Andreae-Noris Zahn AG
Frankfurt am Main
– Wertpapierkennnummer 504 700 – – ISIN DE0005047005 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 5. Oktober 2011
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
wir laden Sie ein zu der am Mittwoch, 5. Oktober 2011 um 10:00 Uhr im Hermann Josef Abs Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt
am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Andreae-Noris Zahn AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März
2011, der Lageberichte der Andreae-Noris Zahn AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr
vom 1. September 2010 bis 31. März 2011
|
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
‘Der Bilanzgewinn des Rumpfgeschäftsjahres 2010/2011 in Höhe von Euro 10.928.496,49 wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.’
|
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
‘Den im Rumpfgeschäftsjahr 2010/2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.’
|
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
‘Den im Rumpfgeschäftsjahr 2010/2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.’
|
|
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
‘Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2011/2012 gewählt.’
|
Der Aufsichtsrat stützt seinen Beschlussvorschlag auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses.
|
6. |
Beschlussfassung über die Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung im Jahres-
und Konzernabschluss
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
‘Bei der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses unterbleiben die in § 285 Abs. 1 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB bzw.
§ 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben im Anhang und im Konzernanhang. Dieser Beschluss gilt für die
Dauer von fünf Jahren, erstmals für den Jahres- und Konzernabschluss für das am 1. April 2011 begonnene Geschäftsjahr.’
|
|
7. |
Nachwahl zum Aufsichtsrat
|
Herr Jacobus P. de Vries hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Schreiben vom 14. Juli 2011 niedergelegt. Aufgrund
des Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 12. August 2011 wurde Herr Anthony Roberts, London, Vereinigtes Königreich,
zum Mitglied des Aufsichtsrats bis längstens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.
|
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG
und § 9 Abs. 1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern
nach den Bestimmungen des MitbestG gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
‘Herr Anthony Roberts, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, Director of Operations, IT and Healthcare Solutions Alliance
Healthcare Division, wird als Nachfolger von Herrn de Vries für den Rest der ursprünglichen Amtszeit von Herrn de Vries zum
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.’
|
Herr Anthony Roberts ist im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung dieser Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger
nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitglied in folgendem vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium
von Wirtschaftsunternehmen: Alliance Healthcare (IT Services) Limited, Vereinigtes Königreich.
|
Vorlagen
|
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Andreae-Noris
Zahn AG, Solmsstraße 25, 60486 Frankfurt am Main zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich
und unverzüglich in Abschrift überlassen:
– |
festgestellter Jahresabschluss der Andreae-Noris Zahn AG nebst Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2010/2011,
|
– |
gebilligter Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2010/2011,
|
– |
der Bericht des Aufsichtsrats und
|
– |
die Erläuterungen des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 AktG
|
|
|
Die vorgenannten Unterlagen können außerdem im Internet unter www.anzag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung
eingesehen werden.
|
Aktien und Stimmrechte
|
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 32.035.290,00 Euro und ist eingeteilt in 10.678.430 Aktien. Sämtliche Aktien sind
stimmberechtigte Stammaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 10.678.430. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt
der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger.
|
Teilnahmebedingungen
|
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG sowie den §§ 17 und 18a der Satzung. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt,
die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben.
|
|
Die Anmeldung muss mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 28. September 2011, 24:00 Uhr beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder unter
folgender Adresse
|
Andreae-Noris Zahn AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: (089) 309037-4675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
|
|
zugehen. Die Anmeldung kann schriftlich oder in Textform erfolgen und kann auch per E-Mail oder Telefax übermittelt werden.
|
|
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch eine in Textform
in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. den 14. September
2011, 00:00 Uhr bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach. Diese Bescheinigung muss
bei der vorstehend bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 28. September 2011, 24:00 Uhr, zugehen.
|
|
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die sich form- und fristgerecht angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen
haben, Eintrittskarten ausgestellt werden.
|
Stimmrechtsvertretung
|
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135 AktG bleibt unberührt.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:
ANZAG-HV2011@computershare.de. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung
der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Dieses Formular steht auch zum Download unter www.anzag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung
bereit.
|
|
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre
gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich
aus den Unterlagen, die den Aktionären über die Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter
der Internetadresse www.anzag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung
durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
|
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären
|
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen
Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 4. September 2011,
24:00 Uhr, zugehen.
|
|
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG
auf der Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens
14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also
spätestens am 20. September 2011, 24:00 Uhr, zugeht.
|
|
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite
zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 20. September 2011,
24:00 Uhr, zugeht.
|
|
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
|
Andreae-Noris Zahn AG Ressort Recht Solmsstraße 25 60486 Frankfurt am Main Telefax: (069) 79203-400 E-Mail: hauptversammlung@anzag.de
|
|
|
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
|
|
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG stehen den Aktionären unter www.anzag.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
werden unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.
|
Sonstige Hinweise
|
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG
dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 14. September 2011,
0:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt
sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.
|
|
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu dem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter www.anzag.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.
|
|
Unter www.anzag.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden
Informationen zugänglich.
|
Anfragen
|
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft
auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen ausschließlich zu richten an die
|
Andreae-Noris Zahn AG Ressort Recht Solmsstraße 25 60486 Frankfurt am Main Telefax: (069) 79203-400 E-Mail: hauptversammlung@anzag.de
|
|
Frankfurt am Main, im August 2011
Der Vorstand
|