durch Ausgabe von vierhunderttausend (400.000) Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) gegen Barzahlung
und den weiteren, in der abzuändernden Satzung der Gesellschaft niedergelegten Eigenschaften und die im Rahmen dieser Kapitalerhöhung
aus dem gegenwärtigen Aktionärskreis zu zeichnen und übernehmen sind.
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5. |
Zustimmung zur Änderung und Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft von derzeit einer Million fünfhunderttausend
Euro (EUR 1.500.000,-) um einen Betrag von sechs Millionen siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig Euro (EUR 6.070.787,-)
auf den Betrag von sieben Millionen fünfhundert siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig Euro (7.570.787,-) – bestehend
aus sieben Millionen fünfhundert siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig (7.570.787) Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert
von einem Euro (EUR 1,-) – und Legitimation und Ermächtigung des Verwaltungsrats der Gesellschaft (oder irgendeines vom Verwaltungsrat
ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters, der kein Geschäftsführer oder Gesellschafter der Gesellschaft sein muss) (i) Aktien
auszugeben, (ii) Optionen zur Zeichnung von Aktien denjenigen Personen unter den Bedingungen einzuräumen, wie es jeweils in
den – jeweils in der durch Beschluss der Anleihegläubiger vom 25. Januar 2018 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 29. Januar
2018) geänderten Fassung – Anleihebedingungen beider Unternehmensanleihen der Gesellschaft (EUR 50 Millionen Anleihe ISIN:
DE000A1ZJZB9 / WKN: A1ZJZB und EUR 14 Millionen Anleihe ISIN: DE000A1Z9U50 / WKN: A1Z9U5) bestimmt ist, (iii) neue Aktien
nach Ausübung der vorstehend unter (ii) genannten und entsprechend eingeräumten Optionsrechte auszugeben, jedoch in jedem
Fall nur innerhalb der Grenzen des genehmigten Kapitals und mit Ausgabe von Aktien gegen Barzahlung und stets mit der Berechtigung
und Ermächtigung die Ausgabe der Aktien unter Ausschluss vorrangiger Bezugsrechte existierender Aktionäre durchzuführen, und
(iv) sämtliche Verträge abzuschließen, sämtliche Formalitäten zu erledigen und sämtliche Erklärungen gegenüber jeglichen Behörden
und Institutionen abzugeben und, generell alles Erforderliche für die Umsetzung der Entscheidungen im Zusammenhang mit dieser
Legitimation zu tun, sowie die Zustimmung zur Verlängerung der Geltungsdauer des genehmigten Kapitals auf eine Dauer von fünf
Jahren beginnend mit dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre, mit der das genehmigte Kapital geändert
wird.
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6. |
Zustimmung zur vollständigen Änderung und Neuformulierung der Satzung der Gesellschaft, um die unter den vorstehenden Tagesordnungspunkten
gefassten Beschlüsse widerzuspiegeln, inklusive insbesondere die vorgenannte Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung, Erhöhung
des genehmigten Kapitals und Einführung des Vorkaufsrechts und der Mitverkaufsrechte und -pflichten (Drag and Tag Along Rights) sowie weitere Regeln der Unternehmensführung (Corporate Governance) (ohne eine Änderung des Gesellschaftszwecks der Gesellschaft), im Wesentlichen in der auf der Website der Gesellschaft veröffentlichten
Fassung.
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7. |
Zustimmung und Bestätigung der Ernennung von Paul van der Harten als – mittels vorübergehender Besetzung durch den Verwaltungsrat
vom 19. August 2017 bestelltes – Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft und Bestätigung seines Mandats für eine Amtszeit,
die mit der Jahreshauptversammlung im Jahr 2019 endet.
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□ |
□ |
□ |
Bitte kreuzen Sie mit ‘X’ gemäß Ihrer Entscheidung die passende Box neben jedem einzelnen Beschluss (siehe Anmerkung 1 unten)
an.
Unterschrift(en) |
………………. (siehe Anmerkung 2) ………………. (siehe Anmerkung 2)
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Anmerkungen:
1. |
Wenn Ihre Vollmacht für alle Aktien gelten soll und Sie für alle von Ihnen gehaltenen Anteile einheitlich abstimmen wollen,
so setzen Sie bitte in der passenden Stelle ein ‘X’. Wenn Sie für einige Beschlüsse nur einen bestimmten Teil Ihrer Aktien
verwenden wollen, dann schreiben Sie bitte die entsprechende Anzahl der Aktien in der jeweiligen Zeile unter die von Ihnen
angekreuzte Box. Sofern Sie das nicht tun, kann der Bevollmächtigte nach seinem Ermessen abstimmen oder sich enthalten. Der
Bevollmächtigte wird in Übereinstimmung mit der vom Aktionär erteilten Vollmacht und dem Abstimmungsformular abstimmen. Sofern
die Vollmacht und das Abstimmungsformular keine Anweisungen enthalten, kann der Bevollmächtigte nach seinem eigenen Ermessen
abstimmen oder sich enthalten.
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2. |
Sofern eine Gesellschaft Aktionär ist, ist diese Vollmacht und dieses Abstimmungsformular mit einem Firmensiegel zu versehen
oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen schriftlich Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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3. |
Sofern Sie anstelle des Vorsitzenden eine andere Person bevollmächtigen möchten, dann streichen Sie bitte ‘Vorsitzenden der
außerordentlichen Hauptversammlung’ durch und tragen Sie den Namen und die Adresse der bevollmächtigten Person in der vorgesehenen
Stelle ein. Solche Änderungen bedürfen der Schriftform und sind vor dem Stichtag mitzuteilen.
|
4. |
Diese Vollmacht und das Abstimmungsformular sowie jede sonstige Vollmacht (sofern vorhanden), muss in unterzeichneter Form
(oder eine beglaubigte Kopie hiervon) der untenstehenden Adresse spätestens vier Tage vor Versammlungstermin, d.h. 4. Mai
2018, um 24:00 Uhr MESZ zugegangen sein.
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Adressen, an die die ausgefüllte Vollmacht und das ausgefüllte Abstimmungsformular spätestens vier Tage vor Versammlungstermin,
d.h. 4. Mai 2018, um 24:00 Uhr MESZ d.h. übermittelt werden sollen:
* |
3W Power S.A., c/o Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland oder über einen Finanzintermediär; oder
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* |
Ihre Depotbank; oder
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* |
an investors@aegps.com oder namensaktien@linkmarketservices.de oder Telefax: +49 89 21027-288.
|
Aktionäre, die Ihre Aktien über Clearstream halten, müssen sich über Ihre Finanzintermediäre unter 3W Power S.A., c/o Link
Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland, spätestens bis zum Stichtag um 24:00 Uhr MESZ anmelden.
|