centrotherm international AG
Blaubeuren
ISIN DE000A1TNMM9 / WKN A1TNMM ISIN DE000A1TNMN7 / WKN A1TNMN
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 16. Juli 2024, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) am Sitz der Gesellschaft, Württemberger Str. 31 in 89143 Blaubeuren, ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts
für die centrotherm international AG und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für
das Geschäftsjahr 2023
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
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5. |
Beschlussfassung über eine Anpassung von Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung an den geänderten Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2
AktG
§ 123 Abs. 4 Satz 2 AktG wurde durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz
– ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 354 vom 14. Dezember 2023) geändert. Damit hat der Gesetzgeber
die in § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG enthaltene Definition des Nachweisstichtags an europäische Anforderungen angeglichen. Aus
diesem Grund soll die entsprechende Regelung in Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung der centrotherm international AG an die neue
Gesetzesfassung angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung wie folgt zu ändern:
In Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung werden die Wörter „Beginn des 21.“ durch die Wörter „Geschäftsschluss des 22.“ ersetzt.
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II. Weitere Angaben zur Einberufung
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach Ziffer 14 der Satzung der Gesellschaft nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz in deutscher
oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den
9. Juli 2024, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Anschrift oder E-Mail-Adresse der nachstehenden für die Gesellschaft empfangsberechtigten
Stelle zugehen:
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centrotherm international AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München E-Mail: centrotherm@linkmarketservices.eu
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Für den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Geschäftsschluss
des 22. Tages vor der Versammlung, also auf Montag, den 24. Juni 2024, 24:00 Uhr, (Nachweisstichtag) bezieht. Der gesetzliche
Nachweisstichtag entspricht materiell-rechtlich dem nach der bisherigen Regelung des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG a.F. und Ziffer
14.1 Satz 2 der Satzung maßgeblichen Zeitpunkt, also dem Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten
sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts.
Stimmrechtsvertretung
Vollmachtserteilung an Dritte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Auch im Fall
einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich (siehe oben unter “Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts”).
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichstehenden Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten,
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner können die Erteilung und der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft
in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift oder per E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse an die
nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden:
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centrotherm international AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München E-Mail: centrotherm@linkmarketservices.eu
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Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular
verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein
Formular für die Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2024
abgerufen werden.
Vollmachtserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres
Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die Aktionäre Weisung erteilen. Auch im
Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung des
Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter “Voraussetzung für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts”).
Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bereits vor der Hauptversammlung
bis zum Montag, den 15. Juli 2024, 24:00 Uhr, in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift oder per E-Mail unter
der nachstehend genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden:
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centrotherm international AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München E-Mail: centrotherm@linkmarketservices.eu
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Darüber hinaus haben Aktionäre und deren Vertreter auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular
verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein
Formular für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2024 abgerufen werden.
Die Abgabe von Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist ausschließlich zu Abstimmungen über
vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft bekannt gemachte Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie
aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag
nach § 127 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären möglich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
werden keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennehmen.
Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.
Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:
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centrotherm international AG Investor Relations Hauptversammlung 2024 Württemberger Str. 31 89143 Blaubeuren E-Mail: investor@centrotherm.de
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Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung im Internet unter der Adresse www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2024
veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 1. Juli 2024, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse oder
E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt
sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Diese Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung
an und auch während der gesamten Hauptversammlung im Internet unter der Adresse www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2024
zugänglich. Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen.
Information zum Datenschutz
Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern
und Gästen. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, die
Anzahl der Aktien, die Besitzart der Aktien, Verwaltungsdaten sowie Daten betreffend die Ausübung von Aktionärsrechten, einschließlich
des Stimmrechts.
Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und Zweck
Für die Datenverarbeitung ist die centrotherm international AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist
gesetzlich und nach der Satzung der Gesellschaft vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung ist es, den Aktionären und Aktionärsvertretern
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Rechte zu ermöglichen sowie die Hauptversammlung durchzuführen.
Die Datenverarbeitung ist hierfür auch erforderlich.
Empfänger
Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der Gesellschaft ihre für die Durchführung der Hauptversammlung einbezogenen
Dienstleister und Berater. Die Dienstleister und Berater der Gesellschaft erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung oder Beratung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff
auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese
Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, die
zur Hauptversammlung angemeldet sind und diese verfolgen bzw. ihre Rechte ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
(insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und deren Bevollmächtigte zugänglich.
Speicherungsdauer
Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse hieran hat. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich
sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Betroffenenrechte
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie
gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen
Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe gemäß Artikel 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen,
das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht, aus besonderen
Gründen Widerspruch einzulegen, sowie das Recht auf Übertragung der von ihnen der Gesellschaft bereitgestellten personenbezogenen
Daten in einem gängigen Dateiformat. Ferner steht ihnen gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
zu.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
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centrotherm international AG Württemberger Str. 31 89143 Blaubeuren Tel.: +49 (0) 7344 918-6304 E-Mail: investor@centrotherm.de
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Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
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centrotherm international AG Daniel Voigtländer Württemberger Str. 31 89143 Blaubeuren E-Mail: datenschutzbeauftragter@centrotherm.de
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Blaubeuren, im Mai 2024
centrotherm international AG
Der Vorstand
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