Kapitalerhöhung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor: Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen erhöht von 327.200 Euro um bis zu 327.200 Euro auf bis zu 654.400
Euro durch Ausgabe von bis zu 6.544 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien; rechnerisch entfällt somit auf jede Stückaktie
ein Anteil von 50 Euro am Erhöhungsbetrag. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 50 Euro je Aktie ausgegeben. Die
Einlage ist in bar zu erbringen.
Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 1:1, d.h. eine Altaktie berechtigt zum Bezug von einer neuen Aktie, zum
unmittelbaren Bezug angeboten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet zwei Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsangebots.
Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2014 gewinnberechtigt.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist
Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen
und beziehen können.
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30.09.2014 bei der Gesellschaft
Zeichnungsscheine über mindestens 2000 neue Stückaktien gezeichnet sind, d. h. eine Kapitalerhöhung von mindestens 100.000
Euro erreicht wird. Über diesen Zeitraum hinaus können Zeichnungen nur bis zum 02.11.2014 erfolgen (= Zugang der Zeichnungsscheine
bei der Gesellschaft).
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung vom § 5 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung
zu ändern.
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