Teilnahme durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen, indem sie der Gesellschaft einen in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache erstellten
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut übermittelt haben.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 06. Juni 2014 (0.00 Uhr)
(Nachweisstichtag), zu beziehen und muss der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf von Freitag,
den 20. Juni 2014 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:
Dürkopp Adler Aktiengesellschaft Der Vorstand Potsdamer Straße 190 33719 Bielefeld Telefax: +49-521-925 2402 E-Mail: IR@duerkopp-adler.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung
und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut
vorgenommen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind die fristgerechte Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen (siehe oben ‘Teilnahme durch Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes’) erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126 b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG oder nach §
135 i.V.m § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Aktionäre, die einen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, das von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellte Vollmachtformular für die Vollmachterteilung zu verwenden. Das Vollmachtformular sieht auch eine Unterbevollmächtigung
vor. Es befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft zugesandt wird. Das Vollmachtformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen
zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.duerkopp-adler.com über den Link Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten an der Ein- und Ausgangskontrolle
der Hauptversammlung erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft unter folgender Adresse erfolgen:
Dürkopp Adler Aktiengesellschaft Der Vorstand Potsdamer Straße 190 33719 Bielefeld Telefax: +49-521-925 2402 E-Mail: IR@duerkopp-adler.com
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG oder nach § 135
i.V.m § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der
Vollmacht abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind neben einer Vollmacht auch Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung
der Stimmrechte nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmacht- und Weisungserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das hierfür von der Gesellschaft vorgesehene Formular zu verwenden.
Das Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung wird den Aktionären jederzeit auf Verlangen zugesandt und kann außerdem
im Internet unter www.duerkopp-adler.com über den Link Investor Relations/Hauptversammlung heruntergeladen werden. Das Formular
enthält Hinweise zur Vollmacht- und Weisungserteilung, um deren Beachtung wir unsere Aktionäre bitten.
Vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie ihre eventuelle
Änderung oder ihr Widerruf müssen bis zum 24. Juni 2014 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen
sein:
Dürkopp Adler Aktiengesellschaft Der Vorstand Potsdamer Straße 190 33719 Bielefeld Telefax: +49-521-925 2402 E-Mail: IR@duerkopp-adler.com
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch an der Ein-
und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Stimmrechtsausübung durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimme auch ohne selbst oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich
oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Auch im Fall der Briefwahl sind die fristgerechte Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen (siehe oben ‘Teilnahme durch Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes’) erforderlich. Zur Briefwahl steht den Aktionären das von der Gesellschaft vorgesehene Formular
zur Verfügung. Das Formular zur Briefwahl wird den Aktionären jederzeit auf Verlangen zugesandt und kann außerdem im Internet
unter www.duerkopp-adler.com über den Link Investor Relations/Hauptversammlung heruntergeladen werden. Das Formular enthält
Hinweise zur Briefwahl, um deren Beachtung wir unsere Aktionäre bitten. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder seines
Bevollmächtigten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf von zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Die Stimmabgabe
durch Briefwahl sowie ihre eventuelle Änderung oder ihr Widerruf müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse bis spätestens
zum 24. Juni 2014 (24.00 Uhr) zugehen, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden:
Dürkopp Adler Aktiengesellschaft Der Vorstand Potsdamer Straße 190 33719 Bielefeld Telefax: +49-521-925 2402 E-Mail: IR@duerkopp-adler.com
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können sich der Möglichkeit der Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt
ihnen auf Wunsch die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
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