Beschluss über die Abschaffung des derzeitigen Genehmigten
Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie Änderungen
der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
‘a) Das bisherige Genehmigte Kapital wird ersatzlos aufgegeben
und dementsprechend § 4 Abs. 3 der Satzung ersatzlos gestrichen.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital bis zum 4.9.2015 durch Ausgabe neuer Aktien gegen
Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 539.700
Euro zu erhöhen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen
aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs.
1 und 2 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus
Genehmigtem Kapital anzupassen.
c) § 4 der Satzung wird nunmehr um einen neuen Absatz 3 ergänzt,
der wie folgt lautet:
(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital bis zum 4.9.2015 durch Ausgabe neuer Aktien gegen
Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 539.700
Euro zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen
aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.’
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