TRIUMPH INTERNATIONAL AKTIENGESELLSCHAFT
München
TAGESORDNUNG
für die am Donnerstag, dem 17. Juni 2010, um 10.30 Uhr im Hotel
HILTON München Park, Am Tucherpark 7, 80538 München, im Salon Van
Gogh stattfindende
51. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes
des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2009
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss gebilligt, so dass er gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt
ist. Somit hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keinen
Beschluss zu fassen.
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2. |
Beschluss über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
Entlastung vor. Für beide Organe erfolgen gesonderte Abstimmungen.
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3. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung
München zum Abschlussprüfer zu wählen.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform (§ 126 b BGB)
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut nachweisen. Für nicht in Girosammelverwahrung befindliche
Aktien kann der Nachweis auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut
gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis hat
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den
27. Mai 2010, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag) zu beziehen. Es sind nur
diejenigen Personen, die am Nachweisstichtag Aktionäre sind und die
weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen
erfüllen, berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr
Stimmrecht auszuüben. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für
die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch bei vollständiger oder
teilweiser Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für
die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
zum Nachweisstichtag maßgebend. Personen, die zum Nachweisstichtag
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind an der
Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Anmeldung und
Nachweis in deutscher oder englischer Sprache müssen der für die Gesellschaft
empfangsberechtigten Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter der
nachgenannten Adresse spätestens am Donnerstag, dem 10. Juni 2010
zugehen:
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TRIUMPH INTERNATIONAL AG
c/o Commerzbank AG
WASHV dwpbank AG
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Telefax: 069/5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
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Für den eingereichten Nachweis des Anteilsbesitzes erhält der zur
Teilnahme berechtigte Aktionär oder sein Bevollmächtigter eine Eintrittskarte
für die Hauptversammlung.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung
durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine
fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes
in der vorstehend beschriebenen Form erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen gemäß dem Aktiengesetz
in Textform erfolgen, es sei denn, sie sind an ein Kreditinstitut,
eine Vereinigung von Aktionären oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen gerichtet. Diese können
zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen
vorsehen.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung
oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen
oder Institutionen genügt es, wenn die Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festgehalten wird.
Auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer
Stimmrechtsvollmacht übersandt. Auf der Eintrittskarte ist ein Formular
für die Erteilung einer solchen Vollmacht vorgesehen. Ebenso steht
ein entsprechendes Vollmachtsformular auf der Internet-Seite www.triumph.de/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der
Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder
durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post oder Telefax
an folgende Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer
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Triumph International AG Hauptversammlung Marsstraße
40 80335 München Telefax: 089/5111 8400
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sowie durch Übersendung des Nachweises der Bevollmächtigung an
die folgende E-Mail-Adresse:
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hauptversammlung.de@triumph.com
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Die Bestellung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
ist nicht vorgesehen.
Unterlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung können die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen im Internet unter www.triumph.de/hauptversammlung
und in den Geschäftsräumen am Sitz der Triumph International Aktiengesellschaft,
Marsstr. 40, 80335 München eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Anfrage auch unentgeltlich zugesandt. Ferner werden die Unterlagen
in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und näher erläutert werden.
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
(Angaben zu Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2; 126 Abs.
1; 127, 131 Abs. 1 AktG)
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Ein solches Verlangen muss schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor dem Tag der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen ist), also spätestens am 17. Mai 2010, zugehen. Es wird
gebeten, ein entsprechendes Verlangen an folgende Anschrift zu richten:
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Vorstand der Triumph International AG, Marsstraße 40, 80335
München
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Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1; 127 AktG; sonstige
Anfragen
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Anträge gemäß
§ 126 Abs. 1 AktG gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge gemäß
§ 127 AktG übersenden. Anträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG müssen mit
einer Begründung versehen sein. Anträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG, Wahlvorschläge
gemäß § 127 AktG und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung
sind ausschließlich an nachstehende Anschrift zu senden:
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Triumph International AG Hauptversammlung Marsstraße
40 80335 München Telefax: 089/5111 8400
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Zugänglich zu machende Anträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge
gemäß § 127 AktG von Aktionären werden einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen auf der Internet-Seite
www.triumph.de/hauptversammlung veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Anträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127
AktG müssen mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (wobei
der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist), d.h. bis zum 02. Juni
2010 bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse eingehen.
Anderweitig adressierte Anträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge
gemäß § 127 AktG werden nicht berücksichtigt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §
122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter
der Internet-Seite www.triumph.de/hauptversammlung
Übertragung der Hauptversammlung/Sonstige Mitteilungen
Eine Übertragung der Hauptversammlung oder Ausschnitten der Hauptversammlung
im Internet erfolgt nicht.
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten
Angaben und Erläuterungen ist auch über die Internetseite der Gesellschaft
(www.triumph.de/hauptversammlung) zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse
werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse
bekannt gegeben.
Grundkapital und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 40.754.284,24 aus 1.593.832
auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die 1.593.832 Stimmen gewähren.
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien.
Ausgleichszahlung aufgrund Gewinnabführungsvertrag
Aufgrund des mit der Obergesellschaft bestehenden Gewinnabführungsvertrages
erhalten die außenstehenden Aktionäre einen Ausgleich in Form einer
Dividendengarantie in Höhe von Euro 3,84 je Stückaktie.
München, im Mai 2010
DER VORSTAND
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