Satzungsregelung zur Notierung der Aktie der Colonia Real Estate AG im Freiverkehr
Die Aktien der Colonia Real Estate AG sind seit November 2012 im Handelssegment des Entry Standard im Freiverkehr (‘Open Market’)
der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. In der Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 hat der damalige Vorstandsvorsitzende den
Aktionären gegenüber zugesagt, die Notierung der Aktie der Colonia Real Estate AG im Handelssegment des Entry Standard im
Freiverkehr nicht vor Abschluss eines Unternehmensvertrages zwischen der Gesellschaft und der TAG Immobilien AG durch ein
sogenanntes ‘Delisting’ zu beenden. Um diese Zusage mit einem höheren Maß an Verbindlichkeit auszustatten und die Zusage auch
im Falle eines Wechsels der Organe aufrechtzuerhalten, schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, die Satzung um eine entsprechende
Regelung zu ergänzen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 Abs. 5 der Satzung wie folgt zu fassen:
‘Die Aktien der Gesellschaft sind im Handelssegment des Entry Standard im Freiverkehr (‘Open Market’) der Frankfurter Wertpapierbörse
oder einem entsprechenden Nachfolgesegment notiert. Die Gesellschaft darf diese Notierung nur dann beenden, wenn parallel
zur Beendigung der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Mehrheitsgesellschafterin und
der Gesellschaft geschlossen wird, dem die Hauptversammlung der Gesellschaft zugestimmt hat.’
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