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Berlin
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an der am Mittwoch, den 20. Juli 2011, um 11:00 Uhr im Palisa.de GmbH Veranstaltungszentrum, Palisadenstr. 48, 10243 Berlin stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts sowie des Berichts
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 an die Hauptversammlung
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes, die im Geschäftsjahr 2010 amtiert haben, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2010 amtiert haben, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Berlin, Friedrichstraße 140, 10117 Berlin, zu wählen.
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5. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf drei zu verringern und daher
§ 10 Abs. (1) der Satzung wie folgt zu ändern:
‘(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.’
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6. |
Wahl zum Aufsichtsrat
Die folgenden Mitglieder des Aufsichtsrates haben durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft gemäß
§ 11 Abs. (1) der Satzung fristgemäß ihr Amt mit Wirkung zum Abschluss dieser Hauptversammlung niedergelegt:
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Herr Dr. Frank-B. Werner, Verlagskaufmann, München
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Herr Ewald Brunen, Dipl. Betriebswirt, Viersen
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Herr Sven Boschert, Kaufmann, Berlin
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Frau Jeannette Bansmer, Dipl.-Kauffrau, Berlin
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Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 S. 2, 96 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs durch die Anteilseigner zu
wählenden Mitgliedern zusammen. Wenn die Satzungsänderung gemäß TOP 5. in das Handelsregister eingetragen wird, setzt sich
der Aufsichtsrat nach den genannten Vorschriften aus drei durch die Anteilseigner zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn André Kolbinger, Unternehmer, Berlin, für eine volle Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu
wählen. Herr Kolbinger ist Aufsichtsratsvorsitzender der AreaDigital AG, Berlin. Herr Kolbinger hat vor der Hauptversammlung
gegenüber dem Vorstand erklärt, im Falle seiner Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats nehme er die Wahl mit der Maßgabe an,
dass er sein Amt mit Wirksamwerden der oben aufgeführten Amtsniederlegungen nach Ablauf dieser Hauptversammlung antrete. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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Allgemeine Hinweise
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung von Stimmrechten
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
deren Anmeldung der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 13. Juli 2011, 24.00 Uhr, in Textform in deutscher oder englischer
Sprache unter folgender Anschrift zugegangen ist:
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wallstreet:online AG c/o Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft Kirchstr. 35 73033 Göppingen Telefax: 07161 – 96 93 17
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Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das
depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
d.h. auf den Beginn des 29. Juni 2011, beziehen muss. Der Nachweis muss der Gesellschaft unter der oben genannten Geschäftsadresse
bis spätestens zum Ablauf des 13. Juli 2011 zugehen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Aktionäre können ihre Rechte in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, einschließlich
durch einen von der Gesellschaft zu benennenden Stimmrechtsvertreter oder durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution ausüben lassen. Auch in
diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigt wird, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft in Textform zu erfolgen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten
Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere § 135 AktG. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung besondere Regelungen vorsehen.
Die Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten
Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen.
Der Nachweis der Vollmacht muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen oder durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft an die oben genannte Geschäftsadresse oder per Email an
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investoren-wo@wallstreet-online.de
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Die vorgenannten Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung für den Widerruf von Vollmachten und für die Erteilung von Vollmachten
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft.
Vollmachtserteilungen durch in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende Mitaktionäre oder einen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ebenfalls möglich. Die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft zu benennenden
Stimmrechtsvertreters ist nur wirksam, sofern zugleich Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter
kann nicht beauftragt werden, das Frage- und/oder Widerspruchsrecht auszuüben. Die Weisungen sind in Textform an die Gesellschaft
zu richten.
Auf Verlangen der Gesellschaft haben sich die zur Teilnahme an der Hauptversammlung erschienenen Personen durch Vorlage ihres
Personalausweises, ihres Reisepasses, oder – bei ausländischen Personen – eines vergleichbaren Dokuments auszuweisen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesellschaft teilt mit, dass zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.860.990 auf den Inhaber lautende Stückaktien
ausgegeben waren. Jede der Aktien ist teilnahmeberechtigt in der Hauptversammlung und gewährt ein Stimmrecht.
Anträge, Anfragen und Wahlvorschläge vor der Hauptversammlung
Aktionäre können ihre Anfragen oder Anträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung (§§ 126, 127 AktG) vor der Haupt-versammlung
ausschließlich an
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wallstreet:online AG Alte Jakobstraße 85/86 10179 Berlin
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oder per Telefax unter der Telefax-Nummer 030/20456-450 oder per E-Mail an
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investoren-wo@wallstreet-online.de
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richten.
Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internet-Adresse
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http://www.wallstreet-online.de/hv2011
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veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Ablauf des 5. Juli 2011 bei den oben genannten Adressen eingehenden Anträge von
Aktionären zu dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internet-Adresse veröffentlicht.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates sind über die Internetseite der Gesell-schaft
unter http://www.wallstreet-online.de/hv2011 zugänglich und können ab sofort zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen
am Sitz der wallstreet:online AG, Alte Jakobstraße 85/86, 10179 Berlin eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme aus.
Berlin, im Juni 2011
wallstreet:online AG
Der Vorstand
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