energetic AG IT-Service, Management, Sponsoring & more
Berlin
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 18.11.2016 um 19 Uhr
stattfindenden
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der energetic AG IT-Service, Management, Sponsoring & more ..
Paul-Krause-Straße 4, 14129 Berlin
in den Räumen der vorgenannten energetic AG recht herzlich ein.
I.
Tagesordnung
TOP 1: |
Vorlage Jahresabschluss 2015
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TOP 2: |
Bericht des Aufsichtsrats
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TOP 3: |
Bericht des Vorstands
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TOP 4: |
Beschlussfassung über die Verwendung der Ergebnisse
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Gewinn auf das neue Geschäftsjahr 2016 entsprechend
der Empfehlung des Steuerbüros AURIGA zu übertragen.
TOP 5: |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Jahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglied Joachim Huehn für das Geschäftsjahr
2015 Entlastung zu erteilen.
TOP 6: |
Entlastung des Aufsichtsrats
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung zu erteilen.
TOP 7: |
Beschlussfassung über das Ausscheiden von Manuela Wetzel zum 30.09.2016 aus dem Aufsichtsrat und Neuaufnahme von Roland Schürkamp
zum 01.10.2016 in den Aufsichtsrat
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II.
Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
sind mit Begründung per Post an die energetic AG IT-Service, Management, Sponsoring & more .., Paul-Krause-Straße 4, 14129
Berlin oder per Mail an info@energetic.de zu senden. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge nach §
126 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 04.11.2016 bei einer der vorgenannten Adressen
eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge auf ihrer Website unter www.energetic.de veröffentlichen.
Der Jahresabschluss 2015 sowie die Gewinnverwendungsvorschläge liegen ab Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Unterlagen.
III.
Auf § 122 II AktG wird hingewiesen.
Um Anmeldung zur Teilnahme spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin wird gebeten.
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