FCR Immobilien Aktiengesellschaft
Pullach i. Isartal
WKN: A1YC91 / ISIN: DE000A1YC913
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Dienstag, 13. Juni 2023, um 14.00 Uhr im Gasthof Rabenwirt, Kirchplatz 1, 82049 Pullach im Isartal,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
A. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2022 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
gemäß § 172 AktG bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
|
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 12.519.202,31
wie folgt zu verwenden:
• |
Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 3.417.048,95 als Dividende von EUR 0,35 je dividendenberechtigter Stückaktie.
|
• |
Vortrag eines Teilbetrags in Höhe von EUR 9.102.153,36 auf neue Rechnung.
|
Die Dividende wird nach Wahl der Aktionäre (a) in bar („Bardividende“) oder (b) in Form von Aktien der Gesellschaft („Aktiendividende“)
geleistet, wobei sich der Aktionär für einen Teil seiner Aktien für die Bardividende und für den verbleibenden Teil seiner
Aktien für die Aktiendividende entscheiden kann.
Die Fälligkeit der Bardividende wird im Hinblick auf die Möglichkeit der Aktionäre zur Ausübung ihres vorstehend beschriebenen
Wahlrechts gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auf den 23. August 2023 festgelegt. Soweit die Aktionäre die Aktiendividende wählen,
werden sie die neuen Aktien der Gesellschaft voraussichtlich ebenfalls am 23. August 2023 erhalten. Die Bardividende und/oder
die Aktiendividende kann auch zu einem früheren Zeitpunkt geleistet werden.
Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2022 aus dem zu versteuernden Gewinn ausgezahlt wird, unterliegt sie, unabhängig davon,
wie der Aktionär sein Wahlrecht ausübt, grundsätzlich der Besteuerung. Auch bei Wahl einer Aktiendividende wird vom Dividendenanspruch
in Höhe von EUR 0,35 je dividendenberechtigter Stückaktie ein sogenannter Sockeldividendenanteil in Höhe von EUR 0,11 je dividendenberechtigter
Stückaktie zur Deckung von Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten, so
dass vom Aktionär keine Zuzahlung erbracht werden muss, um seine Steuerpflicht zu erfüllen. Ein nach dem Steuerabzug ggf.
verbleibender Restbetrag des Sockeldividendenanteils wird in bar ausgezahlt, kann also nicht in Aktien gewandelt werden.
Der Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf dem zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung dividendenberechtigten Grundkapital
in Höhe von EUR 9.762.997,00, eingeteilt in 9.762.997 dividendenberechtigte Stückaktien.
Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über
die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,35 Dividende je dividendenberechtigter
Stückaktie und das Wahlrecht zwischen Bardividende und Aktiendividende vorsieht. Angepasst wird lediglich der Betrag des auf
neue Rechnung vorzutragenden verbleibenden Gewinns.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2023
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.
|
6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Nach § 162 Abs. 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen
Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats
von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung. Die Hauptversammlung
einer börsennotierten Gesellschaft beschließt über die Billigung dieses Vergütungsberichts.
Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 unter Berücksichtigung der Vorgaben nach
§ 162 AktG erstellt und mit Beschluss des Vorstands vom 12. April 2023 und Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. April 2023
beschlossen. Der Vergütungsbericht ist vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem Prüfvermerk gemäß § 162 Abs. 3 Satz 3 AktG
versehen worden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2022 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist nachstehend dargestellt und über die Internetseite
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/ |
verfügbar.
Vergütungsbericht 2022 für Vorstand und Aufsichtsrat
A. Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2022
Der Bericht beschreibt die im Geschäftsjahr 2022 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des
Aufsichtsrats von der FCR Immobilen AG und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung
und erläutert individualisiert die Struktur und die Höhe der einzelnen Komponenten der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.
Im Folgenden wird die konkrete Anwendung des am 18. Mai 2021 von der Hauptversammlung der FCR Immobilien AG beschlossenen
Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der FCR Immobilien AG im Geschäftsjahr 2022 beschrieben.
Dabei sind die Gesamtvergütung, die Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, alle festen und variablen
Vergütungsbestandteile, deren jeweiliger relativer Anteil, eine Erläuterung, wie die Gesamtvergütung dem Vergütungssystem
im Sinne der §§ 87a, 113 Abs. 3 S. 3 AktG entspricht, eine Erläuterung, wie die Gesamtvergütung die langfristige Leistung
der Gesellschaft fördert sowie Angaben dazu, wie die Leistungskriterien angewendet wurden, darzustellen.
Der Vergütungsbericht für das vorangegangene Geschäftsjahr 2021 wurde der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 gemäß § 120a Abs.
5 AktG vorgelegt und erörtert.
I. Gesamtvergütung
Das Vergütungssystem, das in der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 beschlossen wurde, enthält gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Grenzen für die maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder. Nachfolgend wird die tatsächliche Gesamtvergütung für das
Geschäftsjahr 2022 angegeben. Die Gesamtvergütung wird dabei an dieser Stelle ebenso wie im Vergütungssystem berechnet als
die Vergütung, die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 gewährt wird in Abgrenzung zu der Vergütung, die dem Vorstand im
Geschäftsjahr zugeflossen ist. Dieser Unterschied ist für Vergütungsbestandteile relevant, die erst in Folgejahren dem Vorstand
zufließen. Die so ermittelte, zugeflossene Gesamtvergütung betrug im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 807.060,70 Euro.
II. Feste und variable Vergütungsbestandteile und deren relativer Anteil
Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile aufgeführt, die im Geschäftsjahr 2022 dem Vorstand der FCR Immobilen AG zugeflossen
sind, einschließlich des relativen Anteils dieser Vergütungsanteile an der Gesamtvergütungssumme, die sich hieraus ergibt:
|
Falk Raudies
(Vorsitzender des Vorstands)
|
Christoph Schillmaier
(Vorstand, Bestellung
zum 01.09.2022)
|
Festvergütung, Nebenleistungen (EUR)
|
307.656,80 |
52.700,84 |
STI (EUR) * |
446.703,06 |
– |
LTI (EUR) ** |
0,00 |
– |
Gesamtvergütung (EUR)
|
754.359,86 |
52.700,84 |
Relativer Anteil der
Vergütungsbestandteile an
Gesamtvergütung (%)
|
Feste Bestandteile
|
40,78 |
100,00 |
Variable
Bestandteile
|
59,22 |
0,00 |
* Auszahlung STI für das Geschäftsjahr 2021
** LTI: Erste Auszahlung erfolgt frühestens im Geschäftsjahr 2026
Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile, die aufgrund der im Geschäftsjahr 2022 erbrachten Leistung entstanden (aber nicht
notwendig dem Vorstand zugeflossen) sind, dargestellt einschließlich des relativen Anteils dieser Vergütungsanteile an der
Gesamtvergütungssumme, die sich hieraus ergibt:
|
Falk Raudies
(Vorsitzender des Vorstands)
|
Christoph Schillmaier
(Vorstand, Bestellung
zum 01.09.2022)
|
Festvergütung, Nebenleistungen (EUR)
|
307.656,80 |
52.700,84 |
STI (EUR)
|
490.000,00 |
18.000,00 |
LTI (EUR) * |
316.976,78 |
13.678,10 |
Gesamtvergütung (EUR)
|
1.114.633,58 |
84.378,94 |
Relativer Anteil der
Vergütungsbestandteile an
Gesamtvergütung (%)
|
Feste Bestandteile
|
27,60 |
62,46 |
Variable
Bestandteile
|
72,40 |
37,54 |
* Vorläufiger Zwischenwert für das Geschäftsjahr 2022 im Rahmen der Mehrjahresvergütung
Nachrichtlich sei hier noch die damit korrespondierende Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2022 angegeben, die sich gemäß
den vertraglichen Regelungen bei 100 % Erreichung der variablen Ziele ergeben hätte:
|
Falk Raudies (Vorsitzender des Vorstands)
|
Christoph Schillmaier (Vorstand, Bestellung zum 01.09.2022)
|
Ziel-Festvergütung (EUR)
|
300.000,00 |
48.000,00 |
Ziel-STI (EUR)
|
490.000,00 |
18.000,00 |
Ziel-LTI (EUR)
|
500.000,00 |
22.000,00 |
Zielvergütung (EUR)
|
1.290.000,00 |
88.000,00 |
Relativer Anteil der
Vergütungsbestandteile an
Zielvergütung (%)
|
Feste Bestandteile
|
23,26 |
54,55 |
Variable
Bestandteile
|
76,74 |
45,45 |
Das Vergütungssystem für den Vorstand sowie dessen operationale Umsetzung ist den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex entsprechend angepasst.
III. Erläuterung, wie die festen und variablen Vergütungsbestandteile dem Vergütungssystem entsprechen
Die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung entsprechen den Vorgaben im Vergütungssystem.
Hinsichtlich dieser Betrachtung sind nicht die Zuflüsse im Geschäftsjahr 2022 relevant, sondern die Vergütungsbestandteile,
die für die Tätigkeit in 2022 gewährt wurden. Das Vergütungssystem sieht keine Vorgaben für die relativen Verhältnisse zwischen
den festen und der variablen Vergütungsbestandteile an der Vergütung vor, da die tatsächliche Höhe der variablen Vergütung
vom erst nachträglich bestimmbaren Zielerreichungsgrad im Einzelfall abhängt. Gemäß dem Vergütungssystem wird bei der konkreten
Ausgestaltung der Vorstandsdienstverträge indes gewährleistet, dass bei einer 100 %-Zielerreichung die langfristigen variablen
Vergütungsbestandteile die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile übersteigen. Unter Zugrundelegung der vorläufigen
Zwischenwerte für die langfristige variable Vergütung (LTI) ergibt sich ein relativer Anteil der langfristigen Vergütungsbestandteile
an der Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2022 von 28,44 % bei Herrn Falk Raudies und von 16,21 bei Herrn Christoph Schillmaier.
Der relative Anteil der kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung beträgt 43,96 % bei Herrn Falk
Raudies und 21,33 % bei Herrn Christoph Schillmaier.
IV. Erläuterung, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert
Den Mitgliedern des Vorstandes wird im Rahmen von Long-Term-Incentives (kurz LTI) eine langfristige variable Vergütung gewährt.
Bemessungsgrundlage für die Langfristvergütung im Allgemeinen ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der LTI
orientiert sich insbesondere an der Aktienkursentwicklung und der Rentabilität je Aktie. Durch diese der langfristigen Vergütungskomponente
zugrunde gelegten Leistungskriterien wird die langfristige Entwicklung der FCR Immobilien AG gefördert. Dieser Vergütungsbestandteil
war Teil der Vergütung der Vorstände im Geschäftsjahr 2022, hat allerdings aufgrund der Langfristigkeit in diesem Geschäftsjahr
noch nicht zu einem Zufluss geführt.
V. Erläuterung, wie die Leistungskriterien angewendet wurden
Die variable Vergütung ist anhand folgender finanzieller Leistungskriterien berechnet worden:
1. Kurzfristige variable Vergütungskomponente (STI)
Der STI ist an die finanzielle Kenngröße EBT (Konzernvorsteuerergebnis) gekoppelt. Die kurzfristige variable Vergütung beträgt
3 % des Konzernvorsteuerergebnisses (EBT). Der STI von Herrn Falk Raudies reduziert sich vereinbarungsgemäß von 519.414,60
Euro auf 490.000,00 Euro. Der STI ist bar am Ende des Kalendermonats fällig, der auf den Monat folgt, in dem der Jahresabschluss
festgestellt wird.
Konkrete Leistungsfeststellung für den Vorstand:
|
Falk Raudies
(Vorsitzender des Vorstands)
|
Christoph Schillmaier
(Vorstand, Bestellung
zum 01.09.2022))
|
STI (EUR)
|
490.000,00 |
18.000,00 |
Leistungsfeststellung / Grad der Zielerreichung
|
100,00 % |
100,00 % |
Tatsächliche Vergütung (EUR)
|
490.000,00 |
18.000,00 |
2. Langfristige variable Vergütungskomponente (LTI)
Für den LTI wurden die nachfolgenden gewichteten Ziele für Herrn Falk Raudies festgelegt:
a. |
Erhöhung des Aktienkurses um 20 % im Geschäftsjahr 2022 (gewichtet mit 25 %)
|
b. |
Erhöhung des Net-Asset-Value (NAV) um 20 % im Geschäftsjahr 2022 (gewichtet mit 25 %)
|
c. |
Erhöhung des FFO auf 9,5 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2022 (gewichtet mit 50 %)
|
Bei einer Zielerreichung unter 100 % wird eine entsprechend anteilige variable Vergütung gewährt. Im Zuge der Festlegung der
Ziele für den LTI hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 bei voller Zielerreichung (100 %) hierfür eine variable
Vergütung von 500.000,00 Euro für den Vorstand verabschiedet. Sofern beim LTI diese Zielerreichung übererfüllt wird, steigt
diese variable Vergütung zum jeweiligen Zielerreichungsgrad aber nicht an. Die Höhe der variablen Vergütung hinsichtlich des
LTI ist begrenzt, es wurde ein sog. Cap festgelegt. Die variable Vergütung beträgt maximal 500.000,00 Euro.
Für den LTI wurden die nachfolgenden gewichteten Ziele für Herrn Christoph Schillmaier unter Berücksichtigung seiner unterjährigen
Bestellung zum Vorstand zum 01.09.2022 festgelegt:
a. |
Erhöhung des Aktienkurses um 5 % im Geschäftsjahr 2022 (gewichtet mit 25 %)
|
b. |
Erhöhung des Net-Asset-Value (NAV) um 5 % im Geschäftsjahr 2022 (gewichtet mit 25 %)
|
c. |
Erhöhung des FFO auf 9,5 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2022 (gewichtet mit 50 %)
|
Im Zuge der Festlegung der Ziele für den LTI hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 bei voller Zielerreichung (100
%) hierfür eine variable Vergütung von 22.000,00 Euro für den Vorstand verabschiedet. Sofern beim LTI diese Zielerreichung
übererfüllt wird, steigt diese variable Vergütung zum jeweiligen Zielerreichungsgrad aber nicht an. Die Höhe der variablen
Vergütung hinsichtlich des LTI ist begrenzt, es wurde ein sog. Cap festgelegt. Die variable Vergütung beträgt maximal 22.000,00
Euro.
Bei der konkreten Ausgestaltung der Vorstandsdienstverträge wird indes gewährleistet, dass bei einer 100 %-Zielerreichung
die langfristigen variablen Vergütungsbestandteile die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile übersteigen.
Zu Beginn der weiteren Geschäftsjahre des dreijährigen Bemessungszeitraums wird der Aufsichtsrat Erfolgsziele festlegen, die
sich auf das jeweilige Geschäftsjahr beziehen.
Die Auszahlung des LTI erfolgt erst nach dem Ablauf von drei weiteren Geschäftsjahren in bar. Hierbei wird aus dem Grad der
Zielerreichung der drei Jahre ein Durchschnittswert gebildet, woraus sich der LTI-Betrag ergibt, der nach Ablauf der drei
Jahre ausgezahlt wird. Eine erste Auszahlung des LTI erfolgt somit frühestens im Geschäftsjahr 2025. Sollte es vorher zu einem
Verkauf der Gesellschaft oder Auflösung des Vorstandsvertrages kommen, so ist der LTI in dem darauf folgenden Monat zur Auszahlung
fällig.
Das Vergütungssystem für den Vorstand sowie dessen operationale Umsetzung ist den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex entsprechend angepasst.
B. Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das Geschäftsjahr 2022 eine feste Grundvergütung in Höhe von EUR 10.000,00.
Der Vorsitzende erhält die eineinhalbfache Grundvergütung. Daneben trägt die Gesellschaft die Kosten einer D&O-Versicherung
für die Mitglieder des Aufsichtsrats in einem angemessenen Umfang mit einer maximalen Deckungssumme von EUR 10 Mio.
Übersicht: Bezogene Vergütung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2022
Aufsichtsratsmitglied
|
in Euro |
Prof. Dr. Franz-Joseph Busse (Vorsitzender) |
15.000,00 |
Hanjo Schneider (Stv. Vorsitzender) |
10.000,00 |
Ludwig A. Fuchs |
10.000,00 |
Gesamt
|
35.000,00
|
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat sowie dessen operationale Umsetzung ist den aktuellen Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex entsprechend angepasst.
Das Vergütungssystem trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Der Aufsichtsrat
leistet durch die ihm obliegende Leitung der Gesellschaft, Festlegung der Grundsätze der Geschäftsführung sowie Überwachung
der Geschäftsführung des Vorstands einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der
Gesellschaft.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer baren Auslagen und der jeweils auf die Vergütung und
die Auslagen anfallenden Umsatzsteuer jeweils eine feste jährliche Vergütung. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht
vorhanden. Nach Auffassung der FCR Immobilien AG ist eine reine Festvergütung besser geeignet, die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder
zu stärken und ihren Aufwand angemessen zu vergüten.
C. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung
Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung von FCR Immobilien AG, die jährliche
Veränderung der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis sowie die jährliche Veränderung
der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats- sowie über die letzten fünf Geschäftsjahre dar.
Die Ertragsentwicklung wird anhand des Jahresergebnisses abgebildet.
I. Ertragsentwicklung
In TEUR |
2018 |
2019 |
Veränd. in %
|
2020 |
Veränd. in %
|
2021 |
Veränd. in %
|
2022 |
Veränd. in %
|
Jahresergebnis gemäß HGB Einzelabschluss |
3.569 |
8.105 |
127,1 |
3.971 |
-51,0 |
6.758 |
70,2 |
1.591 |
-76,5 |
II. Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer
In der nachfolgenden Auswertung wurden alle Arbeitnehmer (ohne Vorstand) einbezogen.
In TEUR |
2018 |
2019 |
Veränd. in %
|
2020 |
Veränd. in %
|
2021 |
Veränd. in %
|
2022 |
Veränd in %
|
Ø Gehalt berechnet auf Vollzeitäquivalent |
72 |
85 |
17,3 |
83 |
-2,6 |
76 |
-8,5 |
75 |
-0,8 |
III. Vorstandsvergütung
In TEUR |
2018 |
2019 |
Veränd. in %
|
2020 |
Veränd. in %
|
2021 |
Veränd. in %
|
2022 |
Veränd. in %
|
Falk Raudies |
354 |
406 |
14,6 |
680 |
67,6 |
666 |
-2,1 |
754 |
13,3 |
Christoph Schillmaier |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
53 |
– |
Im relevanten Zeitraum haben keine früheren Vorstandsmitglieder eine Vergütung erhalten.
IV. Aufsichtsratsvergütung
In TEUR |
2018 |
2019 |
Veränd. in %
|
2020 |
Veränd. in %
|
2021 |
Veränd. in %
|
2022 |
Veränd. in %
|
Prof. Dr. Franz-Joseph Busse |
15 |
15 |
0,0 |
15 |
0,0 |
15 |
0,0 |
15 |
0,0 |
Hanjo Schneider (ab 28.05.2020)
|
– |
– |
– |
5 |
– |
10 |
100,0 |
10 |
0,0 |
Ludwig A. Fuchs (ab 28.05.2020)
|
– |
– |
– |
5 |
– |
10 |
100,0 |
10 |
0,0 |
Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (von 11.07.2019 bis 28.05.2020)
|
– |
5 |
– |
5 |
0,0 |
– |
– |
– |
– |
Frank Fleschenberg (bis 28.05.2020)
|
10 |
10 |
0,0 |
5 |
-50,0 |
– |
– |
– |
– |
Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 betrug TEUR 35, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Eine variable
Vergütungskomponente ist grundsätzlich nicht vorhanden.
D. Sonstige Angaben gemäß § 162 Abs. 1 AktG
1. |
Anzahl der gewährten oder zugesagten Aktien und Aktienoptionen: Keine
|
2. |
Angaben, ob und wie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern: Keine
|
3. |
Angaben zu etwaigen Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands: Keine
|
4. |
Erläuterung, wie die festgelegte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder eingehalten wurde: Gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 AktG ist zu erläutern, wie die festgelegte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder eingehalten
wurde.
Das Vergütungssystem sieht für jedes Vorstandsmitglied eine Maximalvergütung in Höhe von EUR 1.300.000,00 vor. Diese Angabe
bezieht sich auf die Vergütung gemäß Vergütungssystem und daher auf die für das Geschäftsjahr gewährte Vergütung und nicht
auf die im Geschäftsjahr zugeflossene Vergütung. Die Herrn Falk Raudies gewährte Gesamtvergütung beträgt EUR 1.114.633,58.
Die Herrn Christoph Schillmaier gewährte Gesamtvergütung beträgt EUR 84.378,94. Damit wurde die im Vergütungssystem festgelegte
Maximalvergütung eingehalten.
|
E. Sonstige Angaben gemäß § 162 Abs. 2 AktG
1. |
Leistungen, die einem Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder
im Geschäftsjahr gewährt worden sind: Keine
|
2. |
Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind, einschließlich
während des letzten Geschäftsjahres vereinbarter Änderungen dieser Zusagen: Keine
|
3. |
Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der regulären Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem
Barwert und dem von der Gesellschaft während des letzten Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag,
einschließlich während des letzten Geschäftsjahres vereinbarter Änderungen dieser Zusagen: Keine
|
4. |
Leistungen, die einem früheren Vorstandsmitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des letzten Geschäftsjahres beendet hat, in
diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des letzten Geschäftsjahres gewährt worden sind: Keine
|
Pullach im Isartal, den 31.03.2023
Für den Vorstand
|
Falk Raudies Christoph Schillmaier |
|
Für den Aufsichtsrat
|
Prof. Dr. Franz-Joseph Busse
Vorsitzender des Aufsichtsrats
|
|
|
7. |
Beschlussfassung über die Neuwahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Juni 2023 endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats
der Gesellschaft. Es sind deshalb entsprechende Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung
der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor, folgende Personen erneut in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) |
Prof. Dr. Franz-Joseph Busse, Hochschullehrer für Finanzwirtschaft, Bankbetriebslehre, Allfinanz, Versicherungswirtschaft
und Risikomanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, München, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats
gewählt.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
– |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Scheelen AG, Waldshut-Tiengen
|
Angaben gemäß Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Ein Lebenslauf (einschließlich Angaben zu relevantem Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie der wichtigsten Tätigkeiten
neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG) ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://fcr-immobilien.de/unternehmen/vorstand-und-aufsichtsrat/ |
verfügbar.
|
b) |
Herr Hanjo Schneider, Unternehmer, Hamburg, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
Angaben gemäß Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Herr Schneider hält unmittelbar 0,18 % Aktien der Gesellschaft. Ungeachtet dessen bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Ein Lebenslauf (einschließlich Angaben zu relevantem Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie der wichtigsten Tätigkeiten
neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG) ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://fcr-immobilien.de/unternehmen/vorstand-und-aufsichtsrat/ |
verfügbar.
|
c) |
Herr Ludwig A. Fuchs, Geschäftsführer FAMe Invest & Management GmbH, Grünwald, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
Angaben gemäß Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Herr Fuchs hält mittelbar 7,97 % Aktien der Gesellschaft. Ungeachtet dessen bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Ein Lebenslauf (einschließlich Angaben zu relevantem Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie der wichtigsten Tätigkeiten
neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG) ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://fcr-immobilien.de/unternehmen/vorstand-und-aufsichtsrat/ |
verfügbar.
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Die Bestellung aller Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Juni
2023 und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das zweite
Geschäftsjahr nach dem Beginn der (neuen) Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die (neue) Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird.
Hinsichtlich des Aufsichtsratsvorsitzes planen die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder im Fall der Wahl der vorgeschlagenen
Kandidaten keine Veränderung, d.h. Prof. Dr. Franz-Joseph Busse soll Vorsitzender des Aufsichtsrats bleiben.
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8. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 7 (Hauptversammlung) der Satzung
Im letzten Jahr wurde das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften beschlossen. Auf dieser
Grundlage sollen nun die Voraussetzungen für die Durchführung virtueller Hauptversammlungen der Gesellschaft geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 7 der Satzung wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:
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(5) |
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 12. Juni 2028 die Hauptversammlung auch als Versammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) einzuberufen sowie die
Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren einer solchen virtuellen Hauptversammlung zu treffen. Diese werden mit der Einberufung
der Hauptversammlung bekannt gemacht.“
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B. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrecht sowie Hinweise zur Hauptversammlung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.762.997 (Angabe nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz).
Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft
keine eigenen Aktien.
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124a AktG
Der Inhalt der Einberufung, die in der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und
der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die Formulare, die für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. an eine andere Person als den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
verwendet werden können, sowie etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG sind über die Internetadresse
der Gesellschaft
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
C. Teilnahmevoraussetzungen und weitere Informationen
Teilnahmerecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage
der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung zur Hauptversammlung
in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 6. Juni 2023, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:
FCR Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Erläuterungen auf dem Anmeldeformular, das Sie mit der Einladung
zur Hauptversammlung erhalten werden.
Für das Teilnahme- und das Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend.
Dieser Aktienbestand wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 6. Juni 2023, 24:00 Uhr, entsprechen, da aus technischen Gründen
im Zeitraum vom Anmeldeschluss bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
werden (Umschreibestopp).
Der Umschreibestopp bedeutet jedoch keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Aktionäre können über ihre Aktien daher
auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibeanträge nach dem 6. Juni 2023,
24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings ihre Teilnahme- und Stimmrechte nicht ausüben, es sei denn, sie
lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge
so zeitnah wie möglich zu stellen.
Intermediäre und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund
einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG.
Die zur Teilnahme berechtigten Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtige erhalten Eintrittskarten zur Hauptversammlung
übersandt. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient
lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.
Vollmachten und Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht
kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB)
erfolgen. Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär oder nach §
135 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt werden soll, richtet sich das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften
des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten
müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen anderen von § 135 AktG
erfassten Intermediär oder einen nach § 135 AktG Gleichgestellten bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen
über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können – müssen aber nicht – zur Erteilung der Vollmacht das Formular
verwenden, welches ihnen mit der Einladung zugeschickt wird.
Das Vollmachtsformular ist außerdem im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2023
abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft
erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per E-Mail oder postalisch bis zum Ablauf des 12. Juni 2023,
24:00 Uhr, an folgende Adresse erfolgen:
FCR Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils
bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht durch Vollmacht an die durch die Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben. Auch in diesem Fall ist die ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per E-Mail oder postalisch bis zum Ablauf des
12. Juni 2023, 24:00 Uhr, an folgende Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden:
FCR Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Ein entsprechendes Formular wird mit der Einladung übersandt und ist außerdem im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2023
abrufbar.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten
Weisungen abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche
Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von
Anträgen entgegen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung von Aktionären
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital
erreichen (entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG haben die Aktionäre nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten. Aktienbesitzzeiten Dritter kommen nach Maßgabe von § 70 AktG zur Anrechnung.
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen nach dem Gesetzeswortlaut schriftlich oder in der elektronischen Form des
§ 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 13. Mai 2023, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Das Verlangen kann wie folgt adressiert werden:
FCR Immobilien Aktiengesellschaft Kirchplatz 1 82049 Pullach im Isartal E-Mail: HV@fcr-immobilien.de
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung
zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung
bedarf.
Gegenanträge von Aktionären gegen einen Verwaltungsvorschlag zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder
Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 AktG einschließlich
des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung wird die Gesellschaft
im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis 29. Mai 2023, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse
FCR Immobilien Aktiengesellschaft Kirchplatz 1 82049 Pullach im Isartal E-Mail: HV@fcr-immobilien.de
zugegangen sind und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt
sind.
Auskunftsrecht der Aktionäre
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunftsverweigerungsrechte
sind in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführt.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG, insbesondere
Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehende Voraussetzungen, finden sich im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von
Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem
einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Stimmrechtskartennummer). Die
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen.
Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne
Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
FCR Immobilien Aktiengesellschaft Kirchplatz 1 82049 Pullach im Isartal E-Mail: info@fcr-immobilien.de
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen
im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister,
wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem
Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere
Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von
bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge
von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der
Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur
Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag
unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung
der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten
bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen
Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung
sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:
info@fcr-immobilien.de
Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen die Aktionäre und Aktionärsvertreter unter folgender Adresse:
FCR Immobilien Aktiengesellschaft Kirchplatz 1 82049 Pullach im Isartal E-Mail: info@fcr-immobilien.de
Pullach im Isartal, im Mai 2023
FCR Immobilien Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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