Wahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Torsten Cejka, ist mit Wirkung zum 2. April 2013 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft
ausgeschieden. Das Amtsgericht Hamburg hat daraufhin mit Wirkung vom 15. April 2013 Herrn Dr. Harboe Vaagt zum Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Herr Dr. Vaagt soll nunmehr von der Hauptversammlung im Amt bestätigt werden. Die
Wahl von Herrn Dr. Vaagt soll im Einklang mit § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit von Herrn Cejka erfolgen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Harboe Vaagt, Vorstandsmitglied der TAG Immobilien AG, wohnhaft in Halstenbek,
für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember
2016 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
|