Neuwahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsratsmitglieds Bernd Michael Czichon endet aufgrund einvernehmlicher Amtsniederlegung
mit Beendigung der nächsten Hauptversammlung.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz setzt sich der Aufsichtsrat der picturemaxx
AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft
erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht
sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt in der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens ¾ des bei der Wahl
vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Wiederwahl in den Aufsichtsrat ist zulässig.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person anstelle des ausscheidenden Mitglieds zum weiteren Mitglied
des Aufsichtsrats zu wählen:
Herr Thomas Kießl, selbstständiger Vermögensverwalter und -Berater, München
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr
nach Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
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