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ICF Kursmakler AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.12.2009 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 Abs. 4a AktG
ICF Kursmakler AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 29.10.2009 Bekanntmachung gemäß §121 Abs. 4a AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- ICF Kursmakler AG Frankfurt am Main Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, dem 7. Dezember 2009, um 14.00 Uhr - in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Frankfurt am Main, Kaiserstr. 1, 2. OG, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Tagesordnung TOP 1 Satzungsänderung Zusammensetzung Aufsichtsrat - Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung gegenwärtig aus sechs Mitgliedern. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. August 2009 sind gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 der Satzung die Aufsichtsratsmitglieder Herr Alf-Dietrich Herforth und Herr Bernhard Weiß aus dem Aufsichtsrat durch Amtsniederlegung ausgeschieden. In der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2009 sind keine Nachfolger für die beiden ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder gewählt worden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist daher gegenwärtig unterbesetzt. Der Vorstand ist in der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2009 aufgefordert worden, hierzu eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. - Sowohl aus der letzten ordentlichen Hauptversammlung als auch aus dem Aktionärskreis heraus ist angeregt worden, die Satzung der Gesellschaft dahingehend zu ändern, dass der Aufsichtsrat nur noch aus drei Mitgliedern besteht. Vorstand und Aufsichtsrat unterbreiten der Hauptversammlung vor diesem Hintergrund folgenden Beschlussvorschlag: - '§ 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: - Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.' - Satzungsänderungen werden erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister hat keine unmittelbare Auswirkungen auf die Amtszeiten der aktuell gewählten Aufsichtsratsmitglieder. TOP 2 Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats - Sollte die Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 1 nicht für eine Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates stimmen, bliebe der Aufsichtsrat bis auf Weiteres unterbesetzt, wenn für die zum Ende der letzten ordentlichen Hauptversammlung ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder keine Nachfolger gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt für diesen Fall daher vor, - anstelle von Herrn Herforth - Oliver Szabries, Kaufmann, u. a. Vorsitzender des Aufsichtsrats der KIENZLE AG, wohnhaft in Udligenswil (Schweiz) - für den Rest der ursprünglichen Amtsdauer von Herrn Herforth, das heißt für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2011, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen. - und - anstelle von Herrn Weiß - Rudolf Ferscha, Kaufmann, ehem. Mitglied des Vorstandes der Deutschen Börse AG, wohnhaft in London (England) - für den Rest der ursprünglichen Amtsdauer von Herrn Weiß, das heißt für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2010, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen. - Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Vertretern ausschließlich der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. - Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. Hinweise zu Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung: - Mit Wirksamwerden der in der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2009 beschlossenen Satzungsänderungen haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes geändert. - Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nunmehr ausschließlich diejenigen Aktionäre zugelassen, die sich bis spätestens bis Montag, 30. November 2009, 24:00 Uhr, schriftlich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechtes nachgewiesen haben. Der Nachweis erfolgt durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen unter folgender Adresse bei der Gesellschaft eingehen: - ICF Kursmakler AGc/o Bayerische Hypo- und Vereinsbank AGCBD5HV80311 MünchenFAX 089 54002519hauptversammlungen@hvb.de - Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten oder durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Ausübung des Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter setzt voraus, dass der Aktionär sich ordnungsgemäß zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet hat. Eine Stimmabgabe auf schriftlichem oder elektronischem Wege (Briefwahl) ist nicht zugelassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich, durch (Computer-) Fax oder durch elektronische Nachricht (E-Mail) zu erteilen. Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 9 AktG genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Der Aktionär kann dem Bevollmächtigten Weisungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts erteilen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. - Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: - ICF Kursmakler AGDr. Annette Kliffmüller-FrankKaiserstraße 160311 Frankfurt am MainFax-Nr. 069 92877-355 - Bis zum Ablauf des 23. November 2009, 24:00 Uhr unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich durch Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Diese Unterlagen werden zusammen mit dieser Einladung darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Frankfurt am Main, Kaiserstraße 1, 60311 Frankfurt a.M. zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr) zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Frankfurt am Main, den 26. Oktober 2009 ICF Kursmakler AG Der Vorstand Anhang / Zusatzinformation WKN 747244 ISIN DE0007472441 - Frau Dr. Patricia Weisbecker wurde als Stimmrechtsvertreterin von der Gesellschaft benannt. ICF Kursmakler AG . Kaiserstraße 1 . 60311 Frankfurt am MainInvestor Relations . Gabriele BeckerTel: 069 92877-370 . Fax-Nr. 069 92877-333 . E-Mail g.becker@icfag.de 29.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: ICF Kursmakler AG Kaiserstrasse 1 60311 Frankfurt am Main Deutschland E-Mail: a.kliffmueller-frank@icfag.de Internet: http://www.icfag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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