Südzucker AG
Mannheim
WKN 729 700 ISIN DE 0007297004
Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen, virtuellen Hauptversammlung
am Donnerstag, 14. Juli 2022, 10:00 Uhr (MESZ)
Wir laden unsere Aktionäre1 zu der am Donnerstag, 14. Juli 2022, 10:00 Uhr (MESZ), stattfindenden ordentlichen, virtuellen Hauptversammlung ein.
Auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
‚Aufbauhilfe 2021‘ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im
Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 („COVID-19-Gesetz“) wird die ordentliche Hauptversammlung gemäß Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft)
abgehalten. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht
kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in Abschnitt IV. unter “Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung”.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten live in Bild und
Ton im internetgestützten, elektronischen Aktionärsportal der Südzucker AG, welches über die Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.suedzucker.de/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich ist, übertragen.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim.
1 Im Interesse einer leichteren Lesbarkeit differenzieren wir nicht geschlechtsspezifisch. Die gewählte Form steht immer stellvertretend
für Personen jeglichen Geschlechts.
I. TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2021/22, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2021/22 und des
Berichts des Aufsichtsrats
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/22
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/22
|
5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
|
6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/23 sowie des
Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen
|
7. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
2021/22
|
II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2021/22, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2021/22 und des
Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2022 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu
diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. Die Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.
|
TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker AG für das Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 89.696.020,02
€ wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,40 € je Aktie auf 204.133.873 Stückaktien |
81.653.549,20 € |
Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) |
8.042.470,82 € |
Bilanzgewinn |
89.696.020,02 € |
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2021/22 dividendenberechtigten Stückaktien verändern.
In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der
eine unveränderte Dividende von 0,40 € pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, also am 19. Juli 2022.
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/22
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/22 Entlastung zu erteilen.
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TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/22
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/22 Entlastung zu erteilen.
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TOP 5 |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der am 14. Juli 2022 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Es ist deshalb eine Neubestellung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz
i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie gemäß
§ 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also
mindestens sechs) zusammen. Diese Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht die Anteilseigner-
oder Arbeitnehmervertreterseite der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz widerspricht. Die Arbeitnehmervertreterseite
hat der Gesamterfüllung der gesetzlichen Geschlechterquote nach § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat
ist damit sowohl auf der Seite der Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens
drei Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen.
Der Aufsichtsrat gibt die nachfolgenden Wahlvorschläge auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele (Diversitätskonzept für den
Aufsichtsrat vom 23. Februar 2022) ab. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen auf den Empfehlungen des Nominierungsausschusses
des Aufsichtsrats. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird), in den Aufsichtsrat zu wählen:
5.1 |
Helmut Friedl
Egling a. d. Paar Landwirtschaftlicher Betriebsleiter in Egling und Vorstandsvorsitzender des Verbands bayerischer Zuckerrübenanbauer e. V.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien/Österreich
AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien/Österreich
BMG Donau-Lech eG, Mering
In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:
Herr Helmut Friedl ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des Vorstands des Verbands
bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V.; dieser ist Mitglied im Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum
Mitglied in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionärin, ist. Herr Friedl ist Vorstandsmitglied des VSZ und Vorstandsvorsitzender der SZVG.
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5.2 |
Erwin Hameseder
Mühldorf, Österreich Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien/Österreich (Vorsitzender) * KURIER Redaktionsgesellschaft m.b.H., Wien/Österreich (Vorsitzender)
* KURIER Zeitungsverlag und Druckerei Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich (Vorsitzender) * Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs-AG, Wien/Österreich (Vorsitzender) * Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich (Vorsitzender) * Österreichische Nationalbank AG, Wien/Österreich Raiffeisen Bank International AG, Wien/Österreich (Vorsitzender) * Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien/Österreich (Vorsitzender) * RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Wien/Österreich RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Wien/Österreich STRABAG SE, Villach/Österreich (Stellvertretender Vorsitzender) *
In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:
Herr Erwin Hameseder ist Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H., einer mittelbar wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin.
* Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden
Unternehmen innehat (Konzernmandat)
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5.3 |
Veronika Haslinger
Wien, Österreich Geschäftsleiterin der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
KURIER Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien/Österreich (Vorsitzende) * Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich * NÖM AG, Baden/Österreich * Österreichische Rundfunksender GmbH, Wien/Österreich * Raiffeisen Informatik GmbH, Wien/Österreich * Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt
In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:
Frau Veronika Haslinger ist Mitglied im Aufsichtsrat der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin. Sie ist Geschäftsleiterin der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien
reg. Gen. m. b. H., einer mittelbar wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin.
* Mandat, das die Kandidatin als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden
Unternehmen innehat (Konzernmandat)
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5.4 |
Georg Koch
Wabern Selbständiger Landwirt in Wabern und Vorstandsvorsitzender des Verbands der Zuckerrübenanbauer Kassel e. V. sowie stellvertretender
Vorstandsvorsitzender der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine
In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:
Herr Georg Koch ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des Vorstands des Verbands
der Zuckerrübenanbauer Kassel e. V.; dieser ist Mitglied im Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum
Mitglied in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionärin, ist. Herr Koch ist Vorstandsmitglied des VSZ und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der SZVG.
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5.5 |
Susanne Kunschert
Stuttgart Geschäftsführende Gesellschafterin der Pilz GmbH & Co. KG
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt
In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:
Frau Susanne Kunschert ist Mitglied im Aufsichtsrat der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin.
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5.6 |
Walter Manz
Dexheim Selbständiger Landwirt und Winzer und Vorstandsvorsitzender des Verbands der Hessisch-Pfälzischen Zuckerrübenanbauer e. V.,
sowie stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Winzergenossenschaft Dexheim und Vorstandsmitglied des Präsidiums des
Weinbauverbands Rheinhessen
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine
In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:
Herr Walter Manz ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorstandsvorsitzender des Verbands der
Hessisch-Pfälzischen Zuckerrübenanbauer e.V.; dieser ist Mitglied im Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V.(VSZ), welcher
wiederum Mitglied in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionärin, ist. Herr Manz ist stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des VSZ und Vorstandsmitglied der
SZVG.
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5.7 |
Julia Merkel
Wiesbaden Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG, Hamburg * KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG, Hamburg * R+V Pensionskasse AG, Wiesbaden *
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt
In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Julia Merkel in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Südzucker
AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Südzucker AG oder einer wesentlich an der Südzucker AG beteiligten Aktionärin,
deren Offenlegung gemäß C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Frau Julia Merkel ist Mitglied im Aufsichtsrat
der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin.
* Mandat, das die Kandidatin als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden
Unternehmen innehat (Konzernmandat)
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5.8 |
Joachim Rukwied
Eberstadt Selbständiger Landwirt und Weingärtner in Eberstadt sowie Präsident des Deutschen Bauernverbands e.V.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
BAYWA AG, München R+V Versicherung AG, Wiesbaden
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Buchstelle Landesbauernverband Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart (Vorsitzender) Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main LAND-DATA GmbH, Visselhövede (Vorsitzender) Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main (Vorsitzender) LBV-Unternehmensberatungsdienste GmbH, Stuttgart (Vorsitzender) Messe Berlin GmbH, Berlin
In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:
Herr Joachim Rukwied ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Herr Rukwied ist Vorstandsmitglied im Verband
Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum Mitglied in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft
eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, ist. Herr Rukwied ist Vorstandsmitglied der SZVG.
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5.9 |
Clemens Schaaf
Landsberg (Saalekreis) Selbständiger Landwirt in Landsberg/Sietzsch und Vorsitzender des Verbands Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e.V.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine
In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:
Herr Schaaf ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des Verbands Sächsisch-Thüringischer
Zuckerrübenanbauer e. V.; dieser ist Mitglied im Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum Mitglied
in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin,
ist. Herr Schaaf ist Vorstandsmitglied der VSZ und der SZVG.
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5.10 |
Dr. Stefan Streng
Uffenheim Selbständiger Landwirt und Geschäftsführer der Saatzucht Streng-Engelen GmbH & Co. KG in Uffenheim und Vorstandsvorsitzender
des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt (Vorsitzender)
In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:
Herr Dr. Stefan Streng ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorstandsvorsitzender des Verbands
Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum Mitglied in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft
eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, ist. Herr Dr. Streng ist Aufsichtsratsvorsitzender
der SZVG.
|
Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu
erwartenden
Zeitaufwand erbringen können.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie in deren im Abschnitt III. dieser Einladung
abgedruckten Lebensläufen, welche auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
einsehbar sind.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die vorgeschlagenen Personen entscheiden zu lassen.
In der im Anschluss an die Hauptversammlung stattfindenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats ist beabsichtigt, Herrn
Dr. Stefan Streng für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
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TOP 6 |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/23 sowie des
Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU Abschlussprüferverordnung) vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2022/23 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzberichten für das Geschäftsjahr 2022/23
und für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2023/24 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.
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TOP 7 |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
2021/22
Gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr. Der Vergütungsbericht wurde von Vorstand und Aufsichtsrat erstellt.
Der Vergütungsbericht wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, gemäß
§ 162 Abs. 3 AktG geprüft und es wurde der Vermerk gemäß § 162 Abs. 3 Satz 3 AktG über die Prüfung erstellt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 sowie der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind in
der Anlage in Abschnitt II. dieser Einladung enthalten sowie unter
www.suedzucker.de/de/investor-relations/corporate-governance/verguetungsberichte |
einsehbar.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 zu billigen.
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III. ANLAGEN ZU DEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN
1. |
Anlage zu Tagesordnungspunkt 5:
Lebensläufe der Kandidaten der Anteilseignerseite für den Aufsichtsrat
|
5.1 Helmut Friedl
Dipl.-Ing. agr. (Univ.) Selbständiger Landwirt in Egling und Vorstandsvorsitzender des Verbands bayerischer Zuckerrübenanbauer e. V.
Persönliche Daten
Geburtsjahr |
1965 |
Geburtsort |
München |
Wohnort |
Egling an der Paar |
Ausbildung
1985 – 1987 |
Wehrdienst, Offizier der Reserve (Gebirgsjäger) |
1987 – 1993 |
Studium der Agrarwissenschaften in Freising – Weihenstephan, Fachrichtung Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues,
Abschluss als Dipl.- Ing. agr. (Univ.)
|
1998 |
Staatsprüfung für den höheren landwirtschaftlichen Beratungs- und Fachschuldienst |
Beruflicher Werdegang
Seit 1993 |
Leitung des elterlichen landwirtschaftlichen Betriebes in Egling |
1996 – 1998 |
Referendarzeit in Rosenheim, Uffenheim, Würzburg und Brüssel |
1998 – 2005 |
Sachgebietsleiter am Landwirtschaftsamt Augsburg – Friedberg (Schwerpunkt: sozioökonomische Beratung schweinehaltender Betriebe) |
2005 – 2015 |
Lehrer am Agrarbildungszentrum Landsberg am Lech |
Seit 2007 |
Leitung eines zweiten landwirtschaftlichen Betriebes |
Weitere Tätigkeiten
Vorstandsvorsitzender des Verbandes bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V. Mitglied des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. Vorstandsvorsitzender der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft e.G.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/Österreich AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien/Österreich
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
BMG Donau-Lech eG, Mering
5.2 Erwin Hameseder
Magister iuris Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H. Persönliche Daten
Geburtsjahr |
1956 |
Geburtsort |
Mühldorf/Österreich |
Wohnort |
Mühldorf/Österreich |
Ausbildung
1986 |
Graduierung (Mag., Jus), Universität Wien/Österreich |
Beruflicher Werdegang
1975 – 1987 |
Wehrdienst, Österreichisches Bundesheer |
1987 – 2001 |
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H., Wien/Österreich |
|
1987 – 1988 |
Rechtsabteilung |
|
1988 – 1994 |
Beteiligungsverwaltung |
|
1991 – 1994 |
Bereichsleiter für Beteiligungen |
|
1994 – 2001 |
Geschäftsleiter |
|
1998 – 2001 |
Generaldirektor-Stellvertreter |
2001 – 2012 |
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H., Wien/Österreich Vorsitzender der Geschäftsleitung (Generaldirektor)
|
2007 – 2012 |
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien/Österreich Vorstandsvorsitzender (Generaldirektor)
|
Seit 2012 |
Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H ., Wien/Österreich Obmann |
Weitere Tätigkeiten
Solidaritätsverein der Raiffeisen-Bankengruppe Niederösterreich-Wien (Vorsitzender) Milizoffizier im Österreichischen Bundesheer:
2002 |
Ernennung zum Oberst des Intendanzdienstes |
2006 |
Ernennung zum Brigadier |
2017 |
Ernennung zum Generalmajor |
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien/Österreich (Vorsitzender) * KURIER Redaktionsgesellschaft m.b.H., Wien/Österreich (Vorsitzender) * KURIER Zeitungsverlag und Druckerei Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich (Vorsitzender) * Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs-AG, Wien/Österreich (Vorsitzender) * Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich (Vorsitzender) * Österreichische Nationalbank AG, Wien/Österreich Raiffeisen Bank International AG, Wien/Österreich (Vorsitzender) * Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien/Österreich (Vorsitzender) * RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Wien/Österreich RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Wien/Österreich * STRABAG SE, Villach/Österreich (Stellvertretender Vorsitzender) *
* Mandat, das ein gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen
innehat (Konzernmandat).
5.3 Veronika Haslinger
Magistra iuris Geschäftsleiterin der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H.
Persönliche Daten
Geburtsjahr |
1972 |
Geburtsort |
Linz/Österreich |
Wohnort |
Wien/Österreich |
Ausbildung
1991 – 1997 |
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Salzburg und Wien |
Beruflicher Werdegang
1995 – 1996 |
Studienbegleitende Tätigkeit bei RA Dr. Stefan Joachimsthaler |
1998 |
Gerichtspraktikum im OLG-Bezirk Wien/Österreich |
1998 – 2000 |
Rechtsanwaltsanwärterin in Kanzlei Hausmaninger Herbst Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH |
2000 – 2001 |
Rechtsanwaltsanwärterin in Kanzlei Schneider und Wagesreiter Rechtsanwälte Partnerschaft |
2001 |
Jobtraining in Kanzlei Isabel Rocha, Porto, Portugal und diverse Auslandsaufenthalte |
12/2001 – 01/2007 |
Beteiligungsmanagement der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen.m.b.H., Wien/Österreich |
02/2007 – 04/2009 |
Gruppenleiterin Beteiligungsmanagement der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen.m.b.H., Wien/Österreich
|
05/2009 – 06/2011 |
Abteilungsleiterin Beteiligungsmanagement der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen.m.b.H., Wien/Österreich
|
Seit 07/2011 |
Geschäftsleiterin Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen.m.b.H., Wien/Österreich |
Weitere Tätigkeiten
„AKTUELL“ Raiffeisen Versicherungs-Maklerdienst Gesellschaft m.b.H. (Beiratsmitglied) SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. (Stellvertretende Beiratsvorsitzende)
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
KURIER Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien/Österreich (Vorsitzende) * Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich * NÖM AG, Baden/Österreich * Österreichische Rundfunksender GmbH, Wien/Österreich * Raiffeisen Informatik GmbH, Wien/Österreich * Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt
* Mandat, das ein gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen
innehat (Konzernmandat).
5.4 Georg Koch
Dipl.-Ing.agr. Selbständiger Landwirt in Wabern und Vorstandsvorsitzender des Verbands der Zuckerrübenanbauer Kassel e. V.
Persönliche Daten
Geburtsjahr |
1963 |
Geburtsort |
Gudensberg |
Wohnort |
Wabern |
Ausbildung
1982 – 1983 |
2. Landwirtschaftliches Lehrjahr in Obbernhofen |
1983 – 1984 |
3. Landwirtschaftliches Lehrjahr, Hipfelhof, Südzucker AG |
1984 – 1989 |
Studium der Agrarwissenschaften TU-München-Weihenstephan |
Beruflicher Werdegang
1989 |
Mitgesellschafter des landwirtschaftlichen Betriebes in Udenborn |
1991 |
Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebes |
1997 |
Gründung einer GbR mit der hessischen Staatsdomäne Marienrode |
2006 |
Auflösung der GbR und Übernahme eines Gutsbetriebes in Riede |
Weitere Tätigkeiten
Vorstandsvorsitzender des Verbands der Zuckerrübenanbauer Kassel e.V. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft e.G. (SZVG) Mitglied des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ)
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine
5.5 Susanne Kunschert
Dipl.-Kauffrau Geschäftsführende Gesellschafterin der Pilz GmbH & Co. KG
Persönliche Daten
Geburtsjahr |
1970 |
Geburtsort |
Ostfildern |
Wohnort |
Stuttgart |
Ausbildung
1990 – 1997 |
Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Regensburg |
Beruflicher Werdegang
1997 – 1998 |
Dürr AG, Tochtergesellschaft USA |
1998 – 2000 |
Ernst & Young GmbH, Stuttgart |
2000 – 2002 |
Pilz GmbH & Co. KG, Ostfildern |
Seit 2002 |
Geschäftsführende Gesellschafterin der Pilz GmbH & Co. KG, zuständig für die Bereiche Finanzen, Controlling, Personal und
Organisation
|
Weitere Tätigkeiten
Ehrenmitglied der Gesellschaft zur Förderung des Forschungstransfers (GFFT) Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau ) Baden-Württemberg
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt
5.6 Walter Manz
Landwirtschaftsmeister/Winzermeister Selbstständiger Landwirt und Winzer in Dexheim Vorstandsvorsitzender des Verbands der hessisch-pfälzischen Zuckerrübenanbauer e. V.
Persönliche Daten
Geburtsjahr |
1964 |
Geburtsort |
Mainz |
Wohnort |
Dexheim |
Ausbildung
1980 – 1982 |
Ausbildung als Winzergehilfe |
1984 |
Weiterbildung zum Wirtschafter, Fachrichtung Weinbau (Fachschule Oppenheim) |
1985 |
Weiterbildung zum Wirtschafter, Fachrichtung Landwirtschaft (Fachschule Alzey) |
1986 |
Weiterbildung zum Winzermeister |
1989 |
Weiterbildung zum Landwirtschaftsmeister |
Beruflicher Werdegang
1982 – 1999 |
Mitarbeit im elterlichen Betrieb |
Seit 1994 |
Geschäftsführer der Winzergenossenschaft Dexheim e. G. |
1999 |
Übernahme des elterlichen Landwirtschafts- und Weinbaubetriebs |
Weitere Tätigkeiten
Vorstandsvorsitzender des Verbands der hessisch-pfälzischen Zuckerrübenanbauer e. V. Mitglied des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. (stellvertretender Vorsitzender) Mitglied des Vorstands der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft e. G. Mitglied des Vorstands der Winzergenossenschaft Dexheim e. G. (stellvertretender Vorsitzender) Mitglied des Vorstands und des Präsidiums des Weinbauverbands Rheinhessen
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine
5.7 Julia Merkel
Diplom-Betriebswirtin (BA) Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG
Persönliche Daten
Geburtsjahr |
1965 |
Geburtsort |
Göttingen |
Wohnort |
Wiesbaden |
Ausbildung
1984 – 1987 |
Studium der Betriebswirtschaft an der Berufsakademie Heidenheim, Abschluss Diplom
Betriebswirtin (BA)
|
1986 |
Abschluss Kaufmännische Ausbildung an der IHK Ost-Württemberg und Trainee, Obi |
Beruflicher Werdegang
10/1987 – 08/1988 |
Castorama S.A., Baumarkt, Direction Regionale Rhone-Alpes, Lyon, Frankreich Junior Produktmanagerin Fliesen & Bodenbeläge
|
08/1988 – 01/1992 |
OBI Bau- und Heimwerkermärkte GmbH & Co.KG, Systemzentrale, Wermelskirchen Personalreferentin HR Management und Controlling
|
02/1992 – 01/1993 |
Mitsukoshi Ltd., Warenhaus, Tokio; Stipendiatin der Carl-Duisberg-Gesellschaft
|
02/1993 – 04/2000 |
OBI Bau- und Heimwerkermärkte GmbH & Co.KG, Systemzentrale, Wermelskirchen Personalleiterin, Prokuristin
|
05/2000 – 07/2003 |
OBI Bau- und Heimwerkermärkte GmbH & Co. Franchise Center KG, Wermelskirchen Geschäftsführerin Personal & Verwaltung
|
08/2003 – 11/2010 |
METRO AG, Düsseldorf Bereichsleiterin Corporate Executive Development |
12/2010 – 12/2014 |
ESPRIT, Ratingen Senior Vice President – Head of Global Human Resources Geschäftsführerin Personal Esprit Europe GmbH
|
02/2015 – 12/2015 |
R+V Versicherung AG, Wiesbaden Generalbevollmächtigte |
Seit 01/2016 |
R+V Versicherung AG, Wiesbaden Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG Mitglied des Vorstands der R+V Allgemeine Versicherung AG Mitglied des Vorstands der R+V Lebensversicherung AG – Ressort Personal und Konzerndienstleistungen –
|
Weitere Tätigkeiten
Vorsitzende des Vorstands des Wuppertaler Kreis e.V. – Bundesverband der Arbeitgeber für betriebliche Weiterbildung Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der R+V Betriebskrankenkasse, Wiesbaden Mitglied des Vorstands im Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. Mitglied der Tarifkommission für den Innendienst im Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG, Hamburg * KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG, Hamburg * R+V Pensionskasse AG, Wiesbaden *
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt
* Mandat, das ein gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen
innehat (Konzernmandat).
5.8 Joachim Rukwied
Diplom-Ingenieur (FH) Selbständiger Landwirt und Weingärtner in Eberstadt sowie Präsident des Deutschen Bauernverbands e.V.
Persönliche Daten
Geburtsjahr |
1961 |
Geburtsort |
Heilbronn |
Wohnort |
Eberstadt |
Ausbildung
1982 – 1984 |
Ausbildung zum Landwirt |
1984 – 1987 |
Studium der Landwirtschaft |
Beruflicher Werdegang
07/1987 |
Mitunternehmer im Betrieb Dieter Rukwied GbR |
07/1994 |
Alleinunternehmer |
04/2004 |
Gründung der Agro-Jagst GbR, Schloss Meßbach |
Weitere Tätigkeiten
Vorsitzender des Verbands Baden-Württembergischer Zuckerrübenanbauer e.V. Mitglied des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. Mitglied des Vorstands der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG Präsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg e.V. Mitglied des Rundfunkrates des Südwestrundfunkes (SWR) Präsident des Deutschen Bauernverbandes e.V. Mitglied des Präsidiums des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. Vorsitzender der Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft – heute: Forum Moderne Landwirtschaft e.V.
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
BAYWA AG, München R+V Versicherung AG, Wiesbaden
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Buchstelle Landesbauernverband Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart (Vorsitzender) Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main LAND-DATA GmbH, Visselhövede (Vorsitzender) Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main (Vorsitzender) LBV-Unternehmensberatungsdienste GmbH, Stuttgart (Vorsitzender) Messe Berlin GmbH, Berlin
5.9 Clemens Schaaf
Dipl.-Ing. agr. (Univ.) Selbständiger Landwirt in Landsberg/Sietzsch und Vorsitzender des Verbands Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e. V.
Persönliche Daten
Geburtsjahr |
1963 |
Geburtsort |
Halle (Saale) |
Wohnort |
Landsberg (Saalekreis) |
Ausbildung
1982 – 1984 |
Wehrdienst |
1984 – 1989 |
Studium der Agrarwissenschaften an der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale), Fachrichtung Pflanzenproduktion Abschluss als Diplom-Agraringenieur (Univ.)
|
Beruflicher Werdegang
1989 – 1990 |
Mitglied der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft Queis |
Seit 1990 |
Wiedereinrichtung und Leitung des elterlichen Landwirtschaftsbetriebs in Sietzsch |
Weitere Tätigkeiten
Vorsitzender des Verbands Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e. V. Mitglied des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. Mitglied des Vorstands der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft e. G. Stadtrat in Landsberg (Saalekreis)
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine
5.10 Dr. Stefan Streng
Diplom Agraringenieur Univ. Selbständiger Landwirt und Geschäftsführer der Saatzucht Streng-Engelen GmbH & Co. KG in Uffenheim
Persönliche Daten
Geburtsjahr |
1968 |
Geburtsort |
Würzburg |
Wohnort |
Uffenheim |
Ausbildung
1988/89 |
Wehrdienst |
1989 – 1995 |
Studium der Agrarwissenschaften mit Schwerpunkt Pflanzenproduktion an der TU München-Weihenstephan, Abschluss als Diplom Agraringenieur
Univ.
|
07/2021 – 11/2021 |
School of Governance, Risk & Compliance, Steinbeis-Hochschule Berlin, Certificate of Advanced Studies (CAS), Zertifizierter
Aufsichtsrat
|
Beruflicher Werdegang
05/1996 – 04/1997 |
Wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Resistenzgenetik der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen
in Grünbach
|
07/1996 – 12/1996 |
Wissenschaftsstipendium am John Innes Centre in Norwich/Großbritannien |
05/1997 – 06/1999 |
Wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben |
Dissertation (10/1999): |
„Strategien zur Markersättigung im Bereich des rym4 Resistenzlocus bei der Gerste“ |
09/1999 |
Eintritt in das Familienunternehmen Saatzucht Streng-Engelen GmbH & Co. KG als Pflanzenzüchter |
07/2002 |
Übernahme des elterlichen landwirtschaftlichen Betriebes in Aspachhof, Uffenheim |
Seit 07/2007 |
Geschäftsführender Kommanditist der Saatzucht Streng-Engelen GmbH & Co. KG, Aspachhof, Uffenheim |
Weitere Tätigkeiten
Vorsitzender des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. Vorsitzender der IG Pflanzenzucht GmbH, München Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter e. V. Vize-Präsident im Forum Moderne Landwirtschaft e. V.
Mandate in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (Vorsitzender)
2. |
Anlage zu Tagesordnungspunkt 7:
Vergütungsbericht einschließlich Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021/22
|
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 gibt detailliert und individualisiert Auskunft über die im Berichtsjahr
den aktiven und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Südzucker AG und deren Tochtergesellschaften
im Geschäftsjahr 2021/22 gewährte oder geschuldete Vergütung sowie geldwerten Nebenleistungen und Versorgungszusagen.
Der Bericht entspricht den Anforderungen von § 162 AktG und enthält zudem eine Darstellung der für das Geschäftsjahr 2021/22
zugesagten Vergütung auf individualisierter Basis.
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Geltende Vergütungssysteme
Derzeit bestehen in der Südzucker-Gruppe drei Vergütungssysteme, die für die Mitglieder des Vorstands der Südzucker AG relevant
sind.
Für die Vorstandsmitglieder Dr. Niels Pörksen, Dr. Thomas Kirchberg und Thomas Kölbl, die vor dem 1. März 2021 in den Vorstand eingetreten sind und nicht für das neue Vergütungssystem optiert haben, ist das
bisher für sie einschlägige Vergütungssystem der Südzucker AG unverändert anwendbar.
Für Ingrid-Helen Arnold (Vorstandsmitglied seit 1. Mai 2021) ist das Vergütungssystem relevant, das der Aufsichtsrat der Südzucker AG am 19. Mai 2021 beschlossen hat und das der ordentlichen
Hauptversammlung der Südzucker AG am 15. Juli 2021 unter Top 6 zur Abstimmung vorgelegt und mit einer Mehrheit von 98,95 %
gebilligt wurde.
Mit der Tochtergesellschaft AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/Österreich, besteht eine Vorstandsverschränkung: Markus Mühleisen, Wien/Österreich, Vorsitzender des Vorstands (CEO) der AGRANA Beteiligungs-AG, ist zugleich Mitglied des Vorstands der Südzucker AG seit 1. Juni 2021 und Ingrid-Helen Arnold, Walldorf, Chief Digital Officer (CDO) der Südzucker AG, ist zugleich Mitglied des Vorstands der
AGRANA Beteiligungs-AG seit 1. Juni 2021. Markus Mühleisen erhält seine Vorstandsvergütung von der AGRANA Beteiligungs-AG,
Wien/Österreich und Ingrid-Helen Arnold von der Südzucker AG.
Demgemäß ist für das Vorstandsmitglied Markus Mühleisen (seit 1. Juni 2021) bzw. war für das ehemalige Vorstandsmitglied Johann Marihart (bis 31. Mai 2021) – seinerzeit Vorstandsvorsitzender der AGRANA Beteiligungs-AG – das Vergütungssystem der AGRANA Beteiligungs-AG einschlägig.
Das Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-AG am 3. Juli 2020 beschlossen und gilt bis zur
Hauptversammlung im Jahr 2024, sofern der Aufsichtsrat nicht zu einem früheren Zeitpunkt die Überarbeitung oder Änderung des
Vergütungssystems vorschlägt.
Bisheriges Vorstandsvergütungssystem der Südzucker AG
Für die laufende Bestellungsperiode von Vorstandsmitgliedern, die vor dem 1. März 2021 in den Vorstand eingetreten sind, bleibt
das bisher für diese Vorstandsmitglieder angewandte Vergütungssystem bis zum Ablauf der jeweiligen Bestellung anwendbar, es
sei denn, sie hätten für das neue Vorstandsvergütungssystem optiert.
Der Wechsel in das neue Vergütungssystem ist obligatorisch, wenn die Dienstverträge der amtierenden Vorstandsmitglieder verlängert
werden.
Das bisherige Vergütungssystem des Vorstands der Südzucker AG beinhaltet ein festes Jahresgehalt, eine variable Vergütung,
eine betriebliche Altersversorgung sowie Sachbezüge.
Aktienbasierte Vergütungsbestandteile und vergleichbare langfristige Vergütungskomponenten sind nicht vorgesehen. Die Vergütung
des Vorstands wird durch das Plenum des Aufsichtsrats – nach Vorbereitung durch das Präsidium – festgelegt und in regelmäßigen
Abständen überprüft. Die Vergütungsstruktur ist bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung
auszurichten; variable Vergütungsbestandteile sollen eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Der Mehrjährigkeit wird im
bisherigen Vergütungssystem der Südzucker AG dadurch Rechnung getragen, dass die variable Vergütung auf der durchschnittlichen
Dividende der vergangenen drei Geschäftsjahre basiert; diese Regelung ist für Dr. Thomas Kirchberg und Thomas Kölbl anwendbar
und wird in der Darstellung der gewährten oder geschuldeten Vergütung als mehrjährige variable Vergütung angegeben. Für die
variable Vergütung von Dr. Niels Pörksen wird die Dividende des vergangenen Geschäftsjahres zugrunde gelegt; diese wird in
der Darstellung der gewährten oder geschuldeten Vergütung als einjährige variable Vergütung ausgewiesen.
Vergütungselemente im Detail
Festgehalt
Die Vorstandsmitglieder erhalten ein jährliches Festgehalt in Form einer Barvergütung, die sich nach dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
des Vorstandsmitglieds bemisst und in zwölf gleichen Raten ausgezahlt wird.
Variable Vergütung
Die variable Vergütung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Niels Pörksen (CEO) basiert auf der für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschlossenen Dividende je Aktie der Südzucker AG. Für je 0,01
€/Aktie ausgeschüttete Dividende beträgt der Bonus 12.565 €.
Für Dr. Thomas Kirchberg (COO) und Thomas Kölbl (CFO) bemisst sich die jährliche variable Vergütung an der durchschnittlichen Dividende je Aktie der Südzucker AG für die
letzten drei Geschäftsjahre. Für je 0,01 €/Aktie ausgeschüttete Dividende beträgt der Bonus 11.725 €.
Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen
Jedes Vorstandsmitglied erhält ferner die folgenden Sachbezüge und Nebenleistungen:
• |
Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch privat genutzt werden darf
|
• |
Reisegepäckversicherung
|
• |
D&O-Versicherung mit Selbstbehalt nach § 93 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz
|
• |
Unfallversicherung
|
• |
Teilnahme an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen.
|
Betriebliche Altersversorgung
Für Dr. Niels Pörksen besteht eine beitragsorientierte Pensionszusage. Die betriebliche Altersversorgung von Dr. Thomas Kirchberg
und Thomas Kölbl besteht in einer leistungsorientierten Zusage; die Pensionshöhe errechnet sich aus einem Prozentsatz der
vertraglich festgelegten Bemessungsgrundlage.
Mandatsbezüge
Soweit Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen, steht die Vergütung für diese Tätigkeit ab dem
Geschäftsjahr 2021/22 der Gesellschaft zu. Die Dr. Niels Pörksen, Dr. Thomas Kirchberg und Thomas Kölbl zugeflossenen Beträge
betreffen ihre Tätigkeit im vorherigen Geschäftsjahr 2020/21 und sind aus der Tabelle auf Seite 28 dieser Einladung ersichtlich.
Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats
Für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit von Dr. Niels Pörksen bestehen keine Leistungszusagen.
Die Vorstandsmitglieder Dr. Thomas Kirchberg und Thomas Kölbl können bei Ausscheiden vor Vollendung des 65. Lebensjahres ein
auf 24 Monate, längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, befristetes Übergangsgeld in Form einer Fortzahlung der
monatlichen Festbezüge beanspruchen, es sei denn, sie hätten ihr Ausscheiden zu vertreten oder eine Wiederbestellung abgelehnt.
Neues Vorstandsvergütungssystem der Südzucker AG
Zielsetzung des Vorstandsvergütungssystems und Strategiebezug
Das neue Vergütungssystem für den Vorstand der Südzucker AG zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihren Aufgaben
und Leistungen angemessen zu vergüten. Gleichzeitig soll es deutliche Anreize für eine nachhaltige Unternehmensführung und
eine nachhaltige Unternehmenswertsteigerung setzen. Die neue Vorstandsvergütung hat fünf Bestandteile: eine feste leistungsunabhängige,
monatlich zahlbare Grundvergütung, eine einjährige, leistungsbezogene variable Vergütung und eine mehrjährige leistungsbezogene
variable Vergütung, die durch Übertragung von Aktien der Südzucker AG geleistet wird; zusätzlich werden eine beitragsbasierte
Altersversorgung und die üblichen geldwerten Nebenleistungen gewährt.
Die Ziele und betriebswirtschaftlichen Zielwerte für die einjährige und die mehrjährige variable Vergütung werden aus der
Unternehmensplanung des Konzerns der Südzucker AG abgeleitet. Die strategischen Ziele orientieren sich an Nachhaltigkeitsaspekten,
was Anreize für eine auf die langfristige Entwicklung angelegte Unternehmensführung und nachhaltiges Engagement setzt. Hervorgehoben
wird der Aspekt der Nachhaltigkeit ferner dadurch, dass die mehrjährige variable Vergütung mehr als die Hälfte der variablen
Vergütungsbestandteile ausmacht; der langfristig angelegten variablen Vergütung wird dadurch ein höherer Stellenwert als der
kurzfristig angelegten beigemessen, was die Vorstände ebenfalls verpflichtet, sich für eine nachhaltige Unternehmensführung
einzusetzen. Die Einführung von Malus- und Claw-Back-Regelungen stärken die Position des Aufsichtsrates im Falle grober Pflichtverletzungen
durch die Mitglieder des Vorstands.
Festlegung der konkreten Maximalvergütung
Der Aufsichtsrat legt im Einklang mit dem Vergütungssystem für jedes jeweils bevorstehende Geschäftsjahr die Höhe der Ziel-
und Maximalvergütungen für die Vorstandsmitglieder fest (§ 87a Abs. 1 Nr. 1 Aktiengesetz). Unter der Zielvergütung ist der
Betrag zu verstehen, der neben dem Festgehalt als variabler Vergütungsbestandteil ausbezahlt (oder im Fall der mehrjährigen
variablen Vergütung: durch Übertragung von Aktien geleistet) wird, wenn die gesetzten Ziele vom Vorstand zu 100% erreicht
werden. Die Maximalvergütung beschreibt dagegen die Summe aller Vergütungsbestandteile einschließlich sonstiger geldwerter
Nebenleistungen und des Vorsorgeaufwands („Maximalvergütung“); sie wird vom Aufsichtsrat als Höchstbetrag, der für jedes Geschäftsjahr
ausgezahlt werden kann, festgelegt.
Die Leitlinie für die Festlegung der Maximalvergütung ist, dass die Vorstandsmitglieder mit Blick auf ihre Aufgaben und Leistungen
sowie die Lage der Gesellschaft angemessen vergütet werden und die Vergütung die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe
übersteigt. Bei der Festsetzung der Vergütungshöhe achtet der Aufsichtsrat ferner darauf, dass der Anteil der langfristigen
variablen Vergütungsbestandteile den der kurzfristigen Vergütungsbestandteile überwiegt, damit die Vergütungsstruktur langfristige
Anreize für den Vorstand setzt und so die nachhaltige Geschäftsstrategie und Entwicklung der Südzucker AG fördert.
Hinsichtlich der Höhe der Ziel- und der Maximalvergütung ist der Aufsichtsrat gehalten, die Funktion und den Verantwortungsbereich
eines jeden Vorstandsmitglieds angemessen zu berücksichtigen. Nach pflichtgemäßem Ermessen darf der Aufsichtsrat daher funktionsspezifische
Differenzierungen vornehmen, bei denen Parameter wie Aufgaben- und Geschäftsbereich, Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds
und Marktüblichkeit zu berücksichtigen sind. Dabei achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die variablen Vergütungsbestandteile
rund die Hälfte der Gesamtvergütung, also der Summe aus Festgehalt, variabler Vergütung und sonstigen geldwerten Nebenleistungen,
ausmachen und die langfristig angelegte variable Vergütung höher gewichtet wird als die kurzfristig angelegte variable Vergütung.
Die Festlegung und Anpassung der Maximalvergütungen erfolgen auf Grundlage des oben beschriebenen Vergleichs im Markt (horizontaler
Vergleich) und des Vergleichs zur Vergütungsentwicklung im oberen Führungskreis sowie in der übrigen Belegschaft der Gesellschaft
(vertikaler Vergleich).
Nach den durchgeführten Vergleichen hat der Aufsichtsrat die Maximalvergütung bis auf Weiteres wie folgt festgelegt: für den
CEO (Vorsitzender des Vorstands) beträgt die Maximalvergütung 1.822.220,00 €, für die übrigen Vorstandsmitglieder beträgt
die Maximalvergütung 1.445.000,00 €. Die Maximalvergütungen beziehen sich jeweils auf die Summe aller Zahlungen und sonstigen
geldwerten Leistungen für die in einem Geschäftsjahr zugesagten Vergütungen.
Vergütungselemente im Detail
Die Vorstandsvergütung sieht grundsätzlich feste erfolgsunabhängige und variable erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile vor.
Die erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen das Festgehalt, die sonstigen Nebenleistungen und die Versorgungszusage.
Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile bestehen aus einer einjährigen variablen Vergütung und einer mehrjährigen
variablen Vergütung.
Um die nachhaltige und langfristig angelegte Geschäftsstrategie und Entwicklung der Südzucker AG zu fördern und entsprechende
Anreize für die Vorstandsmitglieder zu setzen, macht das Festgehalt lediglich rund 40 % der Direktbezüge (variable Zielvergütung
inklusive Festgehalt), die einjährige variable Zielvergütung 25 % und die mehrjährige variable Zielvergütung 35 % der Direktbezüge
aus.
Die variablen Vergütungselemente sollen gleichzeitig Chance wie notwendige Korrektur der Gesamtvergütung des Vorstands sein,
wenn Ziele nicht erreicht werden. Werden die gesetzten Ziele nicht zu einem bestimmten, vom Aufsichtsrat festgelegten Mindestgrad
erreicht, entfällt die jeweilige variable Vergütung. Hat das Vorstandsmitglied wissentlich seine Pflichten verletzt, kann
die variable Vergütung vom Aufsichtsrat bis auf null herabgesetzt (Malus) oder auch zurückgefordert werden (Claw-back). Werden
die Ziele deutlich übertroffen, sind die Brutto-Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung auf 130 % und der Brutto-Wert
der langfristigen variablen Vergütung auf 150 % der jeweils vom Aufsichtsrat festgelegten Zielvergütung, welche eine Zielerreichung
von 100 % unterstellt, begrenzt. Im Geschäftsjahr 2021/22 sind keine Umstände eingetreten, die eine Anwendung der Malus- und
Clawback-Regelung erforderlich gemacht hätten.
Festgehalt
Die Vorstandsmitglieder erhalten ein jährliches Festgehalt in Form einer Barvergütung, die sich nach dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
des Vorstandsmitglieds bemisst und in zwölf gleichen Raten ausgezahlt wird.
Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen
Jedes Vorstandsmitglied erhält ferner die folgenden Sachbezüge und Nebenleistungen:
• |
Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch privat genutzt werden darf
|
• |
Reisegepäckversicherung
|
• |
D&O-Versicherung mit Selbstbehalt nach § 93 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz
|
• |
Unfallversicherung
|
• |
Teilnahme an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen.
|
Im Rahmen der Maximalvergütung können dem Vorstandsmitglied übliche Zuschüsse zu Sozialversicherungsprämien und steuerbegünstigten
Versicherungsprodukten gewährt werden.
Einjährige variable Vergütung
Die erfolgsabhängige einjährige variable Vergütung (EVV) ergibt sich aus der Erreichung eines betriebswirtschaftlichen Zielwerts,
hier eines vom Aufsichtsrat für den Konzern als Ziel festgelegten EBITDA, und der Erreichung strategischer Ziele. Diese beiden
Zielerreichungswerte werden mit der vom Aufsichtsrat zu Beginn eines Geschäftsjahres für jedes Vorstandsmitglied festgelegten
Zielvergütung (EVV-Zielvergütung) multipliziert. Das Ergebnis dieser Multiplikation ist der Auszahlungsbetrag der EVV.
Die Zielwerte für das EBITDA und die strategischen Ziele werden vom Aufsichtsrat vor dem Beginn eines jeden Geschäftsjahres
auf Vorschlag des Präsidiums des Aufsichtsrats mit dem Gesamtvorstand besprochen, vom Aufsichtsrat nach billigem Ermessen
festgelegt und dem Vorstandsmitglied in Form einer Zielmitteilung übermittelt.
EBITDA als betriebswirtschaftlicher Zielwert
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand für das in diesem Geschäftsjahr
zu erreichende Konzern-EBITDA einen Zielwert, einen Mindestwert und einen Maximalwert fest.
Der Zielwert für das EBITDA reflektiert eine 100 %ige Zielerreichung. Die Bandbreite von einem Mindestwert von 50 % bis zu
einem Maximalwert von 130 % des EBITDA-Zielwerts bestimmt die Unter- und Obergrenze der Auszahlung der EVV.
Wird der Mindestwert für das EBITDA nicht erreicht, entfällt die EVV auch bei Erreichung der strategischen Ziele. In der Bandbreite
zwischen Mindest- und Zielwert sowie zwischen Ziel- und Maximalwert wird die Auszahlung linear ermittelt.
Maßgeblich für die Bestimmung des tatsächlich erreichten EBITDA ist jeweils der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss
der Südzucker AG. Nachträgliche Änderungen des Konzernabschlusses, die auf steuerlichen Außenprüfungen oder auf sonstigen
Gründen beruhen, bleiben auf bereits getroffene Feststellungen ohne Einfluss.
Strategische Ziele
Die strategischen Ziele umfassen – neben dem Beitrag zum strategischen Wachstum (z.B. Identifikation neuer Geschäftsfelder)
– insbesondere auch die Beiträge zu Umweltzielen (z.B. Maßnahmen zum Rückgang der CO2-Emissionen) und zur Personalstrategie
(z.B. Diversität und Führungskultur). Nach Ablauf des Geschäftsjahres stellt der Aufsichtsrat nach Anhörung des Vorstands
den Grad der Zielerreichung fest. Anders als beim EBITDA werden die Zielerreichungsgrade für die strategischen Ziele nicht
in Prozent umgerechnet, sondern in einen Multiplikator (Modifier) umgewandelt. Dieser liegt zwischen 0,8 und 1,2; die Zahl 1,0 reflektiert die 100 %ige Zielerreichung.
Maximale EVV
Der maximal in die Berechnung einzustellende Faktor für das EBITDA beträgt 130 %. Maximal als EVV ausbezahlt werden können
daher 130 % der EVV-Zielvergütung multipliziert mit dem maximalen Zielerreichungsgrad der strategischen Ziele (1,2), d.h.
156 % der EVV-Zielvergütung (130 % x 1,2 = 156%).
Mehrjährige variable Vergütung
Zusätzlich zum Festgehalt und zur EVV erhalten die Vorstandsmitglieder eine mehrjährige variable Vergütung (MVV).
Leistungsbezogenes Aktienprogramm
Die MVV besteht aus einer Beteiligung an einem vom Aufsichtsrat aufgelegten leistungsbezogenen Aktienprogramm (Performance
Share Plan) in Form eines Aktienpakets, das die Gesellschaft zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres (bei unterjähriger Bestellung
zu Beginn des Anstellungsverhältnisses) für jedes Vorstandsmitglied erwirbt und das über einen Zeitraum von jeweils drei Jahren
(Vesting Period) bis zur Feststellung der Zielerreichung in einem Depot der Gesellschaft verwahrt wird. Nach Ablauf der Vesting Period wird
vom Aufsichtsrat ermittelt, inwieweit der von ihm festgelegte betriebswirtschaftliche Zielwert erreicht wurde. Von der Zielerreichung
ist abhängig, wie viele Aktien dem Vorstandsmitglied final zugeteilt werden. Wird der festgelegte Mindestwert der Zielerreichung
nicht erreicht, entfällt die MVV.
Anfänglich zuzuteilendes Aktienpaket (Initial Grant)
Die Anzahl der zu Beginn der jeweiligen Vesting Period dem Vorstandsmitglied zuzuteilenden Aktien (Initial Grant) bemisst
sich nach der vom Aufsichtsrat für das jeweilige Vorstandsmitglied festgelegten Zielvergütung für die MVV (MVV-Zielvergütung), dividiert durch den durchschnittlichen Aktienkurs der letzten 3 Monate vor dem Ende des der Zuteilung vorausgehenden Geschäftsjahres.
Bei der Zuteilung des Initial Grant wird unterstellt, dass die Zielwerte vollständig erreicht werden (100 % Zielerreichung).
Die Anzahl der Aktien wird auf volle Stücke aufgerundet.
Die Aktien aus dem Initial Grant werden von der Südzucker AG über die Börse erworben und in einem von der Gesellschaft eröffneten
Aktiendepot für den Zeitraum der jeweils laufenden Vesting Period verwahrt, bis die finale Anzahl der dem Vorstandsmitglied
zuzuteilenden Aktien ermittelt wurde. Das Vorstandsmitglied kann folglich über den jeweiligen Initial Grant vor Ablauf der
jeweiligen Vesting Period und der Feststellung der endgültigen Zuteilung (Final Grant) nicht verfügen. Die Dividenden, die
während der jeweiligen Vesting Period auf den Final Grant entfallen, werden am Ende der Vesting Period
addiert und dem Final Grant in Form von weiteren Aktien – wie nachstehend erläutert – zugeschlagen.
Tatsächlich zuzuteilendes Aktienpaket (Final Grant), ROCE
Die Anzahl der dem Vorstandsmitglied nach Ablauf der Vesting Period zustehenden Aktien (Final Grant) hängt davon ab, inwieweit
der vom Aufsichtsrat für den Konzern der Südzucker AG festgelegte betriebswirtschaftliche Zielwert für den Return on Capital
Employed (ROCE) tatsächlich erreicht wurde. Der Zielwert für den ROCE im Konzern der Südzucker AG wird vom Aufsichtsrat jeweils
zu Beginn der Vesting Period mit einem Mindest-, einem Maximal- und einem Hundert-Prozent-Wert festgelegt. Die Festlegungen
beziehen sich auf den Durchschnittswert der drei Jahre der jeweiligen Vesting Period.
Der Final Grant setzt sich zusammen aus denjenigen Aktien, die entsprechend der ROCE-Zielerreichung vom Vorstandsmitglied
erdient wurden, und denjenigen Aktien, die wertmäßig den Dividendenzahlungen entsprechen, die während der Vesting Period auf
die erdienten Aktien entfallen. Um die Dividenden in die Berechnung des Final Grant einfließen zu lassen, werden die Dividenden
in Aktien umgerechnet. Dieser Umrechnung wird derselbe Aktienkurs zugrunde gelegt, der für die Berechnung des Final Grant
anhand der ROCE-Zielerreichung herangezogen wird, d.h. der ex-Dividende-Kurs am ersten Börsenhandelstag, der der Hauptversammlung
folgt, in der der Konzernabschluss für das letzte Geschäftsjahr der jeweiligen Vesting Period vorgelegt wird.
Für die Berechnung des Final Grant wird der Initial Grant mit der tatsächlichen prozentualen Zielerreichung für den ROCE nach
Maßgabe der nachstehenden Erläuterungen multipliziert.
Je nach Zielerreichung wird die Anzahl der Aktien nach dem Ende der Vesting Period erhöht oder verringert. Ist der Initial
Grant zu erhöhen, kauft die Südzucker AG weitere Aktien zur Auskehrung an das jeweilige Vorstandsmitglied an; ist der Initial
Grant zu verringern, kann die Südzucker AG über die verbleibenden Aktien frei verfügen. Der nach vorstehendem Mechanismus
ermittelte Final Grant (einschließlich der Aktien, die dem Dividendenwert entsprechen) wird dem Vorstandsmitglied sodann auf
einem persönlichen Depot zur freien Verfügung übertragen; die Anzahl der zu übertragenden Aktien ist auf 150 % der Anzahl
der Aktien, die dem Vorstandsmitglied als Initial Grant zugeteilt werden, zuzüglich der Aktien, die dem Dividendenwert entsprechen,
begrenzt. Für die Berechnung des Final Grant wird der Zielerreichungswert für den ROCE nur dann herangezogen, wenn er den
jeweiligen Mindestwert erreicht. Bei einer Unterschreitung des Mindestwerts verfällt der Initial Grant.
Der für den Brutto-Wert des Final Grant maßgebliche Aktienkurs ist der ex-Dividende-Kurs am ersten Börsenhandelstag, der der
Hauptversammlung folgt, in der der Konzernabschluss für das letzte Geschäftsjahr der jeweiligen Vesting Period vorgelegt wird.
Überschreitet der Wert des Final Grant auf Grundlage dieses Aktienkurses die Höchstgrenze von 150 % der MVV-Zielvergütung,
ist die Anzahl der Aktien, die als Final Grant gewährt wird, entsprechend zu reduzieren.
Der tatsächlich erreichte ROCE kann bei bestimmten, vom Aufsichtsrat gebilligten Sondermaßnahmen (etwa Investitionen in neue
Geschäftsfelder oder Akquisitionen) um deren Auswirkungen auf das operative Ergebnis und das eingesetzte Kapital (Capital Employed) bereinigt werden, wenn und soweit diese Sondermaßnahmen nicht bei der Festlegung des Zielwerts für den ROCE berücksichtigt
wurden. Auf Vorschlag des Vorstands legt der Aufsichtsrat in diesem Fall zugleich mit dem Beschluss über die Sondermaßnahme
fest, ob und inwiefern Auswirkungen, die die Sondermaßnahme auf den ROCE hat, bei der Ermittlung des im jeweiligen Zeitraum
erwirtschafteten ROCE unberücksichtigt bleiben.
Eintritt des Vorstandsmitglieds im Laufe eines Geschäftsjahres
Beim Eintritt eines Vorstandsmitglieds im Laufe eines Geschäftsjahres werden die einjährige und die mehrjährige variable Vergütung
zeitanteilig (pro rata temporis) gewährt.
Altersversorgung
Als Regelaltersversorgung ist ein beitragsorientiertes Altersversorgungssystem vorgesehen. Die Gesellschaft wird für jedes
Vorstandsmitglied bei einer Versicherungsgesellschaft, bei einem Pensionsfonds oder über eine Unterstützungskasse eine Versicherung
beziehungsweise einen Versorgungsvertrag mit einem unwiderruflichen Bezugsrecht zugunsten des Vorstandsmitglieds bzw. seiner
Hinterbliebenen abschließen. Hierfür wird die Gesellschaft einen jährlichen Beitrag bis zur Höhe von maximal 150.000,00 €
für den CEO und einen jährlichen Betrag bis zur Höhe von maximal 100.000,00 € für sonstige Vorstandsmitglieder an die Versicherung,
den Pensionsfonds oder die Unterstützungskassen leisten (beitragsorientierte Zusage). Etwaige hierauf entfallende Steuern
und Sozialversicherungsbeiträge trägt das Vorstandsmitglied.
Bei Vorstandsmitgliedern, die am 1. März 2021 bereits bestellt waren, können die bisherigen Vereinbarungen über Versorgungszusagen
auch dann unverändert fortgeführt werden, wenn ihr Anstellungsverhältnis im Übrigen dem neuen Vergütungssystem unterworfen
wird oder zu unterwerfen ist. Die betroffenen Vorstandsmitglieder dürfen dadurch weder besser noch schlechter gestellt werden.
Mandatsbezüge
Soweit Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen, steht die Vergütung hieraus der Gesellschaft zu.
Die anderslautende Regelung im bisherigen Vergütungssystem der Südzucker AG wurde entsprechend angepasst; im laufenden Geschäftsjahr
kommt es durch die Abrechnung des Vorjahres jedoch noch zu entsprechenden Zahlungen an die Vorstandsmitglieder im Rahmen des
bisherigen Vergütungssystems. Externe Mandate sollen für jedes Vorstandsmitglied auf zwei Mandate begrenzt bleiben und können
nur nach vorheriger Zustimmung durch den Aufsichtsrat übernommen werden.
Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats
Das neue Vorstandsvergütungssystem der Südzucker AG sieht keine besonderen Leistungen an das jeweilige Vorstandsmitglied für
den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung seiner Tätigkeit vor.
Die einjährige variable Vergütung und die mehrjährige variable Vergütung werden dem betreffenden Vorstandsmitglied zusammen
mit dem Festgehalt bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt, soweit die variablen Vergütungsbestandteile
bis dahin erdient wurden.
Bei Ausscheiden des Vorstandsmitglieds vor Ablauf des jeweiligen Bemessungszeitraums für die einjährige variable Vergütung
und die mehrjährige variable Vergütung werden die einjährige variable Vergütung und die mehrjährige variable Vergütung unter
Berücksichtigung der beim Ablauf des jeweiligen Bemessungszeitraums tatsächlich erreichten Ergebnisse zeitanteilig (pro rata
temporis) gewährt.
Im Fall vorzeitigen Ausscheidens erhält das Vorstandsmitglied eine Zahlung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit
vereinbarten Direktbezüge (variable Vergütung inklusive Festgehalt), jedoch gedeckelt auf einen Betrag, der den Direktbezügen
für zwei volle Geschäftsjahre entspricht. Die variablen Vergütungsbestandteile werden erst zu dem Zeitpunkt und in der Höhe
erbracht, zu dem und in der sie gewährt worden wären, wenn das Dienstverhältnis fortbestanden hätte.
Die vorstehend beschriebenen Leistungen werden nicht erbracht, wenn der Dienstvertrag wirksam aus wichtigem Grund gekündigt
wird oder der Dienstvertrag lediglich infolge des Ablaufs seiner Befristung ausläuft und nicht verlängert wird.
Abweichungen vom Vorstandsvergütungssystem
Der Aufsichtsrat hat eine Abweichung gemäß § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG von den Ziffern 9.1 und 9.2 (Zusagen im Zusammenhang mit
der Beendigung der Vorstandstätigkeit) des von der Hauptversammlung am 15. Juli 2021 gebilligten Vorstandsvergütungssystems
beschlossen. Im Fall der Beendigung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds soll die MVV-Zielvergütung so behandelt werden,
als wäre der Vertrag bis zum letzten Tag der Vesting Perioden, die vor dem Ausscheiden bereits begonnen haben, durchgeführt
worden. Dies gilt nicht, wenn die Bestellung aus wichtigem Grund widerrufen wird, das Vorstandsamt ohne wichtigen Grund niedergelegt
wird oder wenn es zu keiner Einigung über die Fortsetzung des Dienstverhältnisses (und damit die Wiederbestellung) kommt,
obwohl die Gesellschaft angeboten hat, das Dienstverhältnis zu angemessenen Konditionen zu verlängern. Hierdurch soll – außer
in den vorgenannten Fällen – verhindert werden, dass die für ein Geschäftsjahr zugesagte MVV bei Auslaufen der Bestellung
vor Ende der Vesting Periode gekürzt wird. Hierbei werden die Zahlungen für Zeiträume nach dem Ausscheiden der Höhe nach auf
das Doppelte der für das Geschäftsjahr, in dem bzw. mit dessen Ablauf die Bestellung endet, zugesagten Direktbezüge (derzeit
2 Mio. €) gedeckelt.
Vorstandsvergütungssystem der AGRANA Beteiligungs-AG
Für das im Rahmen der Vorstandsverschränkung mit der AGRANA Beteiligungs-AG in den Vorstand der Südzucker AG entsandte Vorstandsmitglied
ist das Vergütungssystem der AGRANA Beteiligungs-AG maßgeblich. Die Mitglieder des Vorstands der AGRANA Beteiligungs-AG erhalten
feste Vergütungsbestandteile, die erfolgsunabhängig sind, und variable Vergütungsbestandteile.
Die festen Vergütungsbestandteile des Vorstands gliedern sich in eine fixe jährliche Vergütung, sonstige in den Vorstandsverträgen
vorgesehene Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge und Nebenleistungen, wie einen Dienstwagen, eine Unfallversicherung, eine
Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung. Zusätzlich gibt es eine D&O-Versicherung, für die die
Gesellschaft die Prämien übernimmt.
Die fixe jährliche Vergütung ist in vierzehn Teilbeträge unterteilt und wird am Ende eines jeden Monats ausbezahlt. Die fixe
Vergütung kann an die Inflationsentwicklung und andere sich ändernde Umstände angepasst werden.
Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung ist die Höhe der ausgeschütteten Dividende. Zur Sicherstellung der Miteinbeziehung
einer langfristigen Komponente wird der Durchschnitt der
letzten drei Jahre zur Berechnung des variablen Anteils herangezogen. Der relative Anteil der variablen Vergütung kann über
50% des jährlichen Vergütungspakets ausmachen.
Die Höhe des variablen Anteils wird mit Ablauf jenes Monats des Folgejahres berechnet, in dem der Jahresabschluss der Gesellschaft
festgestellt wurde. Die variable Vergütung wird entweder zur Gänze unmittelbar danach oder im Ausmaß eines Siebentels der
errechneten erfolgsabhängigen Vergütung jeweils im Dezember als Sonderzahlung abgerechnet und ausbezahlt. Der verbleibende
Restbetrag der erfolgsabhängigen Vergütung wird in monatlich gleich hohen Teilbeträgen als laufender Bezug ausbezahlt. Die
Zahlung wird in der Darstellung der gewährten oder geschuldeten Vergütung als mehrjährige variable Vergütung ausgewiesen.
Der Aufsichtsrat wird die Festlegung der Zielgröße jährlich überprüfen. Er behält sich die Möglichkeit vor, diese pro Vorstandsmitglied
vor dem Hintergrund der jeweiligen strategischen Anforderungen und unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung des
jeweiligen Vorstandsmitgliedes entsprechend der Geschäftsverteilung unterschiedlich anzupassen. Der Aufsichtsrat behält sich
ausdrücklich vor, von den vereinbarten Zielparametern in Situationen abzuweichen, die eine wesentliche nachteilige Veränderung
des Geschäftsganges, des operativen Betriebs, der Vermögenswerte oder der Geschäftsaussichten der Gesellschaft nach sich ziehen
oder nach sich ziehen können. Darüber hinaus sind sonstige in den Vorstandsverträgen vorgesehene variable Vergütungsbestandteile
zu beachten.
Aktienbasierte Vergütungsbestandteile sind für die Mitglieder des Vorstands der AGRANA Beteiligungs-AG nicht vorgesehen.
Die betriebliche Altersversorgung von Johann Marihart besteht in einer leistungsorientierten Zusage; die Pensionshöhe errechnet
sich aus einem Prozentsatz der vertraglich festgelegten Bemessungsgrundlage. Für Markus Mühleisen besteht eine beitragsorientierte
Pensionszusage.
Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2021/22
Für das Geschäftsjahr 2021/22 zugesagte Vergütung
Die nachfolgende Tabelle zeigt die für das Geschäftsjahr 2021/22 zugesagten Vergütungselemente für die einzelnen Mitglieder
des Vorstands der Südzucker.
Die für das Geschäftsjahr 2021/22 zugesagte Vergütung stellt die Festvergütung (ohne Versorgungsaufwand) und die variablen
Vergütungselemente abgeleitet aus den unterschiedlichen Vergütungssystemen vergleichbar dar. Ebenfalls aus Gründen der Vergleichbarkeit
wurde bei der Darstellung der Vergütung von Ingrid-Helen Arnold und von Markus Mühleisen nicht auf ihre Zugehörigkeit von
zehn bzw. neun Monaten im Geschäftsjahr 2021/22 im Vorstand der Südzucker AG abgestellt, sondern die durch den Aufsichtsrat
festgelegte Zielvergütung (100 %) für eine zwölfmonatige Mitgliedschaft im Vorstand angegeben. Die einjährige und mehrjährige
variable Vergütung der Vorstandsmitglieder im bisherigen Vorstandsvergütungssystem ist abhängig von der seitens der Hauptversammlung
am 14. Juli 2022 noch zu beschließenden Dividende. Bei der Vergütung des Vorstandsmitglieds im neuen System basiert die einjährige
variable Vergütung auf der tatsächlichen Zielerreichung und die mehrjährige variable Vergütung auf der aus heutiger Sicht
erwarteten Zielerreichung. Die im Geschäftsjahr 2021/22 zugeflossenen zeitanteiligen Festvergütungen sind im nachfolgenden
Abschnitt zur gewährten und geschuldeten Vergütung ausgewiesen.
Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021/22
In nachstehender Tabelle sind die jedem einzelnen Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2021/22 gewährte und geschuldete
Vergütung (Zuflüsse) sowie die vertraglichen Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2021/22 dargestellt. Nach den Regelungen des
§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG sind als gewährte (Zuflüsse) und geschuldete Vergütung die Beträge anzugeben, die im Berichtszeitraum
fällig wurden und dem einzelnen Vorstandsmitglied bereits zugeflossen sind oder trotz Fälligkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr
noch nicht erbracht wurden.
Die Angaben zum Zufluss und zu den vertraglichen Zuwendungen werden jeweils unterteilt in fixe und variable Vergütungsbestandteile.
Die fixen Vergütungskomponenten umfassen die erfolgsunabhängigen Festvergütungen, Nebenleistungen, beitragsbasierte Altersversorgung
und die Vergütung von Tochterunternehmen. Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten sind in einjährige und mehrjährige
unterteilt.
Die einjährige variable Vergütung für den Vorstandsvorsitzenden Dr. Niels Pörksen (CEO) basiert auf der für das Geschäftsjahr
2020/21 der Südzucker AG beschlossenen Dividende von 0,20 €/Aktie. Für je 0,01 €/Aktie ausgeschüttete Dividende beträgt der
Bonus 10.000 €.
Für Dr. Thomas Kirchberg (COO) und Thomas Kölbl (CFO) bemisst sich die mehrjährige variable Vergütung an der durchschnittlichen Dividende je Aktie der Südzucker AG für die
Geschäftsjahre 2018/19 (0,20 €), 2019/20 (0,20 €) und 2020/21 (0,20 €). Für je 0,01 €/Aktie ausgeschüttete Dividende (im Durchschnitt
der letzten drei Jahre: 0,20 €/Aktie) beträgt der Bonus 8.833 €.
Für Johann Marihart bemisst sich die variable Vergütung, die im Geschäftsjahr 2021/22 für das Geschäftsjahr 2020/21 ausgezahlt wurde, an der
Dividende je Aktie der AGRANA Beteiligungs-AG für die Geschäftsjahre 2018/19 (1,00 €), 2019/20 (0,77 €) und 2020/21 (0,85
€). Je 500.000 € ausgeschütteter Dividende ergibt sich auf Basis von 62,5 Mio. Aktien und absoluten Ausschüttungsbeträgen
für die Geschäftsjahre 2018/19 (62,5 Mio. €), 2019/20 (48,1 Mio. €) und 2020/21 (53,1 Mio. €) im Durchschnitt ein Bonus von
121 % des Jahresgrundgehalts von 700.000 € für das Geschäftsjahr 2020/21. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Vorstand
und dem Eintritt in den Ruhestand wurde Johann Marihart von der AGRANA Beteiligungs-AG eine Zahlung in Höhe von 2,7 Mio. €
gewährt, die u. a. Abfertigungs- und Urlaubsersatzleistungen umfasst und mit der auch die variable Vergütung abgegolten ist.
Daneben wurden (jeweils nach IFRS ermittelt) aufgrund einer Direktzusage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021/22 für Dr. Thomas Kirchberg (COO) eine Rückstellung von 8,9 Mio. € sowie ein Dienstzeitaufwand von 0,0 Mio. € und für Thomas Kölbl (CFO) eine Rückstellung von 9,5 Mio. € sowie ein Dienstzeitaufwand von 0,3 Mio. € erfasst.
Für die ehemaligen Vorstände und ihre Hinterbliebenen wurden im Rahmen der gewährten Altersversorgung Pensionszahlungen in
Höhe von 2,7 Mio. € gezahlt.
Angabe zu gewährten und zugesagten aktienbasierten Vergütungsbestandteilen
Wie oben dargestellt, sieht ausschließlich das von der Hauptversammlung 2021 gebilligte Vorstandsvergütungssystem, das derzeit
für Ingrid-Helen Arnold zur Anwendung kommt, einen aktienbasierten Vergütungsbestandteil vor.
Auf Basis einer MVV-Zielvergütung für Ingrid-Helen Arnold von 320.000 € für das Geschäftsjahr 2021/22, die über einen Zeitraum
von 36 Monaten ermittelt wird, ergibt sich für den anteiligen Zeitraum von 34 Monaten eine Zielvergütung von 302.222 €. Auf
Basis eines Durchschnittskurses der Südzucker-Aktie für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021 von 12,391
€/Aktie ergibt sich ein Zukauf von 24.391 Stück Südzucker-Aktien. Entsprechend hat die Südzucker AG im Laufe des Geschäftsjahrs
2021/22 eigene Aktien für die Vesting Periode Geschäftsjahr 2021/22 bis 2023/24 erworben.
Einhaltung der Vergütungsobergrenzen
Das für Ingrid-Helen Arnold (CDO) einschlägige neue Vergütungssystem sieht eine Vergütungsobergrenze von 1.445.000 € vor.
Diese gilt für die für das Geschäftsjahr 2021/22 zugesagten Vergütungselemente inklusive Nebenleistungen und Versorgungszusage.
Sollte die Vergütung für das Geschäftsjahr 2021/22 die genannte Höchstgrenze überschreiten, erfolgt eine entsprechende Kürzung
der variablen Bezüge.
Da die Höhe der zugesagten mehrjährigen variable Vergütungskomponente erst im dritten Jahr nach Abschluss des Berichtsjahres
feststeht, kann über die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021/22 erst im Rahmen des Vergütungsberichts
für das Geschäftsjahr 2024/25 abschließend berichtet werden.
Angaben zur Entwicklung der Vorstandsvergütung in Relation zur Vergütung der übrigen Belegschaft und zur Ertragsentwicklung
Die nachfolgende Übersicht stellt die Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung der
Vorstandsmitglieder in Relation zur Vergütung der übrigen Belegschaft in Deutschland und zur Ertragsentwicklung im Berichtsjahr
gegenüber dem Vorjahr dar. Die in der Tabelle enthaltenen Veränderungen der Vergütungen der Vorstandsmitglieder bilden die
im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung ab.
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat soll eine Vergütung erhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder
sowie zur Lage der Gesellschaft steht. Die Höhe der Vergütungen und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat werden vom Aufsichtsrat
regelmäßig überprüft. Maßgeblich sind dabei insbesondere die zeitliche Inanspruchnahme der Aufsichtsratsmitglieder, ihre Verantwortung
sowie die von anderen, vergleichbaren Gesellschaften gewährten Aufsichtsratsvergütungen. Aufgrund der besonderen Natur der
Aufsichtsratstätigkeit, die sich grundlegend von der Tätigkeit der Arbeitnehmer der Gesellschaft und des Konzerns unterscheidet,
kommt ein sogenannter vertikaler Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung nicht in Betracht. Dementsprechend ist auch die Festlegung
eines Kreises von Arbeitnehmern, die in einen solchen Vergleich einzubeziehen sind, nicht möglich.
Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung und Beratung der Geschäftsführung einen Beitrag zur Förderung
der Geschäftsstrategie und zur langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft. Durch die Angemessenheit der Aufsichtsratsvergütung ist sichergestellt, dass die Südzucker AG
auch weiterhin in der Lage ist, hervorragend qualifizierte Kandidatinnen oder Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
zu gewinnen. Dadurch trägt die Aufsichtsratsvergütung nachhaltig zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie zur langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft bei.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist abschließend in § 12 der Satzung der Südzucker AG geregelt; Neben- oder Zusatzvereinbarungen
bestehen nicht. Die Vergütungsregeln gelten gleichermaßen sowohl für Anteilseignervertreter als auch Arbeitnehmervertreter
im Aufsichtsrat.
Das unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juli 2021 zur Abstimmung
vorgelegt und mit einer Mehrheit von 93,80 % gebilligt.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit
zur Last fallenden Umsatzsteuer eine Grundvergütung. Diese Grundvergütung besteht aus einer festen, nach Ablauf des Geschäftsjahres
zahlbaren Vergütung von 60.000 € sowie einer variablen Vergütung von 500 € je angefangene 0,01 € ausgeschüttete Dividende
auf die Stammaktie, die 0,50 € übersteigt. Bei der Berechnung der Vergütung werden steuerlich begründete Sonderdividenden
nicht berücksichtigt.
Der Vorsitzende erhält das Dreifache und dessen Stellvertreter sowie sonstige Mitglieder des Präsidiums erhalten das Anderthalbfache
dieser Vergütung. Für jede Ausschussmitgliedschaft erhöht sich die Grundvergütung um 25 % bzw. für Ausschussvorsitzende um
50 %; dies setzt voraus, dass der jeweilige Ausschuss im Geschäftsjahr getagt hat und gilt nicht für die Mitgliedschaft im
Präsidium und im Vermittlungsausschuss.
Daneben erhalten Dr. Hans-Jörg Gebhard, Franz-Josef Möllenberg, Erwin Hameseder und Helmut Friedl Vergütungen für die Wahrnehmung
von Konzernmandaten.
Die Aufsichtsratsvergütung wird im Folgejahr ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2021/22 ist wie im Vorjahr keine variable Vergütung
angefallen.
Konzernvergütung des Aufsichtsrats (einschließlich Konzernmandaten)
Angaben zur Entwicklung der Aufsichtsratsvergütung in Relation zur Vergütung der übrigen Belegschaft und zur Ertragsentwicklung
Die nachfolgende Übersicht stellt die relative Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung
der im Berichtsjahr aktiven Aufsichtsratsmitglieder sowie der Vergütung der übrigen Belegschaft gegenüber dem Vorjahr dar.
Die in der Tabelle enthaltenen Veränderungen der Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder bilden entsprechend den Darstellungen
in der Tabelle die im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung ab. Dargestellt werden in der Tabelle auch die Änderungen
der Ertragsentwicklung im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr.
Mannheim, den 18. Mai 2022
VORSTAND AUFSICHTSRAT
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die Südzucker AG, Mannheim
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Südzucker AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022
daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit
§ 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift
und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir
haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Frankfurt am Main, den 18. Mai 2022
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Michael Burkhart
Wirtschaftsprüfer
|
Christina Pöpperl
Wirtschaftsprüferin
|
|
IV. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
|
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 204.183.292,00 € und ist in 204.183.292
Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit jeweils 204.183.292. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
hält die Gesellschaft 49.419 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
2. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
|
Das COVID-19-Gesetz eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen bis zum 31. August 2022 ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie hat der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die ordentliche Hauptversammlung
der Gesellschaft am 14. Juli 2022 wird daher als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können demzufolge
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie haben vielmehr die nachstehend aufgezeigten Möglichkeiten zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung über den als
„Aktionärsportal“ bezeichneten virtuellen Hauptversammlungsraum.
Das Aktionärsportal erreichen Sie unter
www.suedzucker.de/de/investor-relations/hauptversammlung
mit den Zugangsdaten, die Sie mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung erhalten haben.
Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie den weiteren Aktionärsrechten. Die in dieser Einladung genannten Zeitangaben
sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die
koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung führt insbesondere zu den folgenden Modifikationen
in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre:
a) Bild- und Tonübertragung im Internet
Die einleitenden Worte des Versammlungsleiters sowie der Bericht des Vorstands werden am Tag der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr (MESZ) ohne Zugangsbeschränkung für die interessierte Öffentlichkeit live im Internet auf unserer Internetseite unter
www.suedzucker.de/de/investor-relations/hauptversammlung
übertragen. Dieser Teil steht auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.
Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung
live im Internet verfolgen. Bitte benutzen Sie dazu im Aktionärsportal (dazu oben Ziffer 2) die Funktion „Livestream“.
Die Live-Übertragung der
Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz.
b) Ausübung des Stimmrechts
Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht nur durch elektronische Briefwahl oder
durch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts, zum Verfahren
für die Stimmabgabe und zur Änderung einer Stimmrechtsausübung finden Sie unter Ziffer 3. weitere Erläuterungen.
c) Fragerecht
Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben ein Fragerecht. Dieses kann nur im Wege der elektronischen
Kommunikation ausgeübt werden. Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sind berechtigt, bis zum 12. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), Fragen einzureichen. Bitte benutzen Sie dazu im Aktionärsportal (dazu oben Ziffer 2) die Funktion „Fragenaufnahme“. Weitere Erläuterungen zur Fragemöglichkeit finden Sie unter Ziffer 4.
d) Widerspruch gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung
Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht gemäß Buchstabe b) ausgeübt haben, können
während der Hauptversammlung, also längstens bis zum Schluss der Hauptversammlung, Widerspruch gegen eine oder mehrere Beschlussfassungen
der Hauptversammlung erheben. Dies ist ausschließlich über das Aktionärsportal (dazu oben Ziffer 2) möglich. Bitte benutzen
Sie dazu die Funktion „Widerspruch“.
e) Hinweis
Die Gesellschaft kann keine Gewähr übernehmen, dass die Übertragung im Internet technisch ungestört verläuft und bei jedem
teilnahmeberechtigten Aktionär ankommt. Wir empfehlen Ihnen daher, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten, insbesondere
zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.
Das Aktionärsportal ist für teilnahmeberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten ab dem 23. Juni 2022 geöffnet, und steht ihnen auch am Tag der Hauptversammlung und während deren vollständiger Dauer zur Verfügung. Dort können
sie auch am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung per elektronischer Briefwahl ihr Stimmrecht ausüben sowie
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Der Versammlungsleiter wird
in der Hauptversammlung den Beginn der Abstimmung ankündigen. Darüber hinaus können die teilnahmeberechtigten Aktionäre oder
ihre Bevollmächtigten dort vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung gegebenenfalls Widerspruch gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung erklären.
3. |
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
|
a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bei der Gesellschaft fristgerecht angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.
Die Anmeldung muss in Textform und in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens 7. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen:
Südzucker AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nach § 15 Abs. 2 der Satzung der Südzucker AG haben die Aktionäre darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
nachzuweisen. Zum Nachweis der Berechtigung reicht gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Südzucker AG die Vorlage in Textform
durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 Aktiengesetz aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den 23. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag – auch Record Date genannt). Ebenso wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft
unter der vorgenannten Adresse bis spätestens 7. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur derjenige, der
den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich
– neben der Notwendigkeit zur Anmeldung – nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben
und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben daher keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt,
soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten, zentralen
Anmeldestelle der Südzucker AG werden den teilnahmeberechtigten Aktionären die Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung
nebst Zugangsdaten für das „Aktionärsportal“ übersandt. Gemeinsam mit der Anmeldebestätigung werden darüber hinaus auch Formulare
für die Bevollmächtigung Dritter und der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter übermittelt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, gegebenenfalls über ihre depotführenden Institute
(Letztintermediäre), frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises Sorge zu tragen.
b) Stimmrechtsausübung
Stimmberechtigt sind die teilnahmeberechtigten Aktionäre.
Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung
des Stimmrechts erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie Ihr Stimmrecht ausüben.
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das Aktionärsportal oder gemäß § 67c Abs.
1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU)
2018/1212)) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt
des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das Aktionärsportal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs.
2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212),
3. per E-Mail und 4. per Brief.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen
haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur
Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns)
behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter
Aktien.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt
abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
c) Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht durch elektronische Briefwahl ausüben. Hierzu sind eine fristgerechte
Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich (siehe Buchstabe a)).
Für die Übermittlung elektronischer Briefwahlstimmen bzw. für deren Widerruf oder Änderung steht den teilnahmeberechtigten
Aktionären oder ihren Bevollmächtigten ab dem 23. Juni 2022 das Aktionärsportal zur Verfügung (siehe Ziffer 2. und Ziffer
3. a)). Bitte benutzen Sie dort die Funktion „per Briefwahl abstimmen“.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich eines Widerrufs oder einer Änderung einer Stimmabgabe über das
Aktionärsportal ist bis zum Beginn der Abstimmung möglich.
d) Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht auch über Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch
die Bevollmächtigten können das Stimmrecht nur durch elektronische Briefwahl oder durch Erteilung von
(Unter-)Vollmacht, insbesondere an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,
sofern keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz erteilt wird oder können alternativ über das Aktionärsportal vorgenommen werden.
Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung
zur virtuellen Hauptversammlung übersandt wird.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an die Adresse
Südzucker AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des 13. Juli 2022 übermittelt werden. Maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft.
Alternativ kann Vollmacht auch elektronisch bis zum Ende der Versammlung über das Aktionärsportal (siehe Ziffer 2. und Ziffer 3. a)) erteilt, geändert oder widerrufen
werden. Hierdurch wird zugleich der Nachweis über die Bevollmächtigung erbracht. Bitte benutzen Sie hierfür im Aktionärsportal
die Funktion „Vollmacht an Dritte“.
Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz
gleichgestellten Personen oder Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen gemäß
§ 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen oder Institutionen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen,
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
e) Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre und deren Bevollmächtigten können auch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur
Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits
vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären
nach der Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt wird. Alternativ kann die
Bevollmächtigung und ihr Widerruf über das Aktionärsportal über die Internetseite der Gesellschaft erfolgen.
Auch im Fall der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung
und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe oben Ziffer 3.
a)).
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht nur aufgrund ausdrücklicher und eindeutiger
Weisungen ausüben. Deshalb müssen die Aktionäre zu den Gegenständen der Tagesordnung, zu denen sie eine Stimmrechtsausübung
wünschen, ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. Sie stehen nur für die Abstimmung über solche Beschlussvorschläge
von Vorstand, Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung, die mit dieser Einberufung oder später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3
Aktiengesetz bekannt gemacht worden sind.
Die Vollmacht samt Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann bis zum Beginn der Abstimmung elektronisch über das Aktionärsportal (siehe Ziffer 2. und Ziffer 3. a)) erteilt oder widerrufen werden. Hierdurch wird zugleich der Nachweis
über die Bevollmächtigung erbracht. Bitte benutzen Sie hierfür im Aktionärsportal die Funktion „Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“.
Alternativ kann eine Vollmacht samt Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform erteilt und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des 13. Juli 2022 an die nachfolgend genannte Anschrift
Südzucker AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
übermittelt werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass im Fall einer zusätzlichen
Bevollmächtigung über das Aktionärsportal eine der Gesellschaft in Textform übermittelte Vollmachts- und Weisungserteilung
gegenstandslos wird.
4. |
Angaben zur den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz und § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz
|
a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals (das entspricht 10.209.164,60 € oder 10.209.165 Aktien) oder den anteiligen
Betrag von 500.000,00 € des Grundkapitals (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Südzucker AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also der 13. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse
Südzucker AG Vorstand Maximilianstraße 10 68165 Mannheim Deutschland
Anderweitig adressierte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. § 121 Abs. 7 Aktiengesetz
ist für die Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung
bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter
www.suedzucker.de/de/investor-relations/hauptversammlung
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 Aktiengesetz i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und Mitgliedern des Aufsichtsrates unterbreiten. Solche Anträge
(nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an
Südzucker AG Investor Relations Maximilianstraße 10 68165 Mannheim Deutschland
oder per E-Mail an: investor.relations@suedzucker.de
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.
Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens am 29. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich
unter der Internetadresse
www.suedzucker.de/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der
vorgenannten Adresse zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen,
wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 Aktiengesetz (i.V.m. § 127 Satz 1 Aktiengesetz) vorliegt, etwa weil
der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die
Begründung eines Gegenantrags braucht dabei auch nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt. Ein Wahlvorschlag muss auch nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf
und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz enthält (vgl. § 127 Satz
3 i. V. m. §§ 124 Abs. 3 Satz 4, 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz).
Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags bestehende Aktionärseigenschaft
nachzuweisen.
Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge, die von der Gesellschaft gemäß § 126 Aktiengesetz bzw. § 127 Aktiengesetz zugänglich
zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert
und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
c) Fragerecht des Aktionärs
Aktionäre haben kein Recht, in der virtuellen Hauptversammlung vom Vorstand gemäß § 131 Abs. 1 und Abs. 4 Aktiengesetz mündlich
Auskunft zu verlangen. Den teilnahmeberechtigten Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird allerdings gemäß § 1 Abs. 2 Satz
1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz ein elektronisches Fragerecht eingeräumt. Eine Fragenbeantwortung erfolgt im Rahmen der Bild- und
Tonübertragung der
virtuellen Hauptversammlung.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung,
das heißt bis zum 12. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Nach § 1 Abs. 2
Satz 2 COVID-19-Gesetz entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
Die Beantwortung häufig gestellter Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu veröffentlichen, bleibt vorbehalten.
Im Rahmen der Fragenbeantwortung behält sich der Vorstand darüber hinaus vor, Fragesteller namentlich zu benennen, sofern
der Fragesteller sein Einverständnis zur namentlichen Nennung bei Einreichung der Fragen erklärt hat oder sonst eine datenschutzrechtliche
Rechtfertigung hierfür vorliegt.
Teilnahmeberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können Ihre Fragen nur elektronisch über das Aktionärsportal, zugänglich
unter
www.suedzucker.de/de/investor-relations/hauptversammlung
übermitteln.
Bitte benutzen Sie dazu im Aktionärsportal die Funktion „Fragenaufnahme“. Die Übermittlung von Fragen ist vom 23. Juni 2022 bis zum 12. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal möglich. Anderweitig oder nach Ablauf der vorstehenden Frist eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt.
Eine Nachfragemöglichkeit während der Hauptversammlung besteht nicht.
d) Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Zum Recht der teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu erklären, wird auf die Hinweise unter Ziffer 2. d) verwiesen.
e) Stimmbestätigung gemäß § 118 Absatz 1 Satz 3 bis 5, Absatz 2 Satz 2 AktG bzw. Nachweis der Stimmzählung gemäß § 129 Absatz
5 AktG
Nach § 118 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2 AktG ist bei elektronischer Ausübung des Stimmrechts dem Abgebenden der Zugang
der elektronisch abgegebenen Stimme nach den Anforderungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 5 Unterabsatz 1 der
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär
erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 118 Absatz 1 Satz 4 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.
Ferner kann der Abstimmende von der Gesellschaft nach § 129 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes innerhalb eines Monats nach
dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat
die Bestätigung gemäß den Anforderungen in Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Absatz
5 Satz 3 des Aktiengesetzes unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.
f) Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz und § 1 Abs.
2 des COVID-19-Gesetzes finden Sie auf der Website der Gesellschaft unter
www.suedzucker.de/de/investor-relations/hauptversammlung
V. WEITERE INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG
1. |
Hinweis auf die Website der Gesellschaft
|
Diese Einladung zur virtuellen Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere
Informationen, insbesondere zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung
sowie die Informationen nach § 124a Aktiengesetz sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der
Gesellschaft unter
www.suedzucker.de/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen und Informationen sind auch während der virtuellen Hauptversammlung über die vorgenannte
Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Dort stehen außerdem im Anschluss an die Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse
zur Verfügung.
2. |
Information zum Datenschutz für Aktionäre und Bevollmächtigte
|
Die
Südzucker AG Maximilianstraße 10 68165 Mannheim
verarbeitet als verantwortliche Stelle gemäß Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung, “DSGVO”)
die nachfolgend genannten personenbezogenen Daten (Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer, Aktienanzahl,
Besitzart der Aktien und Zugangsdetails für den Zugang zum Aktionärsportal; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom Aktionär
benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere zu dem Zweck den Aktionären und Bevollmächtigten
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die gesamte Hauptversammlung (einschließlich Beantwortung übermittelter Fragen) wird in Bild und Ton in Echtzeit über das
Aktionärsportal der Gesellschaft im Internet übertragen (Funktion “Livestream”). Dieses Aktionärsportal ist ausschließlich
für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und Bevollmächtigte zugänglich, die über die entspreche Anmeldebestätigung verfügen.
Auch für in die Organisation der Hauptversammlung eingebundene Mitarbeiter, ggf. für Organmitglieder, die an der Hauptversammlung
nicht physisch teilnehmen werden, für Gäste und Vertreter der Rundfunk-, Druck- oder Online-Presse („Journalisten“), die wir
zugelassen haben, sowie für etwaige zur Durchführung der Hauptversammlung eingesetzte Dienstleister der Südzucker AG wird
die Bild- und Tonübertragung über einen separaten, gesicherten Kanal verfügbar sein. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit
besteht, dass Ihre bei Anfragen mitgeteilten personenbezogenen Daten – insbesondere Ihr Name – nach Maßgabe dieser Datenschutzhinweise
versammlungsöffentlich wiedergegeben und hierbei auch von den anwesenden Personen, insbesondere auch Journalisten und Gästen
wahrgenommen werden können. Bitte teilen Sie uns solche Informationen, soweit nicht zwingend für Ihre Anfrage erforderlich,
daher nicht mit. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nur versammlungsöffentlich äußern, wenn dies für die Bearbeitung
Ihrer Anfrage von Ihnen gewünscht, erforderlich oder in unserem berechtigten Interesse liegt. Weitere Einzelheiten zur Durchführung
der Hauptversammlung können Sie dem obigen Abschnitt IV. entnehmen. Das Aktionärsportal ist auf der Website der Gesellschaft
unter
www.suedzucker.de/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
Bitte beachten Sie ergänzend zu diesen Datenschutzhinweisen die Datenschutzhinweise, die unter dieser Internetadresse vom
Betreiber der Internetseite hinterlegt sind.
Im Einzelnen:
Die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung, Durchführung und die Teilnahme der Aktionäre
und Bevollmächtigten an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung von deren Rechten im Rahmen der Hauptversammlung und zur
Erfüllung aktienrechtlicher Vorgaben (z.B. für die Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses) zwingend erforderlich oder die
Beantwortung Ihrer Fragen in der Hauptversammlung. Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind das Aktiengesetz und die relevanten
Vorschriften des COVID-19-Gesetzes, jeweils in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Ferner verarbeiten wir diese
personenbezogenen Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher
Vorgaben sowie wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten; Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind
die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Ferner verarbeiten wir personenbezogene
Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, wie die rechtskonforme Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage
hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO. Werden uns personenbezogene Daten in Zusammenhang mit einer Anfrage übermittelt,
ist Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, soweit deren Verarbeitung nicht schon zur Wahrung berechtigter Interessen nach dem
vorstehenden Satz erforderlich ist, Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO zum Zweck der Beantwortung.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft uns gegenüber widerrufen.
Aktionäre können nach der virtuellen Hauptversammlung die zu allen Teilnehmern der Hauptversammlung erfassten Daten nach §
129 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz einsehen.
Sofern wir die oben genannten personenbezogenen Daten nicht direkt vom betroffenen Aktionär erhalten, werden uns diese von
Finanz- oder Kreditinstituten zur Verfügung gestellt.
Die Dienstleister der Südzucker AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von
der Südzucker AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind und verarbeiten die personenbezogenen Daten ausschließlich nach Weisung der Südzucker AG. Jeder unserer Mitarbeiter und
alle Mitarbeiter von Dienstleistern, die Zugriff auf die oben genannten personenbezogenen Daten haben und/oder diese verarbeiten,
sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.
Journalisten und Gäste können ihre personenbezogenen Daten ebenfalls wahrnehmen, soweit diese – insbesondere bei der Beantwortung
von Fragen – versammlungsöffentlich mitgeteilt werden. Auf die Verarbeitung von auf der Hauptversammlung nach Maßgabe dieser
Datenschutzhinweise öffentlich bekanntgegebenen personenbezogenen Daten durch die anwesenden Journalisten oder Gäste haben
wir keinen Einfluss und sind insoweit nicht verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO.
Die Südzucker AG kann unter Umständen verpflichtet sein, personenbezogene Daten an weitere
Empfänger zu übermitteln, die die personenbezogenen Daten in eigener Verantwortung verarbeiten (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), insbesondere
an öffentliche Stellen wie etwa die zuständige Aufsichtsbehörde.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht, soweit nicht
ein berechtigtes Interesse der Südzucker AG eine längere Speicherung rechtfertigt (etwa im Falle drohender oder tatsächlicher
gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Hauptversammlung).
Aktionäre bzw. Bevollmächtigte haben in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen
ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß den Artikeln 15 bis 22 der DSGVO.
Diese Rechte können gegenüber der Südzucker AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
datenschutz@suedzucker.de
oder über die folgenden Kontaktdaten unserer betrieblichen Datenschutzbeauftragten geltend gemacht werden:
Südzucker AG Datenschutzbeauftragte Maximilianstraße 10 68165 Mannheim Deutschland
Zudem steht den Aktionären bzw. Bevollmächtigten ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO
zu.
Ausführlichere Datenschutzhinweise sind auf der Website der Gesellschaft unter
www.suedzucker.de/de
verfügbar.
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Website der Gesellschaft unter
www.suedzucker.de/de/investor-relations/hauptversammlung
veröffentlicht.
4. |
Veröffentlichung der Einladung
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Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 30. Mai 2022 veröffentlicht und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union i.S.d. § 121
Abs. 4a Aktiengesetz verbreiten.
Mannheim, im Mai 2022
Südzucker AG
Der Vorstand
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