DriveLock SE
München
Amtsgericht München, HRB 230288
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft am
Donnerstag, den 30. September 2021, um 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der DriveLock SE, Landsberger Straße 394, 81241 München, ein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. April 2020 bis zum 31. März 2021 (‘Geschäftsjahr
2020/21’) und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21
Die vorstehenden Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Nordwind Capital GmbH in
80333 München, Residenzstraße 18, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus; um vorherige Terminabsprache für eine Einsichtnahme
wird gebeten. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Verlangen kostenfrei mit separater Post zugesandt.
|
2. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/21
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020/21 Entlastung
zu erteilen.’
|
3. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020/21 Entlastung
zu erteilen.
|
4. |
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die W&P GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr,
das am 01.04.2021 beginnt und mit Ablauf des 31.03.2022 endet, zu wählen.
|
5. |
Präsentation zum aktuellen Geschäftsverlauf
Der Vorstand berichtet über die aktuellen geschäftlichen Entwicklungen bei der Gesellschaft.
|
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einladung Euro 400.000 und ist in 400.000 auf den Namen lautende
Stückaktien eingeteilt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft
somit auf 400.000 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 400.000.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts ist jeder im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene
Aktionär berechtigt.
Stimmrechtsvertretung
Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung seines Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten vertreten
lassen.
Die Vollmacht kann gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung schriftlich, per Telefax oder in Textform per E-Mail erteilt werden. Bei
berechtigten Zweifeln an einer wirksamen Vollmachtserteilung kann die Gesellschaft die Vorlage einer schriftlich oder per
Telefax erteilten Vollmacht verlangen.
Für die Person des Bevollmächtigten gelten gemäß § 17 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft folgende Vorgaben: Die Vertretung
ist nur durch einen anderen Aktionär (oder dessen im Einklang mit den Bestimmungen des § 17 Absatz 4 der Satzung bestellten
Vertreter), einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten
Angehörigen eines rechts-, steuer- oder wirtschaftsberatenden Berufs zulässig. Sofern der Aktionär keine natürliche Person
ist, ist ferner die Vertretung durch einen Angestellten des Aktionärs zulässig.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, für die ordentliche Hauptversammlung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
mit der weisungsgebundenen Ausübung ihres Stimmrechts zu beauftragen. Ein entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular
wird den Aktionären mit der Hauptversammlungseinladung zugesandt. Das ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachts- und Weisungsformular
ist der Gesellschaft in diesem Fall im Original, per Telefax oder eingescannt per E-Mail bis spätestens Freitag, den 24. September 2021 (eingehend), an folgende Anschrift zu übermitteln:
|
Nordwind Capital GmbH Herrn Christian Plangger Residenzstraße 18 80333 München Telefax: +49 (89) 29 19 58 58 E-Mail: plangger@nordwindcapital.com
|
Gegenanträge von Aktionären gem. § 126 Abs. 1 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Anträge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen,
ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.
Gegenanträge von Aktionären im Sinne des § 126 AktG, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung,
wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum Ablauf (24:00
Uhr) des 15. Septembers 2021, unter der nachstehenden Anschrift zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der
Gesellschaft zur Zugänglichmachung erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft unverzüglich an alle Aktionäre versandt.
Gegenanträge sind schriftlich ausschließlich zu richten an:
|
Nordwind Capital GmbH Herrn Christian Plangger Residenzstr. 18 80333 München Telefax: +49 (89) 29 19 58 58 E-Mail: plangger@nordwindcapital.com
|
Anderweitige adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge sind dann nur gestellt, wenn sie während der
Hauptversammlung gestellt werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-AG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können schriftlich verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Ergänzungsverlangen bitten wir ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
|
Nordwind Capital GmbH Herrn Christian Plangger Residenzstr. 18 80333 München Telefax: +49 (89) 29 19 58 58 E-Mail: plangger@nordwindcapital.com
|
Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum Ablauf (24:00 Uhr) des 6. Septembers 2021, zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach ihrem Eingang an die Aktionäre versandt.
München, im August 2021
Drivelock SE
Der Vorstand
|