Travel24.com AG
Leipzig
ISIN: DE000A0L1NQ8 / WKN: A0L1NQ
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Dienstag, den 15. Oktober 2019, um 10.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Travel24.com AG, Salomonstr. 25a, 04103 Leipzig, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Travel24.com AG zum 31.12.2018 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31.12.2018 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2018
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß
§ 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der im Geschäftsjahr 2018 amtierende Vorstand wird für diesen Zeitraum entlastet.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates werden für diesen Zeitraum entlastet.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KNOLL BECK AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte vor, sofern solche erfolgen.
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5. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer Barkapitalerhöhung sowie damit verbundene
Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) |
Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.033.585,00, eingeteilt in 2.033.585
auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem jeweiligen rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 wird
im Wege einer Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 10.167.925,00 auf bis zu EUR 12.201.510,00 durch Ausgabe von bis zu 10.167.925
auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem jeweiligen anteiligen rechnerischen Anteil am Grundkapital von
je EUR 1,00 (‘Neue Aktien’), die nur an Anleger ausgegeben werden dürfen, die Stückaktien mit einem Mindestbetrag in Höhe
von EUR 100.000,00 je Angebot erwerben, gegen Bareinlagen erhöht. Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je Stückaktie.
Der Gesamtausgabebetrag ist in voller Höhe in Geld auf ein Konto der Gesellschaft einzuzahlen.
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b) |
Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an
gewinnberechtigt.
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c) |
Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht gemäß § 186 Absatz 1 Aktiengesetz zu. Nicht bezogene Aktien können von anderen
Aktionären gezeichnet werden.
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d) |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung
gegen Bareinlage festzulegen.
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e) |
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Ziffer 1 und 2 der Satzung der Travel24.com AG (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen anzupassen.
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f) |
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals im Wege der Barkapitalerhöhung wird ungültig, wenn die Durchführung dieser
Kapitalerhöhung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft,
spätestens jedoch am 29. Februar 2020, im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist.
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g) |
Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats sind angewiesen, die Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals
gegen Bareinlage unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für dessen Eintragung zum Handelsregister anzumelden. Die
Anmeldung muss jedoch nicht vor Ablauf der Frist des § 246 Absatz 1 Aktiengesetz erfolgen.
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h) |
Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Travel24.com AG.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Satzung
der Travel24.com AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Herr Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl haben mit Schreiben vom 2. September 2019 gegenüber dem Vorstand ihr Amt als Mitglied
des Aufsichtsrates der Travel24.com AG, Herr Hennig zudem als dessen Vorsitzender, mit Wirkung zum Ablauf des 15. Oktober
2019 niedergelegt. Ohne die Wahl von neuen Aufsichtsratsmitgliedern bestünde der Aufsichtsrat nach Ablauf des 15. Oktober
2019 aus nur einem Mitglied und wäre nach § 108 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz und § 11 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Travel24.com
AG nicht beschlussfähig. Aus diesem Grund sind von der Hauptversammlung zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, deren
Amtszeit mit Beginn des 16. Oktober 2019 beginnt und bis zum Rest der Amtsdauer der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder
Herr Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl besteht. Herr Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl sind in der Hauptversammlung
am 28. September 2017 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, gewählt worden.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrates berücksichtigen die vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017
im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten und am 19. Mai 2017 im elektronischen Bundesanzeiger berichtigten Empfehlungen
der ‘Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex’ in der Fassung vom 7. Februar 2017, mit der folgenden Ausnahme
zu der hier einschlägigen Ziffer 5.4.1 Absatz 2:
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‘Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung und erarbeitet kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium
im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 2. Folglich kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 3 und 4 nicht
gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung
der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat
bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis zu ändern. Da derzeit keine weiblichen Aufsichtsräte zur Verfügung
stehen, wird auch das Gebot der Vielfalt (Diversity) nicht eingehalten.’
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Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen der nachfolgend genannten Kandidaten
als Mitglieder des Aufsichtsrats als Einzelwahl durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) |
Herrn Peter Maurer, Senior Transaction Manager bei der VICUS GROUP AG, Leipzig, wohnhaft in Leipzig, und
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b) |
Herrn Jens Wiesner, Steuerberater in eigener Kanzlei, Leipzig, wohnhaft in Leipzig
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zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahl der oben genannten Kandidaten als Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils für die Zeit ab dem Beginn des 16. Oktober
2019 bis zum Rest der Amtsdauer der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl (vgl.
§ 8 Abs. 5 Satz 2 der Satzung der Travel24.com AG).
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten jeweils versichert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für
das Aufsichtsratsmandat aufbringen können.
Herr Peter Maurer steht in folgenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der Travel24.com AG, den Organen oder
einem wesentlich an der Travel24.com AG beteiligten Aktionär:
* |
Angestellter der VICUS GROUP AG (Aktionärin der Travel24.com AG).
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Herr Peter Maurer ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Jens Wiesner steht in folgenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der Travel24.com AG, den Organen oder
einem wesentlich an der Travel24.com AG beteiligten Aktionär:
* |
Steuerberater der VICUS GROUP AG (Aktionärin der Travel24.com AG) und Gesellschaften der VICUS Gruppe.
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Herr Jens Wiesner ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten können auf der Internetseite der Travel24.com AG unter
www.travel24group.com
– Investor Relations – Hauptversammlung 2019 eingesehen und heruntergeladen werden.
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7. |
Beschlussfassungen über eine Änderung der Satzung (‘Gegenstand des Unternehmens’)
Die Travel24.com AG plant zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einladung zur Hauptversammlung, ihren Geschäftszweck um die Verwaltung
eigenen Vermögens sowie den Ankauf von Grundbesitz und Beteiligungen zu erweitern.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) |
§ 2 Nr. 1 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) wird wie folgt neu gefasst:
‘Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbliche Betätigung in der Touristik und im Freizeitbereich (einschließlich aller
damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Projektentwicklungen), die Beteiligung an Unternehmen der Reiseveranstaltung,
des Hotelgewerbes, des Freizeitbereichs sowie an Reisebüros und durch sonstige Dienstleistungen und zwar in eigenen oder in
Betrieben von Beteiligungsgesellschaften, die Zusammenfassung von Beteiligungsgesellschaften unter einheitlicher Leitung
und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Ankauf von Grundbesitz und Beteiligungen
.’
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b) |
Der Vorstand wird angewiesen, die vorgenannte Satzungsänderung zum Handelsregister anzumelden.
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II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Travel24.com AG beträgt EUR 2.033.585,00 und ist eingeteilt in 2.033.585 Aktien. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt damit 2.033.585. Diese Angaben beziehen
sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. Aktiengesetz und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß § 15 der Satzung spätestens bis
Dienstag, den 8. Oktober 2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Travel24.com AG angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) und muss in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§
126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich
und ausreichend. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn des 24. September 2019, das heißt Dienstag, den 24. September 2019, 00:00 Uhr (MESZ) beziehen (“Nachweiszeitpunkt”) und muss bei der Travel24.com AG ebenso wie die Anmeldung unter der nachstehenden Adresse
spätestens bis Dienstag, den 8. Oktober 2019, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen:
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Travel24.com AG c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per Telefax: +49 89 30903-74675 oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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Bedeutung des Nachweiszeitpunkts
Im Verhältnis zur Travel24.com AG gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt, Dienstag, den 24. September 2019, 00:00 Uhr (MESZ). Mit dem Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach
dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Travel24.com AG bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Zusammen
mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Formular übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden
kann. Darüber hinaus kann ein Formular auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt werden. Das
Verlangen ist zu richten an:
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Travel24.com AG Investor Relations Salomonstr. 25a 04103 Leipzig oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799 oder per E-Mail an: ir@travel24.com
|
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Travel24.com AG kann per E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende
E-Mail-Adresse:
Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend beschrieben
elektronisch übermittelt wird.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach
der Satzung der Travel24.com AG einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre,
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten Rechtsträger
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Ton- und Bildaufnahmen
Die Travel24.com AG weist die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass sie zum Zwecke der Protokollierung von der gesamten
Hauptversammlung Tonaufzeichnungen fertigen wird.
Jeder Aktionär hat einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift derjenigen Teile der Tonaufzeichnungen über die Hauptversammlung,
die seine Redebeiträge und Fragen sowie die dazu abgegebenen Stellungnahmen und die darauf erteilten Antworten der Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrates enthalten.
Jeder Aktionär kann verlangen, dass die Tonaufnahmen während seiner eigenen Redebeiträge unterbrochen werden.
Den Aktionären sind Ton- und Bildaufnahmen während der Hauptversammlung nicht gestattet. Sie müssen mitgebrachte Kameras und
Aufnahmegeräte abgeben, wenn sie den Veranstaltungsort der Hauptversammlung betreten. Die abgegebenen Geräte werden ihnen
wieder ausgehändigt, wenn sie die Veranstaltung verlassen.
Mobiltelefone dürfen zwar mitgenommen werden, allerdings ist es nicht gestattet, damit Bild- oder Tonaufzeichnungen in der
Hauptversammlung zu fertigen. Außerdem werden die Aktionäre gebeten, die Geräte während der gesamten Hauptversammlung stumm
zu schalten.
III. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals (dies entspricht bei der Travel24.com AG 101.680 Aktien) oder
einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Da der anteilige Betrag von EUR 500.000,00 bei der Travel24.com AG höher ist als 5 Prozent
des Grundkapitals, ist das Erreichen der 5-Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
zu richten und muss bei der Travel24.com AG spätestens am Samstag, den 14. September 2019, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
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Vorstand der Gesellschaft Travel24.com AG Investor Relations Salomonstr. 25a 04103 Leipzig
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Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die antragstellenden Aktionäre haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 122 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz).
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
www.travel24group.com
– Investor Relations – Hauptversammlung 2019 zugänglich gemacht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz
Aktionäre können der Travel24.com AG gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz Gegenanträge gegen einen oder mehrere Vorschläge von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einzelnen Tagesordnungspunkten übersenden. Gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz sind Anträge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der
Internetseite der Travel24.com AG zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung
der Travel24.com AG einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung mit Begründung an die nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Montag, der 30. September 2019, 24:00 Uhr (MESZ). Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz
2 Satz 1 Aktiengesetz vorliegt. Die Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz auch dann nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Travel24.com AG Wahlvorschläge übermitteln. Wahlvorschläge
von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge sind auf der Internetseite der Travel24.com
AG zugänglich zu machen, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort des Vorgeschlagenen (vgl. § 127 Satz 3 in
Verbindung mit § 124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz) und die Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz (Mitgliedschaft
des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten. Auch Wahlvorschläge
müssen der Travel24.com AG mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung an die nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt
werden (vgl. § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Montag, der 30. September 2019, 24:00 Uhr (MESZ). Nach § 127 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren
Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen.
Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch in der Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht der
Travel24.com AG innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 Aktiengesetz übersandt wurde. Umgekehrt findet ein der Travel24.com
AG bereits zuvor fristgerecht übersandter und zugänglich gemachter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung
nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt wird.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter
www.travel24group.com
– Investor Relations – Hauptversammlung 2019 zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen.
Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 Aktiengesetz sind
ausschließlich zu richten an:
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Travel24.com AG Investor Relations Salomonstr. 25a 04103 Leipzig oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799 oder per E-Mail an: ir@travel24.com
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Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Travel24.com AG einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Travel24.com AG zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen zu geben ist, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist (vgl. § 131 Absatz 1 Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer
vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf. Das Auskunftsverlangen ist mündlich und in deutscher Sprache vorzubringen.
Die begehrte Auskunft muss ein für die sachgemäße Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung wesentliches Element bilden;
abzustellen ist auf den Standpunkt eines objektiv denkenden Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur aufgrund allgemein
bekannter Tatsachen kennt.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz
3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf der Vorstand von der Beantwortung einzelner Fragen absehen. Gemäß § 16 Absatz
2 Satz 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen begrenzen.
IV. Unterlagen und Informationen
Unterlagen zur Einsicht
Ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen über
die Internetseite der Travel24.com AG (www.travel24group.com – Investor Relations – Hauptversammlung 2019) zur Einsicht durch
die Aktionäre zugänglich.
Vorstehende Unterlagen liegen des Weiteren ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen
der Travel24.com AG (Salomonstr. 25a, 04103 Leipzig) zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Der gesetzlichen Verpflichtung
ist mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Travel24.com AG Genüge getan. Auf Verlangen wird jedem Aktionär einmalig,
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift sämtlicher vorstehenden Unterlagen per einfacher Post zugesandt. Das Verlangen ist
zu richten an:
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Travel24.com AG Investor Relations Salomonstr. 25a 04103 Leipzig oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799 oder per E-Mail an: ir@travel24.com
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Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 15. Oktober 2019 zugänglich sein.
Hinweis auf die Internetseite der Travel24.com AG
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a Aktiengesetz sind ab Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse
www.travel24group.com
– Investor Relations – Hauptversammlung 2019 abrufbar.
Leipzig, im September 2019
Travel24.com AG
Der Vorstand
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