DINKELACKER Aktiengesellschaft
Stuttgart
– Wertpapier-Kenn-Nummer 553830 – – ISIN DE 0005538300 –
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem 3. April 2012, 11.00 Uhr, im Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle, Willi-Bleicher-Straße 19 in 70174 Stuttgart, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2011 mit dem Lagebericht
der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz
4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung zugänglich zu machen und können auf
der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.dinkelacker-ag.de im Bereich ‘Hauptversammlung 2012’ abgerufen werden.
Die Unterlagen können auch in den Geschäftsräumen am Sitz der DINKELACKER Aktiengesellschaft, Königstraße 18, 70173 Stuttgart,
eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen
übersandt.
Der Vorstand wird seine Vorlagen, der Vorsitzende des Aufsichtsrats den Bericht des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung
erläutern. Die Aktionäre haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu stellen.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen,
da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
Der Bilanzgewinn der DINKELACKER Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2010/2011 in Höhe von EUR 7.727.548,74
wird in Höhe von EUR 7.569.510,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 17,00 je dividendenberechtigter Stückaktie
und eines Bonus in Höhe von EUR 9,00 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 158.038,74
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 8.865 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt
sind.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2011/2012 zu wählen.
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Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden
Adresse der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle bis spätestens zum Dienstag, dem 27. März 2012, bis 24:00 Uhr
zugehen:
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DINKELACKER Aktiengesellschaft c/o Landesbank Baden-Württemberg Abteilung 4027 H Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49 (0) 711 / 1 27 – 79 256 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
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Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in Textform von dem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis
zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 13. März 2012 (‘Nachweisstichtag’), bezieht. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis
des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
richtet sich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen.
Verfahren für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an
der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe von § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte
Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG
tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht der Textform (§ 126b BGB). Dasselbe gilt für den
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am
Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch in
Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per
E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse übermittelt werden:
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DINKELACKER Aktiengesellschaft Königstraße 18 70173 Stuttgart Telefax: +49 (0) 711 / 22 21 57 – 29 E-Mail: investor.relations@dinkelacker-ag.de
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Die vorstehend genannten Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber
der Gesellschaft erfolgen soll oder wenn der Widerruf einer erteilten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft erklärt werden
soll.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte,
die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird. Ein Formular kann auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.dinkelacker-ag.de im Bereich ‘Hauptversammlung 2012’ abgerufen
werden.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, anderen nach Maßgabe von § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten
Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, oder
Finanzdienstleistungsinstituten oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen
ist von diesen nachprüfbar festzuhalten und unterliegt im Übrigen den gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG. Insbesondere
genügt zum Nachweis ihrer Stimmberechtigung gegenüber der Gesellschaft die Vorlegung des von dem depotführenden Institut erstellten
besonderen Nachweises. Die genannten Institutionen und Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung zusätzliche
Anforderungen vorsehen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre
Die nachstehenden Angaben beschränken sich auf die Fristen für die Ausübung der Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2,
§ 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre können
auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.dinkelacker-ag.de im Bereich ‘Hauptversammlung 2012’ abgerufen
werden.
Verlangen von Aktionären nach § 122 Absatz 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden,
müssen der Gesellschaft bis zum Samstag, dem 3. März 2012, bis 24:00 Uhr zugehen.
Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
nach § 126 Absatz 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach
§ 127 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft nur zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum Montag,
dem 19. März 2012, bis 24:00 Uhr zugehen.
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Absatz 1 AktG kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Informationen nach § 124a AktG
Die Informationen nach § 124a AktG, insbesondere die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, können auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.dinkelacker-ag.de im Bereich ‘Hauptversammlung 2012’ abgerufen werden.
Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären
Anfragen, Anträge und Verlangen zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
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DINKELACKER Aktiengesellschaft Königstraße 18 70173 Stuttgart Telefax: +49 (0) 711 / 22 21 57 – 29 E-Mail: investor.relations@dinkelacker-ag.de
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Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 300.000 Aktien eingeteilt, die je eine Stimme gewähren. Aus den von der Gesellschaft
gehaltenen 8.865 eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Stimmrechte zu.
Stuttgart, im Februar 2012
DINKELACKER Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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