TGE Marine AG
Bonn
Absage der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Dezember 2011 und neue Einberufung der Hauptversammlung auf den 20. Dezember 2011
Die für den 9. Dezember 2011, 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
vom 27. Oktober 2011 einberufene ordentliche Hauptversammlung wird hiermit abgesagt.
Wir laden unsere Aktionäre nunmehr zu der am
Dienstag, den 20. Dezember 2011, 14:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der TGE Marine AG, Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
herzlich ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TGE Marine AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.06.2011
Vorlage des Lageberichts für die TGE Marine AG und des Konzernlageberichts der TGE Marine AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die vorgenannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Mildred-Scheel-Str. 1, 53175 Bonn, zur Einsicht der Aktionäre aus.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die Unterlagen stehen in der Hauptversammlung
den Aktionären zur Einsicht zur Verfügung.
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der TGE Marine AG für das Geschäftsjahr 2010/2011 in Höhe von EUR
33.822.763,55, unter Berücksichtigung einer vom Vorstand und Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit § 59 AktG und Artikel 28.4
der Satzung beschlossenen Abschlagzahlung auf den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1,41 je dividendenberechtigter Aktie, d.h. eines
Betrages von insgesamt EUR 1.716.436,71, wie folgt zu verwenden:
Vortrag des restlichen Betrags in Höhe von EUR 32.106.326,84 auf neue Rechnung.
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2010/2011 beschließen wird.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 9.1. der Satzung und §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die
als Vertreter der Aktionäre durch die Hauptversammlung zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die bisherigen Mitglieder
Herrn William Penfold Wyatt, Volkswirt, wohnhaft in Bleak House, Knossington, Oakham LE15 8LA, Großbritannien
Herrn Hermann Alexander Alfred Thyll, Wirtschaftprüfer, wohnhaft in Parkstraße 10, 41363 Jüchen und
Herrn Vladimir Puklavec, Diplom-Ingenieur, wohnhaft in Hosterbacher Straße 67, 53227 Bonn
für eine Amtsperiode gemäß Art. 9.2. der Satzung als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.
Informationen über die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates:
William Penfold Wyatt (43)
Herr Wyatt bekleidet seit April 2005 die Position eines Directors und seit Juli 2010 die des Chief Executive Directors der
Caledonia Investments plc. Herr Wyatt wurde im Jahre 2008 im Rahmen der formwechselnden Umwandlung der TGE Holding GmbH in
die TGE Marine AG in den Aufsichtsrat der Gesellschaft berufen.
Hermann Alexander Alfred Thyll (64)
Herr Thyll ist Wirtschaftsprüfer und Partner der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland. Er ist
Steuerberater und Mitglied des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW). Herr Thyll sitzt dem Audit Committee von TGE
vor.
Vladimir Puklavec (68)
Herr Puklavec ist Gründungsgesellschafter der TGE Marine Gas Engineering GmbH, der 100%igen Tochtergesellschaft der TGE Marine
AG, und war bei dieser über einen Zeitraum von 27 Jahren Mitglied der Geschäftsführung. Daneben hält er Beteiligungen an verschiedenen
Unternehmen, die im Bereich der Gasverarbeitung tätig sind. Herr Puklavec wurde im Jahre 2010 als Nachfolger des damals ausgeschiedenen
Michael Richard Alexander in den Aufsichtsrat der TGE Marine AG berufen.
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, PricewaterhouseCoopers AG, Friedrich-List-Str. 20, 45128 Essen, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2011/2012 zu wählen.
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II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung
Nach Art. 19.1. der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden
Adresse in deutscher oder englischer Sprache mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung
und des Zugangs nicht mitgerechnet werden), also bis einschließlich 13. Dezember 2011, in Textform (§ 126b BGB) zugehen:
TGE Marine AG Herrn Steffen Schober Mildred-Scheel-Str. 1 53175 Bonn Deutschland Fax: +49 (0) 228 60448 884
Ein gesonderter Nachweis der Aktionärsstellung ist nicht erforderlich.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch
durch eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter,
welcher von der Gesellschaft benannt wird, vertreten lassen können. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, so ist gleichzeitig anzugeben, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender
Weisungen kann das Stimmrecht nicht ausgeübt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten
Weisung abzustimmen. Im Falle der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft muss eine unterzeichnete Stimmrechtsvollmacht
nebst Weisungen zur Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten per Post bis spätestens Donnerstag, 19. Dezember 2011
bei der Gesellschaft eingegangen sein. Wir weisen darauf hin, dass sich während der Hauptversammlung Änderungen in der Beschlusslage
(z.B. Anträge zur Tagesordnung oder gegen die Beschlussvorschläge der Verwaltung) ergeben können. In diesem Fall muss sich
der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Nimmt ein Aktionär trotz Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teil, so gilt diese Teilnahme als Widerruf der vorgenannten
Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre
von der Gesellschaft.
III. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG sind zu richten
per Post an: |
TGE Marine AG Herrn Steffen Schober Mildred-Scheel-Straße 1 53175 Bonn Deutschland
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per Telefax an die Nummer: +49 (0) 228 60448 884
per E-Mail an die Adresse: company.secretary@tge-marine.com
Fristgerecht eingegangene Gegenanträge werden nach näherer Maßgabe von §§ 126, 127 AktG allen Aktionären im Internet unter
http://www.ebundesanzeiger.de unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge von Aktionären müssen unberücksichtigt
bleiben.
Bonn, im November 2011
TGE Marine AG
Der Vorstand
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