Landesbank Berlin Holding AG
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nummer 802 322, ISIN DE0008023227
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2011
Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 16. Juni 2011, um 10:00 Uhr (Einlass ist ab 9:00 Uhr),
im Berliner Congress Center (bcc), Alexanderstraße 11, 10178 Berlin (Mitte),
laden wir Sie als Aktionäre unserer Gesellschaft herzlich ein.
Inhalt
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5,
315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2010
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie
über die Bestellung des Abschlussprüfers für prüferische Durchsichten bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2012
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Teilnahme an der Hauptversammlung
Stimmrechtsvertretung
Minderheitsverlangen nach § 122 Absatz 2 AktG
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen und Informationen gemäß § 124 a AktG
Übertragung der Rede des Vorstandsvorsitzenden im Internet
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5,
315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der Landesbank Berlin Holding AG, Alexanderplatz 2, 10178
Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos in Abschrift überlassen. Ferner können
sie über die Internetseite www.lbb-holding.de unter dem Link Hauptversammlung eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen.
Es erfolgt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt,
so dass eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
Bericht des Aufsichtsrats und erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB
sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es eines Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe
von 140.807.616,52 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,14 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie: |
139.905.901,80 Euro |
Gewinnvortrag: |
901.714,72 Euro |
Eigene Aktien der Gesellschaft sind gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt. Bis zur Beschlussfassung der Hauptversammlung
über die Verwendung des Bilanzgewinns kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall
wird der Hauptversammlung ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet.
Der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegt in den Geschäftsräumen am Sitz der Landesbank Berlin
Holding AG, Alexanderplatz 2, 10178 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus und wird auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos
in Abschrift überlassen. Ferner kann er über die Internetseite www.lbb-holding.de unter dem Link Hauptversammlung eingesehen werden. Er wird auch während der Hauptversammlung ausliegen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie
über die Bestellung des Abschlussprüfers für prüferische Durchsichten bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Bilanzprüfungs-, Personal- und Strategieausschusses, der die Aufgaben eines
Prüfungsausschusses wahrnimmt, vor zu beschließen:
a) |
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Berlin,
wird zum Abschlussprüfer sowie zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 bestellt.
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b) |
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Berlin,
wird zudem zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts nach
§§ 37 w Absatz 5, 37 y Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zum 30.06.2011 sowie für prüferische Durchsichten bis zur ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2012 bestellt.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 999.327.870 auf den Inhaber
lautende Stückaktien. Davon sind 999.327.870 Stückaktien stimmberechtigt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes anmelden.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) zugehen. Für
den Nachweis des Aktienbesitzes genügt eine Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform (§ 126 b BGB).
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 26. Mai 2011 (sogenannter Nachweisstichtag
oder Record Date), 00:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit – MESZ, beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache zu
erbringen.
Berechtigt zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein Aktionär nur, wenn er den Nachweis
des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem zum Nachweisstichtag nachgewiesenen Aktienbesitz. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, so dass sich die Veräußerung oder sonstige Übertragung von Aktien nach dem
Nachweisstichtag nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 16. Juni 2011 und den Umfang des Stimmrechts
auswirken. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher nicht
teilnahme- oder stimmberechtigt. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft, ohne dass der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs mitzurechnen sind, mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 9. Juni
2011, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugegangen sein:
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Landesbank Berlin Holding AG c/o dwpbank WASHV Wildunger Str. 14 60487 Frankfurt am Main Fax: +49 / 69 / 509 911 10
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Nach ordnungsgemäßem Eingang von Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in diesen Fällen
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts (Teilnahme an
der Hauptversammlung) erforderlich.
Die Vollmachten bedürfen der Textform (§ 126 b BGB), soweit sie nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder
einer anderen, in § 135 Absatz 8 AktG genannten beziehungsweise gemäß § 135 Absatz 10 AktG in Verbindung mit § 125 Absatz
5 AktG ihnen gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen ebenfalls der Textform (§ 126 b BGB).
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Absatz 8 AktG genannte oder ihnen gemäß § 135 Absatz 10 AktG in
Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können für die an sie erteilten Stimmrechtsvollmachten
vom Textformerfordernis abweichen und andere Anforderungen an die Art und Weise der Vollmachtserteilung stellen, da sie die
Vollmachtserklärung gemäß § 135 AktG lediglich nachprüfbar festhalten müssen. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein
und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Auf ihre Anmeldung erhalten die Aktionäre u. a. ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse
zur Verfügung:
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Landesbank Berlin Holding AG LBB-VS 1 Alexanderplatz 2 10178 Berlin
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Fax: +49 / 30 / 245 660 29 E-Mail: hauptversammlung@lbb.de
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Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, von der Gesellschaft benannte, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre,
die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, können hierzu das auf ihre Anmeldung
hin erhaltene Vollmachtsformular verwenden.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, muss diesen eine Weisung für die Ausübung
des Stimmrechts für jeden Beschlussvorschlag erteilt werden. Ohne eindeutige Weisung werden die Stimmrechtsvertreter sich
der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den Unterlagen
zur Hauptversammlung beigelegt, die die Aktionäre auf ihre Anmeldung hin erhalten.
Minderheitsverlangen nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro am Grundkapital
erreichen, dies entspricht 195.583 Stückaktien, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Landesbank Berlin Holding AG zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
sind, also spätestens bis zum 16. Mai 2011, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende
Adresse:
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Landesbank Berlin Holding AG LBB-VS 1 Alexanderplatz 2 10178 Berlin
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Ferner kann das Verlangen innerhalb der Frist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und
unter Hinzufügung des Namens des Ausstellers des Verlangens (§ 126 a BGB) per E-Mail an hauptversammlung@lbb.de gesandt werden.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft www.lbb-holding.de unter dem Link Hauptversammlung zugänglich gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Absatz 1 AktG
Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der
Internetseite der Gesellschaft www.lbb-holding.de unter dem Link Hauptversammlung zugänglich, wenn ihr Gegenanträge mit Begründung unter der nachstehend angegebenen Adresse
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
sind, also spätestens bis zum 1. Juni 2011, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind:
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Landesbank Berlin Holding AG LBB-VS 1 Alexanderplatz 2 10178 Berlin
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Fax: +49 / 30 / 245 660 29 E-Mail: hauptversammlung@lbb.de
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Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG nicht berücksichtigt.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge
von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären neben den in
§ 126 Absatz 2 AktG geregelten Fällen auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Absatz
3 Satz 4 und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG enthalten oder gemäß § 124 Absatz 4 Satz 2 AktG in der Hauptversammlung gestellt werden.
Von der dargestellten Übermittlung von Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen an die Gesellschaft vor der Hauptversammlung bleibt
das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Geschäftsordnungsanträge zu stellen oder Wahlvorschläge zur Wahl
von Abschlussprüfern zu machen, unberührt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich
gestellt werden.
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Zu Tagesordnungspunkt 1 werden der Hauptversammlung neben dem Jahresabschluss und Lagebericht auch der Konzernabschluss
und der Konzernlagebericht vorgelegt. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen und Informationen gemäß § 124 a AktG
Weitergehende Erläuterungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.lbb-holding.de unter dem Link Hauptversammlung abrufbar. Dort sind auch weitere Unterlagen und Informationen gemäß § 124 a AktG zugänglich.
Übertragung der Rede des Vorstandsvorsitzenden im Internet
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden kann am Tag der Hauptversammlung live ab ca. 10:15 Uhr auf der Internetseite www.lbb-holding.de unter dem Link Hauptversammlung verfolgt werden.
Berlin, im Mai 2011
Landesbank Berlin Holding AG
Der Vorstand
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