Versatel AG
Berlin
International Securities Identification Numbers (ISIN): DE000A0M2ZK2 / DE000A1KREA1 / DE000A1KREB9
Wertpapierkennnummern (WKN): A0M2ZK / A1KREA / A1KREB
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2011
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 9. August 2011, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) im CCD Congress Center Düsseldorf (CCD Ost) Stockumer Kirchstraße 61 40474 Düsseldorf
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Versatel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010
sowie des Lageberichts der Versatel AG und des Konzernlageberichts (einschließlich erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Satzungssitz der Gesellschaft Aroser Allee 72, 13407 Berlin,
eingesehen und im Internet unter http://www.versatel.de/Hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Verlangen
erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG am 22. März 2011 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die unter diesem Tagesordnungspunkt
genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG, Düsseldorf zum Abschlussprüfer
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 96 Abs. 1 AktG aus sechs Mitgliedern. Die
amtierenden Aufsichtsratsmitglieder beabsichtigen, ihr Mandat niederzulegen, sobald der Erwerb der von Vienna II S.à.r.l.
i.L, Cyrte Investment BV und United Internet AG an der Gesellschaft gehaltenen Aktien durch die VictorianFibre Holding GmbH,
eine Investmentgesellschaft von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. (gemeinsam mit Tochtergesellschaften ‘KKR’), dinglich vollzogen
und VictorianFibre Holding GmbH Inhaber der Aktien geworden ist. Der Erwerb wird voraussichtlich Ende Juli 2011 und damit
noch vor der Hauptversammlung vom 9. August 2011 dinglich vollzogen werden. Die Amtsniederlegungen sollen dann mit Wirkung
zum Ablauf der Hauptversammlung vom 9. August 2011 erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird dieser Gegenstand bereits jetzt auf
die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat vor:
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a. |
Herrn Henrik Juel Kraft, tätig als Investment Manager (Investment-Berater) bei Kohlberg Kravis Roberts & Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich,
zum Nachfolger für das vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglied, Herrn Roland Steindorf, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt damit für den Rest der ursprünglichen Amtszeit von Herrn Roland Steindorf.
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Herr Henrik Juel Kraft soll zukünftig den Vorsitz des Aufsichtsrats innehaben.
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b. |
Herrn Eric Jakob Kjellberg, tätig als Investment Manager (Investment-Berater) bei Kohlberg Kravis Roberts & Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich,
zum Nachfolger für das vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglied, Herrn Dr. Georg F. Baur, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt damit für den Rest der ursprünglichen Amtszeit von Herrn Dr. Georg F. Baur.
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c. |
Herrn Johannes Peter Huth, tätig als Director (Geschäftsführer) und Europa-Chef bei Kohlberg Kravis Roberts & Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich,
zum Nachfolger für das vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglied, Herrn Uwe E. Flach, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt damit für den Rest der ursprünglichen Amtszeit von Herrn Uwe E. Flach.
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d. |
Herrn Peer Heinz Alfred Knauer, tätig als Unternehmer, u.a. Geschäftsführer der VictorianFibre Holding GmbH, Düsseldorf (Investmentgesellschaft
von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P.), wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland,
zum Nachfolger für das vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglied, Herrn Wolfgang Clement, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt damit für den Rest der ursprünglichen Amtszeit von Herrn Wolfgang Clement.
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e. |
Herrn Robert Nikolaus Hoffmann, tätig als Vorstandssprecher der 1&1 Internet AG, Montabaur, wohnhaft in Kelkheim, Deutschland,
zum Nachfolger für das vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglied, Herrn Adrian Bult, für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt damit für den Rest der ursprünglichen Amtszeit von Herrn Adrian Bult.
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f. |
Herrn Norbert Lang, tätig als Finanzvorstand der United Internet AG, Montabaur, wohnhaft in Waldbrunn Lahr, Deutschland,
zum Nachfolger für das vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglied, Herrn Dr. Wolfgang Kühn, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt damit für den Rest der ursprünglichen Amtszeit von Herrn Dr. Wolfgang Kühn.
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Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu derzeit bestehenden Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
1. |
Herr Johannes Peter Huth:
– |
ProSieben Sat 1 Media AG, München
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– |
A.T.U. Auto-Teile-Unger Holding GmbH, Weiden
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– |
KION Holding 1 GmbH, Wiesbaden
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– |
KION Group GmbH, Wiesbaden
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2. |
Herr Peer Heinz Alfred Knauer:
– |
Novotergum AG, Mülheim a.d. Ruhr
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3. |
Herr Norbert Lang:
– |
United Domains AG, Starnberg
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– |
United Internet Media AG, Montabaur
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Mitgliedschaften in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
1. |
Herr Henrik Juel Kraft:
– |
TDC A/S, Kopenhagen, Dänemark – Mitglied des Board of Directors
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– |
NTC Parent S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg – Manager
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– |
NTC Holding G.P. S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg – Manager
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– |
Ambea Holding AB, Stockholm, Schweden – Mitglied des Board of Directors
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– |
Ambea AB, Stockholm, Schweden – Mitglied des Board of Directors
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– |
Carema Holding AB, Stockholm, Schweden – Mitglied des Board of Directors
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2. |
Herr Eric Jakob Kjellberg:
– |
TDC A/S, Kopenhagen, Dänemark – Mitglied des Board of Directors
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– |
NTC Holding G.P. & Cie SCA, Luxemburg, Luxemburg – Ersatzmitglied des Aufsichtsrats
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3. |
Herr Johannes Peter Huth:
– |
Rally Lux Holding One S.à.r.l., Luxemburg, Luxemburg – Director (Geschäftsführer)
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– |
Rally Lux Holding Two S.à.r.l., Luxemburg, Luxemburg – Director (Geschäftsführer)
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– |
Kohlberg Kravis Roberts & Co SAS, Paris, Frankreich – Président (Präsident)
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– |
NXP BV, Eindhoven, Niederlande – Mitglied des Aufsichtsrats
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– |
Wild Flavors GmbH, Zug, Schweiz – Mitglied des Advisory Board (Beirat)
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– |
BMG RM Germany GmbH, Berlin – Mitglied des Aufsichtsrats
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4. |
Herr Robert Nikolaus Hoffmann:
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Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V., Berlin – Präsidiumsmitglied
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– |
WIK Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH, Bad Honnef – Mitglied im Telecommunications Industry Advisory Board (Beirat)
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5. |
Herr Norbert Lang:
– |
Hi-Media S.A., Paris, Frankreich – Mitglied des Aufsichtsrats
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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.
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II. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
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Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 44.000.000 und ist eingeteilt
in 44.000.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung daher 44.000.000.
III. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 15 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 67 Abs. 2 AktG und § 123 Abs. 2 AktG diejenigen Aktionäre berechtigt, die am
Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf
(24:00 Uhr) des 2. August 2011 in Textform (§ 126b BGB)
entweder elektronisch unter Nutzung des Online-Services unter der Internetadresse
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http://www.versatel.de/Hauptversammlung
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oder per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse
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Versatel AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 D-80637 München Telefax: +49 (0)89 / 21 0 27 288 E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
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bei der Gesellschaft angemeldet haben. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang der Anmeldung bei der
Gesellschaft.
Aktionäre, die sich über den Online-Service zur Hauptversammlung anmelden möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer.
Aktionäre, die mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum Ablauf (24:00 Uhr) des 25. Juli
2011, als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, erhalten ihre Aktionärsnummer mit der Einberufung
und dem Anmeldebogen. Weitere Informationen für die Nutzung des Online-Services finden sich unter der Internetadresse http://www.versatel.de/Hauptversammlung.
Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt danach neben einer rechtzeitigen Anmeldung voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im
Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung
zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich, soweit
dieser nach Maßgabe des Vorstehenden rechtzeitig zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet wurde. Es wird darauf
hingewiesen, dass aus abwicklungstechnischen Gründen in der Zeit von Mittwoch, den 3. August 2011, 0.00 Uhr, bis zum Tag der
Hauptversammlung, also bis Dienstag, den 9. August 2011, 24.00 Uhr, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.
Dieser Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge
nach dem 3. August 2011, 0.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen
Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
IV. |
Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung
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Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, oder durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben lassen.
Auch im Falle einer Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ist eine rechtzeitige Anmeldung (siehe vorstehend
III.) erforderlich.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
1. |
Bevollmächtigung eines Dritten
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Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3
Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB).
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. §
125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, enthält die Satzung keine besondere Regelung.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen
Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG oder nach § 135 Abs.
10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden
über die Bereitschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den Einzelheiten der
Bevollmächtigung ab. Ein Kreditinstitut darf das Stimmrecht für Namensaktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber es
aber im Aktienregister eingetragen ist, nur auf Grund einer Ermächtigung ausüben (§ 135 Abs. 6 AktG).
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereithält, auch wenn die Verwendung des Vollmachtsformulars nicht zwingend ist. Ein Formular
für die Erteilung einer Vollmacht an einen von dem Aktionär benannten Vertreter seines Vertrauens finden die Aktionäre auf
dem Anmeldebogen, welchen sie auf dem Postwege erhalten (siehe vorstehend III.). Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären
zudem mit der Eintrittskarte übersandt. Das Vollmachtsformular wird dem Aktionär auch auf Anfrage, die an die nachstehend
genannte Anschrift zu richten ist, zugesandt. Es ist außerdem unter http://www.versatel.de/Hauptversammlung im Internet abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen oder durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse bis zum 8. August 2011, 24:00 Uhr, erfolgen:
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Versatel AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 D-80637 München oder per Telefax: +49 (0)89 / 21 0 27 288 oder per E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
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Erschienene oder vertretene Aktionäre können auch noch während der Hauptversammlung Vollmachten erteilen.
2. |
Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
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Als Service bieten wir unseren Aktionären weiterhin an, dass sie sich nach Maßgabe erteilter Weisungen durch Mitarbeiter der
Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Anweisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden
soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sind weisungsgebunden. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder dem Stellen
von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen
werden.
Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
eine Vollmacht erteilen möchten, können diese schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter Verwendung des hierfür auf dem
Anmeldebogen vorgesehenen Formulars erteilen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
im Rahmen der Anmeldung über das Internet unter http://www.versatel.de/Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Eine Vollmacht
kann auch noch nach der Anmeldung, auch nach Ablauf der vorstehend erläuterten Anmeldefrist, erteilt werden. Die Bevollmächtigung
der Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung nebst Weisungserteilung muss bis spätestens 8. August 2011, 24:00
Uhr, bei der Gesellschaft unter einer der nachstehenden Anschriften eingegangen sein, anderenfalls kann sie nicht berücksichtigt
werden. Gleiches gilt für einen etwaigen Widerruf der Vollmachterteilung.
Die Vollmachten mit den Weisungen (sowie ein etwaiger Widerruf) sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden:
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Versatel AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 D-80637 München oder per Telefax: +49 (0)89 / 21 0 27 288 oder per E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
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Erschienene oder vertretene Aktionäre können auch noch während der Hauptversammlung Vollmachten an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Weisungen ändern oder eine Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
widerrufen.
Hinweise zur Stimmrechtsvertretung sowie Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung stehen den Aktionären auch unter der
Internetadresse http://www.versatel.de/Hauptversammlung zur Verfügung.
1. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
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Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können
gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. mindestens seit dem 9. Mai 2011, 0.00 Uhr, Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen
muss der Gesellschaft schriftlich oder per Telefax unter Nachweis der Aktionärsstellung mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
also bis spätestens 9. Juli 2011, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
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Versatel AG Investor Relations Niederkasseler Lohweg 181-183 40547 Düsseldorf
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oder
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per Telefax: +49 (0) 211 522 83-472
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2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
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Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und
einer Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
– |
per Post an: Versatel AG Investor Relations Niederkasseler Lohweg 181-183 40547 Düsseldorf
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– |
per Telefax: +49 (0) 211 522 83-472
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– |
per E-Mail: ir@versatel.de
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Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum 25. Juli 2011, 24:00 Uhr, eingegangene Gegenanträge
von Aktionären werden im Internet unter http://www.versatel.de/Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die
übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte oder
verspätet eingegangene Anträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie von Mitgliedern des
Aufsichtsrats gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß § 127
AktG entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge
von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben
nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer)
enthalten. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen zudem dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen
keine Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Angaben zur Mitgliedschaft des vorgeschlagenen Mitglieds des Aufsichtsrats in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) beigefügt sind.
Vorab der Gesellschaft fristgerecht übermittelte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung nur behandelt,
wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.
3. |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
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In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG
genannten Gründen absehen. Nach § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage-
und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
4. |
Weitergehende Erläuterungen
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Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im
Internet unter http://www.versatel.de/Hauptversammlung abrufbar.
VI. |
Keine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung
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Die Hauptversammlung wird nicht in Bild oder Ton übertragen.
VII. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite
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Die gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere diese Einberufung
der Hauptversammlung, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären und weitere Informationen,
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.versatel.de/Hauptversammlung zur Verfügung.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger am 28. Juni 2011 veröffentlicht worden.
Berlin, im Juni 2011
Versatel AG
Der Vorstand
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