Sanochemia Pharmazeutika AG
Sanochemia Pharmazeutika AG: Einladung zur HV 2012
Sanochemia Pharmazeutika AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 01.03.2012 15:19 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Sanochemia Pharmazeutika AG Wien, FN 117055 s Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 29. März 2012, um 15 Uhr in der Wirtschaftskammer Burgenland, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1 TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.09.2011 samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses zum 30.09.2011 samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010/2011. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2010/2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012. 7. Wahl von KR Anton Dallos in den Aufsichtsrat 8. Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, das Grundkapital bis zum 21.06.2016 um bis zu EUR 5.777.799,-- gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen, und zwar im zum Zeitpunkt der Hauptversammlung nicht durch Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats ausgenützten Umfang, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu 50% des im Zeitpunkt der Eintragung der Satzungsänderung im Firmenbuch eingetragenen Grundkapitals durch Ausgabe von auf Inhaber lautenden Stammaktien zum Mindestausgabekurs von 100% des anteiligen Betrages jeder Aktie am Grundkapital gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, auch gegen Sacheinlage von Forderungen gegen die Gesellschaft, auch in mehreren Tranchen, mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen, und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen; weiters die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich aus der Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen, sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, Aktien); und zwar sämtliches unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der mit dem Erwerb der Alvetra u. Werfft GmbH verbundenen Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 1.316.455 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien gegen Sacheinlage im Firmenbuch bis längstens 30. Juni 2012. 9. Beschlussfassung über den Widerruf der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. März 2010 für die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Rückkauf eigener Aktien im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger neuerlicher Ermächtigung des Vorstandes, nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben; Ermächtigung des Vorstandes, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien einzuziehen oder für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen. 10. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, insbesondere an das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011). UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 8. März 2012 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1090 Wien, Boltzmanngasse 11, Abteilung Investor Relations, Margarita Hoch, auf: - Einberufung - Jahresabschluss mit Lagebericht - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Corporate Governance-Bericht - Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG jeweils für das Geschäftsjahr 2010/2011 - Beschlussvorschläge - Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 samt Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG - Berichte des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechtes zu TOP 8 und 9 - Satzungsgegenüberstellung zu TOP 10 - Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind überdies ab 8. März 2012 im Internet unter www.sanochemia.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 8. März 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1090 Wien, Boltzmanngasse 11, Abteilung Investor Relations, Margarita Hoch, oder per Telefax +43 1 319 14 56-344 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Beschlussvorschläge von Aktionären Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 20. März 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 319 14 56-344 oder an Sanochemia Pharmazeutika AG, 1090 Wien, Boltzmanngasse 11, Abteilung Investor Relations, Margarita Hoch, oder per E-Mail m.hoch@sanochemia.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.sanochemia.at zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 19.03.2012 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. März 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss: Per Post: Sanochemia Pharmazeutika AG Investor Relations z.H. Frau Margarita Hoch Boltzmanngasse 11 1090 Wien Per Telefax: +43 1 319 14 56-344 Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG). nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft bis spätestens 26. März 2012 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss. Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000776307; - Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 19. März 2012 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 28. März 2012, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post: Sanochemia Pharmazeutika AG Investor Relations z.H. Frau Margarita Hoch Boltzmanngasse 11 1090 Wien Per Telefax: +43 1 319 14 56-344 Per E-Mail: m.hoch@sanochemia.at wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist; Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20 AktG). Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sanochemia.at abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.555.598,-- und ist eingeteilt in 11.555.598 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 11.555.598. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 14.30 Uhr. Wien, im März 2012 Der Vorstand 01.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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