BRAIN FORCE HOLDING AG
BRAIN FORCE HOLDING AG: Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung am 28. Februar 2013
BRAIN FORCE HOLDING AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 29.01.2013 10:24 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- BRAIN FORCE HOLDING AG Wien, FN 78112 x ISIN AT0000820659 Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 15. ordentlichen Hauptversammlung der BRAIN FORCE HOLDING AG am Donnerstag, dem 28. Februar 2013, um 10.00 Uhr, im Reitersaal der OeKB, Strauchgasse 3, 1010 Wien. 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 30.9.2012 mit dem Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands, dem Corporate Governance-Bericht und dem vom Aufsichtsrat erstatteten Bericht über das Geschäftsjahr 2011/2012. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012. 4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012. 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013. 6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 4 Grundkapital und Aktien, 7 Zusammensetzung des Aufsichtsrates, 8 Innere Ordnung des Aufsichtsrates, 12 Teilnahmeberechtigung und 13 Stimmrecht, Beschlüsse, Vorsitz, insbesondere zur Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 sowie zur Neuregelung der Bestimmungen über die innere Ordnung des Aufsichtsrats 7. Beschlussfassung über a- die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG, b- die Ermächtigung des Vorstands für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen, c- die Ermächtigung des Vorstands, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, d- die Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG mit Hauptversammlungsbeschluss vom 2.3.2011 zum 6. Punkt der Tagesordnung. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind spätestens am 7. Februar 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.brainforce.com zugänglich: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011/2012; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, - Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, - Bericht des Vorstands zu TOP 7 - Erwerb eigener Aktien 2013, Bezugsrechtsausschluss, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 7. Februar 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Am Hof 4, Mag. Hannes Griesser (CFO), zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. Februar 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 263 09 09 - 40 oder an 1010 Wien, Am Hof 4, Mag. Hannes Griesser (CFO), oder per E-Mail Hannes.Griesser@brainforce.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.brainforce.com zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 18. Februar 2013 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. Februar 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder BRAIN FORCE HOLDING AG Boten z.Hd. Herrn Mag. Hannes Griesser (CFO) Am Hof 4 1010 Wien, Per Telefax: +43 (0)1 263 09 09 - 40 Per E-Mail: Hannes.Griesser@brainforce.com; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. BRAIN FORCE HOLDING AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb da BRAIN FORCE HOLDING AG bei früheren Hauptversammlungen SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen Gebrauch gemacht haben. Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000820659, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 18. Februar 2013 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post BRAIN FORCE HOLDING AG z.Hd. Herrn Mag. Hannes Griesser (CFO) Am Hof 4 1010 Wien, Per Telefax: +43 (0)1 263 09 09 - 40 Per E-Mail: Hannes.Griesser@brainforce.com; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 27. Februar 2013 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Gleiches gilt für den Widerruf einer bereits erteilten und der Gesellschaft übersandten Vollmacht. Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.brainforce.com abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 15.386.742 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung. Wien, im Jänner 2013 Der Vorstand 29.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: BRAIN FORCE HOLDING AG Am Hof 4/ 4. Stock A-1010 Wien Österreich Telefon: +43 (0) 1 2630909-0 Fax: +43 (0) 1 2630909-40 E-Mail: investorrelations@brainforce.com Internet: www.brainforce.com ISIN: AT0000820659 WKN: 919331 Börsen: Wien (Amtlicher Handel / Official Market) Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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