Pixelpark AG
Bergmannstraße 72 D-10961 Berlin
Wertpapierkennnummer: A1KRMK/ A1KRMJ ISIN: DE000A1KRMK3/ DE000A1KRMJ5
Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 31. August 2011
Durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 22. Juli 2011 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Pixelpark
AG am Mittwoch, den 31. August 2011, ab 11.00 Uhr (MESZ), im Palisa.de., Palisadenstraße 48, 10243 Berlin, einberufen.
Auf Verlangen des Aktionärs Erster Privater Investmentclub Börsebius Zentral (GbR) wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG
die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2011 um folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung ergänzt
und hiermit bekannt gemacht:
1. Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Nach der Amtsniederlegung durch Herrn Martin Lindenthal zur Hauptversammlung am 31. August 2011 ist der Aufsichtsrat dann
nicht mehr ordnungsgemäß mit drei Mitgliedern besetzt. Wir schlagen daher vor,
|
Herrn Christoph Hillebrand, Wirtschaftsprüfer, Oststraße 11-13, 50996 Köln
|
für die restliche Amtszeit des ausscheidenden Martin Lindenthal in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Diesen Antrag begründen wir wie folgt:
Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit verfügt Herr Hillebrand über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse bei Gesellschaften
in besonderen finanziellen Situationen.
Auf Grund der neuen Struktur im Aufsichtsrat wird dort auch ein neuer Vorsitzender zu wählen sein. Herr Gramatke hat sein
Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. August 2011 niedergelegt und Herr Carsten Deecke
hat angekündigt, für die Übernahme des Vorsitz zu kandidieren.
2. Änderung der Aufsichtsratsvergütung
Gem. § 15 Nr. 1 der Satzung wird die Vergütungshöhe durch die Hauptversammlung festgelegt. Wir schlagen vor, die jährliche
Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt zu reduzieren:
|
Einfaches Aufsichtsratsmitglied 10.000,00 EUR Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 15.000,00 EUR Vorsitzender des Aufsichtsrats 20.000,00 EUR.
|
Diesen Antrag begründen wir wie folgt:
In Anbetracht der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zurückgegangen ist und die Gesellschaft erhebliche
Verluste erlitten hat, ist die Vergütung des Aufsichtsrats hieran anzupassen. Darüber hinaus ist durch den Segmentwechsel
die Aufsichtsratsvergütung anzupassen.
Berlin, im Juli 2011
Der Vorstand
|