GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorf
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(WKN: 585 300; 585 303 und A1EMHR; A0SFSF und A1EMHT; A0SFSD
und A1EMHS; ISIN: DE 000 585 300 6; DE 000 585 303 0 und DE
000 A1EMHR2; DE 000 A0SFSF 0 und DE 000 A1EMHT8; DE 000 A0SFSD 5 und
DE 000 A1EMHS0)
Wir laden die Aktionäre der GARANT Schuh + Mode AG zur ordentlichen
Hauptversammlung ein, die am Montag, den 16. August 2010, um 11.00
Uhr (Einlass ab 10.00 Uhr) im Congress Center Düsseldorf Ost (CCD
Ost), Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf stattfindet.
I. Tagesordnung:
1) |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
der GARANT Schuh + Mode AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2009 (inklusive der Berichte des Vorstands zu den Angaben
gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 , § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2009
Zum Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung
näher erläutert werden.
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2) |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
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3) |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
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4) |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt
auf die Empfehlung des Bilanz- und Finanzausschusses, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2010 vor.
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5) |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der Hauptversammlung
am 16. August 2010 endet die Amtszeit des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat
setzt sich gemäß §§ 95 ff. AktG, § 1 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz
sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus insgesamt sechs Mitgliedern, nämlich
vier Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmer,
zusammen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurden am 2. Juni
2010 von der Belegschaft gewählt.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter
nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen auf
der Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter
der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) |
Hans Jakob Zimmermann, Essen, Geschäftsführer, HSBC Trinkhaus
Private Wealth GmbH
Herr Zimmermann verfügt über Unabhängigkeit
und Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung
im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Herr Zimmermann ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von
Gesellschaften ausländischer Rechtsform:
* |
Schaltbau AG, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats
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* |
SIAG Schaff Industrie AG, Dernbach, Mitglied des Aufsichtsrats
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* |
MERKUR BANK KGaA, München, Mitglied des Aufsichtsrats
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Herr Zimmermann ist derzeit Vorsitzender des Aufsichtsrats. Für
den Fall seiner Wiederwahl zum Mitglied des Aufsichtsrats ist vorgesehen,
dass er für den Aufsichtsratsvorsitz kandidiert.
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b) |
Günter Althaus, Ginsheim, Vorstandsvorsitzender der Ariston-Nord-West-Ring
eG
Herr Althaus ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von
Gesellschaften ausländischer Rechtsform:
* |
AKTIVBANK AG, Pforzheim, Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrates
|
* |
QUICK SCHUH Handels-GmbH & Co. KG, Mainhausen, Aufsichtsratsmitglied
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* |
BICO Zweirad Marketing GmbH, Verl, Aufsichtsratsmitglied
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* |
FMU Fördergesellschaft Mittelständischer Unternehmen eG, Neuss,
Aufsichtsratsvorsitzender
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c) |
Dr. Rolf Schmidt-Diemitz, Stuttgart, Rechtsanwalt in Eigenkanzlei
Herr Dr. Schmidt-Diemitz ist Mitglied in folgenden gesetzlich
zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien
von Gesellschaften ausländischer Rechtsform:
* |
Aktivbank AG, Pforzheim, Vorsitzender des Aufsichtsrats
|
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d) |
Tom van Geemen, Zwolle/Niederlande, selbständiger Schuhfachhändler
Herr van Geemen ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von
Gesellschaften ausländischer Rechtsform:
* |
Ariston-Nord-West-Ring eG, Mainhausen, Mitglied des Aufsichtsrats
|
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Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zu der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2013 beschließt.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl
durchzuführen.
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II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Unterlagen und Veröffentlichung auf der Internetseite
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt
1) und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
gemäß § 124a AktG sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die
Internetseite www.garantschuh.com/hauptversammlung.php zugänglich.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1) von der
Einberufung an in den Geschäftsräumen der GARANT Schuh + Mode AG (Elisabethstraße
70, 40217 Düsseldorf) aus. Sie werden auch in der Hauptversammlung
zugänglich sein. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich
und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Etwaige eingehende und veröffentlichungspflichtige Anträge, Wahlvorschläge
und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht.
2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung dieser Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger
eingeteilt in 1.413.551 Stammaktien, 154.000 grundsätzlich stimmrechtslose
Vorzugsaktien (‘Vorzugsaktien VZ 1,41’) mit einem nachzuzahlenden
Vorzug bei der Verteilung des Gewinns in Höhe von EUR 1,41 sowie einer
Mehrdividende gegenüber den Stammaktionären in Höhe von EUR 1,41,
58.200 grundsätzlich stimmrechtslose Vorzugsaktien (‘Vorzugsaktien
VZ 0,01’) mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des
Gewinns in Höhe von EUR 0,01 und 78.378 grundsätzlich stimmrechtslose
Vorzugsaktien (‘Vorzugsaktien VZ 0,39’) mit einem nachzuzahlenden
Vorzug bei der Verteilung des Gewinns in Höhe von EUR 0,39. Dies sind
zusammen 1.704.129 Aktien.
Den Inhabern von Vorzugsaktien VZ 1,41 steht in der ordentlichen
Hauptversammlung 2010 ein Stimmrecht nach § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG
zu, nachdem für diese Aktien im Jahr 2009 keine Dividende ausgeschüttet
wurde und im Jahr 2010 keine ausgeschüttet werden wird. Auch die Inhaber
der Vorzugsaktien VZ 0,01 und VZ 0,39, die erstmals für das Geschäftsjahr
2008 gewinnberechtigt waren, sind bei dieser Hauptversammlung stimmberechtigt,
da im Jahr 2009 keine Dividende ausgeschüttet wurde und im Jahr 2010
keine Dividende ausgeschüttet werden wird und der Gesellschaft keine
Informationen darüber vorliegen, dass ein Dritter im Sinne von § 2
Abs. 3 der Satzung den Vorzugsbetrag bzw. Nachzahlungsbetrag zahlt.
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung 2010 im elektronischen Bundesanzeiger bestehen demnach
1.413.551 Stimmrechte aus den Stammaktien sowie 154.000 Stimmrechte
aus den Vorzugsaktien VZ 1,41, 58.200 Stimmrechte aus den Vorzugsaktien
VZ 0,01 und 78.378 Stimmrechte aus den Vorzugsaktien VZ 0,39, insgesamt
also 1.704.129 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen
Aktien.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und Ausübung des Stimmrechts (Anmeldung, Nachweis des Anteilsbesitzes)
a) Namensaktionäre (Stammaktionäre)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Namensaktionäre (Stammaktionäre)
berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind und sich rechtzeitig
angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform, muss in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein und muss der Gesellschaft spätestens
bis zum 13. August 2010, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse
zugehen:
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GARANT Schuh + Mode AG c/o Computershare HV-Services
AG Prannerstraße 8 80333 München Fax: + 49 (0) 89/309037-4675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Jede Namensaktie gewährt eine Stimme.
Hinweis:
Aus arbeitstechnischen Gründen werden im Zeitraum vom 13. August
2010, 24:00 Uhr (MESZ) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (sog. Umschreibestopp).
Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 13. August
2010, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft eingehen, sind daher nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. In solchen Fällen bleiben Teilnahme-
und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister
eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft,
die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten,
Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
b) Inhaberaktionäre (Vorzugsaktionäre)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 15 Abs. 2 der
Satzung diejenigen Inhaberaktionäre (Vorzugsaktionäre) berechtigt,
die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes rechtzeitig angemeldet
haben. Der Nachweis muss durch eine Bestätigung des depotführenden
Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 26.
Juli 2010, 0:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und
der Nachweis bedürfen mindestens der Textform, müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein und müssen der Gesellschaft
spätestens bis zum 9. August 2010, 24:00 Uhr (MESZ) unter der folgenden
Adresse zugehen:
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GARANT Schuh + Mode AG c/o WGZ BANK vertreten durch dwpbank – Abt. WASHV Wildunger Str. 14 60487 Frankfurt
am Main Fax: +49 (0) 69/5099-1110 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
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Aus den oben unter II. 2. dargelegten Gründen gewährt neben den
Stammaktien (Namensaktien) auch jede Vorzugsaktie VZ 1,41, VZ 0,01
und VZ 0,39 eine Stimme.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis
des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und
der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach
dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe oder Zuerwerbe
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem
Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind nicht teilnahme-
und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für
die Dividendenberechtigung.
4. Vollmachten/Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten
(beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären,
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
oder einen sonstigen Dritten) ausüben lassen. Auch im Falle einer
Bevollmächtigung sind eine frist- und formgerechte Anmeldung und ggf.
die Erbringung des Nachweises über den Anteilsbesitz erforderlich
(siehe hierzu unter II.3.). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen können für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere durch § 135
Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG im Hinblick auf die
Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen
sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen;
hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre,
sich mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht
an der Einlasskontrolle vorweist. Die Übermittlung des Nachweises
kann auch per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse erfolgen:
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GARANT Schuh + Mode AG c/o Computershare HV-Services
AG Prannerstraße 8 80333 München Fax: +49 (0) 89/309037-4675 E-Mail: garantschuhHV2010@computershare.de
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Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten
Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Aktionäre, die einen Vertreter
bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht
das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält.
Es wird den Namensaktionären mit den Anmeldeunterlagen und den Inhaberaktionären
mit der Eintrittskarte zugesendet, die ihnen nach der ordnungsgemäßen
Anmeldung zugesendet wird. Da den Inhaberaktionären mit Vorzugsaktien
VZ 1,41, VZ 0,01 und VZ 0,39 in der ordentlichen Hauptversammlung
2010 aufgrund von § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG ebenfalls ein Stimmrecht
zusteht, wird das an sie übersandte Vollmachtsformular ebenfalls Möglichkeiten
zur Erteilung von Stimmrechtsvollmachten vorsehen. Die Wirksamkeit
einer Vollmacht ist nicht davon abhängig, dass das zur Verfügung gestellte
Formular verwendet wird.
Als Service bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr an,
dass sie sich nach Maßgabe zu erteilender Weisungen durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend der ihnen erteilten
Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur dann
zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung
zu dem jeweils relevanten Tagesordnungspunkt vorliegt. Vollmacht und
Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können unter Verwendung des vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars
erteilt werden, welches den Namensaktionären mit den Anmeldeunterlagen
zugesandt wird und welches auf der Eintrittskarte abgedruckt ist,
die den Inhaberaktionären nach der Anmeldung zugesandt wird. Die Erteilung
der Vollmacht nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sowie Änderungen der Vollmacht bzw. der Weisungen
bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung
bis spätestens zum 13. August 2010, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender
Adresse zugegangen sein:
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GARANT Schuh + Mode AG c/o Computershare HV-Services
AG Prannerstraße 8 80333 München Fax: +49 (0) 89/309037-4675 E-Mail garantschuhHV2010@computershare.de.
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In der Hauptversammlung können Aktionäre den von der Gesellschaft
beauftragten Stimmrechtsvertretern mittels eines in dem Stimmabschnittsbogen
dafür vorgesehenen Feldes Vollmacht und bestimmte Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilen.
Nähere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Namensaktionäre
mit den Anmeldeunterlagen und die Inhaberaktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte, die sie nach ihrer Anmeldung erhalten.
5. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2,
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
a) Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Solche Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der Gesellschaft schriftlich unter der
Adresse
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GARANT Schuh + Mode AG – Vorstand – Elisabethstraße
70 40217 Düsseldorf
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bis zum 16. Juli 2010, 24:00 Uhr (MESZ) zugegangen sein.
b) Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag
gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Bis zum 1. August 2010, 24:00 Uhr (MESZ) der Gesellschaft unter
der Adresse
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GARANT Schuh + Mode AG – Investor Relations – Elisabethstraße
70 40217 Düsseldorf Telefax: +49 (0) 211-3386-7311 E-Mail:
ir@garantschuh.com
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zugegangene Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt
der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG werden den Aktionären
unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.garantschuh.com/hauptversammlung.php
zugänglich gemacht.
c) Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder zur Wahl von Abschlussprüfern
zu machen.
Bis zum 1. August 2010, 24:00 Uhr (MESZ) der Gesellschaft unter
der Adresse
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GARANT Schuh + Mode AG – Investor Relations – Elisabethstraße
70 40217 Düsseldorf Telefax: +49 (0) 211/3386-7311 E-Mail:
ir@garantschuh.com
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zugegangene Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden
den Aktionären unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.garantschuh.com/hauptversammlung.php zugänglich gemacht.
d) Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen.
e) Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung
nach § 122 Abs. 2 AktG sowie zu deren Voraussetzungen, zu Gegenanträgen
nach § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschlägen nach § 127 AktG sowie zu
deren Voraussetzungen und zu den Gründen, aus denen ein Gegenantrag
und dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag nicht über die Internetseite
zugänglich gemacht werden müssen, und zum Auskunftsrecht der Aktionäre
gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.garantschuh.com/hauptversammlung.php zur Verfügung.
Die Einladung zur Hauptversammlung wurde am 9. Juli 2010 im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.
Düsseldorf, im Juli 2010
Der Vorstand
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