SG Holding AG & Co. KG i.L.
Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden die Gesellschafter der SG Holding AG & Co. KG i.L. zur
ordentlichen Gesellschafterversammlung der SG Holding AG & Co. KG i.L.
am 07. November 2023 um 11:00 Uhr
in die Geschäftsräume der Gesellschaft in der
Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart – Raum 3.77 –
ein.
Einlass ab 10:30 Uhr
Tagesordnung
1. |
Bericht des Liquidators über den Stand der Liquidation
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2. |
Feststellung des vom Liquidator aufgestellten und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft (PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart) geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der Gesellschaft für das
am 31. Dezember 2022 abgelaufene Geschäftsjahr
Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, den vom Liquidator aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen
Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 abgelaufene Geschäftsjahr festzustellen.
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3. |
Verwendung des Jahresergebnisses für das am 31. Dezember 2022 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft
Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, den Jahresfehlbetrag 2022 der Gesellschaft in Höhe von EUR 600.751,06 mit dem Gewinnvortrag von EUR 11.688.954,85 zusammenzufassen
und auf neue Rechnung vorzutragen.
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4. |
Entlastung der Komplementärin für das am 31. Dezember 2022 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft
Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
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5. |
Entlastung des Liquidators Roland Ochs für das am 31. Dezember 2022 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft
Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr
Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember
2023 endende Geschäftsjahr zu wählen.
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Teilnahmevoraussetzungen
Die am Versammlungstag geltenden Corona-Schutzvorschriften des Bundes, des Landes Baden-Württemberg sowie der Stadt Stuttgart
sind zu beachten. Die Teilnehmer werden aus Vorsichtsgründen darum gebeten, den Versammlungsraum mit ordnungsgemäß aufgezogener
Atemschutzmaske zu betreten.
Kommanditisten sind gem. § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrags zur Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie im Gesellschafterbuch oder im Handelsregister der Gesellschaft als namentlich bekannte
Kommanditisten eingetragen sind oder wenn sie spätestens bis zum Ablauf des fünften Werktags vor dem Versammlungstag der Gesellschaft
(Nachweistag) ihre Aktionärsstellung bzw. Rechtsnachfolge in die Aktionärsstellung bei der früheren SG-Holding Aktiengesellschaft
im Zeitpunkt der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister bzw. ihre Kommanditistenstellung bei der Gesellschaft
nachweisen. Samstage gelten nicht als Werktage im Sinne des vorstehenden Satzes.
Die der Gesellschaft namentlich bekannten Kommanditisten können sich gemäß § 7 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrags in der Gesellschafterversammlung
vertreten lassen. Die Vollmacht muss der Komplementärin in Schriftform übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular fügen wir zur etwaigen Verwendung bei. Die von Ihnen gegebenenfalls bevollmächtigte Person muss das
Original der Vollmacht bei der Einlasskontrolle vorzeigen und abgeben.
Zum Zwecke der Einlasskontrolle haben Kommanditisten bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte einen amtlichen
Lichtbildausweis vorzulegen.
Organisatorisches
Um eine reibungslose Organisation der Gesellschafterversammlung zu gewährleisten, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mittels
beigefügtem Formular mitteilen, ob Sie an der Gesellschafterversammlung teilnehmen werden. Diese Angabe ist natürlich freiwillig
und unverbindlich, würde uns aber die Vorbereitung erleichtern.
Damit Sie den Weg zur Gesellschafterversammlung finden, legen wir dieser Einladung eine Anfahrtsskizze bei.
Abschließender Hinweis
Diese persönliche Einladung zur Gesellschafterversammlung ist nach § 7 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrags allen namentlich
bekannten Kommanditisten zu übersenden. Namentlich bekannte Kommanditisten sind diejenigen Kommanditisten, die im Gesellschafterbuch
der Gesellschaft oder im Handelsregister als namentlich bekannte Kommanditisten eingetragen sind oder ihre Kommanditistenstellung
nach § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen haben. Die Gesellschaft bemüht sich seit Eintragung des Formwechsels
um laufende Aktualisierung des Handelsregisters aufgrund von Veränderungen im Bestand der Kommanditisten. Gleichwohl kann
es sein, dass Personen oder Gesellschaften unser Einladungsschreiben erhalten, obwohl sie nicht mehr Kommanditisten sind.
Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, hat diese Einladung für Sie keine Gültigkeit.
Stuttgart, im September 2023
Roland Ochs Liquidator
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