Leonhardt, Andrä & Partner Beratende Ingenieure VBI AG
Stuttgart
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juli 2015
Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
ein. Sie findet statt
am Freitag, den 17. Juli 2015, um 11.00 Uhr, Besprechungszimmer 9. OG, Heilbronner Straße 362, 70469 Stuttgart.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
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2. |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 1.462.198,99
sowie aus dem Gewinnvortrag i.H.v. EUR 445.367,64 einen Teilbetrag in Höhe von EUR 1,5 Mio. zur Ausschüttung einer Dividende
in Höhe von EUR 1,5 pro Aktie zu verwenden. Der Restgewinn in Höhe von EUR 407.566,63 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Hiernach wird folgender Beschlussantrag zur Abstimmung gestellt:
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Vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 1.462.198,99 sowie aus dem Gewinnvortrag i.H.v. EUR
445.367,64 einen Teilbetrag in Höhe von EUR 1,5 Mio. zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,5 pro Aktie zu verwenden.
Der Restgewinn in Höhe von EUR 407.566,63 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum zu entlasten.
Hiernach werden folgende Beschlussanträge zur Abstimmung gestellt:
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‘Herrn Eilzer wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
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Herrn Jung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
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Herrn Maier wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
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Herrn Angelmaier wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.’
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4. |
Beschussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für jeweils einschlägige
Zeiträume Entlastung zu erteilen.
Hiernach werden folgende Beschlussanträge zur Abstimmung gestellt:
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‘Herrn Dr. Andrä wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
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Den Herren Dr. Mailänder, Prof. Dr. Schuster, Dr. Kleinhanß und Prof. Dr. Spang und Prof. Dr. Nussbaumer wird für das Geschäftsjahr
2014 Entlastung erteilt.’
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfung, Stuttgart, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
Hiernach wird folgender Beschlussantrag zur Abstimmung gestellt:
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‘Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfung, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2015 gewählt.’
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Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 auf
den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft
3.300 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend
996.700 Stück.
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Samstag, 11. Juli 2015, 24.00 Uhr MESZ, in Textform in deutscher
oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:
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Leonhardt, Andrä & Partner
Beratende Ingenieure VBI AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711-2506-205
E-Mail: HV2015@lap-consult.com
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Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen
ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß
der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings
im Zeitraum vom Ablauf des 11. Juli 2015 bis zum Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
(sog. Umschreibungsstop). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand
nach der letzten Umschreibung am 11. Juli 2015, 24 Uhr MESZ. Der Umschreibungsstopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung
über Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 11. Juli 2015 bei der Gesellschaft eingehen, können
allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Im Fall des Erwerbs von Aktien nach dem Umschreibungsstopp bleiben Teilnahme- und Stimmrecht
bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht
im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
a. |
Stimmabgabe in der Hauptversammlung
Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen. Die Auszählung erfolgt nach der Substraktionsmethode. Es werden die Nein-Stimmen
und die Enthaltungen gezählt, demnach sind von der Gesamtzahl der anwesenden bzw. vertretenen Teilnehmer der Hauptversammlung
zunächst die Enthaltungen abzuziehen, davon ist die Zahl der Nein-Stimmen zu subtrahieren. Die Differenz entspricht der Anzahl
der Ja-Stimmen.
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b. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte/Stimmrechtsvertreter
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten
Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
können bis zum Tag der Hauptversammlung unter der oben genannten Anschrift erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform. Eine persönliche
Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt ohne Weiteres als Widerruf der einem Dritten zu diesen Aktien erteilten
Vollmacht.
Aktionäre können ihre Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der Hauptversammlung auch durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Als Stimmrechtsvertreter wird Herr Michael Müller von der Gesellschaft benannt. Der Stimmrechtsvertreter
handelt ausschließlich nach den vom Aktionär erteilten Weisungen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in
der Einberufung angekündigte Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt.
Die zu Tagesordnungspunkt 2 abgegebene Weisung gilt auch für den Fall, dass der Gewinnverwendungsvorschlag angepasst wird.
Wortmeldungs- oder Fragewünsche und Aufträge, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen, können die Stimmrechtsvertreter
nicht entgegennehmen. Die Stimmrechtsvertreter können unter den vorgenannten Maßgaben mit dem Formular, das den Aktionären
zugesandt wird, bevollmächtigt werden.
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3. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
a) |
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht derzeit 50.000 Aktien) erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft mindestens
24 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 23. Juni 2015, zu senden. Entsprechende Verlangen sind an folgende Adresse
zu richten:
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Leonhardt, Andrä & Partner
Beratende Ingenieure VBI AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart
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b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge
und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
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Leonhardt, Andrä & Partner
Beratende Ingenieure VBI AG
– Vorstand –
Heilbronner Straße 362
70469 Stuttgart
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Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründung im Internet unter www.lap-consult.com/hv veröffentlicht. Dort sind auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Dabei werden bis 14 Tage vor der Hauptversammlung, also 02. Juli 2015 bei der oben genannten Adresse eingehende Gegenanträge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
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c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung am 17. Juli 2015 kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
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d) |
Unterlagen zur Hauptversammlung
Der Geschäftsbericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sind ab dem Tag der Einberufung in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft (Heilbronner Straße) im Vorstandssekretariat ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Ebenfalls liegen die Unterlagen während der Hauptversammlung aus.
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Stuttgart, im Juni 2015
Der Vorstand
Wolfgang Eilzer
Vorstandsvorsitzender
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Volkhard Angelmaier
Vorstand
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