EQS-News: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2023 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
28.03.2023 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen
München
– ISIN: DE0005498901 – – WKN: 549 890 –
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Dienstag, den 9. Mai 2023, um 10:00 Uhr (MESZ)
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Data Modul AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes
für die Data Modul AG und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Satz
1, 315a Satz 1 HGB und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess,
des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2022
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind die Unterlagen über unsere Internetseite unter
https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich. Alle vorzulegenden Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung
näher erläutert werden.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2022 in Höhe von EUR 53.984.991,91 wie folgt zu verwenden:
Gewinnverteilung unter den Aktionären |
EUR |
8.815.455,00 |
(EUR 2,50 je dividendenberechtigter Stückaktie) |
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|
Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
EUR |
37.277.093,86 |
Gewinnvortrag auf neue Rechnung |
EUR |
7.892.443,05 |
Bilanzgewinn |
EUR |
53.984.991,91 |
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 12. Mai 2023, fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkenden Regelungen im Sinne der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. April 2014).
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder
Der Aufsichtsrat hat am 23. März 2023 Änderungen an dem geltenden und von der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gebilligten
Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder beschlossen.
Das geänderte Vergütungssystem ist in Ziffer II. dieser Einladung wiedergegeben und von der Einberufung der Hauptversammlung
an zusätzlich über unsere Internetseite unter
https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich.
Ausschlaggebendes Motiv für die Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems war es, den Vorstand noch stärker erfolgsorientiert
zu incentivieren, um eine langfristige und nachhaltige weiter positive Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das geänderte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gemäß § 120a Abs. 1 AktG zu billigen.
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a
Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Prüfungsvermerk
versehen.
Der Vergütungsbericht samt Prüfungsvermerk ist in Ziffer III. dieser Einladung wiedergegeben und von der Einberufung der Hauptversammlung
an zusätzlich über unsere Internetseite unter
https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2022 zu billigen.
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II. |
Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder (Tagesordnungspunkt 6)
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1. |
Grundsätze des Vergütungssystems
Die Festlegung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft orientiert sich an der Größe und globalen Tätigkeit
des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten der Gesellschaft sowie
an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen im In- und Ausland. Es werden die Aufgaben
des Vorstands und seine persönliche Leistung berücksichtigt. Das Vergütungssystem leistet einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft.
Die Vergütungsstruktur ist so ausgerichtet, dass sie am internationalen Markt wettbewerbsfähig ist und Anreize für erfolgreiche
Arbeit zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung schafft.
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2. |
Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung der Vergütung
Der Aufsichtsrat erarbeitet und beschließt das Vergütungssystem im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung
der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat externe, unabhängige
Berater hinzuziehen.
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig das Vergütungssystem und die Höhe der Vergütung des Vorstands. Im Falle wesentlicher
Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Sollte
die Hauptversammlung das jeweils zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht billigen, wird spätestens in der darauffolgenden
ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorgelegt.
Alle Aufsichtsratsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen daher weder persönliche noch dritte Interessen
verfolgen. Aufsichtsratsmitglieder haben daher etwaige Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen.
Im Fall eines Interessenkonflikts nimmt das betroffene Aufsichtsratsmitglied nicht an der davon betroffenen Diskussion und
Abstimmung im Aufsichtsrat teil.
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3. |
Vorübergehende Abweichung vom Vergütungssystem
Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens
der Gesellschaft notwendig ist. Die außergewöhnlichen Umstände, die eine Abweichung erforderlich machen, sind durch Beschluss
des Aufsichtsrats festzustellen. Die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen werden kann, sind das Verfahren,
die Regelungen zur Vergütungsstruktur und -höhe sowie der einzelnen Vergütungsbestandteile.
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4. |
Festlegung der konkreten Gesamtvergütung
Auf Basis des Vergütungssystems legt der Aufsichtsrat die konkrete Ziel-Gesamtvergütung für den Vorstand fest, die sich aus
den fixen und variablen Vergütungsbestandteilen (letztere für den Fall einer hundertprozentigen Zielerreichung) einschließlich
Nebenleistungen zusammensetzt. Dabei achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die Ziel-Gesamtvergütung in einem angemessenen Verhältnis
zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens steht
und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt.
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat in Abhängigkeit von dem Zielerreichungsgrad die Höhe der individuell
für das jeweilige Geschäftsjahr zu gewährenden Vergütungsbestandteile fest. Der Zielerreichungsgrad wird dabei im Zusammenhang
mit der Aufstellung und Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses bestimmt.
Zur Überprüfung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung werden sowohl Unternehmen aus der Branche der Gesellschaft als
auch andere im Prime Standard notierte Unternehmen herangezogen (horizontal). Neben dem Horizontalvergleich berücksichtigt
der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gesamtvergütung auch die Vergütung des Senior Management Teams und der Gesamtbelegschaft
des DATA MODUL-Konzerns (vertikal). Hierbei betrachtet der Aufsichtsrat die Relation der Vorstandsvergütung im Verhältnis
zur Vergütung der Vergleichsgruppe. Die so ermittelte Relation wird dabei auch in ihrer zeitlichen Entwicklung berücksichtigt.
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5. |
Vergütungsbestandteile im Überblick
Die Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus festen erfolgsunabhängigen und variablen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen.
Die feste erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich dabei aus dem Jahresgrundgehalt, den Nebenleistungen und einem fixen Bonus
für Konzerntreue zusammen.
Die variable erfolgsabhängige Vergütung besteht aus einer Tantieme, die an das EBIT des DATA MODUL-Konzerns anknüpft.
An der Ziel-Gesamtvergütung haben die einzelnen Vergütungsbestandteile des Alleinvorstands folgenden relativen Anteil:
Festvergütung |
~40 % |
Nebenleistungen |
~4 % |
Bonus für Konzerntreue |
~16 % |
Tantieme gemäß EBIT |
~40 % |
Ziel-Gesamtvergütung
|
100 %
|
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6. |
Vergütungsbestandteile im Detail
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6.1 |
Feste Vergütungsbestandteile
Jahresgrundgehalt
Die Festvergütung ist ein festes Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils zum Monatsende ausbezahlt wird.
Nebenleistungen
Die Nebenleistungen bestehen vor allem aus der Bereitstellung eines Dienstwagens, Beitragszuschüssen für Unfall-, Lebens-
und Krankenversicherung sowie dem Abschluss einer D&O-Versicherung. Auf die Erteilung von betrieblichen Pensionszusagen wird
verzichtet.
Bonus für Konzerntreue
Als Anerkennung für langjährige Konzerntreue gewährt die Gesellschaft einen fixen Bonus, sofern das Vorstandsmitglied zum
Ende des jeweiligen Geschäftsjahres noch bei der Gesellschaft beschäftigt ist.
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6.2 |
Variable Vergütungsbestandteile
Die variable erfolgsabhängige Vergütung besteht aus einer Tantieme, die an das EBIT des DATA MODUL-Konzerns anknüpft. Berechnungsgrundlage
ist das EBIT, wie es sich unter Zugrundelegung des Konzernabschlusses für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ergibt. Das
EBIT stellt einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die operative Leistung des DATA MODUL-Konzerns dar.
Der Auszahlungsbetrag der Tantieme ist davon abhängig, welchen Prozentsatz das tatsächliche EBIT des DATA MODUL-Konzerns (EBIT-Performance)
am geplanten EBIT des DATA MODUL-Konzerns (EBIT-Planung) erreicht, wobei der Auszahlungsbetrag maximal EUR 250.000,00 beträgt.
Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres verabschiedet der Aufsichtsrat einen Planwert für das EBIT des DATA MODUL-Konzerns.
Maßgeblich für das tatsächlich erreichte EBIT des DATA MODUL-Konzerns sind die Werte, die in dem festgestellten Konzernabschluss
der Gesellschaft für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ausgewiesen worden sind.
Die Tantieme incentiviert den im Geschäftsjahr geleisteten Beitrag zur Steigerung des Unternehmenswertes. Damit die Tantieme
für das Vorstandsmitglied eine langfristige Anreizwirkung hat, wird im Anstellungsvertrag geregelt, dass nur 2/3 der Tantieme
nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr ausbezahlt
werden. Das ausstehende 1/3 der Tantieme kommt erst bei einer weiter positiven Entwicklung des DATA MODUL-Konzerns im darauffolgenden
Geschäftsjahr zur Auszahlung.
Überschreitet die EBIT-Performance die EBIT-Planung um bis zu 200%, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Auszahlung eines
Performance Bonus. Der Auszahlungsbetrag des Performance Bonus ist davon abhängig, welchen Prozentsatz das tatsächliche EBIT
des DATA MODUL-Konzerns am geplanten EBIT des DATA MODUL-Konzerns erreicht.
Eine nachträgliche Änderung der vorgenannten Parameter ist ausgeschlossen.
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7. |
Maximale Gesamtvergütung
Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass die Gesamtvergütung, die ein Vorstandsmitglied in einem Geschäftsjahr auf Basis des
aktuellen Vergütungssystems erreichen kann, einen Betrag in Höhe von EUR 870.000,00 nicht überschreiten darf (Maximalvergütung).
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8. |
Sonstige vergütungsrelevante Regelungen
Das neue Vergütungssystem soll ab dem 1. Januar 2023 Anwendung finden.
Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, in begründeten Fällen die variable Vergütung einzubehalten oder zurückzufordern.
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9. |
Laufzeit und Regelungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit
Laufzeiten
Dienstverträge von Vorstandsmitgliedern werden für die Dauer der Bestellung abgeschlossen und verlängern sich jeweils für
die Dauer der Wiederbestellung, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Im Fall der Beendigung eines Vorstandsvertrags erfolgt die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf
die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach
den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten.
Sonderkündigungsrecht
Im Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft haben sowohl die Gesellschaft als auch das Vorstandsmitglied einmalig
das Recht, den Anstellungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen mit Wirkung zum Monatsende zu kündigen.
Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn ein anderer Aktionär als Arrow, Inc. oder ein mit Arrow, Inc. verbundenes Unternehmen
durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft – auch mittelbar durch Zurechnung gemäß § 30 WpÜG
– die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 WpÜG erworben hat.
Falls der Anstellungsvertrag aufgrund Ausübung des Sonderkündigungsrechts endet, erhält das Vorstandsmitglied (i) die Festvergütung
bis zum Ende der Laufzeit des Anstellungsvertrags sowie (ii) eine zeitanteilig ab dem Wirksamwerden der Sonderkündigung bis
zum Ende der Laufzeit des Anstellungsvertrags berechnete Tantieme, wobei sämtliche Auszahlungen an das Vorstandsmitglied den
Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten dürfen (Abfindungs-Cap).
Zusagen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels bestehen nicht.
Karenzentschädigung
Mit den Vorstandsmitgliedern bestehen nachvertragliche Wettbewerbsverbote für die Dauer von sechs Monaten, die eine von der
Gesellschaft zu zahlende Karenzentschädigung für die Dauer des Bestehens des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots vorsehen.
Die Karenzentschädigung beträgt 70 % (i) des monatlichen Anteils der Festvergütung und (ii) des gedanklich gleichmäßigen monatlichen
Anteils der auf das abgelaufene Geschäftsjahr insgesamt entfallenden Tantieme.
Arbeitsunfähigkeit
Im Fall der Erkrankung oder bei sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung zahlt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied
die monatliche Festvergütung für die Dauer von sechs Monaten fort. Für weitere sechs Monate zahlt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied
80 % der monatlichen Festvergütung fort.
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III. |
Vergütungsbericht (Tagesordnungspunkt 7)
Der nachfolgende Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG stellt die gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des
Aufsichtsrats der DATA MODUL AG im Geschäftsjahr 2022 individuell gewährte und/oder geschuldete Vergütung dar und erläutert
diese.
Der Vergütungsbericht für das vorangegangene Geschäftsjahr 2021 wurde in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. Mai
2022 gebilligt. Das dort gleichfalls gemäß § 120a Abs. 1 AktG gebilligte Vergütungssystem wurde in diesem Vergütungsbericht
berücksichtigt.
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1. |
Vergütung des Vorstands
Vergütungssystem für den Vorstand
Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 gemäß §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG zum 1. Januar 2021
das Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen.
Das Vergütungssystem ist sodann der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Abstimmung vorgelegt
und mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt worden.
Von den im Vergütungssystem verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen, hat der Aufsichtsrat
im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 keinen Gebrauch gemacht.
Das Vergütungssystem im Überblick
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DATA MODUL AG orientiert sich an der Größe und globalen Tätigkeit des Unternehmens,
seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, seinem Erfolg und seinen Zukunftsaussichten sowie an der Höhe und Struktur
der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen im In- und Ausland.
Daneben werden die Aufgaben des Vorstands und seine persönlichen Leistungen berücksichtigt.
Die Vergütungsstruktur ist so ausgerichtet, dass sie wettbewerbsfähig ist und Anreize für erfolgreiche Arbeit zur nachhaltigen
Unternehmensentwicklung schafft.
Die im Vergütungssystem festgelegten jährlichen Zielbeträge für das Geschäftsjahr 2021 galten auch für das Geschäftsjahr 2022
unverändert fort.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Komponenten des Vergütungssystems sowie die jährlichen Zielbeträge dargestellt. Die
Komponenten und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr 2022 werden sodann im Detail erläutert.
Erfolgs
un
abhängige Komponenten
1.
|
Festvergütung |
Jährlicher Betrag: EUR 230.000,00 |
2.
|
Bonus für Konzerntreue |
Jährlicher Betrag: EUR 100.000,00 |
3.
|
Nebenleistungen |
Jährlicher Zielbetrag: EUR 15.000,00 |
Erfolgs
ab
hängige Komponenten
1.
|
Tantieme gemäß EBIT |
Jährlicher Zielbetrag: EUR 100.000,00 |
2.
|
Sondervergütung |
Jährlicher Zielbetrag: EUR 50.000,00 |
Die Zielbeträge können bis zur Höhe der Maximalvergütung überschritten werden.
Vergütungskomponenten im Detail
Die Festvergütung ist ein festes Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils zum Monatsende ausbezahlt wird.
Als Anerkennung für Konzerntreue gewährt die Gesellschaft dem Alleinvorstand einen Bonus in Höhe von EUR 100.000,00, sofern
er zum Ende des Geschäftsjahres bei der Gesellschaft beschäftigt ist.
Die Nebenleistungen bestehen vor allem aus der Bereitstellung eines Dienstwagens, Beitragszuschüssen für Unfall-, Lebens-
und Krankenversicherung sowie der Einbeziehung in eine D&O-Versicherung.
Für den Alleinvorstand bestehen keine betrieblichen Pensionszusagen.
Die erfolgsabhängige variable Vergütung in Form einer Tantieme ist von dem Erreichen bestimmter finanzieller Ziele abhängig.
Die Tantieme incentiviert den im Geschäftsjahr geleisteten Beitrag des Vorstands zur Umsetzung der operativen Geschäftsstrategie
der DATA MODUL AG.
Damit die Tantieme eine langfristige Anreizwirkung entfaltet, werden nur 2/3 der Tantieme nach Feststellung des Jahresabschlusses
und Billigung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr ausbezahlt. Das ausstehende 1/3 der Tantieme kommt
erst bei einer weiter positiven Entwicklung des DATA MODUL-Konzerns im darauffolgenden Geschäftsjahr zur Auszahlung. Berechnungsgrundlage
für die Tantieme ist das EBIT des DATA MODUL-Konzerns, wie es sich unter Zugrundelegung des Konzernabschlusses für das jeweils
abgelaufene Geschäftsjahr ergibt.
Der Auszahlungsbetrag der Tantieme ist gestaffelt und davon abhängig, welchen Prozentsatz das tatsächliche EBIT des DATA MODUL-Konzerns
am geplanten EBIT des DATA MODUL-Konzerns erreicht. Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres verabschiedet der Aufsichtsrat
einen Planwert für das EBIT des DATA MODUL-Konzerns.
Maßgeblich für das tatsächlich erreichte EBIT des DATA MODUL-Konzerns sind die Werte, die in dem festgestellten Konzernabschluss
der Gesellschaft für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ausgewiesen worden sind.
Erbringt ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit besondere Leistungen, die sich für die DATA MODUL AG oder den DATA
MODUL-Konzern nachhaltig vorteilhaft auswirken, hat es Anspruch auf Auszahlung einer Sondervergütung in dem betreffenden Geschäftsjahr.
Das Erfordernis eines nachhaltigen Vorteils trägt zu einer langfristigen wertschaffenden Entwicklung der Gesellschaft bei.
Über das Bestehen und die Höhe der Sondervergütung entscheidet der Aufsichtsrat. Die Höhe der Sondervergütung richtet sich
nach dem für die DATA MODUL AG oder den DATA MODUL-Konzern erzielten Vorteil und wird vom Aufsichtsrat nach dessen billigen
Ermessen unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und der Angemessenheit der Gesamtbezüge des Vorstandsmitglieds
bestimmt.
Einhaltung der Maximalvergütung
Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass die Gesamtvergütung, die ein Vorstandsmitglied in einem Geschäftsjahr mit dem aktuellen
Vergütungssystem erreichen kann, einen Betrag in Höhe von EUR 785.000,00 nicht überschreiten darf (Maximalvergütung). Dies wird auch durch eine Obergrenze für die variable Vergütung sichergestellt. Die Maximalvergütung wurde im Geschäftsjahr
2022 bezogen auf die gewährten und/oder geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile vom Alleinvorstand eingehalten
und unterschritten.
Überprüfung der Angemessenheit
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung des Vorstands. Dabei zieht der Aufsichtsrat
sowohl Unternehmen aus der Branche der Gesellschaft als auch andere im Prime Standard notierte Unternehmen heran. Darüber
hinaus berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die Vergütung des Senior Management Teams und der Gesamtbelegschaft des DATA MODUL-Konzerns.
Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Vorstands
Vergütung des gegenwärtigen Alleinvorstands
Die folgende Tabelle stellt die dem Alleinvorstand im Geschäftsjahr 2022 gewährten und/oder geschuldeten festen und variablen
Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar und nennt die Vergleichswerte für
das Geschäftsjahr 2021. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr 2022 ausbezahlte Jahresfestvergütung, die im Geschäftsjahr
2022 angefallenen Nebenleistungen, den im Geschäftsjahr 2022 ausbezahlten Bonus für Konzerntreue sowie 2/3 der Tantieme gemäß
EBIT für das Geschäftsjahr 2021 und 1/3 der Tantieme gemäß EBIT für das Geschäftsjahr 2020.
Dr. Florian Pesahl
CEO
Eintritt: 1. Januar 2010
|
|
|
2021 |
2022 |
|
|
in TEUR |
in %1 |
in TEUR |
in % |
Erfolgsunabhängige Vergütung
|
Festvergütung |
2242 |
35 |
230 |
35 |
Nebenleistungen |
18 |
3 |
18 |
3 |
Bonus Konzerntreue |
100 |
16 |
100 |
16 |
Zwischensumme
|
|
342
|
54
|
348
|
54
|
Erfolgsabhängige Vergütung
|
Tantieme gemäß EBIT (2/3) |
147 |
23 |
147 |
23 |
Tantieme gemäß EBIT (1/3) |
37 |
6 |
37 |
6 |
Sondervergütung |
110 |
17 |
110 |
17 |
Zwischensumme
|
|
294
|
46
|
294
|
46
|
Gesamtvergütung
|
|
636
|
100
|
642
|
100
|
1 Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die in der Tabelle am Ende ausgewiesene Gesamtvergütung.
2 Herr Dr. Pesahl verzichtete im Geschäftsjahr 2021 in den Monaten der Kurzarbeit freiwillig auf 10% seiner Festvergütung.
Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder
Die folgende Tabelle enthält die den früheren Mitgliedern des Vorstands, die ihre Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Geschäftsjahre
beendet haben, im Geschäftsjahr 2022 gewährten und/oder geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich
des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr 2022 ausbezahlten Pensionen.
|
Peter Hecktor (im Geschäftsjahr 2014
ausgetreten)
|
2021 |
2022 |
in TEUR |
in % |
in TEUR |
in % |
Ausbezahlte Pensionen
|
24 |
100 |
26 |
100 |
Summe
|
24
|
100
|
26
|
100
|
Daneben wurde im Geschäftsjahr 2022 an ein weiteres ehemaliges Vorstandsmitglied, welches seine Tätigkeit vor mehr als zehn
Jahren beendet hat, eine Pension in Höhe von TEUR 30 ausbezahlt.
Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile
Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine variablen Vergütungsbestandteile zurückgefordert.
Leistungen Dritter sowie im Fall der Beendigung der Tätigkeit
Im Geschäftsjahr 2022 bestanden keine Leistungen Dritter oder Kreditgewährungen an den Alleinvorstand, ebenfalls wurden keine
ähnlichen Leistungen vergeben. Aus Mandaten für konzerneigene Gesellschaften erhält der Alleinvorstand keine Vergütung.
Es bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Alleinvorstand hinsichtlich der Verfahrensweise bei vorzeitiger Beendigung
der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund. Der Aufsichtsrat vertritt die Auffassung, dass dies nicht sachgerecht ist, weil
der Vorstand in der Regel keinen Einfluss auf eine Beendigungsentscheidung ohne wichtigen Grund hat. Es besteht eine Abfindungsregelung
für den Fall eines Kontrollwechsels bei der DATA MODUL AG in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen.
|
2. |
Vergütung des Aufsichtsrats
Vergütungssystem für den Aufsichtsrat
Nach § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss
über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu fassen.
Dementsprechend hat die Hauptversammlung am 6. Mai 2021 die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wie sie in § 8 Abs. 5 der
Satzung der DATA MODUL AG festgelegt ist und das geltende Vergütungssystem für Aufsichtsratsmitglieder bestätigt.
Das Vergütungssystem im Überblick
Gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung der DATA MODUL AG erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres
zahlbare Jahresvergütung.
Die Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds beträgt EUR 20.000,00 jährlich, die Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter
der Vorsitzenden das Eineinhalbfache dieses Betrags. Sitzungsgelder werden für die Aufsichtsratssitzungen nicht bezahlt.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der DATA MODUL AG in allen Aspekten wie in § 8 Abs.
5 der Satzung geregelt angewandt.
Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2022 gewährten und/oder
geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar.
Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr 2022 ausbezahlte Jahresfestvergütung.
|
Festvergütung
|
|
in TEUR |
in % |
Kristin D. Russell |
40 |
100 |
Gesamtvergütung
|
40
|
100
|
Rick Seidlitz |
30 |
100 |
Gesamtvergütung
|
30
|
100
|
Eberhard Kurz |
20 |
100 |
Gesamtvergütung
|
20
|
100
|
Insgesamt |
90
|
|
Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen, die in Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen sowie die auf die
Bezüge etwaig entfallende Umsatzsteuer ersetzt.
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite.
|
3. |
D&O-Versicherung
Die Gesellschaft unterhält eine D&O-Versicherung für Organmitglieder des Unternehmens. Diese deckt das persönliche Haftungsrisiko
für den Fall ab, dass der versicherte Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen
wird. In der für das Geschäftsjahr 2022 geltenden Police ist für den Vorstand ein den Vorgaben des Aktiengesetzes und des
Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechender Selbstbehalt vorgesehen.
|
4. |
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten und/oder geschuldeten Vergütung der
gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der DATA MODUL AG und der Vergütung
von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dar, wobei für letztere auf die durchschnittliche Vergütung der Mitarbeiter
in deutschen Konzerngesellschaften abgestellt wird. Gemäß § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG hat der dargestellte Vergleich mit dem
Geschäftsjahr 2021 zu beginnen.
|
|
2021
in
TEUR
|
2022
in
TEUR
|
Δ in
%
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Vorstand
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Dr. Florian Pesahl |
636 |
642 |
0,9 |
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Peter Hecktor |
24 |
26 |
8,3 |
Aufsichtsrat
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Kristin D. Russell (Vorsitzende) |
40 |
40 |
0 |
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Rick Seidlitz (Stellvertreter) |
30 |
30 |
0 |
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Eberhard Kurz |
20 |
20 |
0 |
Belegschaft
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Gesamtbelegschaft in Deutschland |
56 |
58 |
3,6 |
Ertragsentwicklung
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EBIT des DATA MODUL-Konzerns nach IFRS (in EUR Mio.) |
13 |
27 |
107,7 |
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Für den Vorstand
Dr. Florian Pesahl
Alleinvorstand
der DATA MODUL AG
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Für den Aufsichtsrat
Kristin D. Russell
Vorsitzende des Aufsichtsrats
der DATA MODUL AG
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Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
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An die DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen, München
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Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen, München,
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. Im Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht
inhaltlich überprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 in allen
wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf
den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift
und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen − beabsichtigten oder unbeabsichtigten − falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse
aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
München, im März 2023
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Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
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Christian Schönhofer
Wirtschaftsprüfer
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Isabel Hohenegg
Wirtschaftsprüferin
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IV. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft anmelden.
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß
§ 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Dies ist der
18. April 2023, 0:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft
bis zum 2. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform über einen der folgenden Kontaktwege zugehen:
Data Modul AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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V. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine
Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, soweit
sie nicht als Bevollmächtigte auftreten. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
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VI. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht sowie ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung
durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder einen sonstigen bevollmächtigten Dritten, ausüben lassen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Die Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b
BGB). Aktionäre werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das sie zusammen mit der Anmeldebestätigung
erhalten.
Die Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft spätestens bis Montag, 8. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang maßgeblich), über
die folgende E-Mail-Adresse erteilt werden:
anmeldestelle@computershare.de |
Entsprechendes gilt für den Widerruf einer Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Stimmrechtsberatern, Aktionärsvereinigungen oder sonstigen geschäftsmäßig Handelnden
(Bevollmächtigung nach § 135 AktG) gelten besondere gesetzliche Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Aktionäre, die eine
Vollmacht nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über das Verfahren und die Form
der Vollmacht abzustimmen.
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VII. |
Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR
10.578.546,00 und ist eingeteilt in 3.526.182 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der Gesamtzahl der Aktien und beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 3.526.182 Stimmrechte.
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VIII. |
Rechte der Aktionäre
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgegeben werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs
ist dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 8. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ).
Für die Übermittlung von Tagesordnungsergänzungsverlangen ist folgende Adresse maßgeblich:
Vorstand der Data Modul AG Investor Relations Landsberger Str. 322 80687 München
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der oben genannten Mindestanzahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unter
https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung übersandt hat. Der Tag des
Zugangs ist dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 24. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ).
Diese Regelungen gelten sinngemäß für Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht
Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht
die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort) und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaft
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
Data Modul AG Investor Relations Landsberger Str. 322 80687 München E-Mail: hv@data-modul.com
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge
auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine
Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf unserer Internetseite
unter
https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung |
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IX. |
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
sind auch auf unserer Internetseite unter
https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich.
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X. |
Informationen zum Datenschutz
Mit den folgenden Datenschutzhinweisen informiert die Gesellschaft ihre Aktionäre über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung und ihre diesbezüglichen Rechte.
Verantwortliche Stelle, Zweck und Rechtsgrundlage
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter, um den Aktionären und
Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer
gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Empfänger
Die Gesellschaft beauftragt zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung zum Teil externe Dienstleister
und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags
erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten die personenbezogenen Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen des in der Hauptversammlung auszulegenden Teilnehmerverzeichnisses den
Aktionären und Aktionärsvertretern zugänglich gemacht.
Speicherungsdauer
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Fall gerichtlicher oder außergerichtlicher Verfahren aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Rechte von Betroffenen
Aktionäre haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie
ihre personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten einzulegen.
Aktionäre haben ferner das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
Data Modul AG Landsberger Str. 322 80687 München
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:
Data Modul AG Datenschutzbeauftragter Landsberger Str. 322 80687 München
E-Mail: Datenschutz@data-modul.com
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München, im März 2023
Der Vorstand
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