WW Barrierefreies Wohnen AG
Schwerte
WKN A1 EMHN ISIN DE000A1EMHN1
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir zur ordentlichen Hauptversammlung der WW Barrierefreies Wohnen AG, Schwerte,
ein, die
am 20. Oktober 2015, um 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen von
Notar Wendelin Frhr. v. Ketelhodt, c/o RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Mainzer Landstraße 61, 3. OG, 60329 Frankfurt am Main
stattfindet.
|
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 für das Geschäftsjahr 2013
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Wittenkamp 8, 58239 Schwerte
zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Die Unterlagen werden zudem während der Hautversammlung am 14. Oktober 2015 für
die Aktionäre zugänglich sein und in der Hauptversammlung mündlich erläutert.
|
2. |
Erörterung des Verlustvortrages für das Geschäftsjahr 2013
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2013 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 51.067,20 erwirtschaftet. Somit findet keine
Gewinnausschüttung statt.
|
3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand, Herrn Henning van Elst, für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
|
4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
|
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die HLB TREUMERKUR Dr. Schmidt und Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hofaue
37, 42103 Wuppertal, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
|
6. |
Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrates
Es war ein Nachfolger für das ehemalige Mitglied des Aufsichtsrates, Kai Hoffmann, zu bestellen. Das amtierende Aufsichtsratsmitglied,
Herr Wolfgang Willers, wurde daher mit Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 12. Dezember 2013 zum Mitglied des Aufsichtsrates
bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft, zu der hiermit eingeladen wird, bestellt.
Aus diesem Grund ist bei der Hauptversammlung ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz i. V. m. § 8 Absatz 1 der Satzung aus mindestens
drei Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Architekten Wolfgang Willers bis zur Beendigung der Hauptversammlung
in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt.
|
7. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Absatz 7 der Satzung und Schaffung eines neuen genehmigten
Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Änderung der
Satzung.
Die Satzung enthält in § 4 Absatz 7 ein genehmigtes Kapital, das den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 31. Oktober 2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 300.000,00 gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe
von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung ist bislang kein Gebrauch gemacht worden.
Da die Ermächtigung am 31. Oktober 2015 ausläuft, soll der Vorstand über diesen Zeitpunkt hinaus neuerlich ermächtigt werden,
das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das genehmigte Kapital in § 4 Absatz 7 der Satzung wird, soweit es dann noch besteht, mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung
des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals aufgehoben.
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Oktober 2020 um bis zu insgesamt EUR 300.000,00
gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Das Bezugsrecht
der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung
aus genehmigtem Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des
Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
§ 4 Absatz 7 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
Das genehmigte Kapital in § 4 Absatz 7 der Satzung wird, soweit es dann noch besteht, mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung
des nachfolgend bestimmten neuen genehmigten Kapitals aufgehoben.
‘Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Oktober 2020 um bis zu insgesamt EUR 300.000,00
gegen Barleinlagen und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Das Bezugsrecht
der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung
aus genehmigtem Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des
Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital anzupassen.’
|
8. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 600.000,00, das eingeteilt ist in 600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien,
wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
auf bis zu EUR 900.000,00 erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar im Jahr ihrer Zeichnung zum Gewinnbezug berechtigt.
Der Ausgabebetrag für jede Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 beträgt EUR 1,00 je auszugebender
Aktie.
Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 2:1 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt 2 Wochen ab
Bekanntmachung des Bezugsangebots.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die
Ausgabe der Aktien festzusetzen. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 31. März 2016. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals
wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31. März 2016 neue Stückaktien gezeichnet sind.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Absatz 1 und 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung
zu ändern.
|
Anfragen und Anträge von Aktionären
Die in § 174 Absatz 2 Aktiengesetz bezeichneten Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Wittenkamp 8, 58239 Schwerte, sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch
die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Bestellungen
bitten wir zu richten an:
|
WW Barrierefreies Wohnen AG Am Wittenkamp 8, 58239 Schwerte Telefax: +49 234 93767-99 E-Mail: info@barrierefreieswohnenag.de
|
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz
1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 Aktiengesetz sind ausschließlich an die vorstehende Adresse zu
richten.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse
|
WW Barrierefreies Wohnen AG Am Wittenkamp 8, 58239 Schwerte Telefax: +49 234 93767-99 E-Mail: info@barrierefreieswohnenag.de
|
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum 13. Oktober 2015, 24.00 Uhr in Textform in deutscher oder englischer
Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 29. September 2015, 0.00 Uhr beziehen und der
Gesellschaft bis spätestens zum 13. Oktober 2015, 24.00 Uhr unter der vorstehenden Adresse zugehen. Ein in Textform erstellter
Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut reicht aus; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.
B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Vollmachten,
die nicht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung erteilt werden, sind schriftlich an vorstehende Adresse oder
per Telefax: +49 234 93767-99 zu erteilen.
Schwerte, im August 2015
WW Barrierefreies Wohnen AG
Der Vorstand
|