Jetter AG
Ludwigsburg
Wertpapierkennnummer 626 400 ISIN:
DE 0006264005
Einladung zur Hauptversammlung am 15. September
2010
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 15.09.2010, 11:00 Uhr, im Forum am Schlosspark, Stuttgarter
Straße 33, 71638 Ludwigsburg.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Jetter
AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.03.2010, des Lageberichts
für die Jetter AG und des Lageberichts für den Konzern, des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009/10 sowie des Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie §
315 Abs. 4 HGB
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das am 31.03.2010 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das am 31.03.2010 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/11
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO Deutsche Warentreuhand
AG, Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Jetter AG und des Konzerns
für das zum 31.03.2011 endende Geschäftsjahr zu wählen.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 3.241.061 auf
den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Jetter AG c/o BADER & HUBL GmbH Wilhelmshofstr. 67 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: 07142-78 86 67-11 E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
bis spätestens am 08.09.2010, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126 b BGB)
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis,
der sich auf den Beginn des 25.08.2010 (des einundzwanzigsten Tages
vor der Hauptversammlung – ‘Nachweisstichtag’) zu beziehen hat, reicht
ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut aus.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den vorgenannten
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für
die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt
für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer
Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter
können mit dem den Aktionären mit der Eintrittskarte zugesandten Formular
bevollmächtigt werden. Sie üben das Stimmrecht ausschließlich auf
der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisung aus. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft nehmen keine Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts
oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine
andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person,
ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1
oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Kreditwesengesetzes tätiges
Unternehmen bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung einer Vollmacht,
deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Textform
(§ 126 b BGB). Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise
deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
Jetter AG c/o BADER & HUBL GmbH Wilhelmshofstr. 67 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: 07142-78 86 67-11 E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, wird den Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung
anmelden, mit der Eintrittskarte zugesandt.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG
gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen
nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute,
Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen.
Rechte der Aktionäre
Die nachstehenden Angaben beschränken sich auf die Fristen für
die Ausübung der Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs.
1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den
vorgenannten Rechten der Aktionäre können auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse http://www.jetter.de im Verzeichnis
Investor Relations / Hauptversammlung / Hauptversammlung 2010 abgerufen
werden.
Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der
Gesellschaft bis zum 15.08.2010, 24:00 Uhr, zugehen.
Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach §
126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis
zum 31.08.2010, 24:00 Uhr, zugehen.
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann in
der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Anträge, Wahlvorschläge und Verlangen von Aktionären
Anträge, Wahlvorschläge und Verlangen von Aktionären zur Hauptversammlung
sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Jetter AG Herrn Günter Eckert Gräterstraße 2 71642
Ludwigsburg
Fax: +49 (7141) 2550 555 E-Mail: geckert@jetter.de
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung können gemäß § 122 Abs.
2 i.V.m. Abs. 1 AktG jedoch nur schriftlich an die oben genannte postalische
Adresse des Vorstands gerichtet werden.
Informationen nach § 124a AktG
Die Informationen nach § 124a AktG können auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse http://www.jetter.de im Verzeichnis
Investor Relations / Hauptversammlung / Hauptversammlung 2010 abgerufen
werden.
Unterlagen zur Hauptversammlung sowie Veröffentlichungen auf
der Internetseite
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Jetter AG und der Konzernabschluss
und Konzernlagebericht, jeweils zum 31.03.2010, der Bericht des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2009/10 sowie der Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB sind
im vollen Wortlaut von der Einberufung der Hauptversammlung an über
die Internetseite der Gesellschaft http://www.jetter.de im Verzeichnis
Investor Relations / Hauptversammlung / Hauptversammlung 2010 zugänglich.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen kostenfrei
übersandt.
Ludwigsburg, im August 2010
Jetter AG
Der Vorstand
Hinweis: Einlass ist am Tag der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr.
Wegbeschreibung:
Adresse Forum: Forum am Schlosspark Stuttgarter Straße
33 71638 Ludwigsburg
Mit dem Auto A81:
Von Stuttgart kommend fahren Sie an der Ausfahrt Ludwigsburg Süd
ab. Sie ordnen sich in Richtung Ludwigsburg ein und bleiben auf der
Schwieberdinger Straße. Die Schwieberdinger Straße geht zunächst in
die Keplerstraße und dann in die Friedrichstraße über. Von der Friedrichstraße
biegen Sie links in die Stuttgarter Straße (B27) ab. Auf der rechten
Seite finden Sie das Forum.
Von Heilbronn kommend fahren Sie an der Ausfahrt Ludwigsburg Nord
ab. Sie ordnen sich in Richtung Ludwigsburg ein und bleiben auf der
B27. Nach dem ‘Blühenden Barock’ biegen Sie links in die Friedrich-Ebert-Straße
ein, in der sich die reservierten Parkplätze für die Besucher der
Hauptversammlung befinden.
Bitte beachten Sie, dass Ludwigsburg eine Umweltzone ist, die nur
mit einer Feinstaubplakette befahren werden darf. Diese erhalten Sie
beim TÜV, Ihrer Werkstatt oder an manchen Tankstellen. Weitere
Informationen zum Thema finden Sie unter: www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/29305/
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Ab Stuttgart Hauptbahnhof nehmen Sie entweder die S-Bahn Linie
4 Richtung Marbach oder die S-Bahn Linie 5 Richtung Bietigheim bis
Bahnhof Ludwigsburg. Das Forum liegt ca. 650 m vom Bahnhof entfernt.
Vom Bahnhofsvorplatz gehen Sie 80 m die Myliusstraße hinunter und
biegen halbrechts in die Alleenstraße ein, die nach 550 m auf die
Stuttgarter Straße (B27) trifft. Diese überqueren Sie und sind am
Ziel.
Jetter AG Investor Relations Gräterstraße 2 71642
Ludwigsburg Tel.: +49 (7141) 2550 0 Fax: +49 (7141) 2550
555 www.jetter.de
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