DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
24.04.2020 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
Bremen
ISIN DE0005261606 WKN 526160
EINBERUFUNG
der
140. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre
der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
am Mittwoch, den 10. Juni 2020, um 10.00 Uhr,
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten vor dem Hintergrund
der zunehmenden Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus beziehungsweise den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken der COVID-19
Erkrankung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht
und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2019 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB und den Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- aus
dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss
für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bremen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr
2020 zu wählen.
Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und
ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt
wurde.
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6. |
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat bzw. Nachbesetzung
Frau Karoline Linnert und Herr Martin Günthner haben ihr Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- mit Wirkung zum 30. November 2019 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101
Abs. AktG und nach den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Nachdem der Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden von Frau Linnert sowie Herrn Günthner weniger Mitglieder hat, als gesetzlich
und satzungsgemäß vorgesehen, war er gemäß § 104 Abs. 2, Abs. 3 AktG auf Antrag des Vorstandes durch gerichtliche Bestellung
zu ergänzen.
Mit Beschluss vom 13. Januar 2020 hat das Amtsgericht Bremen dem Antrag des Vorstands auf Bestellung von Frau Dr. Claudia
Schilling sowie Herrn Dietmar Strehl entsprochen. Die Bestellung ist den Empfehlungen in Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate
Governance Kodex 2017 / Ziffer C.15 des am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Deutscher Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 folgend befristet bis zum Ablauf der auf die Bestellung folgenden Hauptversammlung.
Für die zur Besetzung frei werdenden Mandate ist somit eine Neuwahl erforderlich. Gemäß § 96 Abs. 2 AktG ist für den Aufsichtsrat
der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- die gesetzliche Quote von mindestens 30 % Frauen und mindestens
30 % Männer festgelegt. Da der Gesamterfüllung zum Aufsichtsrat widersprochen wurde, ist auf die jeweiligen Seiten – Arbeitnehmer-
und Anteilseignerseite – getrennt abzustellen. Die Vorgabe von 30 % ist erreicht, wenn auf jeder Seite mindestens zwei Vertreter
des jeweiligen Geschlechts vertreten sind. Auf der Anteilseignerseite gehört dem Aufsichtsrat mit Frau Wybcke Meier bisher
nur eine Frau an, deren Aufsichtsratsmandat über die Hauptversammlung 2020 hinaus andauert. Die gerichtliche Bestellung von
Frau Dr. Claudia Schilling ist befristet bis zum Ablauf der auf die Bestellung folgenden Hauptversammlung am 10. Juni 2020.
Für die zwei in der Hauptversammlung 2020 neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder auf Seiten der Anteilseigner schlägt der
Aufsichtsrat nunmehr die Wahl von einer Frau und einem Mann vor. Die restlichen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite
sind männlich. Damit wäre das Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 AktG erfüllt.
Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die nachfolgenden Wahlvorschläge
stützen sich auf die Empfehlung des Personalausschusses des Aufsichtsrats, der bei der Gesellschaft die Aufgaben eines Nominierungsausschusses
wahrnimmt, und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und die Erfüllung des für
seine Zusammensetzung beschlossene Kompetenzprofils.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) und b) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
am 10. Juni 2020 zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine
Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
a. |
Dr. Claudia Schilling, Bremerhaven
Senatorin für Wissenschaft und Häfen und Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen Kompetenz: Häfen / Logistik sowie Recht / Governance
Mitgliedschaft in folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie vergleichbaren Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
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bremenports Beteiligungs-GmbH, Deutschland
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bremenports GmbH & Co. KG, Deutschland
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WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, Deutschland
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b. |
Dietmar Strehl, Bremen
Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Kompetenz: Rechnungswesen / Controlling / Risikomanagement
Mitgliedschaft in folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie vergleichbaren Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
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EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, Deutschland
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BREBAU GmbH, Deutschland
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BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, Deutschland
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Performa Nord, Deutschland (Betriebsausschuss)
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Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, Deutschland (Verwaltungsrat)
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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu
lassen.
Zu Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 wird erklärt, dass Frau Dr. Claudia
Schilling Senatorin für Wissenschaft und Häfen und Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen ist. Herr
Dietmar Strehl ist Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen. Die Freie Hansestadt Bremen hält eine wesentliche Beteiligung
an der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten gemäß dem Grundsatz Nr. 12 des Deutschen Corporate
Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 versichert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit
aufbringen können.
Die Lebensläufe der Kandidatinnen/Kandidaten finden Sie im Anhang dieser Einladung sowie – zusammen mit den Lebensläufen aller
weiteren Aufsichtsratsmitglieder – in jährlich aktualisierter Form auf der Internetseite der Gesellschaft unter:
www.blg-logistics.com/de/unternehmen/vorstand/aufsichtsrat
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7. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. 1 lit. b) der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
§ 14 Abs. 1 lit. b) der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- in der Fassung vom 24. Mai
2016 sieht vor, dass der Vorstand außer in den gesetzlich vorgesehenen oder durch Beschluss zu bestimmenden Fällen zur Aufnahme
langfristiger Verbindlichkeiten, insbesondere von Anleihen, der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf. Diese Regelung ist seit
ihrem Inkrafttreten im Jahre 1998 unverändert. Die Wirtschaftsprüfer haben eine Aktualisierung und Präzisierung angeregt,
da ansonsten auch der Abschluss von Darlehensverträgen in dem bei der BLG üblichen Umfang der Zustimmung des Aufsichtsrates
bedarf, um § 14 Abs. 1 lit. b) der Satzung Genüge zu tun. Somit ist eine Änderung dergestalt erforderlich, dass vorlagepflichtig
nur Kapitalmarkttransaktionen (wie insbesondere die Aufnahme von Anleihen) sind, nicht jedoch Finanzierungen wie z.B. der
Abschluss von Darlehensverträgen oder das Eingehen sonstiger Verbindlichkeiten.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 14 Abs. 1 lit. b) der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- wird wie folgt neu gefasst:
Ԥ 14
(1) b)
zur Durchführung von Transaktionen am Kapitalmarkt, d.h. mit Kapitalmarktpapieren, wie insbesondere die Aufnahme von Anleihen
oder die Platzierung von Aktien sowie zum Abschluss von Darlehensverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren;’
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II. |
Hinweis
An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und der
BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, zwei Unternehmen, die rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch eng verbunden
sind. Diese stellen seit 2014 aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS
auf.
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III. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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1. |
Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 3.840.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
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2. |
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
Der Vorstand hat entsprechend Art. 2 § 1 Abs. 1 und 2 des am 27. März 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBL I 2020, S. 569) veröffentlichten
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (‘COVID-19-Abmilderungssgesetz’)
entschieden, eine virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder deren Bevollmächtigten durchzuführen.
Die Aktionäre können ihre Stimmabgabe auf dem Wege der elektronischen Kommunikation ausüben. Die Hauptversammlung findet unter
Anwesenheit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Vorstands, weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands, der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars im Congress
Centrum Bremen, Bürgerweide, 28209 Bremen, statt.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten an der virtuellen Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Abmilderungsgesetz
bringt Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre mit sich. Die virtuelle Hauptversammlung
wird vollständig in Bild und Ton im Internet in einem geschützten Bereich für angemeldete Aktionäre und Vertreter der Aktionäre
übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung werden
ermöglicht, den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die
ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.
Wir bitten die Aktionäre, im Hinblick auf die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung daher die nachstehenden Hinweise
zu beachten.
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3. |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse oder im internetgestützten System (InvestorPortal) bis
spätestens zum Ablauf des 03. Juni 2020 zugegangen sein:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- c/o Computershare Operations Center 80249 München
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Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Elektronisch über das internetgestützte System (InvestorPortal) unter www.blg-logistics.com/ir
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Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend.
Für die elektronische Anmeldung im Internet benötigen Sie neben Ihrer Aktionärsnummer den individuellen Zugangscode, den Sie
mit den Hauptversammlungsunterlagen erhalten. Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die Ausübung der versammlungsbezogenen
Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand
am Ende des letzten Anmeldetages (03. Juni 2020) entsprechen, da nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag
und dem Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw.
technical record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 04. Juni 2020 bis einschließlich 10.
Juni 2020 werden erst mit Gültigkeitsdatum 11. Juni 2020 verarbeitet und berücksichtigt.
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4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen
Intermediär, ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch
in diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Auch Bevollmächtigte können nicht selbst physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, sondern sind auf die Ausübung des Stimmrechts
beschränkt. Sie müssen ihre Stimmen daher wie nachstehend für die Aktionäre selbst beschrieben entweder per Briefwahl oder
durch Stimmrechtsuntervollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – postalisch, per Telefax oder
per E-Mail sowie im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal – ausüben. Im Hinblick auf die Ausübung
des Frage- und Widerspruchsrechts findet die unten angegebene Vorgehensweise und Frist gleichermaßen auf Bevollmächtigte der
Aktionäre Anwendung.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis können für Intermediäre, Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach §
135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form
der Vollmachten an Intermediäre, Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen,
mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter folgender Adresse bis zum 08. Juni 2020 (24:00 Uhr) übermittelt werden:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- c/o Computershare Operations Center 80249 München
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Telefax: +49 89 30903-74675 BLG-HV2020@computershare.de
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Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular zugesandt
werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
im Bereich ‘Hauptversammlung’ verfügbar sein wird.
Bevollmächtigte erhalten nach der Anmeldung durch den Aktionär ein Formular zugesandt, mit dem der Bevollmächtigte die weiteren
Rechte für den Aktionär wahrnehmen kann.
In dem unter
angebotenen internetgestützten System (InvestorPortal) ist die elektronische Erteilung von Vollmachten sowie deren Änderung
und deren Widerruf bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung möglich.
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5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vertreten zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich ist.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Sie können unter der folgenden Adresse bis zum 08. Juni 2020 (24:00 Uhr) übermittelt werden:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- c/o Computershare Operations Center 80249 München
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Telefax: +49 89 30903-74675 BLG-HV2020@computershare.de
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Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular zugesandt
werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
im Bereich ‘Hauptversammlung’ verfügbar sein wird.
Bevollmächtigte erhalten nach der Anmeldung durch den Aktionär ein Formular zugesandt, mit dem der Bevollmächtigte die weiteren
Rechte für den Aktionär wahrnehmen kann.
In dem unter
angebotenen internetgestützten System (InvestorPortal) ist die elektronische Erteilung von Stimmrechtsvollmacht und Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, deren Änderung und deren Widerruf bis zum Ende der Generaldebatte (Beginn der
Abstimmung) der virtuellen Hauptversammlung möglich.
Im Übrigen gelten die Ausführungen des Abschnittes ‘Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten’ sinngemäß.
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6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Die Stimmabgabe der Aktionäre kann auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation erfolgen, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen (‘Briefwahl’). Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich ist.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform und muss der Gesellschaft bis spätestens 08. Juni 2020 (24:00 Uhr) unter der nachfolgend genannten Adresse zugegangen
sein:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- c/o Computershare Operations Center 80249 München
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Telefax: +49 89 30903-74675 BLG-HV2020@computershare.de
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Zur Stimmabgabe per Briefwahl können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular zugesandt
werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
im Bereich ‘Hauptversammlung’ verfügbar sein wird.
Bevollmächtigte erhalten nach der Anmeldung durch den Aktionär ein Formular zugesandt, mit dem der Bevollmächtigte die weiteren
Rechte für den Aktionär wahrnehmen kann.
In dem unter
angebotenen internetgestützten System (InvestorPortal) ist die elektronische Stimmgabe durch Briefwahl, deren Änderung und
deren Widerruf bis zum Ende der Generaldebatte (Beginn der Abstimmung) der virtuellen Hauptversammlung möglich.
Wird das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person, ausgeübt, können auch diese das
Verfahren der Briefwahl entsprechend nutzen.
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7. |
Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes
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a) |
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs.
1 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit
gilt § 121 Abs. 7 Aktiengesetz entsprechend und § 70 Aktengesetz ist zu beachten.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist Sonntag, der 10. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand zu richten und an folgende Adresse zu übermitteln:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- -Vorstand- Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen
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Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sie werden außerdem auf der Internetseite
im Bereich ‘Hauptversammlung’ zur Verfügung gestellt.
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b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes
Entsprechend des Art. 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Abmilderungssgesetz hat der Vorstand sich dazu entschlossen, eine virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen, bei der die Aktionäre ihr
Stimmrecht insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Die Aktionäre sind
jedoch berechtigt, Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung
zum Ablauf des 7. Juni 2020 (24.00 Uhr) zu übermitteln. Ordnungsgemäß gestellte, zulässige Gegenanträge werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als
seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden und müssen Namen, ausgeübten Beruf, Wohnort und etwaige anderweitige Mitgliedschaften
in vergleichbaren Gremien der vorgeschlagenen Person enthalten.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Herrn Stefan Häseker Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen
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Telefax: + 49 421 398-3643 E-Mail: stefan.haeseker@blg.de
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Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet auf
im Bereich ‘Hauptversammlung’ veröffentlichen. Dort finden unsere Aktionäre auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei
werden die bis zum Ablauf des 7. Juni 2020 (24.00 Uhr) der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
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8. |
Fragemöglichkeit gemäß § 1 Absatz 2 COVID-19-Abmilderungssgesetz
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben entsprechend des Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Abmilderungssgesetz in der Hauptversammlung
zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG, aber die Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen.
Der Vorstand gibt vor, dass die Fragen in deutscher Sprache bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung zum Ablauf des
7. Juni 2020 (24.00 Uhr) im internetgestützten System (InvestorPortal) unter
elektronisch einzureichen sind. Aus technischen Gründen kann der Umfang der einzelnen Fragen unter Umständen auf eine bestimmte
Zeichenzahl begrenzt sein. Die Zahl die möglichen Fragen wird dadurch jedoch nicht beschränkt. Das Stellen von Fragen nach
Ablauf der Frist und während der virtuellen Hauptversammlung ist nicht vorgesehen.
Ein Recht auf Antwort ist mit Einreichung der Frage nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.
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9. |
Widerspruch gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung
Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder per Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben,
wird unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung eingeräumt. Der Widerspruch ist bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation zu erklären.
Zu diesem Zwecke können Aktionäre, die ihr Stimmrecht im obengenannten Sinne ausgeübt haben, bis zum Ende der Versammlung
Widerspruch im Wege elektronischer Kommunikation im internetgestützten System (InvestorPortal) unter
elektronisch einreichen.
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10. |
Unterlagen und Zugang zur Übertragung der Hauptversammlung
Ab dem Zeitpunkt der Einberufung sind die zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
im Bereich ‘Hauptversammlung’ zugänglich. Sie liegen ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft zur
Einsicht der Aktionäre aus.
Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos zugesandt. Es wird darauf hingewiesen,
dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher
wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a des Aktiengesetzes sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
im Bereich ‘Hauptversammlung’ zugänglich.
Im geschützten Bereich wird am 10. Juni 2020 ab 10.00 Uhr für registrierte Aktionäre und deren Bevollmächtigte die gesamte
Hauptversammlung live übertragen. Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe der Aktionärsnummer und des zugehörigen
Zugangspassworts. Bevollmächtigte haben die gleiche Möglichkeit durch Eingabe der erhaltenen Zugangsnummer und des dazu gehörenden
Passworts.
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Bremen, im April 2020
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
DER VORSTAND
IV. |
Weitere Hinweise
Informationen zum Datenschutz
Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung neue datenschutzrechtliche Vorschriften. Die Hinweise
der Gesellschaft insbesondere zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste durch
die Gesellschaft und zu den Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechten entnehmen Sie bitte der Internetseite der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- unter
http://files.blg.de/dsgvo/Datenschutzhinweise_fuer_unsere_Aktionaere_v3.pdf |
|
Anhang
Dr. Claudia Schilling
Senatorin für Wissenschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen, Bremen
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, Bremen
Aufsichtsrat
Erstbestellung: |
13.01.2020 |
gewählt bis: |
10.06.2020 |
Persönliche Daten
Geburtsdaten: |
13. Juni 1968 in Wolfsburg |
Familienstand: |
verheiratet |
Wohnort: |
Bremerhaven |
Beruflicher Werdegang
1988 – 1993 |
Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen Abschluss: Erstes juristisches Staatsexamen |
1993 – 1994 |
Tätigkeit als Wissenschaftliche Assistentin an der Universität Halle-Wittenberg und Promotionsstudium |
1995 |
Verleihung des Titels ‘Doktor der Rechte’ |
1994 – 1996 |
Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg Abschluss: Zweites juristisches Staatsexamen
|
1996 – 1999 |
Rechtsanwältin in Bremen und Oldenburg Tätigkeitsschwerpunkte: Zivil-, Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht |
1999 – 2011 |
Richterin im Land Bremen |
2012 – 2017 |
Direktorin des Amtsgerichts Geestland |
2017 – 2019 |
Stadträtin in Bremerhaven, Dezernentin für Soziales, Jugend, Familie und Frauen und kommunale Arbeitsmarktpolitik |
seit 16.08.2019 |
Senatorin für Wissenschaft und Häfen sowie Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
* |
bremenports Beteiligungs-GmbH, Bremerhaven
|
* |
bremenports GmbH & Co. KG, Bremen
|
* |
WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, Bremen
|
Kompetenz
* |
Häfen / Logistik
|
* |
Recht / Governance
|
Dietmar Strehl
Senator für Finanzen der Freie Hansestadt Bremen, Bremen
Aufsichtsrat
Erstbestellung: |
13.01.2020 |
gewählt bis: |
10.06.2020 |
Persönliche Daten
Geburtsdaten: |
24.05.1956 in Aachen |
Familienstand: |
verheiratet |
Wohnort: |
Bremen |
Ausbildung
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Studium Betriebswirtschaft und Mathematik
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Beruflicher Werdegang
1984 – 1988 |
Fraktionsgeschäftsführer in der grünen Ratsfraktion in Bonn |
1988 – 1991 |
Finanzreferent der nordrhein-westfälischen Grünen |
1991 – 1996 |
Bundesfinanzreferent von Bündnis 90/Die Grünen |
1996 – 2011 |
Hauptamtlicher Bundesschatzmeister und Mitglied des sechsköpfigen Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen |
2011 – 08/2019 |
Staatsrat im Finanzressort der Freien Hansestadt Bremen |
seit 15.08.2019 |
Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen
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EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, Bremen (seit 11.12.2019)
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BREBAU GmbH, Bremen
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BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, Bremerhaven
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Performa Nord, Bremen (Betriebsausschuss)
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Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, Bremen (Verwaltungsrat)
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Kompetenz
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Rechnungswesen / Controlling / Risikomanagement
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