Beschlussfassung über die Zustimmung zur Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der SG Holding
AG & Co. KG und der Frey Services Deutschland GmbH vom 15. Mai 1996
Die SG Holding AG & Co. KG war am Stammkapital der im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart HRB 15557 eingetragenen Frey
Services Deutschland GmbH mit dem Sitz in Stuttgart im Nennbetrag von 500.000,00 Euro als alleinige Gesellschafterin mit einem
Geschäftsanteil laufende Nr. 1 im Nennbetrag von 500.000,00 Euro beteiligt. Dieser Geschäftsanteil wurde durch die SG Holding
AG & Co. KG durch Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 20. März 2014 zum Buchwert an die Frey Automobil Holding
Deutschland GmbH (Amtsgericht Stuttgart HRB 732490) mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. Januar 2014 verkauft und abgetreten.
Zwischen der SG Holding AG & Co. KG als Muttergesellschaft und der Frey Services Deutschland GmbH als Tochtergesellschaft
wurde am 15. Mai 1996 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Aufgrund dieses Vertrages unterstellte
die Frey Services Deutschland GmbH ihre Leitung der SG Holding AG & Co. KG und verpflichtete sich, ihren gesamten Gewinn an
die SG Holding AG & Co. KG abzuführen. Andererseits war die SG Holding AG & Co. KG verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer
sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen
Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt wurden. Dieser Vertrag hat durch den Verkauf und
die Abtretung des Geschäftsanteils der SG Holding AG & Co. KG am Stammkapital der Frey Services Deutschland GmbH seine wirtschaftliche
und steuerrechtliche Grundlage verloren. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll deshalb zum Ablauf des 31. Dezember
2014 aufgehoben werden.
Der Aufhebungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
‘Zwischen
der SG Holding AG & Co. KG (vormals SG-Holding Aktiengesellschaft) mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 13349),
Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart
und
der Frey Services Deutschland GmbH (vormals SIG Service-Informationssysteme GmbH) mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart
HRB 15557), Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart
wird folgender
Aufhebungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15. Mai 1996 geschlossen.
Die Vertragsparteien haben am 15. Mai 1996 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, der am 28. August
1996 in das Handelsregister der Frey Services Deutschland GmbH eingetragen wurde.
Dieser Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird hiermit einvernehmlich zum Ablauf des 31. Dezember 2014 aufgehoben.
Dieser Aufhebungsvertrag wird erst mit Zustimmung der Gesellschafterversammlungen der Vertragsparteien wirksam.
Stuttgart, |
Stuttgart, |
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__________________________________ SG Holding AG & Co. KG
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__________________________________ Frey Services Deutschland GmbH’
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Ende des Vertragswortlautes.
Die Komplementärin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 15. Mai 1996 zwischen der SG Holding AG & Co. KG (vormals
SG-Holding Aktiengesellschaft), Amtsgericht Stuttgart HRA 13349, mit dem Sitz in Stuttgart (herrschende Gesellschaft) mit
der Frey Services Deutschland GmbH, (vormals SIG Service-Informationssysteme GmbH), Amtsgericht Stuttgart HRB 15557, mit dem
Sitz in Stuttgart (beherrschte Gesellschaft) zum Ablauf des 31. Dezember 2014 wird zugestimmt.
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