Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft
Bonn
Wertpapier-Kenn-Nummer 565 360 ISIN DE0005653604
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung
am 07. Juli 2021, 14:00 Uhr.
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I 2020, S. 570; geändert am 22. Dezember 2020,
BGBl. I 2020, 3328 ff.) (‘COVID-19-Gesetz’) findet die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (“virtuelle Hauptversammlung”) statt. Nähere Informationen hierzu finden Sie im
Abschnitt Weitere Angaben zur Einberufung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (“AktG”) ist Kameha Grand Bonn, Am Bonner Bogen 1, 53227 Bonn.
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) bestehen kein Recht
und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Versammlung wird für alle ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/
in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Absatz 1 Satz
2 AktG.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach § 289a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2020 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2020.
Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss der Eifelhöhen-Klinik AG zum 31.Dezember 2020 und den Konzernabschluss zum 31.12.2020 in seiner
Sitzung am 20. April 2021 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses
sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.
|
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstandsmitglieder
a) |
Herr Dr. med. Markus-Michael Küthmann
|
b) |
Herr Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
|
für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
a) |
Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue
|
b) |
Frau RA Doris Mücke (01.01.2020 – 15.10.2020, 14.12.2020 – 31.12.2020)
|
c) |
Herr Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch (01.01.2020 – 15.10.2020)
|
d) |
Herr Klaus Dirks (15.10.2020 – 31.12.2020)
|
für das Geschäftsjahr 2020 in den o. g. Zeiträumen Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen.
|
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Prinz-Georg-Str. 15, 40477 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
|
5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Frau Rechtsanwältin Doris Mücke ist bis zur nächsten Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied bestellt und wird nicht wieder
kandidieren (unabhängiges Mitglied).
Herr Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue hat mitgeteilt, dass er sein Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der nächsten Hauptversammlung
niederlegt.
Das gewählte Ersatzmitglied, Herr Dipl.-Ing. Roland Krüger möchte das Amt aus persönlichen Gründen nicht übernehmen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zu wählen.
1. |
Frau Prof. Dr. oec. Gabriele Buchholz (unabhängige Kandidatin), 33758 Schloss Holte-Stukenbrock, Hochschulprofessorin
|
2. |
Herr Robert Fortmeier M. Sc., 33758 Schloss Holte, Geschäftsführer
|
Gemäß Empfehlung C.15 Satz 1 Deutscher Corporate Governance Kodex werden die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchgeführt.
Herr Klaus Dirks soll als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten können auf der Internetseite der Gesellschaft
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
eingesehen und heruntergeladen werden.
Die virtuelle Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht nicht in offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Eifelhöhen-Klinik
Aktiengesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, Organen oder wesentlichen Aktionären. Herr Robert Fortmeier M. Sc. steht
in einer persönlichen Beziehung (naher Familienangehöriger) zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Unter einem wesentlich beteiligten Aktionär versteht die Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex einen solchen,
der direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft hält.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den Aufsichtsratskandidaten vergewissert, dass sie den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen können.
|
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (“virtuelle Hauptversammlung”)
Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, eine Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (“virtuelle Hauptversammlung”).
Die virtuelle Hauptversammlung wird für alle Interessierten live auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
übertragen.
Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten)
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen, Anträge
stellen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.
|
2. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 3.120.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem Zeitpunkt beträgt 3.120.000. Teilnahmeberechtigt sind 3.017.424 Stückaktien, da 102.576
Stückaktien von der Gesellschaft gehalten werden; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
|
3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach
§ 123 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den unten näher ausgeführten Regelungen
sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der virtuellen Hauptversammlung, d. h. am Mittwoch, den 16.06.2021, 00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur virtuellen Hauptversammlung unter Nachweis
ihrer Berechtigung anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform und müssen in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis der Berechtigung ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu führen. Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis
des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis Mittwoch, den 30.06.2021, 24:00 Uhr, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.
Anmeldestelle:
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München oder Telefax: +49 89 889 690 633 oder E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle werden den Aktionären
Anmeldebestätigungen für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigungen sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle
unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen. Die Anmeldebestätigung enthält die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservices auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
Die Ausübung sowohl des Fragerechts als auch des Widerspruchsrechts sind ausschließlich über den passwortgeschützten Internetservice
möglich.
|
4. |
Bevollmächtigung
Aktionäre können sich in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut
oder einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen und ihr Stimmrecht durch
den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,
wenn keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz erteilt wird. Aktionäre können für die Erteilung der Vollmacht das Vollmachtsformular
benutzen, das sie zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht
in Textform ausstellen. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
abgerufen werden. Das Formular wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen
ist an die folgende Adresse zu richten:
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München oder Telefax: +49 89 889 690 655 oder E-Mail: eifelhoehen-klinik@better-orange.de
Die Aktionäre werden gebeten, Vollmachten vorzugsweise über den passwortgeschützten Internetservice unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
oder mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung oder ihr Widerruf kann der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 06.07.2021, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse (eingehend):
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München oder Telefax: +49 89 889 690 655 oder E-Mail: eifelhoehen-klinik@better-orange.de
oder über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt werden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten.
Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für
von ihnen vertretene Aktionäre daher lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von Unter-Vollmachten an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen ausüben.
|
5. |
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl (auch mittels elektronischer Kommunikation) durch die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl (auch mittels elektronischer Kommunikation)
abgeben. Auch dafür sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach den vorstehenden Bestimmungen
unter II.3. erforderlich.
Briefwahlstimmen können bis spätestens Dienstag, den 06.07.2021, 24:00 Uhr, ausschließlich per Post unter der nachstehenden Adresse (eingehend) abgegeben, geändert oder widerrufen werden:
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München
Darüber hinaus können Briefwahlstimmen bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Diejenigen, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen, werden gebeten, hierzu den passwortgeschützten Internetservice
unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
oder das gemeinsam mit den Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice übersandte Briefwahlformular zu verwenden.
Das Briefwahlformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem
im Internet unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
abrufbar.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden
Punkt der Einzelabstimmung.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz,
die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der
Briefwahl bedienen.
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Briefwahlstimmen eingehen und nicht erkennbar ist, welche
zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. über den passwortgeschützten Internetservice,
2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
|
6. |
Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der
Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Wird zu einem Tagesordnungspunkt
keine eindeutige Weisung erteilt, werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sich zum jeweiligen Beschlussgegenstand
enthalten. Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist der fristgerechte
Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen über die Voraussetzungen für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erforderlich.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung
Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Einlegung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.
Aktionäre werden gebeten, Vollmachten mit Weisungen an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter wahlweise per Post, per
Telefax oder elektronisch (per E-Mail oder unter Nutzung des nachfolgend genannten Internetservice für Aktionäre) bis Dienstag, den 06.07.2021, 24:00 Uhr, an folgende Adresse zu übermitteln:
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München oder Telefax: +49 89 889 690 655 oder E-Mail: eifelhoehen-klinik@better-orange.de
Darüber hinaus können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Diejenigen, die eine Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen wollen, werden gebeten,
hierzu den passwortgeschützten Internetservice unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
oder das ihnen gemeinsam mit den Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice übersandte Vollmachtsformular zu
verwenden.
Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem
im Internet unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
abrufbar.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Vollmacht/Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Vollmacht/Weisung
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen und unklar
ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen
Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden
diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. über den passwortgeschützten Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax
und 4. auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
Ein Formular für die Vollmachts- und Weisungserteilung sowie weitere Informationen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung übermittelt.
|
7. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Gemäß § 122 Absatz 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden
(Ergänzungsantrag). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich
oder in elektronischer Form nach § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) zu stellen
und muss der Gesellschaft bis Sonntag, den 06.06.2021, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Ein Ergänzungsverlangen ist an folgende Adresse zu richten:
Eifelhöhen-Klinik AG Investor Relations Graurheindorfer Str. 137 D-53117 Bonn Fax: 0228 967782-49 E-Mail: ir@eifelhoehen-klinik.ag
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich
angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch
bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Absatz 2, 122 Absatz 1 Satz 3, 122 Absatz 3
sowie 70 AktG). Die Regelung des § 121 Absatz 7 AktG findet entsprechende Anwendung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen; dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern.
Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
werden den in § 125 Absätze 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionäre,
die es verlangen) zugänglich gemacht, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft
einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit
Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin
ist somit Dienstag, der 22.06.2021, 24:00 Uhr. Ein Gegenantrag und/oder dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände
gemäß § 126 Absatz 2 AktG vorliegt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht,
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern,
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 Satz 1 AktG in Verbindung
mit § 126 Absatz 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen.
Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend; insbesondere gilt
auch hier Dienstag, der 22.06.2021, 24:00 Uhr, als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein müssen, um noch
zugänglich gemacht zu werden.
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz sind ausschließlich
zu richten an:
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München oder Telefax: +49 89 889 690 655 oder E-Mail: eifelhoehen-klinik@better-orange.de
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Falle von
Anträgen – der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich
gemacht.
Die Gesellschaft wird ordnungsgemäß gestellte, zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge so behandeln, als ob sie in der virtuellen
Hauptversammlung mündlich vorgebracht worden wären.
Fragemöglichkeit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes ist den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne
des § 131 AktG, jedoch die Möglichkeit einzuräumen, Fragen zu stellen.
Die Fragemöglichkeit der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich im Wege der
elektronischen Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren eingeräumt.
Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann der Gesellschaft bis zum Montag, den 05.07.2021, 24:00 Uhr, Fragen zu den Gegenständen der Tagesordnung über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren übermitteln. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen
beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen.
Weiter kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen
in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, wiederholt auftretende Fragen in allgemeiner Form
vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. Der Vorstand kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens einen
Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind; dazu hat sich der Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats, wie vorstehend beschrieben, entschieden.
|
8. |
Widerspruchsmöglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
Die Möglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der oben beschriebenen elektronischen
Kommunikation (Briefwahl) ausgeübt haben, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einzulegen, wird ausschließlich
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.
Der Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren dem amtierenden Notar gegenüber bis zur Beendigung der virtuellen Hauptversammlung
durch den Versammlungsleiter Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
einlegen. Die Erklärung ist von Beginn der virtuellen Hauptversammlung an bis zu deren Ende möglich.
Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum
Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.
|
9. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Alsbald nach der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung werden über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):
* |
der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl
der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;
|
* |
die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;
|
* |
das Formular, das bei Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann.
|
Diese Informationen und Unterlagen werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz
1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung/ |
zur Verfügung.
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht
werden.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der virtuellen Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.
|
10. |
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Über den Link
www.eifelhoehen-klinik.ag |
kann die Hauptversammlung für alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im Internet von ihrem Beginn
bis zu ihrem Ende (Schließung der Versammlung durch den Versammlungsleiter) live verfolgt werden.
|
11. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Die Eifelhöhen-Klinik AG, Graurheindorfer Str. 137, 53117 Bonn, verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der
Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung)
sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, für
die Stimmrechtsausübung der Aktionäre sowie für die Verfolgung im Wege der elektronischen Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (‘DS-GVO’) in Verbindung
mit §§ 67, 118 ff. Aktiengesetz sowie in Verbindung mit § 1 des COVID-19-Gesetzes. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen,
die der Organisation der virtuellen Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen
(Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO). Die Eifelhöhen-Klinik AG erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre
in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben
(sog. Depotbank).
Die von der Eifelhöhen-Klinik AG für den Zweck der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister
verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der Eifelhöhen-Klinik AG und nur, soweit
dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Eifelhöhen-Klinik AG und die
Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten,
sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern,
die ihr Stimmrecht ausüben und im Wege elektronischer Zuschaltung die virtuelle Hauptversammlung verfolgen, im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter
einsehbar. Dies gilt auch für Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab gestellt haben (§ 1 Absatz
2 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Die Eifelhöhen-Klinik AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen
Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht
mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden
und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten
zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.
Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären
bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten
der Eifelhöhen-Klinik AG unter:
Eifelhöhen-Klinik AG – Datenschutzbeauftragter – Dipl.-Inf. (FH) Karsten Schulz Graurheindorfer Str. 137 53117 Bonn
Telefon: +49 151 2263 1968 oder
E-Mail: ds@eifelhoehen-klinik.ag
|
Bonn, im Mai 2021
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –
|