Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung durch Dritte
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder von ihnen bevollmächtigte Dritte können ihre Stimmen schriftlich abgeben, ohne an
der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Briefwahlstimmen müssen spätestens bis Mittwoch, den 21. Februar 2024, 24:00
Uhr (MEZ), bei folgender Adresse eingetroffen sein:
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Tion Renewables AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München
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Ein entsprechendes Formular zur Abgabe von Briefwahlstimmen wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Aktienbesitznachweis zugesandt
und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://www.tion-renewables.com/de/investor-relations/
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im Bereich „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung.
Die Abgabe von Stimmen per Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten
Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz
2 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt.
b) |
Bevollmächtigung eines Dritten
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Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten,
können sich auch durch Bevollmächtigte, beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder einen sonstigen Dritten, vertreten lassen. Auch im Falle der Vertretung des Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung
und der rechtzeitige Nachweis des Aktienbesitzes – wie vorstehend beschrieben – erforderlich.
Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden
erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung
gegenüber der Gesellschaft.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB), wenn nicht ein Intermediär oder eine Aktionärsvereinigungen oder eine andere diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG
gleichgestellte Personen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, oder eine andere diesen nach
§ 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserklärung
vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen
nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich
mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür auf ihrer Internetseite unter
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https://www.tion-renewables.com/de/investor-relations/
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im Bereich „Hauptversammlung“ bereithält. Ferner wird das Vollmachtsformular von der Gesellschaft nach erfolgter Anmeldung
zur Verfügung gestellt.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten sind der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 21. Februar 2024,
24:00 Uhr (MEZ) (entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft), unter einer der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten
zu übermitteln:
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Tion Renewables AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München E-Mail: tion@better-orange.de
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Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt auch zur Verfügung, wenn die Erteilung
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten
Übermittlungswegen jeweils bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung möglich.
Die Vollmacht gilt nur jeweils für die nächste Hauptversammlung.
c) |
Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
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Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Personen als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der rechtzeitige Nachweis
des Aktienbesitzes – wie vorstehend beschrieben – erforderlich.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben
können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der
Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter Weisungen
zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen
entgegennehmen. Liegen den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen
vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab.
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an sie bedürfen der Textform
(§ 126b BGB). Für die Erteilung der Vollmacht kann der hierfür vorgesehene Textabschnitt der Eintrittskarte verwendet werden.
Das Vollmachtsformular wird zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://www.tion-renewables.com/de/investor-relations/
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im Bereich „Hauptversammlung“ bereitgestellt.
Das ausgefüllte Formular muss spätestens bis Mittwoch, den 21. Februar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), unter einer der nachfolgenden
Kontaktmöglichkeiten eingetroffen sein:
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Tion Renewables AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München E-Mail: tion@better-orange.de
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Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter an
der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden.
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