Travel24.com AG
Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.08.2018 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Travel24.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Bedeutung des Nachweiszeitpunkts Im Verhältnis zur Travel24.com AG gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt, Freitag, den 3. August 2018, 00:00 Uhr (MESZ). Mit dem Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Travel24.com AG bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Zusammen mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Formular übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt werden. Das Verlangen ist zu richten an:
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Travel24.com AG kann per E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende E-Mail-Adresse:
Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend beschrieben elektronisch übermittelt wird. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Travel24.com AG einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Ton- und Bildaufnahmen Die Travel24.com AG weist die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass sie zum Zwecke der Protokollierung von der gesamten Hauptversammlung Tonaufzeichnungen fertigen wird. Jeder Aktionär hat einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift derjenigen Teile der Tonaufzeichnungen über die Hauptversammlung, die seine Redebeiträge und Fragen sowie die dazu abgegebenen Stellungnahmen und die darauf erteilten Antworten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates enthalten. Jeder Aktionär kann verlangen, dass die Tonaufnahmen während seiner eigenen Redebeiträge unterbrochen werden. Den Aktionären sind Ton – und Bildaufnahmen während der Hauptversammlung nicht gestattet. Sie müssen mitgebrachte Kameras und Aufnahmegeräte abgeben, wenn sie den Veranstaltungsort der Hauptversammlung betreten. Die abgegebenen Geräte werden ihnen wieder ausgehändigt, wenn sie die Veranstaltung verlassen. Mobiltelefone dürfen zwar mitgenommen werden, allerdings ist es nicht gestattet, damit Bild- oder Tonaufzeichnungen in der Hauptversammlung zu fertigen. Außerdem werden die Aktionäre gebeten, die Geräte während der gesamten Hauptversammlung stumm zu schalten. III.
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Vorstand der Gesellschaft |
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die antragstellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 122 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz).
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.travel24group.com
– Investor Relations – Hauptversammlung 2018 zugänglich gemacht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz
Aktionäre können der Travel24.com AG gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz Gegenanträge gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einzelnen Tagesordnungspunkten übersenden. Gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Travel24.com AG zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung der Travel24.com AG einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Donnerstag, der9. August 2018, 24:00 Uhr (MESZ). Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz vorliegt. Die Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Travel24.com AG Wahlvorschläge übermitteln. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge sind auf der Internetseite der Travel24.com AG zugänglich zu machen, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort des Vorgeschlagenen (vgl. § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz) und die Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz (Mitgliedschaft des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten. Auch Wahlvorschläge müssen der Travel24.com AG mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung an die nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt werden (vgl. § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Donnerstag, der 9. August 2018, 24:00 Uhr (MESZ). Nach § 127 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen.
Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch in der Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht der Travel24.com AG innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 Aktiengesetz übersandt wurde. Umgekehrt findet ein der Travel24.com AG bereits zuvor fristgerecht übersandter und zugänglich gemachter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt wird.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter
www.travel24group.com
– Investor Relations – Hauptversammlung 2018 zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen.
Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an:
Travel24.com AG |
Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Travel24.com AG einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Travel24.com AG zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben ist, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Absatz 1 Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf. Das Auskunftsverlangen ist mündlich und in deutscher Sprache vorzubringen. Die begehrte Auskunft muss ein für die sachgemäße Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung wesentliches Element bilden; abzustellen ist auf den Standpunkt eines objektiv denkenden Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf der Vorstand von der Beantwortung einzelner Fragen absehen. Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen begrenzen.
IV.
Unterlagen und Informationen
Unterlagen zur Einsicht
Ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen über die Internetseite der Travel24.com AG
www.travel24group.com
– Investor Relations – Hauptversammlung 2018 zur Einsicht durch die Aktionäre zugänglich.
Vorstehende Unterlagen liegen des Weiteren ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der Travel24.com AG (Salomonstraße 25a, 04103 Leipzig) zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Travel24.com AG Genüge getan. Auf Verlangen wird jedem Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift sämtlicher vorstehenden Unterlagen per einfacher Post zugesandt. Das Verlangen ist zu richten an:
Travel24.com AG |
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 24. August 2018 zugänglich sein.
Hinweis auf die Internetseite der Travel24.com AG
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a Aktiengesetz sind ab Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse
www.travel24group.com
– Investor Relations – Hauptversammlung 2018 abrufbar.
Leipzig, im Juli 2018
Travel24.com AG
Der Vorstand
Anreisebeschreibung
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Nutzen Sie die Straßenbahnlinien 1, 3 oder 8, Straßenbahnhaltestelle
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Hofmeisterstraße (Fußweg zur Travel24-Zentrale 500 m) |
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Wintergartenstraße (Fußweg zur Travel24-Zentrale 600 m) |
Nutzen Sie die Straßenbahnlinien 4, 7, 12 oder 15, Straßenbahnhaltestelle
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Johannisplatz (Fußweg zur Travel24-Zentrale 750 m) oder |
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Augustusplatz (Fußweg zur Travel24-Zentrale 750 m) |
Anreise mit der Bahn:
Der Leipziger Hauptbahnhof ist 800 m vom Hotel entfernt.
Flughafeninformation:
Flughafen Leipzig/Halle – LEJ 19 km
Berlin Tegel – TXL 185 km
Übernachtungsmöglichkeiten im Travel24 Hotel Leipzig-City
Informationen zum Hotel und den Preisen finden Sie unter
www.hotel-travel24.com.
Dort können Sie auch direkt Ihre Buchung bzw. Reservierung vornehmen.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Nutzen Sie die Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 7, 9, 12, 14, 15, Straßenbahnhaltestelle
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Goerdelerring (unmittelbar vor dem Hotel gelegen) oder |
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Lortzingstraße (Fußweg zum Hotel 50 m) |