BayWa Aktiengesellschaft
München
– WKN 519406, 519400, A35JS0 –
– ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A35JS08 –
Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Mit Publikation am 2. Mai 2024 haben wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der BayWa Aktiengesellschaft am
Dienstag, den 11. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) eingeladen.
Bearbeitungsfehler seitens des Bundesanzeiger Verlags haben in zwei Abschnitten zu falsch platzierten beziehungsweise fehlenden
Textteilen geführt.
Die betreffenden Abschnitte werden im Folgenden korrekt wiedergegeben:
1. Korrektur (Abschnitt “II. Anlagen und weitere Informationen zur Tagesordnung”):
Ziel-Gesamtvergütung
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder (in Tsd. Euro) sowie die jeweilige Vergütungsstruktur
in Prozent der Geschäftsjahre 2022 und 2023. Die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus dem jeweiligen
Jahresgrundgehalt, den Nebenleistungen, den Konzernmandaten, der kurzfristigen variablen Vergütung bei 100-prozentiger Zielerreichung
im jeweiligen Geschäftsjahr (Auszahlung im darauffolgenden Geschäftsjahr), der langfristigen variablen Vergütung bei 100-prozentiger
Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr (anteilige Auszahlung in den drei darauffolgenden Geschäftsjahren) und der Altersversorgung
zusammen.
In Tsd. Euro 2023
|
Prof. Klaus Josef Lutz 1 |
Marcus Pöllinger 2 |
Andreas Helber
|
Dr. Marlen Wienert 3 |
Reinhard Wolf 4 |
|
|
In % |
|
In % |
|
In % |
|
In % |
|
In % |
Fixe Vergütung
|
Jahresgrundgehalt |
375,0 |
49,0 |
1.000,0 |
43,2 |
875,0 |
44,2 |
300,0 |
38,4 |
947,0 |
62,5 |
Nebenleistungen |
6,3 |
0,8 |
31,3 |
1,4 |
18,6 |
0,9 |
8,4 |
1,1 |
91,6 |
6,0 |
Fixe Vergütung aus Konzernmandaten |
4,8 |
0,6 |
1,2 |
0,1 |
98,0 |
5,0 |
0,1 |
0,0 |
– |
– |
Summe fixe Vergütung |
386,1 |
50,5 |
1.032,5 |
44,6 |
991,6 |
50,1 |
308,5 |
39,5 |
1.038,6 |
68,5 |
Variable Vergütung
|
Kurzfristige variable Vergütung |
150,0 |
19,6 |
400,0 |
17,3 |
349,0 |
17,6 |
120,0 |
15,4 |
403,6 |
26,6 |
Langfristige variable Vergütung |
175,0 |
22,9 |
700,0 |
30,3 |
350,0 |
17,7 |
262,5 |
33,6 |
– |
– |
Summe variable Vergütung |
325,0 |
42,5 |
1.100,0 |
47,6 |
699,0 |
35,3 |
382,5 |
49,0 |
403,6 |
26,6 |
Altersversorgung 5 |
53,8 |
7,0 |
180,0 |
7,8 |
287,8 |
14,5 |
90,0 |
11,5 |
73,3 |
4,8 |
Ziel-Gesamtvergütung |
764,9 |
100,0 |
2.312,5 |
100,0 |
1.978,4 |
100,0 |
781,0 |
100,0 |
1.515,5 |
100,0 |
1 Prof. Klaus Josef Lutz war Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands bis zum 31. März 2023. Seine Ziel-Gesamtvergütung
wurde daher anteilig für den Zeitraum bis zum 31. März 2023 berechnet. Aus Anlass seines vorzeitigen Ausscheidens aus dem
Vorstand zum 31. März 2023 erhielt Prof. Klaus Josef Lutz im April 2023 für den Rest seiner Vertragslaufzeit zusätzlich eine
Abfindung in Höhe von 6.700.000 Euro wie im Abschnitt „Leistungen wegen vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit“ dargestellt.
2 Marcus Pöllinger ist Vorstandsvorsitzender seit 1. April 2023.
3 Dr. Marlen Wienert ist Mitglied des Vorstands seit 1. April 2023.
4 Bei Reinhard Wolf wird die Vergütung durch die Konzerngesellschaft RWA AG, Korneuburg, Österreich, gezahlt. Diese Vergütung
unterliegt damit nicht dem Vergütungssystem der BayWa AG für ihre Vorstandsmitglieder.
5 Bei Reinhard Wolf beinhaltet der genannte Betrag der Altersversorgung auch die Zuführung zu Pensions- und Abfertigungsrückstellungen
in Höhe von 115.248 Euro und Erträge aus Wertsteigerung der Lebensversicherung von 43.297 Euro.
In Tsd. Euro 2022
|
Prof. Klaus Josef Lutz
|
Andreas Helber
|
Marcus Pöllinger
|
Matthias Taft 1 |
Reinhard Wolf 2 |
|
|
In % |
|
In % |
|
In % |
|
In % |
|
In % |
Fixe Vergütung
|
Jahresgrundgehalt |
1.500,0 |
43,6 |
800,0 |
43,9 |
666,7 |
45,6 |
– |
– |
620,0 |
53,5 |
Nebenleistungen |
30,8 |
0,9 |
20,3 |
1,1 |
45,1 |
3,1 |
– |
– |
78,1 |
6,7 |
Fixe Vergütung aus Konzernmandaten |
19,2 |
0,6 |
44,8 |
2,5 |
2,4 |
0,2 |
– |
– |
– |
– |
Summe fixe Vergütung |
1.550,0 |
45,1 |
865,1 |
47,5 |
714,2 |
48,9 |
– |
– |
698,1 |
60,2 |
Variable Vergütung
|
Kurzfristige variable Vergütung |
600,0 |
17,4 |
320,0 |
17,5 |
266,7 |
18,2 |
– |
– |
372,0 |
32,1 |
Langfristige variable Vergütung |
700,0 |
20,4 |
350,0 |
19,2 |
350,0 |
24,0 |
– |
– |
– |
– |
Summe variable Vergütung |
1.300,0 |
37,8 |
670,0 |
36,7 |
616,7 |
42,2 |
– |
– |
372,0 |
32,1 |
Altersversorgung 3 |
588,3 |
17,1 |
287,8 |
15,8 |
130,0 |
8,9 |
332,3 |
100,0 |
88,8 |
7,7 |
Ziel-Gesamtvergütung |
3.438,3 |
100,0 |
1.822,9 |
100,0 |
1.460,9 |
100,0 |
332,3 |
100,0 |
1.158,9 |
100,0 |
1 Matthias Taft war im Geschäftsjahr 2022 nicht mehr Mitglied des Vorstands der BayWa AG und ist lediglich aus Vergleichbarkeitsgründen
letztmalig in die Übersicht aufgenommen.
2 Bei Reinhard Wolf wird die Vergütung durch die Konzerngesellschaft RWA AG, Korneuburg, Österreich, gezahlt. Diese Vergütung
unterliegt damit nicht dem Vergütungssystem der BayWa AG für ihre Vorstandsmitglieder.
3 Bei Reinhard Wolf beinhaltet der genannte Betrag der Altersversorgung auch die Zuführung zu Pensions- und Abfertigungsrückstellungen
in Höhe von 186.675 Euro und Erträge aus Wertsteigerung der Lebensversicherung von 355.625 Euro.
Mit Blick auf das Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Klaus Josef Lutz1 aus dem Vorstand wurden das Jahresgrundgehalt und die Zielvergütung für die variablen Vergütungsbestandteile gegenüber dem
Geschäftsjahr 2022 unverändert beibehalten, unter zeitanteiliger Kürzung. Da der Beitrag für die Altersversorgung für das
Berichtsjahr jedoch insgesamt deutlich hinter dem Geschäftsjahr 2022 zurückblieb, ergab sich eine leichte Verschiebung des
anteiligen Verhältnisses zwischen variabler Vergütung und Festvergütung mit der Folge, dass der Anteil der Festvergütung an
der Ziel-Gesamtvergütung mit rund 56,8 Prozent leicht hinter der im Vergütungssystem für den Vorstandsvorsitzenden vorgesehenen
Bandbreite von 60 bis 70 Prozent zurückblieb.
Bei den im Geschäftsjahr 2022 abgeschlossenen Vorstandsdienstverträgen für den Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger2 und das Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert3 hat der Aufsichtsrat den Anteil der variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung insgesamt gestärkt und innerhalb der
variablen Vergütung auch den Anteil der langfristigen variablen Vergütung stärker gewichtet. Der Anteil der variablen Vergütung
an der Ziel-Gesamtvergütung beim Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger sowie beim Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert beträgt
47,6 Prozent respektive 49 Prozent und ist damit höher als die nach dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem vorgesehenen
Bandbreiten von 30 bis 40 Prozent für den Vorstandsvorsitzenden bzw. 35 bis 45 Prozent für ein ordentliches Vorstandsmitglied.
Auch bei der Gewichtung der langfristigen variablen Vergütung wurden mit einem Anteil von 30,3 Prozent beim Vorstandsvorsitzenden
Marcus Pöllinger und 33,6 Prozent beim Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert der Fokus stärker auf die Langfristigkeit und
Nachhaltigkeit gelegt, als dies im bisherigen System (15 bis 25 Prozent für den Vorstandsvorsitzenden und 18 bis 28 Prozent
für ordentliche Vorstandsmitglieder) noch vorgesehen ist.
Beim Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger wurde zudem auch der Anteil der betrieblichen Altersversorgung an der Ziel-Gesamtvergütung
gegenüber der im bisherigen System für den Vorstandsvorsitzenden noch vorgesehenen Bandbreite von 20 bis 30 Prozent reduziert;
dieser liegt mit rund 7,8 Prozent nunmehr ungefähr in der Bandbreite der für ordentliche Vorstandsmitglieder vorgesehenen
Bandbreite von 8 bis 18 Prozent.
Der Aufsichtsrat plant, das Vorstandsvergütungssystem entsprechend zu überarbeiten und weiterzuentwickeln und der ordentlichen
Hauptversammlung 2025 ein angepasstes (modernisiertes) Vorstandsvergütungssystem zur Billigung vorzulegen.
Nach dem Vergütungssystem der BayWa AG, Abschnitt C, kann der Aufsichtsrat vorübergehend von Bestandteilen des Vergütungssystems
abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist.
Der Aufsichtsrat der BayWa AG hält die oben genannten Abweichungen vom Vergütungssystem im Rahmen der 2022 neu abgeschlossenen
Vorstandsanstellungsverträge mit dem Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger und dem Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert,
namentlich (i) die Stärkung der variablen und insbesondere langfristigen Vergütung sowie (ii) die Reduzierung des Anteils
der betrieblichen Altersversorgung an der Ziel-Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden, für im Interesse des langfristigen
Wohlergehens der Gesellschaft notwendig. Die Abweichungen sind vorübergehend, sie gelten nur bis zum Beschluss eines neuen
Vergütungssystems, das der Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorgelegt werden soll.
1 Ehemaliger Vorstandsvorsitzender Prof. Klaus Josef Lutz meint im Vergütungsbericht 2023 stets, dass Prof. Klaus Josef Lutz
Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands der BayWa AG bis zum 31. März 2023 war.
2 Vorstandsvorsitzender Marcus Pöllinger meint im Vergütungsbericht 2023 stets, dass Marcus Pöllinger Vorstandsvorsitzender
der BayWa AG seit 1. April 2023 ist. Zuvor war Marcus Pöllinger ordentliches Vorstandsmitglied der BayWa AG.
3 Dr. Marlen Wienert ist Mitglied des Vorstands seit 1. April 2023.
Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der Vorstandsanstellungsverträge mit dem Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger und dem
Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert beschlossen, hinsichtlich der oben genannten Bestandteile von den Vorgaben des Vergütungssystems
im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft vorübergehend abzuweichen bis zum Inkrafttreten eines neuen Vergütungssystems.
Beim Vorstandsmitglied Andreas Helber führte eine Anhebung des Festgehalts und hieraus folgend, entsprechend der Vergütungssystematik,
auch der kurzfristigen variablen Vergütung dazu, dass der Anteil der langfristigen variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung
mit 17,7 Prozent leicht unterhalb der vorgesehenen Bandbreite von 18 bis 28 Prozent liegt. Der Anteil der variablen Vergütung
insgesamt (kurzfristig und langfristig) an der Ziel-Gesamtvergütung liegt innerhalb der vorgesehenen Bandbreite von 35 bis
45 Prozent.
2. Korrektur (Abschnitt “III. Weitere Angaben zur Einberufung”):
3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl wahrnehmen lassen. Auch in diesem Fall ist für eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung,
wie vorstehend unter Abschnitt III.2. „Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“
beschrieben, Sorge zu tragen.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt, geändert und widerrufen
werden.
Wird weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 Aktiengesetz, noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater
oder eine sonstige durch § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Person bevollmächtigt, müssen die Erteilung der Vollmacht
und ggf. ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b des Bürgerlichen
Gesetzbuches) erfolgen. Zur Erteilung der Vollmacht kann auch das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre zusammen
mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende Formular steht zudem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.baywa.com/hauptversammlung zur Verfügung.
Die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, deren Änderung oder Widerruf und der Nachweis einer gegenüber
dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht, deren Änderung bzw. Widerruf kann der Gesellschaft unter der Adresse
|
BayWa Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland oder per E-Mail an baywa@linkmarketservices.eu
|
übermittelt werden.
Als weiterer elektronischer Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft zusätzlich die Übermittlung über das passwortgeschützte
Internetportal auf ihrer Internetseite unter der Internetadresse www.baywa.com/hauptversammlung an. Die Übermittlung über
das passwortgeschützte Internetportal ist nach erfolgter Anmeldung bis spätestens 10. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), möglich.
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetportals durch Bevollmächtigte setzt voraus, dass diese entsprechende Zugangsdaten
erhalten.
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ggf. Widerruf und der Nachweis einer
gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft auch an der Ein-
und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 67a Abs. 4 Aktiengesetz, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder sonstigen diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen gilt das Textformerfordernis nicht. Allerdings
sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 Aktiengesetz sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die von
den jeweils Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zu erfragen sind.
Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer Vollmacht auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt
ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) Internetportal,
(2) E-Mail und (3) Papierform.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
|
Ansonsten bleibt die am 2. Mai publizierte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der BayWa Aktiengesellschaft am Dienstag,
den 11. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) unverändert. Von einer erneuten Publikation wird daher abgesehen.
München, im April 2024
BayWa Aktiengesellschaft
Der Vorstand
|