LEHNER INVESTMENTS AG
München
– ISIN DE000A2DA406 – – WKN A2DA40 –
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG gemäß § 122 Abs. 3 AktG kraft gerichtlicher Ermächtigung
Die Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) hat mit Schreiben vom 4. April 2023 ein Einberufungsverlangen gemäß § 122
Abs. 1 AktG an die LEHNER INVESTMENTS AG gestellt. Dieser Aufforderung kam der Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG nicht nach.
Mit Beschluss vom 30. Mai 2023 hat das Amtsgericht München – Registergericht die Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
ermächtigt, eine Hauptversammlung einzuberufen. Zur Umsetzung dieser gerichtlichen Ermächtigung laden wir die Aktionäre der
LEHNER INVESTMENTS AG zu der am
21. Juli 2023 um 09:00 Uhr
in den Räumlichkeiten vom
FM Notare, Taunusanlage 17, 60325 Frankfurt am Main,
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der LEHNER INVESTMENTS AG ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG beginnt um 08:30 Uhr.
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1:
Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zu der Lage und der Zukunft der LEHNER INVESTMENTS AG und ihrer Beteiligungen
nach den jüngsten, folgenschweren Änderungen, insbesondere zu denen die Aktionäre bisher keine Kenntnis haben.
Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG, welche am 22. Dezember 2022 stattfand, haben Vorstand
und der Aufsichtsrat der Gesellschaft wesentliche Umstrukturierungsmaßnahmen verschwiegen. Nur wenige Tage später wurden sämtliche
Mitarbeiter der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH auf Anweisung des Vorstands der Gesellschaft zum Jahreswechsel gekündigt
und dadurch – faktisch – der operative Geschäftsbetrieb der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH eingestellt bzw. geändert.
In der Pressemitteilung vom 2. Januar 2023 wurde der Markt aber lediglich über die Kündigung der beiden Geschäftsführer der
LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH informiert.
Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich die für den (zumindest bis Ende Dezember 2022 bestehenden) operativen Geschäftsbetrieb
erforderliche BaFin-Lizenz der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH zurückgegeben oder entzogen (genaue Informationen hierzu
sind nicht bekannt), was folglich zu einer Änderung des Geschäftszwecks dieser Gesellschaft führte. Dadurch, sowie durch den
Verlust des Know-Hows und die Aufgabe von Geschäfts- und Partnerbeziehungen kommt es damit zu einer völlig anderen Prognose
der zukünftigen Ertragsströme sowie der Werthaltigkeit der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH bzw. der Gruppe im Allgemeinen.
Durch die Zurücklegung oder den Entzug der BaFin-Lizenz, bedingt durch die überraschende Kündigung der gesamten Belegschaft
durch den Vorstand, ist die Gesellschaft folglich auch an keinem Finanzdienstleistungsunternehmen mehr beteiligt; folglich
muss man das seit 2020 avisierte Ziel einer strategischen Neuausrichtung der Gesellsch aft als Finanzdienstleistungsholding
mit beträchtlichen hohen Investitionen in 2020 und 2021 wohl für gescheitert erklären.
Obwohl sämtliche dieser Maßnahmen auch schon vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, welche am 22. Dezember
2022 stattfand, geplant oder zumindest in Vorbereitung gewesen sein mussten, hat die Gesellschaft die Aktionäre im Rahmen
der ordentlichen Hauptversammlung darüber bewusst nicht informiert. Diese Vorgehensweise des Vorstands der Gesellschaft hat
die Vertrauensbasis zerstört. Weiterhin wurde die Webseite bis auf die Pflichtveröffentlichungen zur Aktie eingestellt.
Es wird eine umfassende Berichterstattung über die vorgenommenen Maßnahmen bzw. Tätigkeiten, insbesondere die plötzliche Einstellung
des operativen Geschäftsbetriebes sowie die Kündigung des gesamten Teams der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH, die Zurücklegung
bzw. der Entzug der betreffenden BaFin-Lizenz und die Neuausrichtung der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH und der zukünftigen
Ausrichtung der Gruppe verlangt.
Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über den Vertrauensentzug des Vorstands
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Hauptversammlung entzieht dem einzigen Mitglied des Vorstands der LEHNER INVESTMENTS AG, Herrn Siddharath Lugani, aufgrund
der unter Tagesordnungspunkt 1 dargelegten Gründe das Vertrauen.
Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung zur Durchführung von Beteiligungswertprüfungen / Impairment-Tests
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand führt eine sofortige Beteiligungswertprüfung (Impairment Test) bezüglich der Beteiligungen der Gruppe und insbesondere
der LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 1 dargelegten Gründe durch, um deren aktuelle
Werthaltigkeit festzustellen, und veröffentlicht die Ergebnisse im Nachgang.
Weitere Informationen zur Einberufung und Hauptversammlung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG ist das Grundkapital der LEHNER INVESTMENTS AG
eingeteilt in 71.942.513 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Es bestehen also 71.942.513
Stimmrechte. Nach unserem Wissen hält die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt eigene Aktien in Höhe von ca. 2,1 Mio. Stückaktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind
gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist durch
einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis
muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), mithin auf den 30. Juni 2023, 0:00 Uhr, („Nachweisstichtag“) zu beziehen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis der Berechtigung müssen spätestens am 14. Juli 2023, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:
Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
c/o Lechner
Feldbergstr.49
60323 Frankfurt am Main
E-Mail: info@kugelba.ke
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter obiger Adresse oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären die Eintrittskarten
für die Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG per Post übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre – ohne das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG einschränken zu
wollen -, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Wir
weisen darauf hin, dass die vorherige Übersendung bzw. der Besitz der Eintrittskarten keine Teilnahmebedingung darstellen,
sondern lediglich ein organisatorisches Hilfsmittel.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht
angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die Gesellschaft bzw. die Kugelbake Beteiligungs
UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär
zurückweisen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur LEHNER INVESTMENTS AG gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Ausübung von Aktionärsrechten sowie für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkung auf die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien der LEHNER INVESTMENTS AG besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme-
und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten Aktionäre zudem die von der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen.
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular
zur Verfügung. Darüber hinaus kann das Vollmachts- und Weisungsformular auch auf der Internetseite der Kugelbake Beteiligungs
UG (haftungsbeschränkt)
www.kugelba.ke
unter der Rubrik Beteiligungen heruntergeladen werden.
Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die folgende Adresse oder E-Mail-Adresse
zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 20. Juli 2023, 24.00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen:
Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
c/o Lechner
Feldbergstr. 49
60323 Frankfurt am Main
E-Mail: info@kugelba.ke
Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an den Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. Erhält der Stimmrechtsvertreter auf mehreren Übermittlungswegen (Post oder
E-Mail) Vollmachten und Weisungen, wird unabhängig vom Übermittlungsweg die zuletzt eingegangene formgültige Vollmacht und
Weisung als verbindlich erachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
bei der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden
diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt, wobei die jeweils früher genannte Alternative maßgeblich ist: 1. per E-Mail
und 2. per Post.
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters an der Hauptversammlung selbst oder
durch einen Vertreter teilnehmen und Rechte aus den betreffenden Aktien ausüben, so ist dies bei eigenem Erscheinen in der
Hauptversammlung unter vorherigem oder gleichzeitigem Widerruf der Vollmacht möglich. Im Falle einer persönlichen Anmeldung
durch den Aktionär oder seinen Vertreter an der Einlasskontrolle wird der Stimmrechtsvertreter von einer ihm erteilten Vollmacht
auch ohne formgerechten Widerruf seiner Vollmacht dann keinen Gebrauch mehr machen.
Soweit von der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) benannten
Stimmrechtsvertreter sind der Eintrittskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, beigelegt.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Darüber hinaus können Aktionäre ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung
ist eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor
als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
als auch gegenüber der Gesellschaft bzw. der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) in Betracht. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich
mindestens der Textform (§ 126b BGB).
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten,
finden ein Vollmachtsformular auf der Eintrittskarte, die ihnen nach fristgerechter Anmeldung und ordnungsgemäßem besonderen
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugeschickt wird. Darüber
hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.lehnerinvestments.com/aktie/
bzw hilfsweise auf der Internetseite der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
www.kugelba.ke
unter der Rubrik Beteiligungen heruntergeladen werden.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch die vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse,
wobei insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten
genügt):
LEHNER INVESTMENTS AG
Virchowstr. 2
80805 München
Telefax: +49 89 30906828
E-Mail: info@lehnerinvestments.com
hilfsweise unter
Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
c/o Lechner
Feldbergstr. 49
60323 Frankfurt am Main
E-Mail: info@kugelba.ke
Die vorgenannte Adresse oder E-Mail-Adresse kann auch genutzt werden, wenn die Vollmachtserklärung gegenüber der Gesellschaft
bzw. der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) abgegeben werden soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung
der Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse oder E-Mail-Adresse unmittelbar gegenüber
demjenigen, dem die Vollmachterklärung abgegeben wurde, erklärt werden. Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch
persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung erfolgen. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer
Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung auf einem der vorgenannten Übermittlungswege, so muss diese aus organisatorischen
Gründen der Gesellschaft bis 20. Juli 2023, 24.00 Uhr, übermittelt werden.
Die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte
Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die
zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß §
135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen Intermediären oder gemäß § 135 AktG gleichgestellten
Personen, Instituten oder Unternehmen, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung
hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts bei der oben genannten Adresse zu melden.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsvorschläge von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre der LEHNER INVESTMENTS AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der
Tagesordnung ist an den Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 20. Juni 2023, 24:00 Uhr, schriftlich zugegangen sein. Ein später zugegangenes Ergänzungsverlangen wird nicht berücksichtigt. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien der LEHNER INVESTMENTS
AG sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten. Nach § 70 AktG bestehen
hierbei bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an die folgende Adresse zu übermitteln:
LEHNER INVESTMENTS AG
Virchowstr. 2
80805 München
Telefax: +49 89 30906828
E-Mail: info@lehnerinvestments.com
Sollte die Zustellung von Ergänzungsverlangen an die LEHNER INVESTMENTS AG nicht möglich sein, sind diese hilfsweise an folgende
Adresse zu übermitteln:
Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
c/o Lechner
Feldbergstr. 49
60323 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 9001 2974
E-Mail: info@kugelba.ke
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der LEHNER INVESTMENTS AG einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126
Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der LEHNER INVESTMENTS AG zugänglich zu machen, wenn er bei der LEHNER INVESTMENTS
AG unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 6. Juli 2023, 24:00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der LEHNER INVESTMENTS AG einen Wahlvorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln, sofern die Tagesordnung einen solchen Tagesordnungspunkt enthält.
Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er bei der LEHNER
INVESTMENTS AG unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 6. Juli 2023, 24:00 Uhr, eingeht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären der LEHNER INVESTMENTS AG sind zu richten an:
LEHNER INVESTMENTS AG
Virchowstr. 2
80805 München
E-Mail: info@lehnerinvestments.com
Sollte die Zustellung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen an die LEHNER INVESTMENTS AG nicht möglich sein, sind diese hilfsweise
an folgende Adresse zu übermitteln:
Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
c/o Lechner
Feldbergstr. 49
60323 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 9001 2974
E-Mail: info@kugelba.ke
Anderweitig adressierte Gegenanträge (nebst Begründung) werden nicht berücksichtigt.
Die LEHNER INVESTMENTS AG wird rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
der LEHNER INVESTMENTS AG im Internet unter
www.lehnerinvestments.com
(Menüpunkt Aktie) zugänglich machen. § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.
Hilfsweise werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge auf der Internetseite der Kugelbake Beteiligungs
UG (haftungsbeschränkt) unter
www.kugelba.ke
unter der Rubrik Beteiligungen bekannt gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags oder eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die LEHNER INVESTMENTS
AG absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes-
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag
nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.
Auskunftsrechte des Aktionärs
Gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG vom Vorstand
der LEHNER INVESTMENTS AG Auskunft über Angelegenheiten der LEHNER INVESTMENTS AG zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung der
LEHNER INVESTMENTS AG ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Der Vorstand
der LEHNER INVESTMENTS AG darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der LEHNER INVESTMENTS AG oder einem
verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder die Auskunft auf der Internetseite der LEHNER INVESTMENTS
AG, in der Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG und über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung
durchgängig zugänglich ist.
Hinweis auf der Internetseite der LEHNER INVESTMENTS AG und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG finden Sie auf der Internetseite der LEHNER
INVESTMENTS AG unter
www.lehnerinvestments.com
(Menüpunkt Aktie).
Hilfsweise werden die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung der LEHNER INVESTMENTS AG auf der Internetseite
der Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) unter
www.kugelba.ke
unter der Rubrik Beteiligungen bekannt gemacht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung werden personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter
verarbeitet. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, die E-Mail-Adresse, den jeweiligen
Aktienbestand und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene
Daten in Betracht.
Für die Datenverarbeitung ist die LEHNER INVESTMENTS AG beziehungsweise die Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
die verantwortliche Stelle, je nachdem an wen sich die Aktionäre oder Stimmrechtsvertreter wenden. Der Zweck der Datenverarbeitung
ist, den Aktionären und den Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor
und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c)
DSGVO. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder ein berechtigtes Interesse
an der Speicherung besteht. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern
zur Verfügung gestellt, z.B. über das Teilnehmerverzeichnis (vgl. § 129 Abs. 4 AktG) oder im Fall von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
nach §§ 126, 127 AktG wie in der Einladung beschrieben. Dienstleister, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung.
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO.
Diese Rechte können Sie gegenüber der LEHNER INVESTMENTS AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
LEHNER INVESTMENTS AG
Vorstand
Virchowstraße 2
80805 München
Telefax: +49 89 30906828
E-Mail: s.lugani@lehnerinvestments.com
bzw.
Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
c/o Lechner
Feldbergstr. 49
60323 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 9001 2974
E-Mail: info@kugelba.ke
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.
Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der LEHNER INVESTMENTS AG erreichen Sie unter:
LEHNER INVESTMENTS AG
z.Hd. Herrn Siddharath Lugani
Virchowstraße 2
80805 München
Telefax: +49 89 30906828
E-Mail: s.lugani@lehnerinvestments.com
Hilfsweise können Sie sich auch an den einladenden Minderheitsaktionär richten:
Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
c/o Lechner
Feldbergstr. 49
60323 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 9001 2974
E-Mail: info@kugelba.ke
Frankfurt am Main, im Juni 2023
Kugelbake Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) kraft gerichtlicher Ermächtigung
Der Geschäftsführer
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