AIRE GmbH & Co. KGaA
Frankfurt am Main
Wertpapier-Kenn-Nummer 634 421 ISIN DE 0006344211
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Kommanditaktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung der AIRE GmbH & Co. KGaA (die ‘Gesellschaft‘) am Mittwoch, den 19. Dezember 2012, um 10:00 Uhr, in die Geschäftsräume der Gesellschaft im WERFTHAUS, 10. Stockwerk, Speicherstr.
55, 60327 Frankfurt am Main, ein.
I. Tagesordnung
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die AIG Century GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Frankfurt
am Main gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 62 Abs. 5, 78 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (umwandlungsrechtlicher
Squeeze-out)
Seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes im Juli 2011 besteht gemäß §§ 62 Abs. 5, 78 UmwG
in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG die Möglichkeit, im Zusammenhang mit einer Verschmelzung einer übertragenden KGaA auf eine
übernehmende KGaA, die mit mindestens 90 % am Grundkapital der übertragenden KGaA unmittelbar beteiligt ist (‘Hauptaktionärin‘), die übrigen Kommanditaktionäre (‘Minderheitsaktionäre‘) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der übertragenden Gesellschaft auszuschließen (sog. umwandlungsrechtlicher
Squeeze-out).
Mit Schreiben vom 17. September 2012 hat die AIG Century GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Frankfurt am Main (‘AIG Century‘) die Gesellschaft darüber informiert, dass sie eine Verschmelzung der Gesellschaft als übertragende Gesellschaft auf AIG
Century als übernehmende Gesellschaft anstrebe, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen solle. AIG Century ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien deutschen
Rechts, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 92579 und mit der Geschäftsanschrift Taubenstraße
7-9, 60313 Frankfurt am Main. Mit ihrem Schreiben hat AIG Century angezeigt, dass ihr unmittelbar 3.953.038 Stückaktien der
Gesellschaft (mithin mehr als 90 % des Grundkapitals) gehören. AIG Century ist damit als übernehmende Gesellschaft im Rahmen
der Verschmelzung zugleich Hauptaktionärin der Gesellschaft als übertragender Gesellschaft im Sinne von §§ 62 Abs. 5 Satz
1, Abs. 1, 78 UmwG.
Am 9. November 2012 haben die Gesellschaft und AIG Century zur Niederschrift des Notars Dr. Bernhard Meyding, Frankfurt am
Main, einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die Gesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten
unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff., 78 UmwG auf AIG Century überträgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält
die Angabe nach §§ 62 Abs. 5 Satz 2, 78 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der Gesellschaft als übertragender Gesellschaft erfolgen soll und steht unter der aufschiebenden Bedingung einer Eintragung
des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft. Die Verschmelzung
erfolgt als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr.
AIG Century hat die Barabfindung der Minderheitsaktionäre auf der Grundlage einer durch VALNES Corporate Finance GmbH, Frankfurt
am Main, erstellten gutachtlichen Stellungnahme zum Unternehmenswert der Gesellschaft und zur Ermittlung der angemessenen
Barabfindung gemäß §§ 62 Abs. 5 S. 8, 78 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 1 AktG auf EUR 19,75 je Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt.
AIG Century hat mit Schreiben an die Gesellschaft vom 7. November 2012 ihre Absicht, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verschmelzung herbeizuführen, konkretisiert. AIG Century hat ferner die Gesellschaft
über die Höhe der festgelegten Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der Gesellschaft für die Übertragung ihrer Aktien
auf AIG Century als Hauptaktionärin zu zahlen ist, informiert und einen Entwurf des Übertragungsbeschlusses übermittelt. AIG
Century hat weiter nachgewiesen, nach Zukauf von weiteren 8.427 Stückaktien der Gesellschaft nunmehr 3.961.465 Stückaktien
der Gesellschaft unmittelbar zu halten.
AIG Century hat der Gesellschaft zudem eine Erklärung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft übermittelt, mit der diese im Wege
eines selbstständigen Garantieversprechens die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der AIG Century übernimmt,
den Minderheitsaktionären der Gesellschaft nach Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung
für die übergegangenen Aktien der Gesellschaft zu zahlen.
AIG Century hat schließlich der Hauptversammlung der Gesellschaft einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen
für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet
werden.
Der vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.
Die Eintragung des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft
ist nach §§ 62 Abs. 5 Satz 7, 78 UmwG mit dem Vermerk zu versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der
Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der AIG Century wirksam wird.
Die AIG International Real Estate Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft
(die ‘persönlich haftende Gesellschafterin‘) und der Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der AIG Century folgenden Beschluss zu fassen:
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Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der AIRE GmbH & Co. KGaA (Minderheitsaktionäre) werden gem.
§§ 62 Abs. 5, 78 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der AIG Century GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Frankfurt
am Main (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 19,75 je auf den Inhaber lautender Stückaktie
der AIRE GmbH & Co. KGaA auf die Hauptaktionärin übertragen.
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II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte, Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
sowie weitere Angaben
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 4.223.655,00 Euro, eingeteilt
in 4.223.655 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
4.223.655 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.
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2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt am 28. November 2012, 0:00 Uhr (‘Nachweisstichtag‘), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung und ein vom depotführenden Kredit-
oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes müssen bis spätestens
zum Ablauf des 12. Dezember 2012 bei einer der nachstehend genannten Anmeldestellen eingehen:
ITTEB GmbH & Co. KG Frau Bettina John Vogelanger 25 D-86937 Scheuring Fax: +49 8195 99 89 664 E-Mail: aire2012@itteb.de
oder
AIRE GmbH & Co. KGaA Speicherstraße 55 (‘WERFTHAUS’) D-60237 Frankfurt am Main
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung
und den Nachweis genügt die Textform.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei den vorstehend genannten Anmeldestellen werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die vorstehend
genannten Anmeldestellen Sorge zu tragen.
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3. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechend kann aus nach dem Nachweisstichtag erworbenen
Aktien kein eigenständiges Teilnahme- und Stimmrecht hergeleitet werden.
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4. |
Vollmacht und Stimmrechtsvertretung
Die teilnahme- und stimmberechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere
von diesen zurückweisen. Auch im Fall der Bevollmächtigung sind eine frist- und formgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Aktienbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber
der Gesellschaft erfolgen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht.
Grundsätzlich bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer Bevollmächtigung können unter Nutzung des
von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachts- und Weisungsformulars erfolgen.
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen
oder Personen bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches Textformerfordernis; nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn
die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig
sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder
Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem
bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte
Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die
Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des
Stimmrechts vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Der Stimmrechtsvertreter darf das
Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne
solche ausdrückliche Weisungen wird das Stimmrecht nicht ausgeübt. Für die Erteilung der Vollmacht kann das zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden.
Für Erklärungen gegenüber der Gesellschaft betreffend eine Vollmacht sowie deren Widerruf oder Änderung stehen die unter II.
2. genannten Adressen, die Faxnummer und die E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Der Nachweis der Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf oder Änderung muss der Gesellschaft entweder bis spätestens zum 18.
Dezember 2012, 12:00 Uhr (Eingang), per Post oder Fax an eine der unter II. 2. genannten Adressen zugehen oder bis zum Beginn
der Hauptversammlung per E-Mail an die unter II. 2. genannte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Eine Erteilung der Vollmacht,
deren Widerruf oder Änderung kann auch auf der Hauptversammlung erfolgen. Ebenso kann der Nachweis der Bevollmächtigung auf
der Hauptversammlung der Gesellschaft gegenüber vorgelegt werden.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung finden sich auf dem Vollmachts- und Weisungsformular, das den Aktionären zusammen
mit der Eintrittskarte zugesandt wird, sowie auf der Internetseite http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html.
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5. |
Unterlagen zur Einsichtnahme
Folgende Unterlagen können vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Speicherstraße
55 (‘WERFTHAUS’), D-60237 Frankfurt am Main) eingesehen werden:
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Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 nebst der Konzernabschlüsse des AIRE-Konzerns
für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 mit den zusammengefassten Lageberichten für die Gesellschaft und den AIRE-Konzern
für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 nebst den Berichten des Aufsichtsrats;
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Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
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Der von der AIG Century in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Gesellschaft erstattete schriftliche Bericht über die
Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die AIG Century und zur Erläuterung
und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung vom 7. November 2012 einschließlich seiner Anlagen:
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Kopie des Schreibens der AIG Century an die Gesellschaft vom 17. September 2012
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Kopie des Schreibens der AIG Century an die Gesellschaft vom 7. November 2012
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Kopie des von den Vertretungsorganen von AIG Century und der Gesellschaft am 7. November 2012 aufgestellten Entwurfs des Verschmelzungsvertrags
zwischen AIG Century als übernehmender Gesellschaft und der Gesellschaft als übertragender Gesellschaft
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Kopie des Bewertungsgutachtens von VALNES Corporate Finance GmbH zur Unternehmensbewertung und zur Ermittlung der angemessenen
Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 1 AktG vom 5. November 2012
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Kopien des Beschlusses des Landgerichts Frankfurt am Main über die Bestellung der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zum sachverständigen Prüfer vom 2. Oktober 2012 sowie der berichtigenden Beschlüsse vom 16. Oktober 2012, 19. Oktober 2012
und vom 31. Oktober 2012 (Aktenzeichen: 3-05 O 111/12)
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Kopie des von der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählter
und bestellter sachverständiger Prüfer der Angemessenheit der festgestellten Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m.
§§ 327c Abs. 2 Satz 4, 293e AktG erstatteten Prüfungsberichts vom 7. November 2012
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Kopie der Gewährleistungserklärung der Deutschen Bank Aktiengesellschaft vom 7. November 2012
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Prüfungsbericht des vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers IVA VALUATION &
ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich
der beabsichtigten Beschlussfassung zur Übertragung der Aktien der übrigen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die AIG
Century vom 7. November 2012;
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Halbjahresfinanzbericht des AIRE-Konzerns nach § 37w WpHG zum 30. Juni 2012;
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Eröffnungsbilanz der AIG Century vom 10. November 2011, der Jahresabschluss von AIG Century für das Geschäftsjahr 2011 sowie
die Zwischenbilanz (i.S.d. § 63 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 UmwG) der AIG Century zum 30. September 2012;
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Notariell beurkundeter Verschmelzungsvertrag zwischen der AIG Century als übernehmender Gesellschaft und der Gesellschaft
als übertragender Gesellschaft vom 9. November 2012;
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der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der AIG Century und der Gesellschaft vom 9. November
2012; sowie
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der nach §§ 60, 12 UmwG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählten und bestellten sachverständigen
Prüfers IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für beide an der Verschmelzung beteiligten
Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der AIG Century als übernehmender Gesellschaft und der Gesellschaft
als übertragender Gesellschaft vom 9. November 2012.
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Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Unterlagen. Die Unterlagen werden auch auf der Hauptversammlung der
Gesellschaft ausliegen. Bestellungen bitten wir an die unter Ziff. II. 2. genannten Adressen zu richten.
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6. |
Verlangen nach Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am
Grundkapital der Gesellschaft (das entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beigefügt sein. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin der AIRE GmbH & Co. KG zu richten,
also an die AIG International Real Estate Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH, und muss unter der folgenden Adresse bis
zum 18. November 2012, 24:00 Uhr zugehen.
AIG International Real Estate Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der AIRE GmbH & Co. KGaA Speicherstraße 55 (‘WERFTHAUS’) D-60237 Frankfurt am Main
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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7. |
Anträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu dem Beschlussvorschlag von persönlich haftender Gesellschafterin
und Aufsichtsrat zum einzigen Punkt der Tagesordnung in Textform an die unter II. 2. genannten Adressen zu übersenden.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, die bis spätestens zum 4. Dezember 2012, 24:00 Uhr,
mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bei einer der unter II. 2. genannten Adressen eingehen, einschließlich des Namens des
Aktionärs und der Begründung, sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung hierzu im Internet unter http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html
veröffentlichen.
Anderweitig adressierte oder später eingehende Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Gegenanträge werden in der Hauptversammlung
nur behandelt, wenn sie dort gestellt werden.
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8. |
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG von der persönlich haftenden Gesellschafterin
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß
§ 131 Abs. 1 AktG besteht.
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9. |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html.
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10. |
Veröffentlichung der Einberufung, weitere Informationen
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen, die zugänglich zu machenden
Unterlagen sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung stehen gemäß § 124a AktG ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft
(http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html) zur Verfügung.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 12. November 2012 veröffentlicht und wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen
Union verbreiten.
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Frankfurt am Main, im November 2012
AIG International Real Estate Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH
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