DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
13.04.2018 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
Bremen
ISIN DE0005261606 WKN 526160
EINBERUFUNG der 138. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
am Donnerstag, dem 24. Mai 2018, um 10.00 Uhr, im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht
und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289a Absatz 1,
§ 289 Absatz 4, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2017 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB und den Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- aus
dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss
für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bremen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen.
Seit dem 17. Juni 2016 gelten für Unternehmen von öffentlichem Interesse neue EU-Vorschriften zur regelmäßigen Ausschreibung
der Jahres- und Konzernabschlussprüfung. Die BREMER LAGERHAUS GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- ist als kapitalmarktorientiertes
Unternehmen von dieser Regulierung betroffen. Im Zuge des turnusmäßigen Wechsels der Abschlussprüfer nach fünf Jahren sowie
zur Erfüllung der neuen EU-Regulierung, wurde die Abschlussprüfung für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 für die BLG-Gruppe
öffentlich ausgeschrieben.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer
ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden gemäß der EU-Abschlussprüferverordnung keine Regelungen, die die
Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft
für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
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6. |
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 24. Mai 2018 endet gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz und § 9 Abs. 3 der Satzung der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, sodass eine
Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6
Abs. 1 und 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern
der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen.
Ferner ist gemäß § 96 Abs. 2 des Aktiengesetzes für den Aufsichtsrat die gesetzliche Frauenquote von 30 % festgelegt, sodass
bei Getrennterfüllung der Zielgröße auf Seiten der Arbeitnehmer- und Anteilseignerseite jeweils zwei Frauen vertreten sein
müssen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 19. April 2018 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit
Wirkung ab Beendigung der am 24. Mai 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung gewählt.
Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die nachfolgenden Wahlvorschläge
stützen sich auf die Empfehlung des Personalsausschusses des Aufsichtsrats, der bei der Gesellschaft die Aufgaben eines Nominierungsausschusses
wahrnimmt, und berücksichtigen das vom Aufsichtsrat am 23. Februar 2018 für seine Zusammensetzung beschlossene Kompetenzprofil.
Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten
der BLG-Gruppe als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören unter anderem Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Management/Personal
(inkl. Diversitätskonzept), Rechnungswesen/Controlling/Risikomanagement, Technik/IT/Digitalisierung (inkl. IT-Sicherheit),
Häfen/Logistik und Recht/Governance (inkl. Compliance).
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis h) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
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a. |
Heiner Dettmer (68 Jahre), Bremen Geschäftsführender Gesellschafter der Dettmer Group KG Kompetenz: Häfen/Logistik sowie Management/Personal
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b. |
Melf Grantz (55 Jahre), Bremerhaven Oberbürgermeister Stadt Bremerhaven Kompetenz: Häfen/Logistik sowie Recht/Governance
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c. |
Martin Günthner (42 Jahre), Bremerhaven Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie Senator für Justiz und Verfassung Freie Hansestadt Bremen Kompetenz: Häfen/Logistik
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d. |
Karoline Linnert (59 Jahre), Bremen Bürgermeisterin und Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Kompetenz: Rechnungswesen/Controlling/Risikomanagement
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e. |
Dr. Klaus Meier (53 Jahre), Bremen Geschäftsführender Gesellschafter der wpd Windmanager GmbH & Co. KG Kompetenz: Management/Personal, Recht/Governance sowie Technik/IT/Digitalisierung
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f. |
Wybcke Meier (49 Jahre), Hamburg Vorsitzende der Geschäftsführung TUI Cruises Kompetenz: Häfen/Logistik sowie Technik/IT/Digitalisierung
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g. |
Dr. Tim Nesemann (47 Jahre), Bremen Vorsitzender der Vorstands Finanzholding der Sparkasse in Bremen sowie Vorsitzender des Vorstands Die Sparkasse Bremen AG Kompetenz: Management/Personal, Rechnungswesen/Controlling/Risikomanagement sowie Technik/IT/Digitalisierung
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h. |
Dr. Patrick Wendisch (60 Jahre), Bremen Geschäftsführender Gesellschafter Lampe & Schwartze KG Kompetenz: Rechnungswesen/Controlling/Risikomanagement
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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu
lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3. Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Klaus Meier als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
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II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6
1. |
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat als Anteilseignervertreter vorgeschlagenen Kandidaten bzw. Kandidatin
sind bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied des gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats.
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Melf Grantz (55 Jahre), Bremerhaven Oberbürgermeister Stadt Bremerhaven Aufsichtsratsmandate: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen (seit 01.03.2011)
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Martin Günthner (42 Jahre), Bremerhaven Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie Senator für Justiz und Verfassung Freie Hansestadt Bremen Aufsichtsratsmandate:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen (seit 01.05.2010)
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swb AG, Bremen
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Karoline Linnert (59 Jahre), Bremen Bürgermeisterin und Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Aufsichtsratsmandate:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen (seit 11.09.2007)
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EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, Bremen
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Dr. Klaus Meier (53 Jahre), Bremen Geschäftsführender Gesellschafter der wpd Windmanager GmbH & Co. KG Aufsichtsratsmandate:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen (seit 31.05.2012)
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Deutsche Windtechnik AG, Bremen (Vorsitzender)
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wpd AG, Bremen (Vorsitzender)
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Dr. Tim Nesemann (47 Jahre), Bremen Vorsitzender des Vorstands Finanzholding der Sparkasse in Bremen sowie von Die Sparkasse Bremen AG Aufsichtsratsmandate:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen (seit 01.04.2011)
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Freie Internationale Sparkasse S.A., Luxemburg (Vorsitzender)
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GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen, Bremen
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Dr. Patrick Wendisch (60 Jahre), Bremen Geschäftsführender Gesellschafter Lampe & Schwartze KG Aufsichtsratsmandate:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen (seit 05.06.2008)
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OAS Aktiengesellschaft, Bremen
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2. |
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Frau Karoline Linnert ist Bürgermeisterin und Senatorin für Finanzen der Freie Hansestadt Bremen. Herr Martin Günthner ist
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie Senator für Justiz und Verfassung der Freie Hansestadt Bremen. Die Freie Hansestadt
Bremen hält eine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft.
Herr Dr. Tim Nesemann ist Vorsitzender des Vorstands der Finanzholding der Sparkasse in Bremen. Die Finanzholding der Sparkasse
in Bremen hält eine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft.
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III. Hinweis
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An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und der
BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, zwei Unternehmen, die rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch eng verbunden
sind. Diese stellen seit 2014 aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS
auf.
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IV. Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens zum Ablauf des 17. Mai 2018 zugegangen sein:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- c/o Computershare Operations Center 80249 München
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Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Anmeldetages (17. Mai
2018) entsprechen, da nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag der Hauptversammlung (einschließlich)
keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical record date). Aufträge zur Umschreibung
des Aktienregisters in der Zeit vom 18. Mai 2018 bis einschließlich 24. Mai 2018 werden erst mit Gültigkeitsdatum 25. Mai
2018 verarbeitet und berücksichtigt.
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2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall
eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 des
Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen sich mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die Anmeldung genannten Adresse oder Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
BLG-HV2018@computershare.de |
Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach
ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das alsbald
nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
im Bereich ‘Hauptversammlung’ verfügbar sein wird.
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die Ausführungen des Abschnittes ‘Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten’
sinngemäß.
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4. |
Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes
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a) |
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs.
1 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit
gilt § 121 Abs. 7 Aktiengesetz entsprechend und § 70 Aktengesetz ist zu beachten.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist Montag, der 23. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand zu richten und an folgende Adresse zu übermitteln:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- -Vorstand- Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen
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Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sie werden außerdem auf der Internetseite
im Bereich ‘Hauptversammlung’ zur Verfügung gestellt.
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b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden und müssen Namen, ausgeübten Beruf, Wohnort und etwaige anderweitige Mitgliedschaften
in vergleichbaren Gremien der vorgeschlagenen Person enthalten.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Herrn Stefan Häseker Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen
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Telefax: + 49 421 398-3785 E-Mail: stefan.haeseker@blg.de
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Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet auf
im Bereich ‘Hauptversammlung’ veröffentlichen. Dort finden unsere Aktionäre auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei
werden die bis zum Ablauf des 09. Mai 2018 der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
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c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
nach Satz 1 erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Darüber hinaus werden auch Auskünfte über die Lage der BLG LOGISTICS und der in den Gruppenabschluss einbezogenen Unternehmen
erteilt.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen
stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die unter b) genannte Adresse für Gegenanträge zu übersenden.
Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
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5. |
Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 3.840.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
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6. |
Unterlagen
Ab dem Zeitpunkt der Einberufung sind die zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
im Bereich ‘Hauptversammlung’ zugänglich. Sie liegen ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft zur
Einsicht der Aktionäre aus.
Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos zugesandt. Es wird darauf hingewiesen,
dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher
wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a des Aktiengesetzes sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
im Bereich ‘Hauptversammlung’ zugänglich.
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Bremen, im April 2018
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
DER VORSTAND
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