Leica Camera Aktiengesellschaft
Solms
ISIN DE000A0EPU98 (WKN A0EPU9)
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Dienstag, den 30. November 2010 um 10.00
Uhr, Rittal Arena Wetzlar, Wolfgang-Kühle-Straße 1, 35576 Wetzlar, ein.
I. |
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung für die
ordentliche Hauptversammlung am 30. November 2010
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der
Leica Camera AG einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das am 31. März 2010 endende Geschäftsjahr
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2. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassungen zu diesem Tagesordnungspunkt
zu jedem Mitglied jeweils einzeln erfolgen werden.
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3. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassungen zu diesem Tagesordnungspunkt
zu jedem Mitglied jeweils einzeln erfolgen werden.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2010/2011
Der Aufsichtsrat schlägt
vor, die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2010/2011 zu bestellen.
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II. |
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
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Das Grundkapital der Leica Camera AG ist in 16.498.422 Stückaktien
eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung sind alle Aktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen
Aktien. Es bestehen mithin 16.498.422 Stimmrechte.
III. |
Teilnahmevoraussetzungen
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind alle Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf
(24.00 Uhr) des 23. November 2010 bei der Gesellschaft unter Nachweis
ihres Anteilsbesitzes unter folgender Adresse angemeldet haben:
Leica Camera AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49(0)89-21027-298
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 9.
November 2010 (0.00 Uhr) beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
wird durch das jeweilige depotführende Institut erstellt. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 126b BGB).
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
IV. |
Stimmrechtsvertretung
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1. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person
ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform. Zur Erteilung der Vollmacht
kann das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre auf
der Rückseite der übersandten Eintrittskarte bzw. auf der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.hauptversammlung.leica-camera.com/
finden.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber
der Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung der Bevollmächtigung
in Textform an die folgende Adresse erfolgen:
Leica Camera AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49(0)89-21027-298
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder anderen in § 135 Abs. 8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung
mit § 125 Abs. 5 AktG genannten Personen gilt das gesetzliche Erfordernis
der Textform nicht. Allerdings sind in diesen Fällen die Regelungen
in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten,
die von den jeweils Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen
zu erfragen sind.
2. Wir bieten unseren Aktionären an, ihre Stimmrechte in der ordentlichen
Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von der Gesellschaft
zu diesem Zweck benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch
in diesem Fall muss sich der Aktionär wie zuvor beschrieben fristgerecht
zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz
fristgerecht nachweisen. Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, muss er ihnen
zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisungen erteilen,
wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Sofern zu einem Abstimmungspunkt
keine Weisung vorliegt, werden sich die Stimmrechtsvertreter mit den
Stimmrechten des vollmachtgebenden Aktionärs in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren
zu diesem Punkt enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Das Formular
ist auch im Internet unter http://www.hauptversammlung.leica-camera.com/
abrufbar oder kann montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00
Uhr unter der Telefonnummer +49(0)89-21027-222 kostenlos angefordert
werden.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
kann vor der Hauptversammlung per Post, Fax oder E-Mail an folgende
Adresse erfolgen:
Torsten Fues oder Nicole Körnig
c/o Haubrok Corporate
Events GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49(0)89-21027-298
E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de
Für den Fall, dass die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung an die oben
genannte Adresse erfolgt, bitten wir darum, dass die Vollmacht nebst
Weisungen bis zum 29. November 2010, 16 Uhr, eingeht. Bei später eingehenden
Bevollmächtigungen kann möglicherweise nicht mehr sichergestellt werden,
dass das Stimmrecht für den Aktionär ausgeübt wird. Eine Bevollmächtigung
auf der Hauptversammlung ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
entgegennehmen und dass sie auch nicht über die Abstimmung von Anträgen
zur Verfügung stehen, zu denen es keine in dieser Einberufung oder
später bekannt gemachten Beschlussvorschläge gibt.
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter
anderem die nachfolgenden Rechte zu.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR
500.000 am Grundkapital erreichen, dies entspricht 500.000 nennwertlosen
Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft schriftlich spätestens
am 30. Oktober 2010, 24.00 Uhr zugegangen sein. Ergänzungsverlangen
können an die nachfolgend genannte Adresse gerichtet werden:
An den Vorstand der Leica Camera AG Oskar-Barnack-Straße
11 35606 Solms
Der oder die Antragsteller haben gemäß §§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs.
2, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass er oder sie seit mindestens
drei Monaten Inhaber der Aktien sind. Die Gesellschaft wird dabei
hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts für das Erreichen dieser
Mindesthaltedauer zugunsten etwaiger Antragsteller auf den Tag der
Hauptversammlung abstellen und einen auf die Inhaberschaft seit dem
30. August 2010 ausgestellten Nachweis als ausreichend behandeln.
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zu der Tagesordnung werden
– soweit sie nicht bereits mit dieser Einberufung bekannt gemacht
wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.hauptversammlung.leica-camera.com/
bekannt und zugänglich gemacht. Ferner erfolgt eine Mitteilung nach
§ 125 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 AktG.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126
und 127 AktG
Jeder Aktionär kann Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge
an die Gesellschaft übersenden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens
am 15. November 2010, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft per Post, Fax
oder E-Mail unter folgender Adresse eingegangen sind
Leica Camera AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49(0)89-21027-298
E-Mail: gegenantraege@haubrok-ce.de
werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung
– die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist – sowie
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem
Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.hauptversammlung.leica-camera.com/
zugänglich gemacht werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die vorgenannte Adresse
der Gesellschaft adressiert sind oder nach dem 15. November 2010 eingehen
sowie Gegenanträge ohne Begründung werden von der Gesellschaft nicht
im Internet veröffentlicht.
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person und
bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich die
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten.
Die Gesellschaft kann davon absehen, einen Gegenantrag und seine
Begründung bzw. einen Wahlvorschlag zugänglich zu machen, wenn einer
der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Eine Abstimmung
über einen Gegenantrag bzw. Gegenvorschlag zu einem Wahlvorschlag
in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. Gegenvorschlag
zu einem Wahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt
wird. Mündliche Gegenanträge bzw. Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen
in der Hauptversammlung können auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung
gestellt werden.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist. Gemäß § 9.8 der Satzung unserer
Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht
der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Zudem kann der Vorstand
in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft
verweigern. Diese Fälle sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.hauptversammlung.leica-camera.com/ dargestellt.
VI. |
Auslage in den Geschäftsräumen
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Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss, der Lagebericht und
der Konzernlagebericht der Leica Camera AG einschließlich der Erläuterungen
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das am 31. März 2010 endende
Geschäftsjahr sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf
der Homepage der Gesellschaft (http://www.hauptversammlung.leica-camera.com/)
kostenlos abrufbar. Zudem liegen die genannten Unterlagen von der
Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
(Oskar-Barnack-Straße 11, D-35606 Solms) zur Einsicht der Aktionäre
aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Zusätzlich liegen die genannten
Unterlagen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus.
VII. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
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Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG und §
121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG im Internet auf der Homepage der Leica
Camera AG unter http://www.hauptversammlung.leica-camera.com/ zugänglich
gemacht.
Solms, im Oktober 2010
Leica Camera AG
Der Vorstand
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