TGE Marine AG
Bonn
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 09. Dezember 2011, 14:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der TGE Marine AG, Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
herzlich ein.
I. Tagesordnung
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TGE Marine AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.06.2011
Vorlage des Lageberichts für die TGE Marine AG und des Konzernlageberichts der TGE Marine AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die vorgenannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Mildred-Scheel-Str. 1, 53175 Bonn, zur Einsicht der Aktionäre aus.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die Unterlagen stehen in der Hauptversammlung
den Aktionären zur Einsicht zur Verfügung.
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der TGE Marine AG für das Geschäftsjahr 2010/2011 in Höhe von EUR
33.822.763,55, unter Berücksichtigung einer vom Vorstand und Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit § 59 AktG und Artikel 28.4
der Satzung beschlossenen Abschlagzahlung auf den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1,41 je dividendenberechtigter Aktie, d.h. eines
Betrages von insgesamt EUR 1.716.436,71, wie folgt zu verwenden: Vortrag des restlichen Betrags in Höhe von EUR 32.106.326,84 auf neue Rechnung.
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, PricewaterhouseCoopers AG, Friedrich-List-Str. 20, 45128 Essen, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2011/2012 zu wählen.
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II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung
Nach Art. 19.1. der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden
Adresse in deutscher oder englischer Sprache mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung
und des Zugangs nicht mitgerechnet werden), also bis einschließlich 2. Dezember 2011, in Textform (§ 126b BGB) zugehen:
TGE Marine AG Herrn Steffen Schober Mildred-Scheel-Str. 1 53175 Bonn Deutschland Fax: +49 (0) 228 60448 884
Ein gesonderter Nachweis der Aktionärsstellung ist nicht erforderlich.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch
durch eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter,
welcher von der Gesellschaft benannt wird, vertreten lassen können. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, so ist gleichzeitig anzugeben, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender
Weisungen kann das Stimmrecht nicht ausgeübt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten
Weisung abzustimmen. Im Falle der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft muss eine unterzeichnete Stimmrechtsvollmacht
nebst Weisungen zur Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten per Post bis spätestens Donnerstag, 8. Dezember 2011
bei der Gesellschaft eingegangen sein. Wir weisen darauf hin, dass sich während der Hauptversammlung Änderungen in der Beschlusslage
(z.B. Anträge zur Tagesordnung oder gegen die Beschlussvorschläge der Verwaltung) ergeben können. In diesem Fall muss sich
der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Nimmt ein Aktionär trotz Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teil, so gilt diese Teilnahme als Widerruf der vorgenannten
Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre
von der Gesellschaft.
III. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG sind zu richten
per Post an: |
TGE Marine AG Herrn Steffen Schober Mildred-Scheel-Straße 1 53175 Bonn Deutschland
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per Telefax an die Nummer: |
+49 (0) 228 60448 884 |
per E-Mail an die Adresse: |
company.secretary@tge-marine.com |
Fristgerecht eingegangene Gegenanträge werden nach näherer Maßgabe von §§ 126, 127 AktG allen Aktionären im Internet unter
http://www.ebundesanzeiger.de unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben.
Bonn, im Oktober 2011
TGE Marine AG
Der Vorstand
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