Sonstiges
1. Gegenanträge gem. § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
sind mit Begründung per Post an die Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe, Kladower Damm 221, 14089 Berlin, oder per
E-Mail an info@gag-havelhoehe.de zu senden. Die vorgenannten Anschriften gelten auch für Wahlvorschläge eines Aktionärs gem.
§ 127 AktG. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich
zu machen, wenn diese bis spätestens 03.08.2012 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge auf ihrer Internetseite unter http://www.gag-havelhoehe.de/unterlagen.html veröffentlichen.
2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 sowie der Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung
des Bilanzgewinns (TOP 2) liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht
für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Vorlagen.
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