CWI Immobilien AG
CWI Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.02.2010 in Uhlandstraeß 171, 10719 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
CWI Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 12.01.2010 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- CWI Immobilien AG Berlin EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie herzlich zu der am 24. Februar 2010 um 11:00 Uhr in den Geschäftsräumen der CWI Immobilien AG, Uhlandstraße 171, 10719 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr bis zum 30.06.2009 Die vorgenannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen, CWI Immobilien AG Mainstraße 5 95444 Bayreuth zur Einsichtnahme ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Auch in der Hauptversammlung werden die Unterlagen ausliegen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 166.406,45 EUR wie folgt zu verwenden: Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von 0,00 EUR je Aktie 0,00 EUR Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00 EUR Gewinnvortrag auf neue Rechnung 166.406,45 EUR 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr bis zum 30.06.2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr bis zum 30.06.2009 Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr bis zum 30.06.2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr bis zum 30.06.2009 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist gem. § 316 HGB nicht prüfungspflichtig, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kanzlei Steiner & Partner GbR, Herrn Wirtschaftsprüfer Claus Dreher, Prieserstraße 2-4, 95444 Bayreuth zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008/2009 für den Fall zu wählen, dass der Vorstand entscheidet, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen. 6. Beschluss über den Ort der Hauptversammlung Der Vorstand schlägt vor, die Hauptversammlung, welche bislang laut V. § 12 Abs. 1 der Satzung an dem Sitz der Gesellschaft bzw. in Hof/Saale stattfindet, auch in einer anderen deutschen Großstadt stattfinden zu lassen und die Satzung in V. § 12 Abs. 1 wie folgt zu ändern: 'Die Hauptversammlung findet an dem Sitz der Gesellschaft oder in einer anderen deutschen Großstadt statt. Über den Ort der Hauptversammlung entscheidet der Vorstand.' Teilnahmebedingungen und allgemeine Hinweise Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine von dem depotführenden Kreditinstitut in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt ('record data') zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Fällt der Tag, an dem die Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen ist, oder der Tag an dem die Gesellschaft die Anmeldung oder den Nachweis zugehen müssen, oder der Tag, auf den sich der Nachweis des Anteilsbesitzes beziehen muss, auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Sitz der Gesellschaft, tritt der letzte diesem Tag vorgehende Werktag an die Stelle es nach vorstehenden Bestimmungen es maßgebenden Tages. Aktionäre die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Für die Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und gewerbemäßig Handelnde gilt ergänzend § 135 AktG. Berlin, im Januar 2010 CWI Immobilien AG Der Vorstand 12.01.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: CWI Immobilien AG Uhlandstraße 171 10719 Berlin Deutschland E-Mail: Zekic@cwi.de Internet: http://www.cwi.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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