AdCapital AG
Leinfelden-Echterdingen
Wertpapier-Kenn-Nummer: 521 450
ISIN: DE 0005214506
Einladung zur Hauptversammlung am 09. Juli
2010
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der AdCapital AG
am Freitag, dem 09. Juli 2010, um 14:00 Uhr, im Haus der Wirtschaft,
Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart, ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AdCapital
AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des
zusammengefassten Lageberichts für die AdCapital AG und den Konzern,
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs.
4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für
das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn
von EUR 7.096.782,79 wie folgt zu verwenden:
a) |
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 auf jede gewinnberechtigte
Stückaktie
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EUR |
6.814.442,00 |
b) |
Vortrag auf neue Rechnung |
EUR |
282.340,79 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß §
71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung
kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien ändern. In diesem
Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,50 je dividendenberechtigte
Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
zur Gewinnverwendung unterbreitet werden.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung
zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der AdCapital
AG
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG) ist am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
und überwiegend am 1. September 2009 in Kraft getreten. Das ARUG regelt
u. a. Änderungen der Vorschriften des Aktiengesetzes betreffend die
Einberufung der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Dieses Gesetz erfordert eine Anpassung der Gesellschaftssatzung an
die neuen gesetzlichen Regelungen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgende Satzungsänderungen
zu beschließen:
a) |
§ 13 Ziffer 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
Die Hauptversammlung ist mindestens mit der gesetzlichen Frist einzuberufen.
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b) |
§ 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
1. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens
6 Tage vor der Versammlung zugehen. Bei der Berechnung dieser Frist
sind der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung
nicht mitzurechnen.
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2. |
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine
in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung
des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der
Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung
beziehen und der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür
mitgeteilten Adresse mindestens 6 Tage vor der Versammlung zugehen,
wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
sind.
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3. |
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. In der Einberufung
kann eine Erleichterung bestimmt werden. § 135 AktG bleibt unberührt.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
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6. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien zum Zweck der Einziehung
Die von der Hauptversammlung
am 4. Juli 2008 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
zum Zweck der Einziehung, von der teilweise Gebrauch gemacht wurde,
ist am 31. Dezember 2009 ausgelaufen. Die Gesellschaft soll daher
wieder zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck der Einziehung ermächtigt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
bis zum 31. Dezember 2014 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil
von bis zu insgesamt 10 v. H. des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zum Zweck der Einziehung
zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen
Aktien zusammen mit den anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz
der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff AktG zuzurechnen
sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 v. H. des Grundkapitals der
Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen,
einmal oder mehrmals ausgeübt werden.
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b) |
Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle
Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
ba) |
Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, darf
der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse
an den jeweils letzten drei Handelstagen vor dem Erwerb der Aktie,
ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der jeweiligen
Schlusskurse der AdCapital-Aktie im Präsenzhandel, um nicht mehr als
10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
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bb) |
Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien im Wege eines öffentlichen
Kaufangebots an alle Aktionäre, dürfen der von der Gesellschaft angebotene
und gezahlte Erwerbspreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne
je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs
der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse jeweils zwischen dem
zehnten und fünften Handelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung
zur Abgabe des Angebots, ermittelt auf der Basis des arithmetischen
Mittels der jeweiligen Schlusskurse der AdCapital-Aktie im Präsenzhandel,
um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Ergeben sich nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe
des Angebots erhebliche Kursbewegungen, so kann das Angebot angepasst
werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenkurs
der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen
vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Anpassung des Angebots,
ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der jeweiligen
Schlusskurse der AdCapital-Aktie im Präsenzhandel, abgestellt. Für
den Fall der Überzeichnung des Angebots hat die Annahme grundsätzlich
im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien zu erfolgen. Es kann
jedoch eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100
Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär vorgesehen werden.
Das Angebot kann weitere Bedingungen vorsehen.
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c) |
Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund
der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, bzw. früher erworbene
eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter gleichzeitiger
Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen, ohne dass die Einziehung
oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
bedarf. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats abweichend
hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird,
sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß §
8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Aufsichtsrat wird für den Fall der Einziehung
ermächtigt, die Fassung der Satzung anzupassen. Von der vorstehenden
Ermächtigung kann einmal oder mehrmals sowie bezogen auf Teilvolumina
der gehaltenen Aktien Gebrauch gemacht werden.
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d) |
Eigene Aktien, die gestützt auf die Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 4. Juli 2008 erworben wurden, können ungeachtet der vorstehenden
Regelungen nach Maßgabe der damaligen Ermächtigung verwendet werden.
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7. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat
schlägt vor, die Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
und Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestraße 68-74, 70184 Stuttgart,
zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden
und ihre Berechtigung nachweisen.
Zum Nachweis reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) und in deutscher
oder englischer Sprache erstellter Nachweis durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, das ist der 18. Juni 2010 (00:00 Uhr, Record
Date), zu beziehen.
Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache sowie der Nachweis
des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor
der Hauptversammlung, also spätestens zum Ablauf des 2. Juli 2010
(24:00 Uhr), unter der nachstehenden Adresse zugehen:
AdCapital AG, c/o Landesbank Baden-Württemberg 4027/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Fax: +49 711 127-79264,
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung
des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern
dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum
für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in
der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record
Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung
teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach
dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen
auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für
die Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch
eine depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person
ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind
eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestandes und
ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126 b BGB). Wir stellen unseren Aktionären im Internet unter www.adcapital.de
(-> Investor Relations -> Hauptversammlung) entsprechende Formulare
zur Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung zur Verfügung;
die Formulare können auch unter der folgenden Adresse bei der Gesellschaft
angefordert werden:
AdCapital AG Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon: +49 711 389400-0, Telefax: +49 711 389400-20 E-Mail:
hv@adcapital.de.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung
des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung
und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Faxnummer
bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung:
AdCapital AG Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefax: +49 711 389400-20, E-Mail: hv@adcapital.de
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 13:00 Uhr auch die Ein-
und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Haus der Wirtschaft,
Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart, zur Verfügung.
Ausnahmen hinsichtlich der Form können für die Erteilung von Vollmachten
an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135
AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf
sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen;
hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre,
sich mit den Genannten abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.
Die Vollmachten und Weisungen hierzu sowie deren Widerruf müssen in
Textform (§ 126 b BGB) auf dem Postweg an die Gesellschaft
AdCapital AG, Frau Bärbel Rothkopf Gutenbergstraße 13, 70771
Leinfelden-Echterdingen
per Telefax an die Faxnummer +49 711 389400-20 oder elektronisch
über E-Mail an hv@adcapital.de übermittelt werden. Entsprechende Formulare
können unter der Adresse
AdCapital AG Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon: +49 711 389400-0, Telefax: +49 711 389400-20 E-Mail:
hv@adcapital.de
bei der Gesellschaft angefordert oder unter www.adcapital.de (->
Investor Relations -> Hauptversammlung) heruntergeladen werden. Vollmachten
und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen
bis Dienstag, 6. Juli 2010, 00:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen
sein, anderenfalls können sie nicht mehr berücksichtigt werden. Wir
bitten insoweit auch die Hinweise in den Formularen zu beachten. In
der Vollmacht/Weisung ist die jeweilige Eintrittskartennummer anzugeben.
Wir weisen deswegen darauf hin, dass eine Bevollmächtigung weisungsgebundener
Stimmrechtsvertreter nur von Aktionären erfolgen kann, die über eine
Eintrittskarte zur Hauptversammlung verfügen.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können gemäß §
122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten. Sie müssen der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 8. Juni 2010, zugehen.
Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens dem 9.
April 2010, 00:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind.
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, gemäß § 126 Abs.
1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu übersenden.
Die Gesellschaft wird zulässige Gegenanträge von Aktionären, einschließlich
des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung, unter http://www.adcapital.de/Hauptversammlung zugänglich
machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung,
also bis zum 24. Juni 2010 (24:00 Uhr), mit Begründung unter folgender
Adresse zugehen:
AdCapital AG, Vorstand Gutenbergstraße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefax: +49 711 389400-20, E-Mail: hv@adcapital.de
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet,
einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies
ist der Fall,
* |
soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar
machen würde,
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* |
wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde,
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* |
wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich
falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält,
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* |
wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag
des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach
§ 125 AktG zugänglich gemacht worden ist,
|
* |
wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher
Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen
der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und
in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen
Grundkapitals für ihn gestimmt hat,
|
* |
wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung
nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder
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* |
wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen
einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht
hat stellen lassen.
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Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und
ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben
Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern
oder von Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Ausführungen
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss (§ 127 AktG).
Die Gesellschaft ist über die vorgenannten, bei den Gegenanträgen
aufgeführten Gründe hinaus nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich
zu machen, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und Wohnort
des vorgeschlagenen Kandidaten enthalten. Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht
werden, wenn sie keine Angaben zu der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
enthalten.
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen.
Gesamtzahl der Stimmen und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind insgesamt
14 Millionen Aktien der AdCapital AG ausgegeben, die 14 Millionen
Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
371.116 eigene Aktien, aus denen ihr aufgrund der gesetzlichen Regelung
keine Stimmrechte zustehen.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.adcapital.de/Hauptversammlung
zugänglich:
– |
der Inhalt dieser Einberufung,
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– |
eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung
kein Beschluss gefasst werden soll,
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– |
die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen,
insbesondere
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der Jahresabschluss der AdCapital AG,
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* |
der Konzernabschluss,
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* |
der gemeinsame Lagebericht der AdCapital AG und des Konzerns,
|
* |
der Bericht des Aufsichtsrats,
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* |
der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB,
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die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung,
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– |
die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die
Hauptversammlung verwendet werden können,
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– |
nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung
der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.
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Leinfelden-Echterdingen, im Mai 2010
AdCapital AG
Der Vorstand
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