Analytik Jena AG
Jena
– Wertpapierkennnummer: 521 350 – – ISIN-Nummer: DE0005213508 –
– Wertpapierkennnummer A1M MCF – – ISIN DE000A1MMCF1 –
Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
Durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 13. März 2012 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Analytik
Jena AG für den 24. April 2012, um 10.00 Uhr, im JENTOWER (Intershop-Tower), Leutragraben 1, 07743 Jena, einberufen.
Auf Verlangen der Aktionärin Verder International B.V., deren Anteil den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft
erreicht, wird gemäß § 122 Abs. 2 AktG die Tagesordnung der Hauptversammlung ergänzt und der neue Gegenstand wie folgt bekannt
gemacht:
7. Beschlussfassung über eine Sonderprüfung nach § 142 AktG
Die Aktionärin Verder International B.V. schlägt vor zu beschließen:
a) |
Es wird eine Sonderprüfung durchgeführt, welche die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft
seit dem Herbst 2011 im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 5.235.465,00 um EUR 470.000,00
auf EUR 5.705.465,00 durch Ausnutzung des genehmigten Kapitals in § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft zum Gegenstand hat.
Geprüft werden soll insbesondere:
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Wie gelangte der Vorstand der Gesellschaft im Dezember 2011 zu der Auffassung, dass eine Kapitalerhöhung nicht erforderlich
sei, den Aktionären im Falle einer Kapitalerhöhung in jedem Falle das Bezugsrecht eingeräumt würde und maximal 300.000 neue
Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden könnten? Welche Kommunikation gleich welcher Art (Beschlüsse, Schreiben,
E-Mails, Gespräche) gab es hierzu zwischen bzw. untereinander Mitgliedern des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats sowie zwischen
diesen mit Dritten und welchen Inhalt hatte sie?
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Wie gelangte der Vorstand der Gesellschaft im Januar 2012 zu der Auffassung, dass nicht 300.000, sondern mindestens 470.000
neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden können? Welche Kommunikation gleich welcher Art (Beschlüsse,
Schreiben, E-Mails, Gespräche) gab es hierzu zwischen bzw. untereinander Mitgliedern des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats
(insbesondere zwischen dem Vorstandsmitglied Herrn Berka und den Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Krey und Herrn Wierlacher)
sowie zwischen diesen mit Dritten (insbesondere im Hinblick auf die Zulassung zur Zeichnung der neuen Aktien) und welchen
Inhalt hatte sie?
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Entsprechen sämtliche Angaben zu den Gründen für den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals
2009, die der Vorstand in seinem Bericht an die Hauptversammlung gemeinsam mit der Einladung zur Hauptversammlung am 13. Februar
2012 im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht hat (im Folgenden auch der ‘Vorstandsbericht’), der Wahrheit? Sind diese
Angaben vollständig oder gab es weitere Erwägungen, aus denen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen und
ausschließlich ein von der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbH verwalteter Beteiligungsfonds zur Zeichnung der neuen
Aktien zugelassen wurde? Wenn es weitere Gründe gab für den Bezugsrechtsausschluss: Was waren diese Gründe?
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Wie kann der Vorstand behaupten, den in dem Vorstandsbericht als Grund für den Bezugsrechtsausschluss genannten Liquiditätsbedarf
für die Erfüllung von Steuerschulden und für das Angebot einer Barabfindung an die Minderheitsaktionäre der CyBio AG decken
zu können, wenn er gleichzeitig berichtet, die aus der Kapitalerhöhung erzielten Mittel für eine Erweiterung des Unternehmensportfolios
einsetzen zu wollen?
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Welche Kommunikation gleich welcher Art (Beschlüsse, Schreiben, E-Mails, Gespräche) gab es zwischen bzw. untereinander Mitgliedern
des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats sowie zwischen diesen mit Dritten im Zusammenhang mit der Preisfindung für die neuen
Aktien, die im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegeben wurden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Umstand, dass der Umsatz
der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel am letzten Tag der Bezugsfrist mehr als zwanzigmal so hoch war wie zwei Tage zuvor?
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In welcher Höhe bestand im Januar 2012 ein Liquiditätsbedarf? In welcher Höhe bestand im Februar 2012 ein Liquiditätsbedarf?
Warum konnte ein etwaiger Liquiditäts- oder Finanzbedarf nicht mit Fremdkapital gedeckt werden? Was verbirgt sich hinter der
‘weiteren Unternehmensentwicklung’, die in dem Vorstandsbericht als Grund für den Bezugsrechtsausschluss angeführt wird?
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b) |
Zum Sonderprüfer wird bestellt: Herr WP StB Kai Niclas Rauscher, BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Großer Brockhaus
5, 04103 Leipzig.
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Jena, im März 2012
Analytik Jena AG
Der Vorstand
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