Amtsgericht Dresden
Restrukturierungsgericht
Aktenzeichen: 572 RES 1/23
Der Softline AG, Gutenbergplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig, HRB 26381
vertreten durch den Vorstand Dennis Montanje
vertreten durch den Vorstand Holger Maul
ergeht am 07.11.2023 nachfolgende Entscheidung:
Der Beschluss des Amtsgerichts Dresden – Restrukturierungsgericht – vom 27.10.2023 zum Vorprüfungstermin am 13.11.2023 war
im Tenor in Ziff. 5 Abs. 3 und 4 dahingehend zu berichtigen, als diese lauten:
Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz bei der Einsichtnahme nachweisen.
Als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen
Instituts in deutscher Sprache. Der Nachweis ist beim Einlass zur Einsichtnahme im Original vorzulegen.
Gründe:
Der oben genannte Beschluss des Amtsgerichts Dresden war – wie geschehen – zu berichtigen, da ein offensichtliches Schreibversehen
vorliegt, das sich aus der Aktenlage ergibt.
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