cash.life AG
Pullach
– Wertpapier-Kenn-Nr.: 500 910 – – ISIN: DE0005009104 –
Einladung an unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 28. Juni 2012, 10:00 Uhr, in den Räumen der Frankfurter Gesellschaft für Handel,
Industrie und Wissenschaft, Siesmayerstr. 12, 60323 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der cash.life AG, des gebilligten Konzernabschlusses und
des Lageberichts des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie eines erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen [§§ 172 und 173 Aktiengesetz (AktG)] ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 1.297.976,35
wie folgt zu verwenden:
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Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung: |
0,00 EUR |
Einstellung in Gewinnrücklagen: |
0,00 EUR |
Vortrag auf neue Rechnung: |
1.297.976,35 EUR |
Bilanzgewinn: |
1.297.976,35 EUR |
3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
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4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung München, zum Abschlussprüfer
für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer für eine etwaige Prüfung von Zwischenfinanzberichten im
Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
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Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 8.579.900 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 8.579.900.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bei der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 21. Juni 2012 (24:00 Uhr), unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden und ihre Berechtigung nachweisen:
cash.life AG c/o Commerzbank AG GS-MO 4.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0) 69/136-26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Für die Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn
des 07. Juni 2012 (0:00 Uhr), zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens sechs Tage
vor der Hauptversammlung, also bis zum 21. Juni 2012 (24:00 Uhr), zugehen.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder wahlweise englischer Sprache erfolgen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und Umfang des Stimmrechts richten sich allein
nach dem Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag (Record Date). Eine vollständige oder teilweise Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich, d. h., der Nachweisstichtag führt zu keiner Veräußerungssperre.
Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf
das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser Aktien kein
Stimmrecht, und Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft
werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf die Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Teilnahme und/oder Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt
werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
grundsätzlich der Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen mit diesen abzustimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform.
Für Bevollmächtigungen können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt
werden. Vollmachtsformulare stehen auch im Internet unter www.cashlife.de/investorrelations/news-berichte-und-events/hauptversammlung/default.aspx
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an folgende Adresse übermittelt werden:
cash.life AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0) 89 / 210 27 298 E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich
sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre
Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Versammlung, also bis zum 28. Mai 2012 (24:00 Uhr), zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Die Gesellschaft wird Anträge i. S. v. § 126 AktG von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.cashlife.de/investorrelations/news-berichte-und-events/hauptversammlung/default.aspx
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 13. Juni 2012 (24:00 Uhr), der Gesellschaft
einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.
cash.life AG Dr. Joachim Rumpf Zugspitzstr. 5 82049 Pullach Deutschland Telefax: +49 (0)89 286 953-7236
Diese Regelungen gelten für Vorschläge von Aktionären mit der Maßgabe entsprechend, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden
müssen.
Auskunftsrechte der Aktionäre, § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu mit
ihr verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des cash.life-Konzerns und der in den cash.life-Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cashlife.de/investorrelations/news-berichte-und-events/hauptversammlung/default.aspx.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cashlife.de/investorrelations/news-berichte-und-events/hauptversammlung/default.aspx
zugänglich:
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der Inhalt dieser Einberufung,
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die Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, weil zu diesem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst wird,
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weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre,
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die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,
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die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere
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der Jahresabschluss der cash.life AG,
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der Konzernabschluss,
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der Lagebericht,
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der Konzernlagebericht,
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der Bericht des Aufsichtsrats,
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der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB,
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der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns
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Vollmachtsformulare.
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Pullach, im Mai 2012
cash.life AG
Der Vorstand
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